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Mittwoch, am 18. Dezember 1929 95. Zahrsuny Pf. Marmeladen >/- >/2 hr >/2 50 75 95 Sorte „Rosa" . „ „Gelb" . „ „Blau" . Kakao Packung zu ' « SO 40 50 Pfefferkuchen In Cellophon . . Paket ab 25 Schokoladen-Zapfen und -Nüsse in Gold-Staniol ab 15 Schokoladen-Welhnachtsmänner. . . . ab 10 Gemischter Baumbehang Rein-Marzipan-Arttkel Dretfrucht-Marmelade Aepfel-Gelee . . . Aprikosen-Konfitüre. . >/2 Pfd. 40 Pf. ab 3 Stück 25 „ IPfd. 90 Pf. 140 „ 180 „ Erdbeer-Konfitüre „ 200 „ Feinste Frucht-Konserven wie Stachelbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen in 1- und 2-Pfd.-Dosen ab 00 Pf. Weihnachts-Artikel preiswert und in reicher Auswahl w. z. B. Bonbonnieren in reicher Auswahl und in allen Preislagen Konfitüren . . . . kk"0Pf. 11» „ .... „165 „ Kakao- u. Sckvkolaüen» kadrik ^ieüvroüerHvllL / 8a. MiEWWMM Beilage zur Weitzeritz-Zeilung Nr. 293 Pfd. 30 « 40 „ so „ 60 „ 70 „ 130 Hütchen-Pralinen. . . Theater-Mischung . . Bolks-Deffert . . . . Erdnußhüllfchen . . . 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Durch ihre vielseitige Verwendbarkeit Helsen sie nicht nur das teure Fleisch, Kohlen und Gas sparen, sondern erleichtern außerdem der Hausfrau die Kochardeit. mit Ler frühen Pensionierung unnötigerweise belastet. Der Nat richtet deshalb an den Landtag den Antrag, das Sächsische Pottzei- beanttengeseh vom 15. März 1928 In Z 16 dahin abzuändern, daß die Bestimmungen des 8 16 auf die Gemeindepolizeioeamlen keine ein Wendung finden. — Der Verband Sächsischer Polizeibeomter ersucht dagegen den Landtag, den Antrag des Rates abzulehnen. Sächsisches. — Bezahlt eure Rechnungen! Weihnachten steht vor der Tür. Der Wunsch eines jeden Menschen, in der Festesfreude andere mit einem Geschenk zu erfreuen oder auch sich selbst etwas zu kaufen, wird durch die herrschende Geldknappheit erheblich ein geschränkt. Besonders die Kreise vom Handwerk und Gewerbe befinden sich infolge hingerissener Borgwirtschast in einer sehr üblen Lags. Handwerk und Gewerbe haben Anspruch auf Geld, können dieses Geld aber wegen der Zahlungssäumigkeit des Publikums oft nicht hereinbekommen. Infolgedessen ist eS ihnen nur in beschränktem Maße möglich, sich ihrerseits als Käufer beim Weihnachtsgeschäft zu beteiligen. 3m Interesse dieser Kreise ergeht an das Publikum die dringende Bitte, soweit wie möglich die Rechnungen noch vor Weihnachten zu begleichen und ^dadurch auch alle die in die Lage zu versehen, als Käufer auszukrclen, die sonst darauf zum Nachteile der Allgemeinheit verzichten müßten. — Die Sonntagsrückfahrkarten sind nach amtlicher Mitteilung an diesem Weihnachten zur Hinfahrt gültlig am 23. Dezember ab 12 Uhr, am 24., 25. und 26. Dezember und zur Rückfahrt am 25. und 26. Dezember, am 27. Dezember bis 9 Uhr <d. h. bis 9 Uhr muß die Rückreise angetreken sein). Zu Neu - jähr sind die Sonntagsrückfahrkarten zur Hinfahrt gültig am 31. Dezember ab 12 Uhr und am 1. Januar 19M, zur Rückfahrt am 1. Januar den ganzen Tag und am 2. Januar 1930 bis 9 Uhr vor mittags. Für die am 21. und 22. Dezember gelösten Sonntags rückfahrkarten ist die Gültigkeitsdauer nicht verlängert, d. h. also, daß mit SonnkagSkartcn, die am Samstag, 21., oder am Sonntag, 22. Dezember, zur Hinfahrt benutzt worden sind, die Rückfahrt spätestens am Montag, 23. Dezember, 9 Uhr, angetreten sein muh. — Mit der Einführung der Eisenbahntarifresorm im Oktober vorigen Jahres wurden die sogenannten beschleunigten Personenzüge zum größten Teile aufgehoben und in Lilzüge umgewandelt. Damit verloren die vielen Benutzer der Arbeiter rückfahrkarten, die über den Sonntag zu ihren Angehörigen fahren, weil sie auswärts beschäftigt sind, auch die Möglichkeit, die bisherigen beschleunigten Personenzüge zu benutzen Es ist deshalb von den beteiligten Kreisen von der Reichsbahngesellschast immer wieder verlangt worden, auch Eilzüge zur Benutzung mit Arbeiterrückfahrkarten freizugeben. Wie der „Gewerkschaftliche Pressedienst jetzt erfährt, ist die Frage, ob die Eilzüge zur Be nutzung mit Arbeiterrückfahrkarten sreigegeben werden sollen, vor einigen Monaten von der Hauptverwaltung allgemein geprüft worden. Mil Verfügung vom 1. Juni dieses Jahres hat sie aber den Reichsbahndirektionen mitgeteilt, daß die Entscheidung darüber, ob die Eilzüge für Benutzer von Arbeiterrückfahrkarten freizugeben seien, ausgenutzt werde, da noch nicht zu übersehen sei, wie sich diel Be setzung der Eilzüge in den verkehrsstarken Monaten entwickel«. Die Frage werd« zur Zeit erneut geprüft. — Kauft deutsche War«! Die deutsch« Wirtschaft steht im Zeichen einer Absatzstockung. Trotzdem erleben wir es immer und immer wieder, daß in Deutschland ausländische Waren gekauft werden, auch wenn es durchaus möglich ist, gleichwertig« deutsche Waren zu erhalten. Wie schwer die deutsch« HandelS- und Zahlungsbilanz dadurch belastet wird, ergibt sich aus der Tat sache, daß wir jährlich für etwa 14 Milliarden RM. fremde Waren einführen. Darunter befinden sich etwa 4,2 Milliarden Reichsmark für Lebensmittel und Getränke und 2^5 Milliarden Reichsniark für fertige Waren. In den letzten 5 Jahren haben wir vom Ausland für etwa 8—40 Milliarden AM. mehr Waren ge kauft, als wir an das Ausland verkaufen konnten. Unter der Voraussetzung, 'daß die Wareneinfuhr sich etwa auf der bisherigen Höhe auch in Zukunft bewegt, werden wir unter Hinzurechnung der Tributzahlungen und des Ainfendienstes jährlich etwa 17—18 Milliarden RM. Devisen beschaffen müssen, denen nur eine Aus fuhr von gegenwärtig etwa 13 Millarden RM. gegenüberstehen. Wir müssen deshalb, ob wir woll«n oder nicht, unsere Einfuhr in allen entbehrlichen Artikeln herabmindern. Deutsche Waren müssen vom deutschen Publikum in immer stärkerem Maße ge kauft und verbraucht werden, um einerseits den Devisenbedarf herabzusetzen und andererseits die deutsche Wirtschaft zu beleben. Gerade jetzt vor Weihnachten, wo allenthalben in stärkerem Maß« gekauft wird, muß sich daS Publikum vor Augen halten, daß es «in« Pflicht d«r Selbsterholtung und der nationalen Würde ist, deutsche Waren zu kaufen. — Vom Landesarbeltsamt Sachsen wird mitgeteilt: In Mitteilungen der Presse übev Vorgänge bei der Wohlfahrkshilfe ist darauf hingewiefen worden, daß bei dieser Einrichtung auch Mittel der Arbeitslosenfürsorg« angelegt gewesen sind. Das ist insoweit richtig, als vor Jahren ein Teil der in Sachsen auS den Beiträgen der Arbeitslosenfürsorg« erzielten Ueberschüsse nach vorangegange ner eingehender Prüfung und unter ausdrücklicher Billigung der massgebenden Instanzen des damaligen LandesamkeS für Arbeits vermittlung vorübergehend bei der Wohlfahrkshilfe angelegt worden ist. Bald danach eintretende starke Arbeitslosigkeit und steigende UnkerstühungSansprücke machten die Abhebung des an gelegten Kapitals notwendig. Seitdem 'hat überhaupt keine Ver bindung mehr zwischen Arbeitslosensürsorge und Wohlfahrtshilfe bestanden. Mittel der Arbeitslosenfürsorge sind nicht mehr bei der WohlsahrlShilfe angelegt worden und insbesondere sind der Wohl- fohrtShilfe niemals Mittel der Reichsanstalt! für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zugeftossen. Etwaige auS den er wähnten Pressenotizen abgeleitete Befürchtungen sind 'daher völlig grundlos. — Am Bahnübergang am Kirchberg in Berggießhübel war im September ein mit 6 Personen besetzter Leipziger Kraft wagen mit der Lokomotive eines nach Gottleuba fahrenden Zuges zusämmengestoßen. Durch die Aufmerksamkeit des Lokomotiv führers und Fahrers war der Schaden gering, nur ein« Person wurde leicht verletzt. Der Kraftwagensührer wurde wegen fahr lässiger Körperverletzung und Gefährdung eines Eisenbahntrans portes mit 300 M. in Strafe genommen. Dagegen erhob er Ein spruch. DaS Gemeinsame Schöffengericht Dresden verurteilte ihn seht lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 200 M. Geld strafe. In 'der Urteilsbegründung wurde ausgeführt: Durch das Auto war der Zug keinesfalls gefährdet worden, wie der Loko motivführer als Zeuge selbst zugegeben habe. Der Angeklagte hat den Zug erst gesehen, als er sich bereits mitten auf der Kreuzung befand/ Dies war viel zu spät. Würde der Lokomotivführer den Zug nicht sofort zum Stillstand gebracht haben, dann konnte ein schlimmes Unglück entstehen. Jener Eisenbahnübergong gilt als reichlich unübersichtlich. Er kann nur mit größter Vorsicht passiert werden. DieS dürft« dem Angeklagten bekannt gewesen sein. — Am 3. Februar war beim Auftouen einer eingefrorenen Wasserleitung im Rittergut Krev ni tz ein Schadenfeuer ent standen, dem das langgestreckte Stallgebäude' mit Futterboden zum Opfer fiel. ES entstand «in Schaden von 80—100000 M. Schuldig befunden wurden der Sohn Horst des Pächters Trebst und ein Scholar Schüttoff, die zu 120 bez. 40 M. Geldstrafe verurteilt wurden. Dagegen legten sie Berufung «in. Di« 6. Straf kammer des Landgerichts Dresden sprach beide frei, 'da nach dem Sachverständigen-Gukachten deS Branddirektors Ortloph—Dresden eine strafbare Fahrlässigkeit nicht vorlag. Dresden. Der Rat der Stadt Dresden hat an den Landtag «in« Eingabe gerichtet, di« sich gegen die vorgeschrieben« Pensio nierung der Verwaltungspolizei der Gemeinden, die Wohlfahrts- pottzei, vom 60. Lebensjahr« an wendet. D«r Rat meint, der Dienst bei dieser Polizei lass« eS ohne weiter«s zu, di« Beamten bis zum 65. Lebensjahr voll auszunühen. Die Gemeinden würden pro Tafel 30 Pf. „ „ 33 „ Sebnitz. Vor dem Landgericht Bautzen hatte sich in der Be rufungsinstanz der Buchhalter Oskar Klemens Pilz auS Hertigs- walde wegen jahrelanger Unterschlagungen in der Papierfabrik Sebnitz AG. zu verantworten. In erster Instanz hatte Pilz 8 Monate Gefängnis wegen Unterschlagung und Urkunden fälschung erhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Be rufung eingelegt, doch wurde sie vom Landgericht verworfen. Pilz hatte ungefähr 20 000 Reichsmark veruntreut. Leipzig. Der Rat der Stadt Leipzig teilt den Stadtverord neten mit, 'daß bei der Errichtung der städtischen Wohnungsbauten in Leipzig-Lindenau durch' das „Sächsisch« He!m"'sich ergeben hab«, 'daß unvorhergesehene GründungSschwierigkeiten aufgetreten seien. Trotzdem aber habe man die Wohnungsbauten durchgeführt und eS ergebe sich 'daraus und auch aus der Durchführung anderer Kleinwohnungsbauten Lie Notwendigkeit von Mehraufwendungen in der Gesamthöhe von 244000 RM., die nachzufordern seien. Dresven. Das Schöffengericht verurteilte den 28 Jahre alten Straßenbahntvagenführer Ernst Albin Lehnert wegen fahrlässiger Körperverlet zung und Transportgefährdung zu sechs Wochen Gefängnis. Der Angeklagte kam am 9. Juni mit einem überfüllten Straßenbaynzug aus dem Plauen- scheu Grunde stadtwärts gefahren und stieß vor der Bie nertmühle an den zweiten Anhänger eines Gegenzuges, der aus der Umgehungsweiche noch nicht heraus war. 18 Fahrgäste hatten zum Teil schwere Verletzungen er litten. Nach der Beweiserhebung galt als festgestellt, daß Lehnert viel zu schnell der betreffenden Weiche ent gegengefahren ist und die Bremsen zu spät eingesetzt hat. Dresden. Am Dienstag verhandelte das Amts gericht Dresden über den Antrag auf Haftentlaffnng Dr. Walter Oskar Bunners. Der Antrag wurde abgewiesen. DS-eln. Ji» der Stadtverordnetensitzung wurde das Ortsgesetz über die Bereinigung von Grotz- bauchlttz mit Döbeln in erster Lesung einstimmig verabschiedet. Bon den sieben Nachbargemeinden, mit denen EtngemeindungSverhandlungen gepflogen wur- ven, haben sich bisher Großbauchlitz, Zschackwitz und Neugreußing dafür, Gärtitz, Pommtttz und Masten da gegen ausgesprochen; mit Reumannsdorf sind die Besprechungen noch nicht abgeschlossen. Leipzig. In einer der letzten Rächte wurden aus einem Kleintierstall in Leipzig-Dösen zehn gi nu delte Gänse, pro Stück etwa 10—14 Pftmd schwer, gestohlen. Der Diebstahl trW den Bestohlenen, einen Arbeiter, sehr hart, da er di« von ihm gezüchteten Gänse, zum bevorstehenden Wei-nachtSfiste verkaufen Gegen den Forfidieb-ah». Schärfere Ue-erwachung von Straße« und Bahnhöfe». Die Fachkammer für Forstwirtschaft hat dem Wirt- schaftSministertum erneut berichtet, daß seitens Les PrtvatwaldbesitzeS Klage über das Ueberhandnehmen des Christbaumdiebstahls aus jungen Wald beständen und die Entwendung von grünen Nadelholz- ästen zu Schmuck und Deckreisig geführt wirb. In folge oer weiter eingetretenen Verschlechterung der Wirtschaftslage des Waldbesttzes ist es mehr und mehr unmöglich geworden, eine genügende Waldaufsicht zur Verhinderung derartiger Eingriffe in das Wald- gebiet durch eigene Organe ausführen zu lassen. Ins besondere leidet unter diesen Forstoiebstählen der Kleinwaldbefttz, dem Forstschutzpersonal nicht zur Verfügung steht. Das Ministerium des Innern hat auf Antrag des Wirtschaftsmintsteriums im Juli 1926 an die Polizei behörden eine Verordnung erlassen, Straßen und Bahnhöfe zu überwachen. Das Wirtschafts. Ministerium hat die Polizeibehörden erneut an diese Anordnung erinnert. Sss (fgebnis öe? §ynoöaiettakMli!eii. ES liegen dis jetzt folgend« Ergebnisse vor: 1. Annaberg—Marienberg: Fabrikbesitzer Heymann—Groß- ol'bersdorf. 2. Ba-uhen—Kamenz: Oberstudiendir. Eisenschmidt— 3. Lhemnih'-Stadt: Oberstuoienrat Professor Siegert. 4. Chemnitz-Land: Pfarrer Toller—Glösa und Fabrikbesitzer Br odk—L eubsdorf. 5. Dresden-Stadt I: Schriftsetzer Röthig. 6. DreSden-Skadt II: Psorrer Or. Göttsching und Sladtrat Or. Krumbiegel. 7. DreSdew-Lano: Pfarrer Schmidt—Radebeul und Syndikus Töget—CoßmannSdorf. 8. Freiberg—Dippoldiswalde: Or. Diener von Schönberg auf Pfaffroda. ' 9. Glauchau—Stollberg: Apotheker Schaaf—Hohenstein-Ernst- khal. 10. Grimma—Oschatz: Oberkirchenrat Weidauer—Grimma und AmtShauptmann Or. Vogel von FrommonnShausen—Oschatz. 11. Leipzig-Stadt I: Psorrer Barchewih und Frau v. Stieglitz. 12. Leipzig-Skv'dt II: Oberkirchenrat O. Hilbert und Dr. Löbner. 13. Leipzig-Land—Borna: Pfarrer Vierling—Leipzig-Wahren und Gutsbesitzer Heyn«—Dittmannsdorf. 14. Meißen^—Großenhain: Pfarrer Kircher—Coswig und Or. von Heynitz auf Heynitz. 15. Pirna: Oberkirchenrak Or. Zweynerk und Rittergutsbesitzer Or. Clauß—RennerSdorf. 16. —Oelsnih: Pfarrer Müller—Taktik. 17. Schneeberg^Auerbach: Schuldir«ktor Biesold—Brunndöbra. 18. Zittau—Löbau: Studienrat Professor Schüttoff—Löbau. 19. Zwickau—Werdau: Schulleiter Mahn—OberHohndorf. Für ioen geistlichen Vertreter muß Nachwahl stattfinden, weil keiner von den Borg« sch läge neu die erforderliche absolute Mehrheit erreicht«.