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Zwangsgesetze kontra Demokratie Eine zeitgemäße Rückschau (Schluß) Die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 und das „Hochverratsgesetz“ vom 1. März 1933 waren beide wiederum mit Hille des Artikels 48 der Verfassung erlassen worden. Diesen Artikel solange auszunutzen, bis man fest im Sattel saß, war für die Hitlerfaschisten insofern von Bedeutung, als es für sie gewissermaßen der einfachste Weg war, um eines Tages die Verfassung selbst ganz beiseite schieben zu können. Danach strebten sie so schnell wie möglich, und der stockreaktionäre ostpreußische Junker und Generalfeldmarschall des ehemaligen deutschen Kaiserreiches, Paul von Hindenburg, inzwi schen über 80 Jahre alt und von greisenhafter Starrheit im Denken, unterschrieb in der Tat jedes antidemokratische Gesetz, das ihm Hitlers „Regierung der nationalen Erhebung“ vorlegte. So konnte auf dem Boden der bürgerlich-demokratischen Ordnung der Weima rer Republik der offenen Diktatur der Weg bereitet werden! Die erstgenannte Verordnung, die „Volk und Staat“ vor angeb lichen „kommunistischen Gewaltakten“ schützen sollte, raubte den Bürgern des Deutschen Reiches entscheidende demokratische Grund rechte, indem sie die entsprechenden Artikel der Verfassung außer Kraft setzte. Im Paragraph 1 der Verordnung hieß es dazu: „Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich Pressefreiheit, des Ver eins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Tele grafen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zu lässig.“ 1) Mit der Verordnung gegen „hochverräterische Umtriebe“ vom 1. März 1933 wurde die Todesstrafe für Landesverrat wieder ein geführt und alles mit Zuchthaus bedroht, was von den Faschisten als „Aufforderung zum gewaltsamen Kampf gegen die Staatsgewalt“ angesehen wurde. Das war zum Beispiel die „Aufforderung zu einem hochverräterischen Bestrebungen dienenden Streik in einem lebens wichtigen Betrieb, Generalstreik oder anderen Massenstreik.“ 2) Es ist klar, daß sich beide Gesetze in erster Linie gegen die Arbeiterklasse und ihre Parteien und Organisationen richteten. Nun verbot man die gesamte KPD- und SPD-Presse, und ohne daß ein Verbot der KPD offiziell ausgesprochen wurde, war jetzt jede Tätig keit für sie mit unmittelbarer Gefahr für Freiheit und Leben ver bunden. Das Ermächtigungsgesetz Hitlers Am 5. März 1933 hatte das deutsche Volk den neuen Reichstag gewählt. Trotz brutaler Unterdrückung der Arbeiterparteien und großangelegter demagogischer Propaganda war das Ergebnis jedoch ein offenkundiger Mißerfolg der Partei Hitlers. Knapp fünf Millio nen Wähler hatten der KPP und rund sieben Millionen der SPD ihre dtunme gegeben. Damit üatte der antifaschistische Widerstand der Arbeiterklasse die Hoffnung der Faschisten zunichte gemacht, im Reichstag die absolute Mehrheit zu erhalten. Zu den 12 Millionen Stimmen der Arbeiterwähler kamen 10 Millionen für die bürger lichen Parteien, so daß den 17 Millionen Stimmen, die für die Hitlerpartei abgegeben worden waren, eine Mehrheit von 22 Millio nen gegen Hitler abgegebene Stimmen gegenüberstand. Doch die Faschisten kannten keine Skrupel: Wo die demokra tischen Mittel nicht ausreichten, brauchten sie Gewalt. Ohne sich um Recht und Verfassung zu kümmern, erklärten sie die 81 Man date der kommunistischen Abgeordneten für ungültig. Ungeachtet des Raubes der Mandate der KPD besaß die Nazi partei aber auch zusammen mit den Abgeordneten ihrer Koalitions partner noch keine Zweidrittelmehrheit im Reichstag, um ein ver fassungsänderndes Gesetz durchzubringen. Deshalb kam es zu Ver handlungen mit der Führung der Zentrumspartei, der Partei des politischen Katholizismus in Deutschland, die 'die Diktaturbestre bungen der Faschisten noch mit gewissem Mißtrauen betrachtete. Als Hitler aber versprach, ein Konkordat mit dem Vatikan ab zuschließen und das verfassungsmäßige Einspruchsrecht des Reichs präsidenten gegenüber den Gesetzen der Regierung zu garantieren (der natürlich später- in Wirklichkeit keinen Gebrauch davon machte), erklärte sie sich bereit, im Reichstag einem von Hitler geforderten „Ermächtigungsgesetz“ zuzustimmen. Damit hatte die Naziführung alle Widerstände im Parlament beseitigt, und der Weg war frei, um die Alleinherrschaft der Faschisten zu errichten. Der wichtigste Akt des faschistischen Staatsstreiches wurde mit der Reichstagssitzung — es war die erste nach der Neuwahl — am 23. März 1933 in der Berliner Kroll-Oper in Szene gesetzt. „Im Plenarsaal sind die Abgeordneten von einem mehrfachen Kordon SS umgeben. Die Regie, einerseits zum Einschüchtern, andererseits um die brutalste Machtergreifung zu dokumentieren, ist nicht schlecht. Auf den Tribünen alles, was einen Namen im neuen Nazistaat hat. Vollständig vertreten das diplomatische Korps.“ 3) Das schrieb der damalige SPD-Reichstagsabgeordnete Otto Buchwitz später in seinen Erinnerungen über die an diesemTag hier sich abspielende Tragödie der deutschen Geschichte. Auf der Tagesordnung stand das Ermächtigungsgesetz. Obwohl Hitler in einer sogenannten „Programmerklärung“ natürlich keines wegs seine wirklichen Absichten und Ziele offen darlegte, war seine Rede doch deutlich genug, um klar erkennen zu lassen, was mit der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes erreicht werden sollte. So erklärte er: „Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen und dem beabsichtigten Zweck nicht genügen, wollte die Reichsregierung sich für Maßnahmen von Fall zu Fall die Ge nehmigung des Reichstages erhandeln und erbitten... Es ist mein Wille, auch in der Zukunft für eine ruhige Entwicklung zu sorgen. Allein um so nötiger ist es, daß der nationalen Regierung jene souveräne Stellung gegeben wird, die zur Durchführung lebens notwendiger Maßnahmen das erfordert.“' 1 * * * ) Um aber den Schein der Demokratie wenigstens etwas zu wahren, fügte w demagogisch noch hinzu: „Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht ge trieben, den Reichstag als solchen aufzuheben, im Gegenteil, sie behält sich auch für die Zukunft vor, ihn über ihre Maßnahmen zu unterrichten und ihn um seine Zustimmung zu ersuchen, für Maßnahmen, bei denen sie es für wertvoll hält.“ 5 * ) Welchen Inhalt hatte dieses Gesetz, auf dessen Annahme (an genommen wurde es bei namentlicher Schlußabstimmung mit 441 Stimmen der Nazipartei und aller bürgerlichen Parteien gegen 94 Stimmen der Sozialdemokraten 0 ) die Faschisten so drängten? Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, wie es deklariert wurde, gab der Hitlerregierung das Recht, Gesetze ent gegen der Verfassung ohne Zustimmung des Reichstages zu er lassen, darunter auch solche mit verfassungsänderndem Charakter. Im Artikel 1 des Ermächtigungsgesetzes hieß es: „Reichsgesetze können außer in dem der Reichsverfassung vorgesehenen Ver fahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.“ Und im Artikel 2 wurde verkündet: „Die von der Reichsregierung be schlossenen Reichsgesetze können von der Verfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstages und des Reichsrates als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.“ 7 ) Im Artikel 3 war dann noch ausdrücklich festgelegt, daß die „Artikel 68 bis 77 der Reichsverfassung" auf die „von der Reichs regierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung Anden“. Diese Artikel der Verfassung betrafen den Abschnitt „Reichsgesetzgebung", der besagte: „Reichsgesetze werden vom Reichstag beschlossen.“ 8 * * * ) Damit war also bereits ein entscheidender Teil der Verfassung außer Kraft gesetzt worden! Bemerkenswert waren auch die übrigen Bestimmungen des Er mächtigungsgesetzes. Im Artikel 1 hieß es noch als Ergänzung zu der allgemeinen Festlegung, daß die Reichsregierung selbständig Reichsgesetze erlassen kann: „Dies gilt auch für die in den Arti keln 85 Absatz 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Ge setze.“ Damit verzichtete der Reichstag auf sein Recht, den Reichs haushaltplan aufzustellen (Artikel 85 Absatz 2 der Verfassung) und die Aufsicht über die Kredit- und Anleihepolitik der Regierung auszuüben (Artikel 87 der Verfassung). Die Hitlerregierung konnte demnach künftig mit den Finanzen des Reiches nach eigenem Er messen umgehen, was ihr in Anbetracht der geplanten schnellen Aufrüstung zweifellos sehr wichtig war. Aber auch die Außen politik wurde faktisch der Kontrolle des Reichstages entzogen. So lautete Artikel 4 des Ermächtigungsgesetzes: „Verträge des Reiches mit fremden Staaten,... bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften.“ %) Wie Hitler und seine Clique die vom Reichstag ihnen übertrage nen Rechte mißbrauchten und wie verlogen Hitlers Erklärungen waren, zeigte sich sehr schnell. Dafür nur einige Beispiele, die deutlich machen, daß das Ermächtigungsgesetz den Faschisten nur als Sprungbrett zur alleinigen Herrschaft diente. Mit seiner Hilfe liquidierten sie in kurzer Zeit auch die letzten noch verbliebenen Reste der Demokratie und ihrer Einrichtungen. Es sei hier vermerkt, daß das Ermächtigungsgesetz begrenzte Gültigkeit besaß; es sollte am 1. April 1937 außer Kraft treten. Das war jedoch im Grunde genommen völlig bedeutungslos, wenn man davon absieht, daß diese Festlegung letztlich auch nur zu dem „demokratischen“ Mäntelchen gehörte, das sich die Hitlerfaschisten anfangs noch umhängten. Zu diesem Zeitpunkt war der „Führer staat“ längst perfekt, in dem es nach dem „Willen des Führers“ ohnedies keinen Raum mehr für Demokratie gab, es sei denn die Zuchthauszelle oder das stacheldrahtumzäunte, von SS bewachte Areal des Konzentrationslagers! Was folgte nach der Annahme des Ermächtigungsgesetzes? Die Handlungsfreiheit, die den Faschisten damit gegeben worden war, nutzten sie sofort nach zwei Seiten hin aus: einmal, um ihre Macht weiter zu festigen, zum anderen, um im Auftrag der Rüstungsmono pole schnellstens mit der Kriegsvorbereitung zu beginnen. Diese letztere Seite wurde beispielsweise darin sichtbar, daß schon in der Zeit vom Februar bis Mai 1933 drei Verordnungen über die Entwicklung der Luftfahrt (Einsetzung eines „Reichskommissars“ und Bildung eines Luftfahrtsministeriums) erlassen wurden. Im April 1933 wurde durch Gesetz ein vorläufiger „Reichswirtschafts rat“ gebildet, der die Konzentrierung der Wirtschaft auf die Erfor dernisse der Aufrüstung vorbereiten sollte. Schließlich folgte im Juni 1933 die Gründung des „Unternehmens Reichsautobahn“, dessen Aufgabe in erster Linie militärisch-strategischer Art war. M ) Bei der Festigung ihrer Machtpositionen scheuten die Hitler faschisten vor nichts zurück. So war es auch kaum zu erwarten, daß sie sich wirklich an abgegebene Erklärungen oder beschlossene Gesetze halten würden, wenn das nicht in ihrem Interesse lag. Zwei Maßnahmen lassen diesen für die gesamte Politik der Hitler faschisten typischen Wesenszug klar erkennen. Nachdem der KPD jede legale Tätigkeit unmögl ch gemacht, die Gewerkschaften „gleichgeschaltet" und am 22. Juni 1933 die SPD verboten worden war, verkündete die Hitlerregierung auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes am 14. Juli 1933 das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“. Darin hieß es: „In Deutsch land besteht als einzige Partei die NSDAP.“ Der organisatorische Zusammenhalt anderer Parteien oder eine Neubildung wurde unter 711/h+hA11SStrafa peste1lt 11) Schließlich löste Hitler am 14. Oktober 1933 den Reichstag auf. Damit verfolgte er den Zweck, den ehemaligen Koalitionspart nern (die Deutschnationale Volkspartei, die Deutsche Volkspartei und das Zentrum, die sich sämtlich inzwischen selbst aufgelöst hatten) die Reichtstagsmandate abzunehmen. Nach der „Neuwahl“ am 12. November 1933 gehörten dann auch fast ausschließlich nur noch Mitglieder der Nazipartei dem Reichstag an. Somit hatte das Ermächtigungsgesetz seinen Zweck erfüllt: Auch die bürgerlichen Parteien und ihre Parlamentsvertretungen waren beseitigt; übrig blieb die Partei der Faschisten. Das Ermächtigungsgesetz diente Hitler jedoch auch dazu, die noch in den Ländern bestehenden demokratischen Institutionen sowie den Reichsrat abzuschaffen, obwohl das im Gegensatz zu seinen bisherigen Beteuerungen stand. Schon am 31. März 1933 wurde das „Vorläufige Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" beschlossen. Es verkündete: „Die Landesregierungen sind ermäch tigt, außer in den in den Landesverfassungen vorgesehenen Ver fahren, Landesgesetze zu beschließen.“ 12 * * * ) Ein Ermächtigungsgesetz für die Länder also! Damit aber die „nationale Erhebung“ überall im Reich schneller voranschreite, wurde schon am 7. April 1933 ein „Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ erlassen. Danach beschloß die Reichsregierung: „In den deutschen Ländern, mit Ausnahme von Preußen, ernennt der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers Reichsstatthalter.“ Diese hatten u. a. das Recht, Vorsitzende und Mitglieder der Landesregierung zu ernennen oder abzusetzen sowie die Landtage aufzulösen. la ) Nach der Einsetzung von „Reichsstatthaltern“ folgte schließlich noch die Abschaffung der Länderparlamente. Das geschah am 30. Januar 1934 mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“, in dem es hieß: „Die Volksvertretungen der Länder werden auf gehoben. Die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über. 14) Damit war Hitler aber zugleich in die Lage versetzt, nun auch den Reichsrat aufzuheben und seine Rechte bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung zu liquidieren. 15) Der letzte Streich zur Perfektionierung des faschistischen Diktatur apparates erfolgte anläßlich des Todes des Reichspräsidenten von Hindenburg, der am 2. August 1934 starb. Schon am Vortage erließ die Hitlerregierung ei Gesetz, wonach das Amt des Reichspräsiden ten ab sofort mit dem des Reichskanzlers vereinigt wurde und die Befugnisse des Präsidenten auf Hitler übergingen. 16) Am „Steuer des Staatsschiffes“ stand nunmehr allein der „Führer des Deutschen Reiches“, gestützt auf „seine Getreuen“. Das deutsche Volk, vor allem aber die deutsche Arbeiterklasse, blutete bereits aus vielen Wunden, und doch war das nur der Anfang gewesen, war nur das dramatische Vorspiel für das kommende grausige Ge metzel des zweiten Weltkrieges, den der faschistische deutsche Impe rialismus jetzt systematisch vorzubereiten begann,! 1) Reichsgesetzblatt Tl. I, Nr. 17 vom 28. Februar 1933 (Anmerkung: Außer Kraft gesetzt wurden die Art. 114. 115, 117, ,118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung); 2) Reichsgesetzblatt Tl. I, Nr. 18 vom 1. März 1933; 3) Buchwitz, Otto: 50 Jahre Funktionär der deutschen Arbeiter ¬ bewegung. Berlin 1950, Seite 149; 4) „Chemnitzer Tageblatt“ vom 24. März 1933; s ) Ebenda; 6) Ebenda; 7 Reichsgesetzblatt Tl. I, 1933. Nr. 25 vom 24. März 1933; 8) Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.’ August 1919;' 9) Reichsgesetzblatt Tl. I. 1933. Nr. 25 vom 24. März 1933; 10) Reichsgesetz ¬ blatt Tl. I 1933 Nr. 32 und Nr. 47 sowie Reichsgesetzblatt Tl. II vom 27. Juni 1933; 11) Reichsgesetzblatt Tl. I Nr. 81 vom 15. Juli 1933: 12) Reichsgesetzblatt Tl. I, Nr. 29 vom 2. April 1933; 13) Reichsgesetzblatt Tl. I Nr. 33 vom 7. April 1933: 14) Reichgesgesetzblatt Tl. I 1934 Nr. 11 vom 30. Januar 1934; 15 ) Reichsgesetzblatt Tl. I 1934 Nr. 16 vom 14. Februar 1934; 16) Reichsgesetzblatt Tl. I 1934, Nr. 89 vom 2. August 1934. Ehrungen zum Tug des Lehrers 1965 Mit der Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille in Silber wurde ausgezeichnet: Gerhard Voigtmann, Institut für Gesell schaftswissenschaften; in Bronze: Gerhard Adler, stellv. Ver waltungsdirektor. Mit der Artur-Becker-Medaille wurde ausgezeichnet: Dipl.-Ing. Jörg Schladitz, 1. Sekretär der Hochschulgruppen leitung der FDJ. Nachstehende Kollegen wurden mit der Pestalozzi- Medaille ausgezeichnet: Dipl.-paed. Rolf Böhme, Institut für Pädagogik Lektor Dr. Karl Forner, Abt. Sprachunterricht Dipl.-Sportlehrer Gerhard Hauck, Abt. stud. Körpererziehung Dr.-paed. Günther Hennig, Institut für Physik, Abteilung Mathematik Dipl.-Sportlehrer Rudolf Lorenz, Abteilung stud. Körpererziehung Wissenschaftlicher Mitarbeiter Herbert Lucas, Inst, für Mathematik, Abt. Methodik Dr. phil. Werner Ludwig, Abt. Sprachunterricht Lektor Erich Mehnert, Abt. Sprachunterricht Wissenschaftlicher Mitarbeiter Hans Nowak, Institut für Pädagogik Dipl.-Sportlehrer Werner Richter, Leiter der Abteilung stud, Körpererziehung Dipl.-Staatswissenschaftler Horst Sehm, Institut für Gesellschaftswissenschaften Dipl.-Sportlehrer Harry Schwarz, Abt. stud. Körpererziehung Lektor Siegfried Uhlig, Abt. Sprachunterricht Ingenieur Rudolf Walther, Abt. Sprachunterricht Dipl.-Sportlehrer Heinz Zettel, Abt. stud. Körpererziehung NACHRICHTEN Ernennungen Der Staatssekretär für das Hoch- und Fachschulwesen ernannte mit Wirkung vom 1. Juni 1965, Dr. paed, habil. Fritz Beckert, Dozent am Insti tut für Pädagogik, zum Professor mit Lehrauftrag für das Fachgebiet Päd ¬ agogische Psychologie am Institut für Pädagogik der Technischen Hoch schule Karl-Marx-Stadt; Studienrat Gerhard Kranich, Institut für Päd agogik, zum Oberstudienrat. Erfolgreiche Forschungsarbeit An der Abt. Physikalische Chemie und Elektrochemie, Leiter Prof. Dr. habil. W. Forker, konnte vor kurzem die erste größere For schungsarbeit für die volkseigene In dustrie erfolgreich abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Arbeit dient als Grundlage für die Einfüh rung chemischer und elektrochemi ¬ scher Glänzverfahren bei der Ober- flächenbearbeitung im Musikinstru mentenbau. Das Bearbeiterkollektiv unter Leitung von Dipl.-Chem. Rößner wurde vom VEB Blechblas- und Signalinstrumentenfabrik Mark neukirchen mit einer Erfolgsprämie ausgezeichnet. Vortrag über elektronische Datenverarbeitung In Zusammenarbeit mit der Ar beitsgemeinschaft „Betriebsorganisa tion“ der KDT organisierte das In stitut für Ökonomie des Maschinen baus am 18. Mai 1965 einen Vortrag über elektronische Datenverarbei tungsanlagen, zu dem zahlreiche An gehörige der Industrie und anderer Institute erschienen waren. Ein Ver treter der amerikanischen Firma Na ¬ tional Cash Register Co. (Ohio) stellte die neuesten Anlagen dieser führenden Firma vor. Seine inter essanten Ausführungen über den prinzipiellen Aufbau und die Ar beitsweise der NCR-Anlagen wurden ergänzt durch eine 1Vstündige Film vorführung, in der der praktische Einsatz dieser Anlagen gezeigt wurde. Dipl.-Ing. Husar Spannungsoptische Tagung Vom 3. bis 5. Mai 1965 fand erst malig an unserer Hochschule die vom Institut für Angewandte Mechanik gemeinsam mit dem Zentralen Ar beitskreis C 57 veranstaltete „Arbeits tagung Spannungsoptik“ statt. Das wissenschaftliche Programm stand unter dem Leitspruch „Die Span nungsoptik als Hilfsmittel des Kon strukteurs“. Die Thematik der Vor träge umfaßte einen großen Teil des Arbeitsbereiches der angewandten Spannungsoptik einschließlich an ¬ grenzender Gebiete wie Moire- und Dehnungsgittermethoden. Durch die Teilnahme von Vortra genden aus Westdeutschland, der CSSR und Ungarn konnten be stehende freundschaftliche Verbin dungen weiter ausgebaut oder neu geknüpft werden. ' Erfreulich war, daß sich unter den etwa 80 Teil nehmern zahlreiche Konstrukteure unserer volkseigenen Industrie be fanden. Dr.-Ing. J. Heymann Prof. Dr. Pfeiffer vor philosophischem Arbeitskreis Am 25. Mai 1965 fand die 3. Ta gung des Arbeitskreises „Erkennt nistheoretische, logische und metho dologische Probleme der Ingenieur tätigkeit“ statt. Herr Prof. Dr. phil. Pfeiffer entwickelte im Rahmen sei nes Vortrages „Die Idee als Leit bild — zr Erklärung des Verhaltens von Tier und Mensch" neue Gedan ken zum Wirken kybernetischer Systeme im Tierreich und in der Gesellschaft, wobei er von neuen Forschungsergebnissen in der Kyber netik und in der Regelungstechnik sowie von grundlegenden Erkennt nissen der marxistischen Philosophie ausging. Seine Ausführungen fan den allgemeine Anerkennung. Der Vortrag von Prof. Dr. Pfeiffer wurde in der Zeitschrift „Forschungen und Fortschritte“, Jahrg. 1965, veröffent licht. Im Mittelpunkt der interessanten und sehr lebhaften Diskussion, die Genosse Dr. phil. Müller leitete, standen Fragen der Stabilität und Instabilität von kybernetischen Sy stemen in der Gesellschaft und von Regelkreisen in der Technik sowie Fragen des Verhältnisses von fak tisch wirksamen und vererbten Leit bildern. Wertvolle und teilweise weiterführende Beiträge gaben Prof. Adler und Genosse Prof. Dr. Lud loff. Die nächste Tagung des Arbeits kreises findet am 6. Juli 1965 um 14 Uhr im Zimmer Dl (Reichenhai- ner Straße) statt. Genosse Dr.-Ing. Dietze, Institut für Technologie, re feriert zum Thema „Die Stellung des Menschen im Produktionspro zeß“. Alle Interessenten sind einge laden.