Volltext Seite (XML)
16 Nr. 1- „STAHL UND EISEN.“ Juli 1881. zu zahlen. Es hat den Vortheil, wie Sandberg klar dargelegt bat, dass die Fabrication jeden Tag controlirt wird und dass, wenn sich Uebelstände herausstellen, dieselben sofort beseitigt werden können. Um sich vor den kolossalen Schäden zu schützen, welche entstehen, wenn grosse Liefe rungen am Ablieferungsorte zur Disposition gestellt werden, müssen solche Controlproben fortlaufend auch auf den Werken angestellt werden. Die Hälfte der auf die Proben überhaupt zu verwen denden Arbeit, sowie die Hälfte des dazu erforderlichen Materials kann also gespart werden, wenn mit der Untersuchung des Materials auf dein Werke die Abnahme erledigt ist. Herr Rüppell: Ich meine das übrigens auch nicht so, wie es der Herr Vorredner aufgefasst zu haben scheint, sondern der Controleur geht aufs Werk, wählt da einige Stücke aus, lässt sie abhauen und schickt sie an die Versuchsstelle ein, ehe die Schienen abgeliefert sind. Wenn dieses Verfahren zu lange dauert, so wird die Bahnverwaltung die Probe ohne weiteres auf dem Werke machen lassen. Es würde sich nur um solche Verwaltungen bandeln, die geeignete Versuchs stationen haben und auf dem Werke vielleicht nicht die zu den Versuchen erforderlichen Apparate vorausselzen können. Ich spreche hier nicht pro domo, denn die Rheinische Bahn hat keine Ver suchsstation, aber wir bauen eine solche und werden auch in ein paar Jahren so weit sein, dass wir für die Fabricato sichere Resultate erzielen können. Insofern ist es also nicht ganz zutreffend, wenn gesagt worden ist, dass die Kosten für den Transport vermieden werden würden. \"<>rsilzender: Ich habe Herrn Rüppell dahin verstanden, dass Sie eine redactionelle Aenderung wünschen, dass aber in der Sache selbst Sie dem Beschluss der Commission sich anschliessen würden. Herr Rüppell: Jawohl! Vorsitzende)': Ich lege grossen Werth darauf, dass über das ausserordentlich wichtige Princip der Vornahme der Proben auf dem Werke eine Unklarheit nicht gelassen werde. Wir sind ja der Meinung, dass es zulässig ist, dass die Bahn nachher noch Controlproben nehmen kann; aber dass die ersten und entscheidenden Proben auf dem Werke stattfinden müssen, das ist ein solcher Cardinalpunkt, dass darüber kein Zweifel gelassen werden darf; ich acceptire aber die Be merkung der redactioneilen Aenderung sehr gern und die Commission wird darin wohl eine Remedur eintreten lassen. Sachlich wird es dabei bleiben müssen, dass die Proben auf dem Werke vor genommen werden. Herr Quedenfeld: Es brauchten ja nur die Worte »unter allen Umständen« gestrichen zu werden, so würde wohl der Passus allseitige Zustimmung finden. Herr Brauns: Sie können die Worte »unter allen Umständen« streichen; es wird thatsächlich dadurch an unserer Ansicht nichts geändert. Woran Herr Rüppell sich gestossen haben wird, das ist wohl der Passus auf Seite 8: „Nachgewiesenermassen wird auf die Zurichtung der Proben seitens der Bahnverwaltungen nicht die Sorgfalt verwandt, welche u. s. w.“ Herr Rüppell: Das ist der Punkt, der nachher noch mündlich erläutert worden ist. Vorsitzender: Wenn die Commission damit einverstanden ist, so wird sich die Redactions änderung wohl erledigen lassen. — Herr Asthöwer: Ich möchte mir noch eine Frage erlauben. Ebenso gut wie Schienen und Bandagen einer ziemlich schwierigen Untersuchung unterworfen werden, findet dies bei Herzstücken statt, die heute in grossen Massen bezogen werden. Würde es da nicht praktisch sein, diese Herz stücke auch mit aufzunehmen? Herr Brauns: Wir haben sehr wohl in Erwägung gezogen, dass dieses Material eine gewisse Rolle spielt, aber es sind bis heute specielle Vorschriften über dasselbe meines Wissens nicht erlassen; eigentliche technische Lieferungs-Bedingungen habe ich bei den Bedingungen der deutschen Eisenbahn verwaltungen nicht finden können. Herr Asthöwer: Ich könnte eine Bahnverwaltung nennen, die solche Bedingungen aufgestellt hat. Herr Wöhler hat mit dem Bochumer Verein vielfach correspondirt und wir besitzen ein Bedingnissheft, worin vorgeschrieben wird, dass der gegossene Stahl genau die absolute Festigkeit haben soll, wie sie bei Schienen gefordert wird. Ich muss dabei bemerken, dass in diesem Heft auch dieselbe Elasticität gefordert wird. Es ist das wohl ein Irrthum der Herren Eisenbahntechniker, denn von dem gegossenen Material kann man Derartiges doch nicht gut verlangen. Ich wiederhole aber, dass die Bedingungen vorliegen. Herr Brauns: Die Verwaltung der Cöln-Mindener Bahn schreibt vor: Der Stahl soll dicht sein, frei von Höhlungen u. s. w. Die Elsass-Lothringische Verwaltung reservirt sich in ihren Bedingungen für etwa vorzunehmende Materialproben unentgeltlich eine Anzahl von Stücken. Was sie damit machen will, steht nicht dabei. Herr Asthöwer: Es ist mir bekannt, dass Frankfurt-Bebra 55 Kilo Festigkeit verlangt, und ich habe mir sagen lassen, dass es noch mehr Balmverwaltungen gibt, welche dies Verlangen stellen; ich kenne keine mehr. Wir haben jetzt Bahnen, die eine Garantie für Herzstücke verlangen auf 3, 5 bis 6 Jahre. Bei Cöln-Minden dehnt sich die Garantie auf G Jahre aus mit dem Modus, dass die