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Conferenz zur Vereinbarung einheitlicher Untersuchungs-Methoden bei der Prüfung von Bau- und Constructions-Materialien auf ihre mechanischen Eigenschaften, abgehalten in München am 22., 23. und 24. September 1884. Ueber die Zwecke und Ziele dieser Conferenz haben wir bereits in der vorletzten Ausgabe (Nr. 9, Seite 550) unserer Zeitschrift eine kurze Mittheilung aus der Feder des Herrn Professors Bauschinger, des verdienstvollen Urhebers des Unternehmens, gebracht, während wir in unserer letzten Ausgabe (Nr. 10, Seite 630) eine kurze Notiz über den Verlauf der Versammlung und die wichtigsten dort gefafsten Beschlüsse zu vor läufiger Kenntnifs unserer Mitglieder brachten. Wir erfüllen heute unser an letztgenannter Stelle gegebenes Versprechen, indem wir ausführlicher auf die Verhandlungen zurückkommen. Das dem officiellen Protokoll beigegebene Verzeichnifs der Theilnehmer weist 79 Namen auf, wir sehen darunter die Vorstände der Prüfungsanstalten zu Berlin, Wien, München, Zürich, St. Petersburg und Budapest, viele Vertreter von Hüttenwerken und Cementfabriken, zahlreiche Eisenbahndirectoren, Professoren , Bauingenieure und Vertreter von Fachvereinen. Die zahlreiche Theilnahme aus den verschiedensten Interessenten- Kreisen ist der beste Beweis für die Zeitgemäfs- heit und Nothwendigkeit der beabsichtigten Ver einbarungen. Nach Begrüfsung der Versammlung am Montag den 22. September und Eröffnung der Conferenz durch Professor Bauschinger, welcher als ausschliefslichen Zweck der Conferenz die Vereinbarung einheitlicher Untersuchungs methoden und übereinstimmender Formen und Herstellungsweisen von Probestücken hervorhob und betonte, dafs dieselbe es weder mit Auf stellung sogenannter Normen, noch mit der Classi- fications- oder Qualificationsfrage zu thun habe, wählte die Versammlung zum Vorsitzenden Pro fessor Bauschinger-München und constituirte das Büreau. Sodann wurde in die Berathung der einzelnen Nummern des Programms (vergl. Seite 630 vor. Nr.) eingetreten und beschlossen: Zu Nr. 1 des Programmes. a) Die Be- rathungen der Conferenz sollen frei und die Be schlüsse nicht bindend sein. b) Am Schlüsse der Verhandlungen sollen Commissionen gewählt werden, welche auf Grund der Beschlüsse zu arbeiten haben. Zu Nr. 2 des Programmes, a) Jede zur technischen Prüfung von Materialien benützte Maschine mufs so eingerichtet sein, dafs sie leicht und sicher auf ihre Richtigheit geprüft werden kann, b) Die Construction derselben mufs eine derartige sein, dafs bei richtiger Be handlung stofsweise Wirkung der Belastung thunlichst ausgeschlossen ist. Diese Eigenschaft kommt sowohl den mit hydraulischem Druck als auch den mit Schraube arbeitenden Maschinen zu. Für praktische Zwecke ist eine besondere Vorrichtung, welche die Maschine automatisch wirkend macht, nicht nothwendig, c) Eine gute Einspannvorrichtung mufs so eingerichtet sein, dafs der Zug oder Druck möglichst gleichmäfsig über den Querschnitt des Versuchsstabes ver theilt wird. Die Bezeichnung von Einspannvor richtungen, welche dieser Anforderung genügen, wird den zu wählenden Commissionen übertragen, d) Sämmtliche Anwesende sind ersucht, die Com missionen durch Mittheilung von Material zu unterstützen. Zu Nr. 3 des Programmes. Die Feststellung, in welcher Weise der Einflufs der Zeit auf die Resultate der Festigkeitsversuche zu berücksich tigen ist, wird den Commissionen überwiesen. Zu Nr. 4 des Programmes. Den hinauszu gebenden Resultaten sind diejenigen Angaben über die gebrauchten Maschinen und angewandten Prüfungsmethoden in möglichst kurzer Fassung beizufügen, welche zur Beurtheilung des Werthes der Versuchsergebnisse nothwendig sind. Zu Nr. 5 des Programmes. Die Entscheidung über die Anzahl der Versuchsstücke soll bei den Verhandlungen über die einzelnen Materialien erfolgen. Zu Nr. 6 des Programmes. Solche Materialien, welche bei ihrer Verwendung dynamisch bean sprucht werden, sind zur vollständigen Feststellung ihrer Qualität auch durch Schlagproben zu prüfen. Dieselben sollen mittelst eines Normal schlagwerkes durchgeführt werden, dessen Con struction Aufgabe der betreffenden Commission ist. In der am Dienstag den 23. September 1884 stattgefundenen Sitzung stellte Hofrath Exner zunächst den Antrag: »Den Versuchsergebnissen sollen immer, wenn irgend möglich, aufser Angabe der Prove nienz des Probestückes ein mikroskopischer oder