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Krause. Rein. am 24. Januar 1905. Frhr. v. Hausen. 88. 89. 90. 98. 100. u. 324 rm. w. Kgl. Forstrentamt Frauenstein, v. Oppen. am 26. Januar Krause. 1905. 11 803 w. Klötzer, 580 w. Pfähle, 2 rm h. u. 9 rm w. Nutzschelte, 4 23 h. u. 865 W. Derb- u. 6350 w. Reisslängen, rm w. Nutzknüppel; nachm. 2 Ahr: 6 rm w. 53. 56. 63. 66. 67. 68. 70. 71. 72. 77. 86. Stöcke, Schläge Abt. 8. 22. 25. 41. 42. 57. 66. Kgl. Forstrevierverwaltung Schmiedeberg, Brennscheite, 29 rm h. u. 452 rm w. Brennknüppel, 121/2 rm h. u. 41/2 rm w. Zacken, 41/2 rm h. u. 609 rm w. Äste. Durchforstungs- und Einzelhölzer Abt. 2—14. 22.30 bis 60. 62. König!. Forstrevierverwaltung und König!. Forstrentamt Frauenstein, Auf Blatt 4 des Genossenschaftsregisters, betreffend den Loosamverotu kür Ladwlvcksdors uuü Awgogouck, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Schmiedeberg ist heute eingetragen worden: Die Genossenschaft hat ein neues Statut mit Datum vom 1. Januar 1905 angenommen. Zur Förderung des Unternehmens Holzversteigerung. Frauensteiner Staatssorstrevier. Frankescher Gasthof in Frauenstein. 3. Februar 1905, vorm. 9 Ahr: 661 h. u. kann auch die Bearbeitung und Herstellung von Lebens- und Wirtschaftsbedürsnissen in eigenen Betrieben, die Annahme von Spareinlagen und schließlich die Herstellung von Wohnungen erfolgen. Die von der Genossenschaft oder dem Aufsichtsrate ausgehenden Bekanntmachungen sind im „Volksfreund" zu veröffentlichen, wenn dies nicht in der „Sächsischen Arbeiter zeitung" geschehen kann. Ist die Veröffentlichung auch im „Volkssreund" unmöglich, so tritt an dessen Stelle die in Dippoldiswalde erscheinende „Weißeritz-Zeitung". Die Haftsumme jedes Genossen beträgt dreißig Mark. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, ist auf zehn bestimmt. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. September des einen bis zum 31. August der anderen Jahres. Die übrigen nach 8 12 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1899 zu ver- ösfentlichenden Bestimmungen des neuen Statuts sind dieselben wie im alten. Dippoldiswalde, den 26. Januar 1905. 1 ä. Kex. 5/05. Das Königliche Amtsgericht. Holzversteigerung. Schmiedeberger Staatssorstrevier. Restauration „zur Post" in Schmiedeberg. 6. Februar 1905, vorm. '/210 Ahr: 133» w. Stämme, 10 012 w. Klötzer, 10 h. u. 2108 w. Derbstangen i. g. L., 655 w. gek. Derb- u. 34 000 w. Reisstangen. Nachm. 2 Ahr: 211/2 rm w. Brennscheite, 142 rm w. Brennknüppel, 10 rm w. Zacken, 3 rm h. u. 376>/2 rm w. Äste; Schlag Abt. 86. Durchforstungs- u. Einzelhölzer Abt. 8. 11. 12. 19. 20. 27. 30. 32. 48. 49. 51. 52. Land- im» forstwirtschaftliche Bernfsgenoffeaschast betreffend. Für die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenofsenfchaft ist an Stelle des Vorwerksbesitzers Herrn Bernhard Jäckel der Bäckermeister Herr Bernhard Gietzolt hier als Vertrauensmann und an Stelle des Stadtgutsbesitzers Herrn Otto Müller der Lohgerbereibesitzer Herr Carl Albrlch hier als stellvertretender Vertrauensmann für den Stadtbezirk Dippoldiswalde gewählt worden. Solches wird hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß alle Verände rungen an Grundstücken, welche durch Verkauf, Verpachtung, Bebauung u. s. w. eintreten und auf die Berechnung, sowie Einhebung der Unfallversicherungsbeiträge für die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Einfluß haben, bei dem obengenannten Ver trauensmann anzuzeigen sind. Dippoldiswalde, am 25. Januar 1905. Der Stadtrat. Voigt. Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst Im stehenden Heere oder In der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körper- lliche Befähigung hat. l 2. Wer sich freiwillig zu .... , zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie I oder dem Train, loder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, loder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zioilvorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der Amts Hauptmanns die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zv machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich vntadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. d. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 3l. März, in der Regel am Rekrnten-Einstellungstermin (Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen ver fügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie ein treten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauch barkeit bis 3>. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einst ellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender jahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst einge tretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Ver bleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Fcldartillerie und des Trains, welche frei willig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstver pflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Auf gebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen, Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Übungen während des Neseroeoerhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Übungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zu Aushebung melden, «wächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Die nene Regierung in Frankreich. Die Kabinetskrisis, welche in Frankreich durch den M Sturz des radikalen Ministeriums Combes entstanden war, D hat nunmehr mit der schon erwarteten Bildung eines M Ministeriums Rouvier ihre Lösung gefunden. Aber frei- W lich, die Konstituierung der neuen französischen Regierung W ist keineswegs glatt vor sich gegangen, noch in letzter W Stunde, da Herr Rouvier seine Ministerliste schon fertig D hatte, tauchten Schwierigkeiten auf, durch welche zwei Ministerkandidaten, die gemäßigten Republikaner Poincarre 1 W und Jean Dupuy, veranlaßt wurden, wieder zurückzutreten, iss W Am Dienstag wurde dann folgende Zusammensetzung des I neuen Ministeriums bekannt gegeben: Rouvier Vorsitz und I Finanzen, Chaumiee Justiz, Delcasse Äußeres, Etienne D Inneres, Berteaur Krieg, Thomson Marine, Clementel W Kolonien, Gauthier öffentliche Arbeiten, Bienvenu Martin M Unterricht, Dubief Handel, Ruau Ackerbau; neue Unter- W staatssekretäre sind für die schönen Künste Gujardin- M Beaumetz, Finanzen Merlou, Posten und Telegraphen W Berard. Von den Mitgliedern des bisherigen Ministeriums M find Rouvier, Delcasse, Berteaur auch in die neue Regie- D rung eingetreten; die übrigen Mitglieder des Kabinets R Rouvier sind Neulinge. Seiner politischen Färbung nach M wird sich demnach das letztere nicht wesentlich von seinem D Vorgänger unterscheiden, wenn man nach der bisherigen W Parteistellung der einzelnen Minister urteilen darf, im M großen und ganzen wird also das neue Ministerium eben- * M falls die radikale Richtung der Lombeschen Regierung ein- M schlagen. Die Aufnahme der neuen Regierung seitens der Pariser Presse ist, wenn man von den Regierungsblättern und den radikalen Organen absieht, eine ziemlich kühle; die nationalistischen Blätter bezeichnen sogar schon jetzt die Stellung des Kabinets Rouvier als unhaltbar, weil der republikanische Block nach dem Rücktritt Combes voll ständig zerfallen. Allerdings muß man zugeben, daß das Ministerium Rouvier die Staatsgeschäfte in einem ziemlich kritischen Zeitpunkte übernimmt. Die republikanischen Parteien stehen sich vielfach mißtrauisch gegenüber, ihr bis heriger Zusammenhalt wenigstens nach außen ist bedenk lich erschüttert, wie dies ja gerade die Kammerabjtimmung, durch welches das Schicksal des Kabinets Combes besiegelt wurde, deutlich genug erkennen ließ. Es wird eine nicht leichte Aufgabe für die Negierung des Rouvier sein, sich eine einigermaßen zuverlässige Äammermehrheit zu sichern, ist es doch zweifellos, daß die antiklerikale Politik des Ministeriums Combes nicht unerheblich mit zu der im Lager der republikanischen Parteien eingetretenen Zer fahrenheit beigetragen hat. Auch die Begünstigung der „Angebereien" im Heere durch die Combesche Regierung hat nicht nur der letzteren, sondern auch dem republikani schen Gesamtgedanken nicht wenig geschadet, es muß dem Ministerium Rouvier vor allem daran liegen, diese heikele Affäre auf irgend eine Weise aus der Welt zu schaffen. Jedenfalls wird das politische Programm des neuen Ministeriums dahin zugeschnitten sein müssen, daß es die Einigkeit unter den republikanischen Parteien als eine staatliche Notwendigkeit für das heilige Frankreich betont, und es ferner die notwendigsten Reformen in der inneren Politik klar ausspricht. Man darf daher einigermaßen ge spannt darauf sein, wie das parlamentarische Debüt der neuen Regierung ausfällt; ein Vertrauensvotum für die selbe gleichzeitig von den Gruppen der gemäßigten, der radikalen und der sozialistischen Republikaner würde dem Kabinet Rouvier immerhin die Aussicht auf eine etwas längere Lebensdauer eröffnen. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am Sonntag hielt der hiesige Evangelische Arbeiterverein einen zahlreich besuchten Unter haltungsabend ab. Eingeleitet durch herzliche Vegrüßungs- worte des Herrn Pastor Sieber, erfreuten die Besucher in rascher Folge eine ganze Anzahl sämtlich wohlgelungener abwechselnder Darbietungen. Den Mittelpunkt des ganzen bildete die alle Anwesenden sichtlich anregende Festrede des Herrn Superintendent Hempel. Dieselbe schilderte, nach dem Beispiele des Hauptmanns von Capernaum, die Macht, Seligkeit, aber auch Notwendigkeit des Glaubens an Gott und den Heiland. Der Herr Redner wußte in anheimelndster Weise den hohen Ernst des Themas viel fach durch interessante, zum Teil humorvolle Beispiele aus dem Leben zu würzen, so daß auch dieser Teil des Pro gramms voll und ganz dem Rahmen eines Unter haltungsabends entsprach. Möge der Verein sich immer allseitigerer Beteiligung von Seiten der hiesigen Arbeit nehmer und Arbeitgeber erfreuen. — Wie sich aus einem in der heutigen Nummer ent haltenen Inserat bezüglich der nächsten Sonntag in der Reichskrone stattfindenden Kaiserfeier des hiesigen Königl. Sächs. Militärvereins ersehen läßt, ist man eifrig bemüht, Weißeritz-Mung. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt fiir die Migtiche Amishauptmannsch-lst, das Königliche Amtsgericht und den Stadtmt zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Irhns in Dippoldiswalde. Mtt achtseitige» „Illustrierten Anterhaltnngsblati". Mit land- und han-wirtschastlich« «ouat,.Beilage. Nr. 11. Sonnabend, den 28. Januar 1905 71. Jahrgang. rfcheint wöchentlich drei» rat: Dienstag, Donners- »a und Sonnabend und Md an den vorhergehen» «nAbenden ausgegeben. Kels vierteljährlich 1M. 5 Pfg., zweimonatlich 4 Pfg., einmonatlich 48 kg. Einzelne Nummern 0 Pfg. — Alle Postan- lalten, Postboten, sowie msere Austräger nehmen Bestellungen an. Jnkrate, welche bei d« bedeutenden Auflage de» Blattes -ine sehr wirk- fame Verbreitung finden, werden mit 12 P«g., solche aus unserer Amtshaum- mannschaft mit 10 Pfg die Spaltzelle oder deren Raum berechnet. — Ta bellarische und kompli zierte Inserate mit ent sprechendem Aufschlag. — Eingesandt, im redaktio nellen Telle, die Spalten zelle 20 Pfg.