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S' Beilage zu Nr. 88 der Weißeritz Zeitung. /rcitag, -cu 9. November 1866. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den Vll. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Lungkwitz bestehenden XXII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunundzwanzigste (28.) November ISS« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche in der für diese Abtheiluirg aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschast zu Lungkwitz aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von v bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschast persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 Nov 1866 Königliches Gerichtsamt Drewitz. Bekanntmachung. - Behufs der Wahl eines LandtagsabgeordnÄen und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Großoelfa bestehenden XXIII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dreißigste (30.) November ISS« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschast zu Großoelsa aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschast persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auSzuhändlgenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu auSersehenrn Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6. November 1866. Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk sind in der ans den Ortschaften Seifersdorf und Spechtritz bestehenden XXV. Wahlabtheilung zwei Wahlmänner zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dreißigste (30.) November R S00 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in den Gastwirthschaften zu SeiferSdorf und Spechtritz aushängt, verzeichneten Stimmberech tigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der Gastwirthschast zu SeiferSdorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auSzuhändi- genden abgestempelten Stimmzettel die Namen zweier zu Wahlmänuern befähigter und von ihnen hierzu auS- ersehener Personen zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwär tigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 November 1866. Königliches Gerichtsamt Drewitz, Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe EunnerSdorf bestehenden XXXVII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen.