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758 Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (3.) Deeember 1888 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschast zu Cunnersdorf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hierinit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S dis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschast persönlich zu erscheinen, auf dein einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 November 1866 Königliches GerkchtSamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl- - bezirk ist in der aus dem Dorfe Luchau bestehenden XXXVIII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (3.) Deeember 188t» anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Gastwirthschast zu Luchau aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschast persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 November 1866 Königl. GerichtSamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus den Ortschaften Dber- und Niederfrauendorf bestehenden XXXIX. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Dritte (3.) Deeember 1888 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung ausgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in den Gastwirthschaften zu Ober- und Niederfrauendorf aushängt, verzeichneten Stimmberech tigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der Gastwirthschast zu Niederfrauendorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszu händigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegen wärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, am 6 November 1866 Königliches GeeichtSamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus den Ortschaften Naundorf» Niederpöbel und Kipsdorf bestehenden 42. Wahl- abtheiümg ei« Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Vierte (4.) Deeember 1888 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in der Süller'schen Restauration zu Naundorf, sowie in den Gastwirthschaften zu Nieder pöbel und Kipsdorf auhängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in der genannten Restauration zu Naundorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszu händigenden abgestempekten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigen und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegen wärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswa lde, den 6 November 1866 Königliches Gerichtsamt Drewitz.