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75« Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VH. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der, aus dem Dorfe WendischearSdorf bestehenden XXIV. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu erwählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Ginundzwanzigste (21.) November 188« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in dem Gasthofe zu Wendischcarsdorf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in dem genannten Gasthofe persönlich zu, erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen einzuhändigenden abge stempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzngeben. Dippoldiswalde, den 30 October 1866 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus den Ortschaften Hausdorf und Hermsdorf bestehenden XXXII. Wahlabtheilung «in Wahlmann zu wählen Zur Vornahme dieser Wahl ist der Zwanzigste (20.) November 1866 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in den Gastwirthfchaften zu Hausdorf und HermSdorf aushängt, verzeichneten Stimmberech tigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der Gastwirthschast zu HauSdorf persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigen den abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, cm die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 30 October 1866 Königliches Gerichtsamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsa^eordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk sind in der aus den Ortschaften Kreischa, Gombsen, Saida und WittaenSdorf bestehenden XXI. Wahlabtheilung drei Wahlmänner zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunundzwanzigste (28.) November 186« anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher je ein Exemplar in der Erbgerichtsschänke zu Kreischa, sowie an den für obrigkeitliche Bekanntmachungen bestimm ten Stellen zu Gombsen, Saida und WittgenSdvrf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von S bis 11 Uhr in der Erbgerichtsschänke zu Kreischa persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auSzuhändi- genden abgestempelten Stimmzettel die Namen dreier zu Wahlmännern befähigter und von ihnen hierzu auS- ersehener Personen zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwär tigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 6 November 1866 Königliches GerichtSamt. Drewitz Nachdem Inhalts einer anher gelangten Mittheilung des Königlichen Gerichtsamtes zu Tharandt vom 24. October d. I. am 15. desselben Monats ein anscheinend toller rothbrauner Schafhund mit Stutzschwanz, mit Lederband und Ring versehen, in Somsdorf umhergelaufen und daselbst mehrere Hunde gebissen hat, welche deshalb auch getövtet worden sind, in Folge dessen aber Seiten des genannten Königlichen Gerichtsamtes die Hund «sperr« für die Ortschaften seines Bezirks bis zum 2. Januar 1867 verfügt worden ist, so wird dies Behufs Ergreifung der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Kenntniß der Bewohner des hiesigen Gerichts amtsbezirk« gebracht Königliches Gerichtsamt. Dippoldiswald«, den 3. November 1866. Drewitz. Hierzu ein Bogen Beilage.