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764 Diese VerstelgerM wird in Dreien in der Allstädter Reitercaserne und » den 12. November und in Freiberg ! folgende Tage in Radeberg den 13. und 14. November, in Döbeln, Grimma und Borna den 12. und 13. November und in Bischofswerda, Annaberg, Plauen und Zwickau den 12. November stattfinden und zwar des Vormittags zwischen 10 und 3 Uhr. Erstehungslustige werden zum Kauf dieser Pferde eingeladen und von dem proclamirenden Auditeur sollen ihnen die gewöhnlichen Bedingungen bekannt gemacht werden. Außer dem sofort zu erlegenden Erstehungspreise haben die Ersteher für jedes Pferd ein Zaumgeld von 20 Ngr. zu entrichten. Um den Erstehern den Ankauf zu erleichtern, will das KriegSministerium denselben für die ganze oder theilweise Erstehungssumme die Geneigtheit zu einer Zahlungsgestundung bis auf längstens sechs Monate unter den Bedingungen in Aussicht stellen, daß 1) der Ersteher eine der Höhe der Erstehungssumme oder des auf solche verbleibenden Schuldrestbetrags für die erstandenen Pferde coursmäßig wenigstens gleichkommende Summe in Staats- oder andern zulässigen Werthpapieren an AuctionSstelle deponirt oder 2) derselbe spätestens am Tage der Versteigerung der Pferde bei dem die Auction leitenden Auditeur und dem dabei anwesenden Offizier sich anmeldet, ein Zeugniß des betreffenden Gerichtsamtes über sein Befitzthum und seine Vermögensverhältnisse zur Prüfung vorlegt und, wenn solche für ausreichend befunden worden, ein ihm vorgelegteö Schuldbekenntniß unterschriftlich vollzieht und zu dessen Inhalt sich bekennt. Dresden, am 6. November 1866. König!. Sächsisches Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Neidltng. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der aus dem Dorfe Wilmsdorf bestehenden XVI. Wahlabtheilung ein Waklmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunzehnte (18.) November 1866 anberaumt worden. Es werden daher sammtliche, in der für diese Abtheilung aufgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in der Mensch'schen Gastwirthschaft zu Wilmsdorf aushängt, verzeichneten Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zeit von 9 bis 11 Uhr in der genannten Gastwirthschaft persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abgestempelten Stimmzettel den Namen einer zum Wahlmanne befähigten und von ihnen hierzu ausersehenen Person zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, den 30 October 1866 Königliches GerichtSamt. Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk sind in der aus dem Dorfe Possendorf bestehenden XVII. Wahlabtheilung zwei Wahlmänner zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunzehnte (18.) November 1868 anberaumt worden. Es werden daher sämmtliche in der für diese Abtheilung ausgestellten und geprüften Wahlliste, von welcher ein Exemplar in dem Gasthofe zu Poffendorf aushängt, verzeichneten «Stimmberechtigten hiermit geladen, an diesem Tage Vormittags in der Zett von 9 bis 11 Uhr in dem genannten Gasthofe persönlich zu erscheinen, auf dem einem Jeden von ihnen auszuhändigenden abge- stempelten Stimmzettel die Namen zweier zu Wahlmännern befähigter und von ihnen hierzu ausersehener Personen zu verzeichnen und die Stimmzettel sodann, bei Verlust des Wahlrechtes für den gegenwärtigen Fall, an die Wahldeputation abzugeben. Dippoldiswalde, am 30 Octobßr 1866 Königliches Gerichtsamt. —— Drewitz. Bekanntmachung. Behufs der Wahl eines Landtagsabgeordneten und dessen Stellvertreters für den VII. bäuerlichen Wahl bezirk ist in der, aus dem Dorfe Börnchen bestehenden XVIII. Wahlabtheilung ein Wahlmann zu wählen. Zur Vornahme dieser Wahl ist der Neunzehnte (18.) November 1866 anberaumt worden.