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,-ü U l. Kirchliche Nachrichten. .^ipppOr^ipald^ ^.voai^. bis li. Äpril. Geboren wurde dem Großgärtner Joh. Gottsr. Zim ¬ mermann in Oberhäslich eine Tochter. Gestorben ist Christiane Dorothea, Herrn Galp- mon Gottlieb Allmer's, GleitömannS allhirr, hinterlassen» Witwe, 78 Hahr,M Ulterschwache;— Frau Christiane, Sa lome, Mstr. Traugott Leberecht Schmid t'S, Schlossers allhier, hintvlassentjfiVittwe, 60 Jahr S Moy., an Alterschwäche; — Karl Gottlob Hel big, HoSpitalit allhier, 35 Jahr, am Lungenschlqg; - Frau Johanne Christiane, Johann Gottlob Kohl'», Gutsbesitzer» in Ulberndorf, hinterl. Wittwe, 65 I., an UnterleibSverhärtung. Am Sonntage Quastmodogeniti: Frühcommünion: Hr. Diac. Mühlberg. , BormittagS-Predtgt: Derselbe. Nachmittag»: Betstunde. Altenberg, vom 2. bis 1l. April. Beerdigt wurden: Carl Emil, Söhnlein Carl Gotth. Hofmann'S, Bürger» und Bergarbeiters hier, 5 Jahr 3 M. ÄO Tage; — Fta« Christiane Henriette geb. Bachmann, de« Einw. und BettzarbiitetS Carl Wilhelm HÄMmer, Eheftau, «ine Wischnrrln, alt ä7 Jayr L Mow. K Tage, nebst dem neu geborenen Kinde Marit Selma, alt 10 Tage. ' Fresiag, den 13, April, ist Wochen-Coiymunion. Der GotieSdlenst früh 8 Uhr. Meldung zur Beichte auf bemDiako nate. Dagegen bleibt am Sonntage Olu asimodogeniti die Cominunion ausgesetzt. , ' ' Parochie Lapenstcin, vom 1,0. bis 27. März Geboren wurden: Hrli. Friedrich Ehreg. Dietrich, ansäss. Bürger, «in Sohn; — Mstr. Gotth. Adolph Heinrich Walther, ansässigem Büger, Schwarz- und Schönfärber in Lauenstein, ein Sohn; — Hm. Friedr. Aug Boden, Guts besitzer in Löwenhain, ein Sohn. Gestorben ist Frau Johanne Juliane Christiane Te i- chert, Gottsr. Teichert's, Einwohners in Lauenstein, Ehefrau, an Auszehrung, 47 Jahr 4 Mon. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Königlichen AppelcktionSgerichtS zu Dresden soll das zu dem Nachlasse der weil. Gutsbesitzerin Johanne Christiane verw. Seifert zu Seifersdorf gehörige, circa 30 Acker 216 . LMuthen enthaltende und ohne Berücksichtigung der Abgaben auf 5951 Thlr. 8 Ngr. — Pf. ortsgerichtlich gewürderte Einhufengut Nr. FI deS Brand-CarastetS für diesen Ort, sammt den unter jener Tare nicht mit begriffenen Invcntarienftücken und Vorräthen den 2S. April 18SS an Schankstesse zu Seiferödorf an den Meistbietenden versteigert werden. « Erstehungslustige werden daher unter Hinweisung auf die auS den an hiesiger Amtsstelle Und in der Schänke zu Seifersdorf qushängenden Anschlägen zu ersehenden Subhastationsbedingungen hiermit geladen, gedachten TageS Vormittags !2 Uhr an Schankstelle zu Seifersdorf sich einzufinveii, über ihre Zahlungs fähigkeit sich gehörig auszuweisen und sodann zu gewärtigen, daß nach 12 Uhr Mittags « der Zuschlag des mehrerwähntrn Gutes linken den obgedachten Bedingungen erfolge. Nach beendigter Suhhastation werden 2 Kühe, I Kalbe und einige WirthschafrSutensilien in dem versteiger ten Gute verauctionirt werden. Dippoldiswalde, am 2. April 1855. Königliches Justiz amt. - - ' «' > > - « - - ' Lehmann. Regulativ für Darleihungen aus -er Sparkaffe gegen Staats und andere Werthpapiere. 8 L. Darlehne auS der Sparkasse gegen Verpfändung von Staats- oder anderen, auf den Inhaber lautenden — ick Leipzigs CourSzettel notirtm — Werthspapieren (einschließlich der von einem Stickte üb'elNöckmenen oder gatantirtrn Aktien) sind bis zu <4 Fünftheilen des NennwcrthS der zu verpfändenden Papiere und, wenn letztere im Courst unter dem Ntnnwerthe notirt sind, nur bis zu 3 Bieriheilen deS jeweiligen CouröwrrtheS statihast. S.':' . st, 2, , V Bei einem Herabgehen des Courseö hat der Erboraer den zur Ergänzung erforderlichen Betrag nach- zuzablen, widrigenfalls der Sparkassenverwaltung das Recht zusteht, das verpfändete Werthöpapier zu ver äußern und aus dem Erlöse sich -bezahlt zu machen. Letzter» Falls wird der etwaige Ueberschuß an den Ec- borger herauSVezähllt. > "> ' - 7 " st. 3. Die für rin «ufgetiommemS Darlehn zu verpfändenden Werthpapiere sind mit zugehörigen TalonS und Coupons zu übergebe«. Die Coupons werden von dem Casstrer erhoben und von den Zinsen gekürzt, welche dtp Erboogrr für das «ufgenommene Darlehn zu zahlen hat. Sollten die Zinsen des verpfändeten Papiers dir deS gewährten DärlehnS übersteigen, so wird deren Ueberschuß dem Erborger auögezahlr. , Ztn Fäll« der AuSlovfung der verpfändeten WeVthSpapiere werden solche durch den Cassiter realißrt und wird nach Kürzung deS grwähtten Darlehns und der etwaigen ZinSreste der Ueberschuß an den «Erborget gegen Rückgabe de- 8. st bemerkten Empfangscheins herau-gezahlt. -i 7 ---