Volltext Seite (XML)
166 sen der Richter überlassen; die Gesetze Pensy 1 vaniens machen Jedoch die Einschrän kung, dafs diese Dauer nicht unter einem Zwölftheil, nicht über die Hälfte der ganzen Zeit, welche für ihre Gefangenschaft bestimmt ist, seyn dürfe. Wir fanden unter den Gefangenen einen, welcher seine Mutter ermordet hatte, und nachmals (wahre oder er dichtete?) Zeichen von Verrücktheit zeigte. Die anderen Gefangenen in den einsamen Zellen bestehen aus Verbrechern, die sich diese Bestrafung durch ein ungeziemendes Be tragen während ihrer Gefangenschaft zuzogen; die Dauer dieser härteren Verhaftung be stimmen die Aufseher. Als wir nach den einsamen Gefängnissen der weiblichen Gefangenen fragten, so sagte man uns: sie befänden sich in dem Souterain. Da wir hierüber unsere Verwunderung bezeigten, so erwiederte der Aufseher: „wenn Mitglieder des weiblichen Geschlechtes so weit ihre zarteren Gefühle unterdrücken, dafs sie Verbrecherinnen werden, so sind sie oft schwerer in Schranken zu halten, als die Männer selbst.“ Da ich die Bemerkung machte, dafs mehrere Milderungsgründe für die Verbrecherinnen eintreten müßten, so erwiederte er; dals hierauf allerdings Rücksicht genommen würde, dafs sie in der Regel nicht lange in diesen einsamen Zellen gelassen würden, und dafs sich im gegenwärtigen Augenblicke keine in denselben befände. Die Beschäftigungen der weiblichen Gefange nen sind nicht sehr anstrengend; sie miifsen spinnen, Wolle kämmen, und für die ande ren Gefangenen waschen. Man darf mit Grunde erwarten, dafs hier die strengste Gerechtigkeit gegen die Ge fangenen beobachtet wird, da die Gefangenwärter und Unter-Gefangenwärter sämmtlich gute Besoldungen erhalten; die Inspektoren versehen ihr Amt ohne Gehalt. Aufserdem führen der Bürgermeister und dazu verordnete Richter die Oberaufsicht, und alle Viertel jahre untersuchen der Gouverneur der Provinz; mehrere Mitglieder der oberen Gerichts höfe und die Grofse Jury den Zustand des Gefängnisses. Durch die Einrichtung welche man diesem Gefängnisse gegeben hat, erreicht man auf das Vollständigste zwei Hauptzwecke: man entwöhnt die Schuldigen von ihren übelen Gewohnheiten und bessert für die Zukunft ihren Lebenswandel; zweitens gewöhnt man sie durch wohl geleitete Beschäftigungen zur Arbeit, und verhindert dadurch nicht allein, dafs sie dem Staate zur Last fallen, sondern spart ihnen anch eine kleine Summe, mit der sie, wenn die Zeit ihrer Gefangenschaft vorüber ist, ein anständiges Gewerbe anfangen können. Befürchtet man, dals einer kein guter Wirth seyn möchte, so giebt man ihm den Ueberschufs nicht in baarem Gelde, sondern in Kleidungsstücken.