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»Mg «b 1. April 1SS8. , -Wasel W Verechnmg der Aaftoertangs- (Mtzins-) Steuer. Ple Mietzin-ste^ersenkung macht bei einem Steuersoll von rund 900 Mill. Mark etwa 225 Mill. Mark aus. Man v»rf die Mtetzinssteuer wohl als eine der unbeliebtesten Steuerarten bezeichnen: Jetzt müssen wir verhindern, daß st« noch bei ihrem Abbau zum Zankapfel wird. Nach Er- klörungen maßgebender Stellen wird die Mietzinssteuer- ssnküng den Hauseigentümern restlos zügute kommen. Es wird kein Zwang zur Mietsenkung ausgesprochen werden. Soweit Mieter nicht von der Mietzinssteuer befreit Md, ändert sich an ihrer Mietzahlung ab 1. April gar nichts. Gerade die bedürftiHen Mieter, denen die Miet zinssteuer erlassen wurde, müssen an sich eine höhere Miete ab 1. April aufbringen, da sich der Steueranteil im Miet betrag verringert. Es liegt hier eine eigenartige Verbin dung von Steuer mit Fürsorgemaßnahme vor. In vielen Fällen wird die Mieterhöhung zu Lasten der Furtorgebe- hörden gehen müssen. Hier handelt es sich dann schließlich nicht mehr um die Miethöhe, sondern um den kommunalen Finanzausgleich. Alle Mieter und Eigentümer von All häusern müssen sich auf die neue Steuerberechnung ob I. April 1935 einstellen. o Friedens- 1 miete ' Wer bisher 40,8 <>/. s 31,2«/, I 27,2-/. - 23,2-/. 10,2°/, ! 16,8-/, ; 15,2«/, ",2 7. zahlte, hat ab 1. April 1SSS »0,8 -/, I N.4"/. 20.4«/. 17.4°/, 14.4 °/. 12.«°/, j U.4 '/, 8.4 7- za zahle« '^-4' «s <> «s «r - 1 - 03 — 02 — 0^ — 01 — 01 — 01 — 01 — 01 . 2- . 05 — 04 — 03 03 — 02 —M 02 — 6-2 — 01 — 08 , — 06 OS — 04 -7- 04 — 03 — 03 — 02 '4 — 10 — . 08 — 07 . — 06 — 05 — 04 — 04 03 -!? . 8 ' — IS 10 — OS — 07 — 08 — 05 —M OS 04 6 — 15 — 12 — 10 . .—7» OS — 07 — 66 — 66 — 04 7.7, 18 14 — 12 - —— 10 — 08 — 07 — 07 — 05 8 — 20 — 16 14 — 12 — 10 — 08 —» 08 — 06 N s — 23 —- 18 15 - — 13 — 11 — 09 — 69 —- 06 10 28 20 — 17 15 " «MM» 12 — 11 — 10 —— 07 LO 51 — SS 34 29 — 24 — 21 — 19 — 14 SO ' — 77 — SS — 51 —- 44 — 36 — 32 29 — 21 40 ' ."id 0> 78 —» 68 — 58 — 48 — 42 — 38 — 28 SO 1 28 — S8 85 »MMM 73 — 60 — 53 —M 48 i 35 «0 1 53 1 17 1 02 — 87 — 72 — 63 — 57 — 42 . . 70 i .9 1 37 i IS . 1 02 — 84 — 74 —M 67 — 49 - 80 2 04 1 SS i 36. 1 18 — 96 — 84 ^M— 76 — 56 '' SO 2 so 1 76 i 53 . 1 31 1 68 —- 95 88 — 63 2 SS 1 SS i 70 1 45 1 20 1 05 — 95 — - 70 - ' - 200 5 10 3 SO 3 40 2 SO 2 40 2 10 1 SO 1 40 . 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September 1934 auf über 4 Prozent herabgemindert wordem Damit ist wie der ein gesundes VerhSltttis zwischen kürz-, mittel- und lang fristiger Verschuldung kergestellt worden. Der neue Entwurf dient der Bereinigung der noch ver- bliebenen ungeregelten Verbindlichkeiten. Es ist den Ge meinden das Recht gegeben, kurzfristige Kapitalforderungen, die bereits fällig geworden sind oder bis zum 1. Oktober 1936 fällig werden, umzüschülden. Hierzu bedürfen sie aller dings der Genehmigung des Reichsministers des Innern und des Reichsministets der Finanzen. In dem Gesetz ist weiter vorgesehen, daß auch in den Fällen, in denen ein Umschuldungsangebot seinerzeit abge lehnt worden war und infolgedessen zwangsläufig eine Stundung eingetreten A, ein neues Umschuldungsangebot gemacht werden kann. Wenn auch dieses neue Umschuldüngs- angebot abgelehnt wird, kann eine Stundung eintreten, aber- nicht mehr zum alten Zinssatz, sondern zu einem Zinssatz von 4)4 Prozent. Bii dem dritten Gesetz zur Aenderung des Gemeinde umschuldungsgesetzes ist auch die Bestimmung der deutschen Gemeindeordnung übernommen, der zufplge die nach 8 78 erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Auf nahme neuer Darlehen usw. nur nach vorheriger Zustim- Müna des Reichsministers des Innern und des Reichs- ministers der Finanzen erteilt werden darf. Ein Wort an die Hausfrau zur Ostereierwoche. - kä. Von mancher Seite wird der Hausfrau eingeredet, die deütschgestempelten Eier könnten ja in den größeren Städten nicht so frisch sein wie die ungestempelte Ware, da die Sortierung und Stempelung doch immerhin Zeit bean- spruche und sich dadurch eine gewisse Verzögerung auf dem Wege vom Erzeuger zum Verbraucher naturgemäß er geben müsse.. Demgegenüber ist zu betonen, daß gerade die elerkeynznchnenden Handelsbetriebe auf Grund ihrer gro ßen Umsätze die Eier in kürzesten Abständen zusammen holen und weiterschicken können. In anderen Betrieben werden die Eier vielfach 10 bis 14 Tage aufgesammelt, bis es sich' lohnt, damit zur Stadt zu fahren. Außerdem darf der Deutschstempel nur von den Betrieben angebracht wer den, die sich freiwillig schärfsten Qualitätskontrollen mir Ordnungsstrafen unterwerfen. Werden bei einer der häu figen^ unvermuteten Ueberprüfungen Eier festgestellt, die lÄtger als 48 Stunden in der Kennzeichnungsstelle lagern, so wird dieser Betrieb bestraft. Weiter ist von Bedeutung, wse lange die Eier beim Kleinhändler im Laden stehen. Hser können unter ungünstigen Umständen Eier alt wer den. Es sei aber betont, daß auch hier für den Vorteil -er Hausfrau gesorgt ist. Der Deutschstempel aus dem Ei ist ja bekanntlich eine Herkunfts- und Gewichtsangabe. Die Güte verbürgt der Kaufmann, indem er die nur bei den deutschen Handelsklasseneiern erlaubten Schilder „6 1, Vollsrische Lier", „6 2, Frische Eier" oder „Keine Gewähr für.gesetzliche Handelsklassen" auf Grund des auf der Eier packung angegebenen Packtages anbringt. Er über nimmt bei der deütschgestempelten Ware damit persönlich die Gewähr seinem Kunden gegenüber, daß es sich um srischgeleuchtete und bei ihm nicht lange gelagerte Ware handelt. Daß es notwendig war, der Hausfrau durch ein wandfreie Ueberw.achung vollfrische, auf kürzestem Wege in die Stadt gelangte Lier zur Verfügung zu stellen und dies durch ein äußeres Kennzeichen zum Ausdruck zu brin gen, zeigt der geringe Eierverbr'auch Deutschlands gegen über änderen Ländern in den vergangenen Jahrzehnten. Schnitz, 2. April. Gemaßregelte Landwirtin. Durch einen Beauftragten der Amtshauptmannschast Pirna wur de bei der Landwirtin Anna Conrad in Hertigswalde, die erst kürzlich wegen Vernachlässigung ihres Viehes mit 50 Geldsträse belegt worden war, der gesamte Viehbestand, bestehend aus drei Pferden, fünf Kühen und 21 Schweinen, I beschlagnahmt. Die Tiere, fast sämtlich stark unterernährt, I wurden an sechs Bauern in Hertigswalde in Pflege ge geben. - Ledvrl-Lilämaternäionst Das Kunstwerk des Monat» April. „Grablegung Christi". Hans Schwarz-Augsburg (um 1490 bis nach 1527). D.ie mit leidenschaftlicher Inbrunst geschilderte Szene der Grablegung umschließt ein prachtvoller Rahmen, dessen gedrm genc Architektur italienische Vorbilder in deutsch« Schmuckform unuoandzlt, Leuchtende Straßenübergänae in Paris. An einigen verkehrsreichen Kreuzungen in Paris wurden'dic Stra- ßcnübevgänge für Fußgänger versuchsweise mit Leuchtvorrichtun- gcn versehen, die auch abends den Fußgängern den Weg weisen sollen. 8edsrI-LiIäm»torncli«a»t Zum 25. Todestag Friedrich von Bodetfchwinahs. Am 2. April vor 25 Jahren starb eine der bedeutendsten Persön lichkeiten der deutschen Evangelischen Kirche, Pastor Friedrich von Bodelschwingh, der Schöpfer von Bethel bei Bielefeld. Sie Saoshallsfühnmg im Reich. Neue Uebergangsbestimrirurrgen. Das Reichskabinett hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz über die Haushaltführung im Reiche beschlossen, das jetzt im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wird. In diesem Gesetz wird be stimmt, daß bi« zur Fertigstellung des Reichshaushalkplane, für da, Rechnungsjahr 1935 die zur Aufrechterhaltung oder zur Er füllung der Aufgaben und der rechtlichen Verpflichtungen de» Reiches notwendigen Ausgaben geleistet werden. Soweit Entwürfe von Einzelhaushaltplänen von der Reichsregie rung festgestellt worden sind oder werden, gelten diese Entwürfe als gesetzlich fcstgelegt. Im übrigen wird der Reichsminister der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit dem zuständigen Reichsminister den beteiligten Reichsverwaltungen die ersorder- lichen Betriebsmittel zuzuwsisen und über ihr« Verwendung zu bestimmen. Die dem Reichsfinanzminister früher erteilten Garan- tieermächtigungen bleiben auch für das Rechnungsjahr 1935 in Kraft. Ferner darf der Reichssinanzmlnister Garantien übernehmen zur Förderung des deutschen Außenhandels bis zum Höchst beträge von 200 Millionen RM., zur Ordnung des Marktes für Vieh- und Schlachterzeugnisse bis zu 30 Millionen RM., zur Förderung der deutsche!» Schafhaltung und Wollerzeugung bis zu 8 Millionen RM., zur Ordnung des Marktes für Eier bis zu 25 Mill. RM., zur Regelung des Butter- und Fcttmarktcs bis zu 20 Mil lionen, für den Flachsanbau bis zu 5 Millionen, ° zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Landeskultur bis zu 100 Millionen und für neue Bürgschaftsvcrpflichtungen zur Förderung der land schaftlichen Siedlung bis zu 75 Millionen RM. Im Rechnungsjahre 1935 müssen in den Hoheitsvcrwaltungsn freiwcrdcndc bcsetzbare Planstellen des unteren und einfachen mitt- leren Dienstes, soweit sic nicht mit entbehrlichen Beamten oder soweit sie nicht im Wege der Versetzung oder dem Wege der Be förderung besetzt werden, zumindest 90 Prozent mit geeigneten Wartegeldcmpfängern oder Versorgungsanwiirtcrn besetzt werden. Das Gesetz «rmLchtigt den Reichsfinanzminister dann noch, Plan stellen von Beamten der Länder von dem Haushalt eines Lande» auf den des Reiches sodcr eines anderen Landes zu übertragen. Line Sparmaßnahme ist in dem neuen Gesetz in der Form vorgcsebcn, daß über di« sit- zigen 10 Prozent der Ausgabenfntze nur verfügt werden darf, so weit der Ncichsfinanzministcr vorher zugestimmt l»at. Die Reichs behörden sind also bei Ausgabe der letzten 10 Proz. an die Zu stimmung des Reichssinanzministers gebunden. Für die Rctchsmarine sind in dem Gesetz besondere Be stimmungen vorgesehen, wonach die für Schisfsbauten und auch für artilleristische Armierungen bestimmten Ausgaben für die ein zelnen Schisse untereinander verbunden werden und damit für die Gesamtheit der Marine benutzt werden können. Weiter ist vorge sehen, daß die Invalidenversicherung den ihr jährlich zustehenden Reichsbetrag von 200 Millionen mgunsten der Finanzwirtschaft de» Reiches in einem vom Reichsarbeitsminister sestzusetzenden