Volltext Seite (XML)
Der Sächsische Erzähler I, f 9^ Dtenstag, den 2. April ISIS S. Beiblatt z» N»»«er 7S. Neukirch (Lausitz) und Umgegend. Standesamtsbericht von Neukirch (Lausitz). Neukirch (Lausitz). 2. April. Im vergangenen Monat März wurden hier folgende Beurkundungen vorgenom« men: Geburten: Walter Martin Zenker, Fabrikweber in Rin^nhain MS, 1 Sohn; Reiner Horst Hans Neubauer, Maler in Neukirch, 1 Sohn; Julius Hermann Neumann, Kutscher in Neukirch, 1 Tochter; Paul Walter Förster, Eisendreher in Neukirch, 1 Sohn; Reinhold Walter Wer ner, Jungbauer in Neukirch, L Tochter; Paul Martin Höntschel, Fahrikweber in Ringenhain LS., 1 Tochter; Friedrich Gustav Sauer, Steinmetz in Neukirch, 1 Sohn; Johanna Elisabeth Huste, Fabrikarbeiterin in Ringenhain MS., 1 Tochter: Pauk Felix Schulze, Steinbruchsunterneh mer .in Ringeny am MS-, 1 Tochter; Fritz Martin Reuß, Steinspeiler in Neukirch, 1 Tochter. Eheschließungen: Max Ernst Hobke, Bäcker aus Belmsdorf, und Frieda Gertrud Mildner aus Neukirch; Paul Richard Schramm, Kraftwagenführer, und Martha Lisbeth Reck, beide aus Ringenhain; Alwin Paul Schlenk rich, Schlosser, und Gertrud Elisabeth Patzig, beide aus Neukirch; Karl Alfred Glatte, Schuhmachermeister aus Steinigtwolmsdorf, und Gertrud Hildegard König aus Ringenhain MS.; Ernst Alwin Roch, Bauer aus Schön« born b. Radeberg, und Hedwig Ida Thomas aus Ringen hain. MS.; Ernst Martin Hentschel, Wirtschaftsgehilfe, und Elly Hilda Böhme, beide aus Neukirch; Walter Alwin Wendler, Handelsmann, und Ottilie Schindler, beide aus Neukirch; Edwin Willy Schaffrath, Wirtschaftsgehilfe, und Elisabeth Linda Ulbricht, beide aus Ringenhaln MS. Sterbefälle: Auguste Alwine Werner geb. Gottlöber, Rentnerin, 84 Jahre alt, aus Neukirch: Ernst Martin Noack, Buchhalter, 44 Jahre alt, aus Neukirch; Marie Magdalena Lehmann, Landwirtswitwe, 79 Jahre alt, aus Neukirch; Johann Karl Schneider, Rentner, 83 Jahre alt, aus Neukirch; August Hermann Thomas, Weber, HO Jahre alt, aus Ringenhain; Friedrich Max Gräublg, Malermei ster, 51 Jahre alt, aus Neukirch; Karl August Thomas ge nannt Klahre, Weber, 81 Jahre alt, aus Neukirch; Erne stine Louise Bertha Käufer geb. Werner, Handelsfrau, 70 Jahre alt, aus Neukirch. Burkau. 2. April, Letzte Veranstaltung zugunsten der MuterhNse. Die Turngemeinde 1862 hatte zu einem Un- terhaltunasabend eingeladen, dessen Reinertrag restlos der Winterhilfe zugeführt wurde. Ein schneidig gespielter Marsch eröffnete die. Reibe der Darbietungen, in deren er stem Teil turnerische Arbeit gezeigt wurde. Medizlnball- Uebungen der Turner gefielen ebenso wie die Lockerungs gymnastik der Turnerinnen. Ein schwieriges Keulenschwin gen fand verdienten Beifall. Mit einem sehr gut ausge- führten Tanzreigen schlossen die Turnerinnen diesen Teil. Das Folgende stand unter dem Leitsatz: Lausitzland — Hei matland, wozu das Lied „Oberlausitz, geliebtes Heimat land" mit dem gemeinsam gesungenen Schluß die beste Einfühlung gab. Daß „Bihms Koarle" hieroei nicht fehlen durfte, war so gut wie selbstverständlich. Seine in urwüch sig-derber Art gebotenen Geschichten und Vorträge fanden sreuhlge Aufnahme. Beim „Kleen'n Bahn!" hätte man ganz gerne noch etwas länger zugehört und mitgemacht. Als Letztes folgte „Das Wunderwasser", Schwank von W. Friedrich, Reichenau. Der Lächelgrundbauer glaubt, durch ein ihm unverständliches Gutachten bestärkt, auf seinem Grundstück «in Heilwasser gefunden zu haben und plant einen großzügigen Ausbau der Quelle. Sein« Frau, die von den Hirngespinsten ihres Mannes überzeugt ist, läßt aber durch eine List die vorgenommene Probe so ausfallen, daß den „Unternehmern" die Lust schnell vergeht. Sämt liche Darsteller verkörperten ihre Rolls mit viel Geschick, so daß den Zuschauern eine wohlgelungene Aufführung ge boten wurde, die sich durch urwüchsige Handlung und herz haften Humor recht wohltuend von den sonst üblichen Ver lobungsgeschichten abhob. Der reiche Beifall nach allen Aufführungen bewies, mit welcher Befriedigung das Ge botene ausgenommen wurde. Der rührige Verein» der sich mit diesem Abend in den Dienst der großen Sache gestellt hat, darf auch mit dem ideellen Erfolg zufrieden sein. Schmölln, 2. April Personalwechsel beim Standesamt Schmölln. Der bisherige stellvertretende Standesbeamte und Gemeindekassierer Herr Fritz Müller ist mit sofortiger Wirkung laut Verfügung des Herrn Amtshauptmanns zum Standesbeamten ernannt worden. Sein Stellvertre ter ist Herr Richard Geier. Schmölln. 2. April. Einführung der ABL-Schühen ln die Schule. Die Einführung der Schulneulinge am Diens tag, den 23. April 1935 um 2 Uhr nachmittags in der Schule tn Zimmer 2. Die Zuckertüten, die keinesfalls grö ßer als 60 Zentimeter sein sollen, können beim Hausmann, Herrn Anders, abgegeben werden. Eine Ueberreichung der Zuckertüten im Schulhause oder auf dem Schulwege an die Schulneulinge ist tunlichst zu unterlassen. Schmölln, 2. April. Böse Buben am Werke. Kaum glaublich ist die Handlungsweise und das Tun gewissen loser und gefühlsroher Dorfbewohner. Während auf der einen Seite viele Schmöllner eifrig bemüht sind, in jeder Weise eine Bereicherung des Dorfbildes zu fördern, sind auf der anderen Seite sinnlose Kräfte am Werke, dieses Streben wieder nutzlos zu machen. Wie froh war man, den Dorsteich in der letzten Woche endlich mit einem Schwanenpaar belebt zu sehen. Täglich kann man die Leute am Teichrande stehen sehen, die sich an dem Treiben dieser schmucken Tiere erfreuen und ihren Schützlingen für diese Bereicherung des Dorfbildes auch Dank wissen. Mit großem Interesse verfolgte mancher in den letzten Tagen den Bau der Schwanenbrutstätte. In den letzten Nächten hat sich nun ein verbrecherischer Mensch daran gemacht, die ses Tieridyll in schamlosester Weise zu stören. Es wurden zwei Schützen gezogen, so daß sich der Wasserspiegel des Teiches erheblich senken mußte. In diesem verwerflichen Tun verflieg man sich in einer der letzten Nächte sogar so Zur Heinrich SchützHeier -er Deutschen Heimatschule Bischofswerda Mtttwoch^ den 3. April, 20 Uhr, in der Hauptktrche. Obwohl der Jubiläumstag des „kursächsischen Kapell- meisters" Heinrich Schütz erst in den Oktober fällt — Schütz wurde am 8. Oktober 1585 in Köstritz geboren —, so ist doch eine Gedenkfeier ihm zu Ehren jetzt schon berechtigt, da ge rade in den Passionsmusiken des Meisters dessen Stärke liegt. » Bon seinen sechs größeren Okatorien sind der Zeit der Entstehung nach „Die 7 Worte des Erlösers" die zweite Komposition, entstanden uM 1645. Sie ist das etste deutsche Oratorium in der Gestalt» die heute noch für diese Art Mu sik gern benutzt wird: Betrachtungen in den Anfangs- bzw. Schlußchören, inmitten dieses Rahmens die Handlung selbst. Abwechselnd spricht der Evangelist im Alt-, Tenor- und Gopransolo, dreimal im Soloquartett. Während es vor Schütz üblich war, die Jesusworte in ähnlichen Werken einstimmig zum Ausdruck zu bringen, läßt Schütz hier die Chriftuspartien durch einen Solobaritonisten ausführen. Ebenso sind die Personen der Schächer durch Einzelstim men vertreten, wodurch ein individuelles Gepräge erzielt wird. Jnftrumentalsätze, Sinfonia genannt, trennen die Betrachtungschöre von der Handlung. Sie stellen motivische Bearbeitungen des Kirchenliedes „Da Jesus an dein Kreuz« stund" dar und bezeichnen durch ihre notengetreue Wieder holung gleichsam einen sich erhebenden und niederfallenden Vorhang. Die Aufführung dieses schlichten Werkes ruft, wo und wann es erklingt, immer wieder vollste Hochach Kreistagung -er Geflügelzüchter. Im Erbgericht Kirschau wurde am Sonntagnachmittag 1 Uhr die Tagung, zu der jeder Verein einen Vertreter entsandt hatte, vom Krcisfachschaftsioalter R. Barth, Schmölln, mit Worten der Begrüßung eröffnet. Er wies dabei auf die großen Aufgaben der Geflügelzucht und deren volkswirtschaftliche Bedeutung sowie auf den züchterischen Wert der Zuchtstämme- und Bruteier-Aus- stsllung bin, die man als vorbildlich bezeichnen könne. Es waren ausgestellt: 1 Stamm Emdener Gänse, 2 Bronze-Truten, 2 blaue Pommern-Enten, 27 Stämme Hühner und IS Stämme Zwerge sowie von jedem Stamm 6 Bruteler in zweckentsprechender Ver packung. Dieses erstklassige Material wurde vom Preisrichter Ebert, Sohland (Spree) bewertet und es konnte infolgedessen fast jeder Zuchtstamm mit Ehrenpreisen bedacht werden, außer- dem hatte der Landesverband eine Medaille gestiftet, welche auf Schwarze Rheinländer fiel. — Die Vereine legten die Quittungen über ihr« Spenden zum Winterhilfswerk vor, darunter Bischofswerda mit 77 Eiern, Kirschau mit Geflügel usw. Die vom Kreisfachschaftswallcr geführte Kasse wurde durch K. A. Heinke, Neukirch, und ein anderes Mitglied geprüft und für richtig befunden. Für die vorbildliche Kassensührung wurde der Dank durch Erheben von den Plätzen zum Ausdruck gebracht. Au» dem Gaurundsckreiben wurden u. a. folgd. Richtlinien zur strengsten Befolgung noch einer Aussprache gutgehcißen: Alle Schreiben der Vereine und Mitglieder gehen über den Kreis zum Gau; auf di« Wirtschaftlichkeit der Geflügelzucht muß besonderer Werk gelegt werden. Raste und Wirtschaft-Zucht sollen sich enger Miteinander verbinden und auf Ausstellungen bei kleineren Mängeln nicht «in so strenger Maßstab angelegt werden. Die Züchter sollen Luchfüh- rung haben u. die Geselligkeit in den Vereinen noch mehr pflegen und es soll dabei auch den Züchterfraucn etwas geboten werden. Die Kreisschauen sollen möglichst in ein und demselben Ort« statt finden. Wenn bei lokalen Schauen nicht ISO Nummern »ulam- menkommen, so kann sich der Nachbarverein mit an der Ausstel lung beteiligen. Allgemeine Schauen fallen nach Möglichkeit nicht tung und Bewunderung bei Ausführenden wie bei Zuhö rern hervor, sei es, daß Man über die schöne Form oder den tiefen, echt deutschen Gefühlsausdruck ergriffen ist, den die ser hervorragende Deutsche, Heinrich Schütz, im Jubiläums jahr 1935 im ganzen Deutschen Reiche gefeiert, zu finden wußte, in einer Zeit der Zerrissenheit und Demütigung, mitten im 30jährigen Kriege. Schütz wurde seinerzeit schon hoch geschätzt von dem durch eigene Werke bekannten Land grafen Moritz von Hessen—Cassel, in dessen Hofkapelle der dreizehnjäbtiäe, aus. Köstritz im Vogtlande gebürtige Kna be seiner schonen Stimme wegen Anstellung fand. Dieser Fürst ließ den 24jährigen Musiker bei dem hochbetagten Altmeister I. Gabriel! in Venedig vier Jahre lang studie ren. 1613—1615 war Schütz des hessischen Landgrafen Hoforganist und seitdem bis zu seinem Tode kurfürstlich sächsischer Kapellmeister in Dresden. — Neben bewährten Vertretern der Solopartien Otto-Karl Zinnert (Christus) und Carl Robertson (Schächer) wird jüngeren Kräften Betätigungsfeld eingeräumt: der Altistin K. Haupt, dem Tenoristen Schönberger und der Sopransängerin K. Hoffmann. Das Stadtorche ster führt die Sinfonien aus und ergänzt das Programm stilgemäß durch Streichorchestersätze von Gottfried Reiche (Leipzig), Johann Pezelius (Bautzen) und Hermann Schein (Leipzig). Die Einleitung bildet das Choralvorspiel „Vater unser tm Himmelreich" (a-moll) von I. S. Dach, gespielt von Organist Lösche. Die Gesamtaufführung liegt in Händen der Kantorei und ihres Leiters. Möge den Bestrebungen der „Deutschen Heimatschule" in jeder Hin sicht ein voller Erfolg beschieden fein! terrichten, wem der Jagdschein zu versagen ist. Zu den Versaaungsgründen gehört auch die nachgewiesene politi sche Unzuverlässigkeit de» Antragstellers. Der Inländer- Jahresjagdschein kostet 50 RM., der Jnländer-Tagesjagd- scheitt 6, der Jahres-Falkner-Jagdschein 6, der Ausländer- Jahresjagdschein 300, der Ausländertagesjagdschein 60 und der Lahresjagdschetn für Jugendliche 25 RM. Im 8 68 bringt die Verordnung eine reichseinheitltche Regelung der Jagd- u. Schonzeiten. Ueber den Wildhandel bestimmt sie, daß der Reichsjägermeister im Einvernehmen mit dem Reichsernährungsminister eine Wildhandelsordnung er läßt. Der Reichsjägermeister erläßt ferner für di« Errich tung und da» Verfahren der Jägerehrengerichte eine Jä gerehrengerichtsordnung. Die neue Verordnung ist am 1. April in Kraft getreten. weit, daß das eben fertiggestellt« Nest völlig zerstört wurde und man den friedlichen Tieren ihr« Brutstätte nahm» Es wär« nur zu wünschen, daß diesem aefühlslosen Rohling endlich einmal sein Handwerk gelegt wurde, und daß er der m Neuen Tierschutzgesetz für derartige ruchbare Tattn vor- irsehenen Gefängnisstrafe entgegenginge. Die Schwäne tehen unter dem Schutze der gesamten Einwohnerschaft und deshalb möchte jeder, der Störunasbeobachtungen ge macht hat, oder gar in der nächsten Zeit noch erlebt, jeder, der irgendwelche Anhallspunkte für den Täter hat, dies» unverzüglich den Heimatfreunden melden. Schmölln, 2. April. Kraft durch Freude. „Ja, die grüßen Ferchen, die san scheen", aber nur, wenn man auch >äs nötige Geld dazu hat. Wie mancher deutsche Arbeits kamerad blickt da mit Stolz und Dankbarkeit auf zur NS.» Gemeinschaft Kraft durch Freude, die ihm vergangenen Jahre recht frohe und sorgenfreie FerienstuNden bereitet hat. Auch mancher Schmöllner wird noch glücklicher Zeug« des herrlichen Werkes Kra t durch Freude sein und den Se gen der Gemeinschaft ver püren, die ihn mit Schönheiten des deutschen Vaterlandes bekannt macht, die er mit eige nen Mitteln nie zu erreichen in der Lage sein würde. In diesem Jahre ist man nun auch bemüht, Arbeitskameradtn aus verschiedenen Gegenden des Reiches zu uns in die schö ne Lausitz in die Ferien zu schicken, damit diese unsere schöne Heimat kennenlernen und in ihr Erholung finden von den Anstrengungen ihrer mühevollen Arbeit. Auch in Schmölln werden sich einige Kameraden zur Erholung einfinden, und «s wäre zu wünschen, wenn di« Schmöll ner sich dieser Volksgenossen in besonderer Weiss anneh men würden, damit sich diese hier recht wohl oder gar noch besser wie zu Hause fühlen. Wer ein Quar.tier zur Verfügung hat, der melde dies beim Ortswart der NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude, Herrn Os wald S ch u b e r t. Pro Tag werden RM. 1,25 für «in Bett und Frühkaffee vergütet. Aus Bischofswerda und UWgegend. Blfchof«v«rda, 2. April. 4-* Die Veauftragt«« der NSDAP, sift dleGemeiN- dev. Die Deutsche Gemelndeordnutch sieht» die Bestellung >on Beauftragten der NSDAP, zur Mitwirkung bei be- timmten Aufgaben der Gemeinden vor», Paragraph 118 be- tlmmt, daß die Frage, wer Beauftragter dtr NSDAP, im Sinn des Gesetzes ist, durch, den Stellvertreter de» Führers gere«lt wird. Ein», entsprechende Ausführungsverordnung des Stellvertreters de» Führers ist jetzt ergangen. Danach behält sich für die Staat München der Führer und Reichskanzler die Aufgaben des Beauftragten vev NSDAP, selbst vör. Im übrigen bestimmt die Verordnung, daß der GättlekM zum Beauftragten der NSDAP, für tret sän ge hörige Gemeinden den Kreislelter ernennt, für Stadtkreise ebenfalls den Kreislelter oder «inen der Kreisleiter, falls mehrere Parteikreise in einem Stadtkreis vorhanden find. Wenn ein Kreisleiter hauptamtlicher Beamter oder Angestellter oder Arbeiter einer Gemeinde oder einer Aufsichtsbehörde im Siitn der Deutschen Gemeindeordnung über eine Gemeinde ist, für die er als Beauftragter zü ernennen wäre, so ernennt der Gauleiter an feinet Stelle tzen Gauinftpektor (Gaube- austkagter) zum Beauftragten für diese Gemeinde. Die Kreislelter haben Ehrenämter in den Gemeinden, für die sie als Beaüstraater ernannt werden, spätestens mit dem Zeitpunkt ihrer Ernennung zur Verfügung zü stellen. Der Gauleiter kann den Beauftragten der NSDAP, mit bin denden Anweisungen für die Erledigung seiner Geschäfts- aüsgaben versehen. Er kann auch im Einzelfall selbst an Stelle des Beauftragten dessen Geschäfte wahrnehmen. Die Verordnung ist ani 1. April in Kraft getreten. Die Beauf tragten sollen sofort ernannt werden. —* Ermäßigung und Befreiung von Rundfunkgebüh ren; 'Mir wit'Etus mittzeteilt habest, können bedürftige Volksgenossen, die aus öffentlichen Mitteln laufend unter stützt werden, und solche, deren Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Fürsorge nicht übersteigt, auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit werden. Die Ortsgruppe de» Aeichsbuyoes der Kapital-und Kleinrentner ersucht uns, darauf hinzuweisen, daß Anträge bei der zuständigen Fürsorgestelle bis spätestens 10. April gestellt werden müs sen. —* Weidmann» Heil und Deutscher Gruß. Nach einer Anordnung des Reichsforstmeisters für die preußische Forstverwaltung gift der Gruß „Weidmanns Heil" weiter- hin für; Forstbeamts untereinander im Dienst und für Forstbeamte auf Jagd. In allen übrigen Fällen ist der LeMcha Gruß anzuwenden. ' i ' ' .... Wie -as Reichsjagdgesetz ausgeführt wir-. Das Iagdrecht des Reiches. — Schonzetten einheitlich im stanzen Reich. Der Reichsjägermeister Göring und tzte übrigen be- tMgkn Reichsminister haben, wie das NdZ. meldet, nun mehr die Ausführungsverordnung zum Reichsjagdgesetz er- lassen, die in 71 Paragraphen auf über,20 Seiten des Reichsgesetzblattes die ganze Materie regelt. Cs wird dar in ü. a. festgestellt, daß der Schutz des Zagdrechtes vor un-, befugten Eingriffen anderer sich nach den Bestimmungen^ des Strafgesetzbuches richtet. Wer an Orten, an denen er zur Jagdausübung nicht.berechtigt ist, Besitz öder Gewahr sam am lebenden oder» verendeten Wild erlangt, muß dies innerhalb 24 Stunden der Ortspolizelbehüroe abliefern oder anzeigen. Auf dem Meeresstrand, den Küstengewäs sern, den Haffs, Wasserläufen und Flächen, an denen kein Ggentum begründet ist, steht das Jagdrecht dem Reiche zu. Sämtliche zur Zeit gültigen Jagdscheine, auch die für meh rere Jahre ausgestellten unentgeltlichen, werden mit dem 1. April 1935 ungültig. Die Ausstellung des ersten Jahres- jflgdschelnes für In» und Ausländer — mit Ausnahme des Falkner-Jagdscheines —ist von der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung abhängig, über deren Ergebnis ein Zeugnis erteilt wird. Die Jagdbehörden haben sich darüber zu un-