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Sk. 51 Mittwoch, den 1. MLrz 1S33 88. Jahrgang Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher kb« der Zeitung oder der Besörderungerinrich- cholen in der veschast,- Swnmg d«, Betriede» der Zeitung oder der Besörderungerinrich- 90 ww breit« Miütmeterzeil« LV Ma. Mr da» Erscheinen von 10 M» (Sonnabend, tunaen — Her der Bezieher k«tz»n Anspruch auf Lieferung oder Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimnn«, Plätzen Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». keine G«vShr. — TrMrm^ort Bischofmoerda. Gin-ige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten D« «Wisch, Erzähler ist da» zur VerSffentllchung der amllichen Bekannt- »ach«-« der Amtshauvtmannschaft, de» Arbeitsgerichts und de» Haupt- unv oe» «aomu» zu <nichvs»lveroa oeyorbltkyersetts oestuumte Blatt lltgttch mit «uonohme der Sonn, und für die Zett eineehÄen Monat»: Nr «art ll.1v, beim vfg. Mnzelnummer 10 Vf» (So, mmnuerlü Pf») DerSSHWeLrzHker Tagekkrtl flrAWoßwer-a IleukirH imö Amyegend Unabhängige Zeitung für alle Stärwein Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustrierte» Sonntaasblatt, Heimatkundliche Beilage , Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G.m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1621. Demeindeoerbandogirokasfe Bischofswerda Konto Nr. 64 Verordnung zum Schutze von Volk und Staat. Scharfe Maßnahmen zur Abwehr staatsgefährdender Gewaltakte. - Außerkraftsetzung der Grundrechte. - Todesstrafe für besonders gefährliche Verbrechen. — Eingriffsrecht in LänderbestrgnUe beim Ver sagen der Mithilfe. Tagesschau. * Für die gesamte Polizei Sachsen, ist der Alarmzuslaud au- geordael worden. Ferner hat do» Ministerium de, Innern da» Sammeln von Geld- «der Sachspenden für die Sommuntstische Partei sowie Ihre hilf»- und Nebenorganisalionen verböte«. * Letchrmtatfier Voerlng spricht heute Mittwoch abend über all« deutschen Sender zu der Notverordnung gegen die kommu nistische Gefahr. * Vie ReichirrAerung wird iu kürzester Frist die im Lieb- knechlhau» aufgefundenen Dokumente der Oeffenklichkelt bekaUnt- geben. Au» diesem Material geht hervor, wie Deutschland nach einem sorgfältig vorbereiteten System maßlosen kommunistische« Terror» in da» Lhao» de» volschewismu» gestürzt werden sollte. * Die bttcherigr amMche Untersuchung der Brandstiftung im Reichstag hat ergeben, daß allein zur herbeischaffvng de» Jünd- materisl» msttt«sten» 7 Personen, zur Verteilung der Brandherde uub Heer Mchjeitlgen Eutzüudung mindesten, zehn Personen «rsöMrstch waren. Gegen die komnmnlsttschen Abgeordneten Torgl« und So«««« besteht dringender Tatverdacht. Lursühryche, an anderer Stelle. WM«» M, Die kommunistischen Gewaltpläne. Di« neue Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat, die der Reichspräsident o. Hindenburg gestern abend auf evlstimmigen Borschlag des Reichskabinetts unterzeichnet hat and die bereits gestern abend in Kraft getreten ist, ist eine unmittelbare Folge des kommunistischen Brandanschlags auf den Reichstag. Aber sie ist nicht allein auf dieses Atten tat selbst zurückzuführen, sondern zugleich auf die Entdeckun gen, Die die Polizei vor kurzem im Karl-Liebknecht-Haus in Berlin gemacht hat. Es wird u. a. mitgeteilt, daß die Kom munisten Pläne ausgearbettet haben, Vach denen Geiseln au» angesehenen Büraerkreisen festgenommen werden sollen, und Mar möglichst Frauen und Kinder bestimmter politi scher Persönlichketten. Ferner enthalten diese.Pläne genaue Ärgäben über weitere Brandstiftungen in öffent lichen Gebäuden, über die Bildung von Terrorgrup- pen, die an bestimmten Plätzen eingesetzt werden sollen. Es wurde weiterhin bereits berichtet, daß auch die Anwen dung von Gift, und zwar nicht nur in Gestatt von An schlägen gegen einzelne Personen, sondern in Gestalt von Massenoergiftunaen, zum Beispiel in Restaurants, in denen bestimmte politische Persönlichkeiten verkehren, eine erhebttche Rolle in diesen Plänen spielt. Der Bericht, den der Rekchsminister Goering gestern imReichskabinett über dieses Material und über die Vorgänge im Reichstag erstattete, hat das Kabinett nach sehr eingehenden Erwägungen dazu bestimmt, in absoluter Cttmmtigkeit die nunmehr vom Reichspräsidenten in Kraft gesetzte Verordnung zu beschließen. Die Regierung betont beim Erlaß dieser Verordnung ausdrücklich, daß sich die darin angeordneten drakonischen M«ßi«hmen ausschließlich gegen den kommunisti- sch«» Terror richte« sollen, daß als» alte diejeni ge i» V e r s o a e n, die sich mit den Kommunisten irgendwie identifizieren oder verbünden, genau so rigoros nach den Vorschriften dieser Verordnung behandelt werden sollen, daß aber im übrigen nicht beabsichtigt ist, durch diese Verord nung etwa den Wahlkampf zu behindern. Es wird ferner besonders darauf aufmerksam gemacht, daß durch die zahlreichen Verhaftungen, die in Berlin gestern vorgenommen worden sind, und durch die Beschlagnahme des erwähnten Materials im Karl-Liebknecht-Haus zwar der in Berlin bisher bestehende Terrorherd beseitigt sein dürfte, daß aber damit die kommunistische Gefahr in Deutschland kei neswegs abgewandt ist, denn es besteht durchaus die Mög lichkeit. daß die zentrale Leitung dieser Aktion von Berlin nach einem anderen Orte verlegt worden ist. Ebenso besteht weiter begridldeter Verdacht, daß diese Aktion fortgesetzt Lick, denn auch an anderen Stellen al» im Karl-Liebknecht- Hau» kann er natürlich unterirdische Gänge und ähnliche Der Wortlaut. wck. Berlin, 28. Februar. Der Leichspräsldeut hat heute abend eine »Verordn«»- zum Schuhe von Volk und Staat" erlassen» Vie folgenden Wortlaut Hal: Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Reichsv« cfassuug wird zur Abwehr kommunistischer staatsge- fährdeuder Gewaltakte folgende» verordnet: 81 Die Artikel 114,115,117.118,123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf weitere» außer Kraft gesetzt. L» sind daher Be schränkungen der persönlichen Freiheit, de» Recht« der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, d« Vereins- und Versammlungsrecht«, Eingriffe in da» Brlef-, Post-, Telegraihea- und Fernsprechgeheimni», An ordnungen von Haussuchungen und von Veschlagaahmen sowie Beschränkungen des Eigentum» auch außerhalb der sonst Uerfur bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. 82 Verven in einem Laude die zur wlederherfieltuug der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maß nahmen nicht getroffen, fo kann die Reichsregierang insoweit die Besuguisse der obersten Landes behörde vorübergehend wahrnehmen. 83 Die Behörden der Länder «ad Gemeinden (Gemeindeverbände) haben den auf Grand des §2 erlassenen Anerdnungea der Reichsregleruag im Rah men ihrer Zuständigkeit Aolgezu leisten. wer den von den obersten Landesbehördea oder den ihnen Nachgeordneten Behörden zur Durchführung dieser Verordnvng erlassenen Anordnungen oder den von der Relchrreglerung gemäß 8 2 erlassenen Anordnungen zu- widerhandelt oder wer zu solcher Zuwiderhandlung auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer schwereren Strafe be droht ist, mit Gefängnis nicht unter 1 Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis zu 15808 Reichsmark bestraft. wer durch Zuwiderhandlung nach Absatz 1 eine ge meine Gefahr für Menschenleben herbeiführk, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter S Monaten und, wenn die Zuwider- Handlung den Tod eines Menschen verursacht, mit dem Tode, bei mildernden Umständen mit Zucht haus nicht unter 2 Jahren bestraft. Daneben kann auch auf Vermögenseinziehung erkannt werden. wer zu einer gemeingefährlichen Zuwider handlung (Absatz 2) auffordert oder anreizt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen mit Gefängnis ylcht unter drei Monaten bestraft. Mit dem Tode find die verbrechen zu bestrafen, die da» Strafgesetzbuch in den Paragraph«, 181 (Hochverrat), 22S (Siftvelvrlugung), 387 (Brandstiftung), 311 (ExplosioiK, 312 (Leberschwemmu«g), 315 Absatz 2 (Beschädigung so» Eisenbahnen), 324 (GemelugefShrNche Vergiftung) mit lckens- langem Zuchthaus bedroht. UM dem Tod« oder, soweit nicht bisher eine schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslangem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren wird bestraft: 1. wer « unternimmt, de» Reichspräsidenten oder eia Mitglied oder einen Kommissar der Reichsregierung oder einer Landesregierung zu töten oder wer zu einer solchen Tötung auffordert, sich erbiete», ein sol ch« Lrbietea anuimmt oder eine solche Tötung mit einem anderen verabredet; 2. wer in den Fälle« d« 8 115 Absatz 2 de» Strafgesetz buch« (schwerer Landsriedensbruch) die Tat mit Waffe« oder in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Bewaffne»«, begeh«; 3. Wer eine Freiheitsberaubung G 238 des Skrafgesehbnch«) in der Absicht begeht, sich des d« Freiheit Beraubten als Seifet im politischen Sanchfe zv bedienen. 8« Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krrch. hMMMe SeröWWW tmmmlsWrk MimM. nck. Berüa. 1. Mürz. (Drahtbericht.) Der Amtliche preußische Pressedienst meldet: Da» preußische Ministerium des Innern erklärt zu der Notverordnung -er Reichs regierung gegen die kommunistische Gefahr vom 28. 2^ daß in ihr verschiedene Verbrechen anker besonders schwere Strafen gestellt seien ans Gründen einer voll erwiesenen großen und akuten Gefahr und ein« unmenschlichen und sorgfältig vorbereiteten Systems maßlosen kommunistischen Terrors. Deutsch land sollte in da» Chaos de» Bolschewismus ge stürzt werden. Mordanschläge gegen einzelne Führer des Volk« und Staat«, Attentate gegen lebens wichtige Betriebe und öffentliche Gebäude, Vergiftung ganzer Gruppen besonder» ge fürchteter Personen, da» Abfangen von Geiseln von Frauen und Kindern hervorragen der Männer sollten Furcht und Entsetzen über das Volk bringen und jeden Widerstandswillen d« Bürgertum» lähmen. Der Kommissar des Reiches, Reichsminisler Goering, wick in allerkürzester Frist der Oeffentllchkeik die Doku - mente vorlegen, die die Notwendigkeit aller getroffe nen Maßnahmen belegen. Es findet lediglich noch eine Sichtung des überaus umfangreichen Material» statt so wie eine letzte Prüfung im Hinblick darauf, daß durch die Veröffentlichung die Staatssicherheit nicht noch mehr ge- fähcket werden darf. Einrichtungen geben, die den Terroristen ein rasch« Ver schwinden ermöglichen. An der Gr « nze sind' von der Regierung die notwen digen Vorkehrungen getroffen. Aber die Behörden sind sich darüber klar, daß der Kampf gegen die kommunistische Ge fahr noch keineswegs beendet ist. Nachdem im Zusammenhang mit der BrandMstuug Im Reichstag Beweise dafür vorlieaeu, -atz sich der Führer der bisherigen kommunistischen Fraktion, der Abgeordnete Torgl er, mit dem Brandstifter kurz vor der Katastrophe mehrere Stunden laug im Reichslagsgebäude aufgehalten hat, sieht man « als sicher an, daß ein unmittelbarer Zusam menhang zwischen der Leitung der SPD. «ad den Brandstif tern Im Reichstage besteht. Man vermutet, daß die Mittäter des verhafteten Brand stifters durch die unterirdischen Heizkanäte, die vom Reichstagsgebäude nach dem gegenüberliegenden Pa lais des Reichstagspräsidenten führen, entkommen sind. Zu de« Inhalt der Notverordnung ist ttn einzelnen noch folgendes zu bemerken: Die Artikel der Reichsverfaffung, die durch diese Notverordnung außer Kraft gesM werden, enthalten sägende Bestimmungen: Der Artikel 114 sthert die llnoertttzWMt der Freiheit der Per- so n und schreckt vor, daß eine Entziehung der persönlichen Freiheit nur auf Grund von Gesetzen zulässig ist Auch sol len solche Personen spätestens am folgenden Tag« davon unterrichtet wecken, aus welchen Gründen die Freiheitsent- Ziehung angeordnet ist, und sie sollen die Möglichkeit haben, Einwände dagegen vorzubringen. Der Artikel 115 erklärt die Wohnung jedes Deutschen als eine Freistatt und für un- verletzllch. Die vorübergehende Auckebung dieser beiden Ar- titel awt also den Behörden die Möglichkeit, Verhaftungen mck Wohrmngsdurchsuchungen auch dann vorzunehmen, wenn eine solche Maßnahme nicht mit den bestehenden Ge- setzen begründet werden kann. Der Artikel 117 sichert das Briefgeheimnis, ferner da» Post-, Telegramm- und