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157 Von 1S34 an wurde Henrensegen nicht mehr regelmässig, sondern nur noch gelegentlich auf den Raub betrieben 1 ) und auch von der Kinzigthaler Bergwerks-Gesellschaft nicht wieder aufgenommen. Die bisherigen Untersuchungen in diesem Gruben felde werden von Vogelgesang für ganz ungenügend erklärt 2 ) und berechtigen durchaus nicht dazu, dasselbe als hoffnungslos anzusehen. Im Gegentheil fallt er über Friedrich-Christian und Herrensegen folgendes Endurtheil 3 ): „Hoffentlich werden Friedrich- Christian und Herrensegen, gegenwärtig die beiden einzigen Gruben des Kinzig-Thals, welche einen fast sicheren Erfolg in Aussicht stellen, nicht allzulange kalt liegen“. Nach dem, was ich selbst s. Z. in den noch offenen Bauen habe beobachten können, muss ich seiner Ansicht vollständig beistimmen, besonders in Bezug auf das noch in 40 Lachter Teufe ungemein erzreich und mächtig anstehende Hauptmittel von Friedrich-Christian. Ein Gang, welcher ungerechnet die bereits von den Alten abgebauten Erze trotz ungenügender Betriebs-Einrichtungen einen Ertrag von nahezu einer halben Million Gulden abgeworfen hat, kann keinen- falls unergiebig genannt werden. Ein wesentliches Hinderniss jeder gesunden Entwickelung des Bergbaues in Schapbach wie in allen ehemals fürsten- bergischen Theilen des Schwarzwaldes ist der Umstand, dass der Standesherrschaft, wie oben erwähnt, das Bergwerks- Eigenthum auf ihrem Gebiete verblieben ist. Dasselbe wurde seit vielen Jahren parcellenweise bald an Gesellschaften, bald an Einzelne verpachtet, welche nur z. Th. regelmässigen, meist aber Raub-Bau getrieben haben, der nicht selten mit Gefahr für das Leben der Arbeiter und Schädigung benach- barten Grundeigenthums verbunden war. Aus authentischer Quelle erfuhr ich mit Genugthuung, dass endlich von der zu ständigen Behörde der Antrag an die badische Regierung gelangt 1) In den letzten Jahren beschäftigt sich ein alter Bergmann nicht ohne Erfolg wieder mit Ausschlagen der Reste des Herrensegener Erzmittels vom mittleren Stollen aus. 2) a. a. 0. S. 94 f. 3) a. a. 0. S. 97.