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144 vollständig verbraucht. Es wird höchst wahrscheinlich als Fluor natrium abgeschieden worden sein, welches durch den aus dem Glimmer selbst und dem Oligoklas hervorgehenden kohlensauren Kalk zu Flussspath und kohlensaurem Natron zersetzt wurde. Abgesehen davon, dass dieser Zersetzungs-Process leicht künstlich nachgeahmt werden kann, liefert auch die Entstehung kalkhaltiger secundärer Doppelfluoride, z. B. Pachnolith in den Klüften des kalkfreien Kryoliths (6 Na Fl Al 2 Fl (i ) den Beweis, dass die Verdrängung des Natriums durch Calcium auch in complicirteren Verbindungen in analoger Weise vor sich geht. Alle bisher geschilderten Neubildungen setzen die Ausschei dung von Kieselsäure aus gelösten Silicaten in bedeutender Menge voraus Da auch gleichzeitig Kalk und Natron aus dem Oligoklas und Glimmer austraten, wie z. B. eine Vergleichung der Analysen des frischen und halbzersetzten schiefrigen Gneisses zeigt, die nur noch 1,19 statt 1,92 °/ 0 Kalk und 3,88 statt 5,16 % Natron nach weist, war die Kieselsäure wahrscheinlich noch längere Zeit im amorphen Zustande neben kohlensaurem Kalk und Natron in Lösung. In dem Maasse aber als mehr Kalk ausgelaugt wurde, musste zuerst die Kieselsäure, dann der überschüssige Kalk selbst abgeschieden werden. Das Auftreten der ersten Kalkspath-Gene- ration über dem harten Trum beweist, dass solche stärker kalk haltige Gewässer auf dem Gange existirt haben. Da nun kohlensaures Natron in Lösung blieb, welches Fluss spath wieder in kohlensauren Kalk verwandeln und als solchen wegführen konnte, so begreift sich unschwer, warum dieser grössten- theils aus dem harten Trum verschwunden ist. Die gleiche Flüssigkeit vermag aber schon bei + 20 0 R. schwefelsauren Baryt zu zersetzen und in Form von schwefel saurem Alkali und kohlensaurem Baryt in Lösung zu bringen 1 ), natürlich um so langsamer, je stärker sie verdünnt ist. Es bedarf demnach zur Verdrängung desselben durch in alkalischen Wassern gelöste Kieselsäure resp. zur Umwandlung des Schwerspaths in Quarz mit Erhaltung der Form, die ohnehin nur bei Einwirkung 1) G. Bischof, a. a. 0. II, S. 220 f.