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Amtliche Bekanntmachungen. Der Aarbrvch der Maul- und Klauenseuche vrfter dem. Klauenmeyvestande des Max Köhler in Meseudorf ist amt- lkch sestaestellt worden. Zum Sperrgebiet gehört das Seu- 'chengehöft und zum Beobachtuugsgebiet der übrige Ort Me iendorfs Zum Schutzgebiet gehören sämtliche Ortschaften de» hiesigen Bezirks. Die für das Sperr-, Beobachtungs- und Schutzgebiet geltenden Bestimmungen sind aus der amtsh. Bekanut- m«Amg vom 14. Februar 1922 labgedruckt in Nr. 39 des „Bautzner Tageblattes" und Nr. 40 des „Sachs. Erzählers") zu ersehen. Amtrhaupkmannschaft Bautzen, 18. April 1922. Freitag, den 21. April 1922. vorzn. 11 Mr. soll in Rammenaul Saaner-Ziege — tragend— meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: Bruno Fichte's Restaurant daselbst. Gerichtsvollzieher Bischofswerda, am 19. April 1922. c) Deutschland und Rußland verzichten gegenseitig auf Erstattung der beiderseitigen Aufwendungen für Kriegsgefangene. Ebenso verzichtet die deutsche Regierung auf Erstattung der von ihr für die in Deutschland internierten Angehörigen, der Roten Armee gemachten Auf wendungen. Die russische Regierung verzichtet ihrerseits auf Erstattung des Erlöses aus den von Deutschland vorge nommenen Verkäufen des von diesem requirierten und nach Deuffchland gebrachten Heeresguts. Artikel 1!. Deutschland verzichtet auf die Ansprüche, die sich aus der bisherigen Anwendung der Gesetze und Maß nahmen der Sowjetrepublik auf deutsche R e i ch s a n g e h ö r i g e oder auf ihre Privatrechte sowie auf Rechte des Deutschen Reiches und der Länder gegen Rußland, sowie aus von der Sowjetregierung oder ihren Organen gegen deutsche Reichsangehörige oder ihre privaten Rechte getroffenen Maßnahmen sich ergeben, vor ausgesetzt, daß die Regierung der Sowjetrepublik ähn liche Ansprüche auch dritten Staaten nicht be willigt. Artikel ul. Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und der Sowjetrepublik wer- werden sofort wieder ausgenommen. Die Zulassung der bei derseitigen Konsuln wird durch ein besonderes Abkommen geregelt werden. Artikel i V. Beide Regierungen sind vollkommen auch darüber einig, daß für die a l l g e m e i ne R e ch t s st e l l u n g der An- Ahörigen des einen Teiles im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen Handels und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz derMeist begünstigung gelten soll. Der Grundsatz der Meist begünstigung erstreckt sich nicht auf die Borrechte oder Er leichterungen, die die russische Sowjetregierung einer a n - deren Sowjetrepublik oder einem solchen Staate gewährt, der früher ein Bestandteil des ehemaligen Russi schen Reiches war. Artikel V. Die beiden Regierungen werden den wirtschaft lichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätz lichen Regelung dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in ,v o r h e r i g c n Gedanken austausch treten. Dit deutsche Regierung erklärt sich bereit, die ihr neuerdings mitgeteilten, von Privatfirmen be absichtigten Vereinbarungen nach Möglichkeit zu unterstützen und ihre Durchführung zu erleichtern. s Artikel si l. Die Artikel ü- und IV dieses Vertrages treten mit der Ratifizierung, die übrigen Bestimmungen sofort in Kraft. , ' 16. April 1922. gez. R ä th-enau, Tschitsch e r i n. Außerordentlicher Kaüinettsrat in Frankreich. Paris, 18. April. <W. T. B.) Heute vormittag hat unter dem Vorsitz von Poincato ein Kabinettsrat stattge funden, in dem über die Vorfälle in Genua und die dadurch geschaffene Lage verhandelt wurde. Hierzu bemerkt Havas offiziös: Auf Grund der von Poincar-; ihm gegebenen Richt linien habe der französische Delegierte in Genua. Barthou, schon jetzt die stärkfte Einwendung vom französi schen Standpunkt gegen den Abschluß des deutsch-russischen Vertrages vorbringen können. Wenn der französische Mini sterpräsident im Besitz aller Nachrichten über den gestrigen Tag in Genua sein werde, werde er mit seinen Kollegen eine Entscheidung treffen und Barthou endgültig An weisungen zugehen lassen. Wahrscheinlich werde also heute abend eine neue außerordentliche Litzung des Kabi nettsrates stattsinden. da die französische Antwort gemäß der zwischen den Alliierten in Genua vereinbarten Haltung ausfalle,t soll. Neues aus aller Wett. — Furchtbare Rache suchte in Zerre bei Hoyerswerda die 70 Jahre alte Frau Emma Dölle, die wegen ihrer Bos heit im ganzen Dorfe gefürchtet war, an dem Besitzer der Erützmühle Schiwack, mit dem sie seit Jahren in Streit lebte und gegen den sie eben einen Prozeß verloren hatte, da durch zu üben, daß sie in der Nacht, nachdem sie gewartet hatte, bis alle Bewohner zur Ruhe gegangen waren, vor ollen Wohnungstüren Stroh und Rcißig ausschüttete, die Türen verrammelte, ihre Matratze, Kommoden und Schränke mit Stroh vollstopfte, diese Brandherde mit Petro leum übergoß und sie anzündete. Von einem Stallfenster aus beobachtete sie das Feuer. Zum Glück wurden die Flammen von Nachbarn bemerkt und die Brandcrde erstickt. Als die Dölle ihre Tat vereitelt sah, brachte sie sich mit einem Messer tödliche Schnittwunden bei. Auf dem Transporte nach dem Krankenhause konnte sie nur mit Mühe vor der Lynchjustiz der Menge geschützt werden. — Waldbrand. Aus Laub an wird gemeldet: Am Ostersonntag-Morqen ist aus bisher noch unbekannter Ur sache im nahen Hohivald ein Waldbrand ausgebrochen. Das Feuer griff infolge des starken Windes schnell um sich und vernichtete co. 100 Morgen Fichtenbestand. Den schnell her beigeeilten Feuerwehren gelang es, den Brand zum Still stand zu bringeir. Der angerichtete Schaden ist sehr erheblich. — Zwei Türken durch Armenier ermordet. Aus Ber - ktn wird gemeldet: Dienstag nacht kurz nach 12 Uhr wurden in der Uhlandstnche die türkischen Staatsangehörigen. Dje- mai Arzany Bey und Bahn «ddin Chakir ermordet. Djemal war früher Generalgouverneur von Trapezunt und Baha leitendes Mitglied de» türkischen Komitees Union et Pro- gres. Die Mordtat dürfte auf politische Beweggründe zu- rückzusühren sein. Sie ist vermutlich von hier lebenden Ar meniern verübt worden. Nach Aussagen von Augenzeugen kommen als Täter drei schlanke, mittelgroße, dunkelblonde Leute im Alter von 25 bis 30 Jahren in Betracht. Diese drei Leute flüchteten unmittelbar nach, der Tat von det Uh- landstraße aus nach der Ludwig-Kirch-Straße. Am Tatorte wuchs eine armenische Mehrladepistole gefunden. Der Po-, lizeipräsident hat demjenigen eine Belohnung von 20 000 zugesichert, der zur Ermittlung der unbekannten Mörder beiträgt. — Ein Polenführer ln Gleiwitz erschossen. Aus Gleiwitz meldet ein Wolfftelegramm: Dienstag nachmittag wurde der als Polenführer bekannte praktische Arzt Dr. Styczynski in seinem Sprechzimmer in der Nikolaistraße erschossen. Die interalliierte Kommission verhängte darauf über Stadt und Kreis Gleiwitz sowie über den Kreis Hindenburg den Be lagerungszustand. Sämtliche Lokale müssen um 8 Uhr schlie ßen, während der Straßenverkehr von 9 Uhr ab verboten ist. — Zwei neue Morde durch französische Soldaten. In Gleiwitz wurden am 1. Osterfeiertag der Schlosser Browitz von einem französischen Soldaten ohne Grund beschossen, drei Kugeln verwundeten den Schlosser derart schwer, daß er in hoffnungslosem Zustande ins städtische Krankenhaus ein geliefert werden mußte. Im Hüttengasthaus-Friedrichshütte wurde der. Arbeiter Wollnick von einem französischen Sol daten.erschossen. Nach der Tat entfloh der Soldat auf einem Rad in der Richtung Morgenrot. — Räuberischer Äberfall. Wie die Görlitzer Blätter melden, drangen in der Nacht zum 1. Osterfeiertag in G e r s- dorf vier vermummte Männer in die Besitzung der Wirt- schaftsoesitzerin Hartmann ein. Die Räuber überwäl tigten die alleinstehende Frau, knebelten und zwangen sie, die Schlüssel zu ihrer Geldaufbewährung nuszuhändigen. Den Räubern fielen außer Lebensmitteln etwa 1500 Mark Bargeld, darunter viele Gold- und Silbermünzen, in die Hande. Bon den Tätern fehlt jede Spur; doch scheinen sie mit den Verhältnissen vertraut gewesen zu sein. — Ein schweres Spreu ounglück ereignete sich, wie aus K i e s li n g s w a lde (Kreis Görlitz) gemeldet wird, am Ostersonntag mittag auf dem Flur des Wirtschaftsbesitzers Ewald Heima n n. Dort sollte ein Stein gesprengt wer den, wobei der Sprengschuß vorzeitig losging. Herr Hei mann war auf der Stelle tot. Der Besitzer Hiller, der mit an der Sprengung beteiligt war, erlitt so schwere Ver letzungen an den Augen, daß er vorläufig erblindete. Man hofft jedoch, daß er das Augenlicht wieder erlangt. Ein drit ter Beteiligter kam mit dem Schrecken davon. Aus Sachsen. Vom bevorstehenden Volksbegehren. Die sächsische Regierung wird sich in der am Freitag stattfindenden Sitzung des Gesamtministeriums mit dem am Sonnabend vor Ostern von den Parteileitungen der Deutsch nationalen und der Deutschen Volkspartei eingereichten An trag auf Zulassung des Volksbegehrens, auf Auflösung des Landtages, befassen und wird in dieser Sitzung die Frist festlegen, während deren in sämtlichen Gemeinden Sachsens die vorgeschriebenen Einzeichnungslisten ausgelegt werden sollen. In diese Listen haben sich dann alle die „Wahlberech- ligten" einzuzeichnen, die zum Ausdruck bringen wollen, daß sie die Landtagsauflösung begehren. Wie der „Sächsische Zeitungsdienst" erfährt, besteht in nerhalb der Regierung Geneigtheit, auf die Bestimmung des Gesetzes über das Volksbegehren zu verzichten, die vorsieht, daß der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens durch 1000 Unterschriften Wahlberechtigter gedeckt werden muß. Die Regierung wird sich vielmehr, wie verlautet, nach der weiteren Bestimmung des Gesetzes über Volksbegehren rich ten, nach der die Beibringung von 1000 Unterschriften zum Antrag auf Volksbegehren erlassen werden kann, wenn die antragstellende Organisation glaubhaft machen kann, daß sie 20 000 Mitglieder zählt. Da der Antrag von den Parteilei tungen der beiden größten bürgerlichen Parteien zusammen gestellt wurde, besteht natürlich kein Zweifel darüber, daß hinter den antragstellenden Parteien die geforderte Anzahl Mitglieder stehen. Welch außerordentlich lebhaftes Interesse das Bekannt werden der Tatsache, daß der Antrag auf Volksbegehren nunmehr wirklich gestellt ist, in weiten bürgerlichen Kreisen ausgelöst hat, das konnte man schon an den beiden unmit telbar aus die Einreichung des Antrages folgenden Tagen wahrnehmen. Obwohl es die beiden Osterfeiertage waren, fanden sich doch auf der Geschäftsstelle der Deutschnationalen Volkspartei in Dresden, in der die Liste zur Aufbringung der eventuell nötigen 1000 Unterschriften ausgelegt war, so viel Wahlberechtigte aller Stände ein, daß die Liste sehr bald wird geschlossen werden können. Unter den Einzoichnenden befanden sich auch viele Leute, die ausdrücklich erklärten, daß sie zwar nicht den antragstellenden Parteien angehören, daß sie es aber doch für ihre Pflicht hielten, sich mit einzu zeichnen, „weil sie die jetzige Klassenwirtschast satt hätten"« Radeberg, 19. April. Wäsche-Diebstahl. Ein großer Posten Bettwäsche,, Handtücher usw. im Werte von 30000 Mark wurde aus einem Privathaushatt auf äußerst freche Art gestohlen. Die Wäsche ist durchweg weiß, zum Teil un gebraucht, und mit P. T. und E. gezeichnet. — Treibriemen- Diebstahl. Aus dem Dampfsägewerk Richter wurde in der Zeit von Donnerstag bis Sonnabend voriger Woche ein 141/- Meter langer und 18 Zentimeter breiter Treibriemen im Werte von 9500 -st gestohlen. Die geschädigte Firma hat für die Ermittlung des Diebes eine hohe Belohnung aus gesetzt. Meißen. 19. April. Fattbookunglück. Ein tragisches Ende fand mn zweiten Osterfeiertag nachmittags eine Oster- fahrt zweier Berliner Herren, die diese im Faltboot elbab- wärts von der böhmischen Grenze aus unternommen hatten. Gegen 2 Uhr nachmittags waren der 39ährige Kaufmann M. aus Berlin-Schöneberg und der m Berlin-Halensee wohnhafte Kandidat der Medizin K. mit dem Faltboot in Meißen eingetroffen. Beim Wiederausfuhren aus der Trie- bischmündung wurde das Boot von der Strömung erfaßt und vor einen Pfeiler der alten Brücke getrieben. M. wollte den Anprall verhüten und stemmte sich mit de« Armen gegen den Pfeiler; dadurch bekam er das Uebergewicht und Vas Boot stürzte um. K. schwamm dem Ufer zu, während M., der mit Hose, Schwitzer, Jackett und Gummiplane beklei det war, kaum 100 Meter unterhalb der Brücke in den Mu test versank , Die angestellten Rettungsversuche kamen zu spät. Leipzig. 19 April, kapp im Reichsgericht eingeliefert. Montag nachmittag 3 Uhr ist Dr. Kapp aus Schweden kommend in Saßnitz eingetroffen und beim Verlassen de» Fährschiffes auf Grund des seinerzeit erlassenen Steckbriefes verhaftet worden. Er ist sodann mit dem V-Aug über Stral sund—Berlin nach Leipzig gebracht worden, wo er heute Nacht angekommen ist« Aus der Oderlaüsttz. - b- Bischofswerda. 19. April, - —. I-. Einweisung der Kirchgemeindevertreter und des Kirchenvorstand«». In dem weihevollen Festgottesdienst am 2. Osterfeiertag fand in der dicht gefüllten Hauptkirche nach einer stimmungsvollen Motette der Kantorei und nach Vorlesung einer.Ansprache des Lcmdeskonsistoriums überdie neue Kirchgemeindeordnung, und nach der kräftigen, tiefge- gründeten Predigt des Herrn Oberpfarrer Schulze über den Text Apostelgesch. 10, 34—43: „Die Osterbotschaft vom lebendigen Christus als unseres Glaubens Hoffnung und unseres Lebens Kraft" die Einweisung der neugewählten 24 Herren und Damen der Kirchgememdevertretung statt. Im geschlossenen Zug waren sie in die Kirche eingezogen und hatten auf dem Ältarplatz ihre Sitze eingenommen. Seiner Ansprache legte Herr Oberpfarrer Schulze das Wort zu Grunde: Seid allezeit bereit zur Verantwortung jedermann, der Grund fordert der Hoffnung, die in euch ist. 1. Petri 3, 15. Ein Neues ist im Anzüge, eine freie evangelische Volks kirche. Wenn dieselbe die Sehnsucht vieler ernster Christen schon seit längerer Zeit gewesen ist, so hat sie uns jetzt die Revolution gebracht, freilich im Sinne des alten Josefswor- tes: Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott ge dachte es gut zu machen. Mit Freude begrüßte er die neue Kirchgemeindeordnung und die nach ihr gewählten Vertre ter. Welches ist ihre Aufgabe? Es handelt sich darum, dem tiefsten Born unseres Volkslebens eine neue Fassung zu geben, damit er seinen Segen allen spenden kann. Wir wol len alle sammeln in der Landeskirche, und wenn wir Gott lieben und Christo nachfolgen, werden wir nickst bloß gute Christen, sondern ebenso auch gute Staatsbürger sein. Der Neubau kann aber nicht anders, als auf dem alten Grund« des lutherischen Bekenntnisses geschehen, das mit Petrus be zeugt: Es ist in keinem andern Heil, und mit Paulus: Girren anderen Gründ kann niemand legen, außer dem, der gelegt ist, Christus. Wenn wir bei diesem Grunde bleiben, wird die gemeinsame Arbeit auch gesegnet sein und feder bereit, ein gut Bekenntnis seines Glaubens abzulegen. Und so gehen wir durch alle Not der Zeit getrost hindurch, in Christo haben wir Frieden! Mit einem feierlichen Ja und Handschlag ge lobten die Neugewählten treue Pflichterfüllung zum Wohl« der Kirchgemeinde und wurden hierauf in ihr Amt einge wiesen, das sie zur Ehre Gottes, und zur Erbauung der Gemeinde und zur eigenen Seligkeit verwalten sollen. Mit Gebet und Segen schloß die schöne Feier. —* Zu der Tagung des Landesverbandes zur Förderung des handfertigkeiksunlerrichls wird uns noch berichtet: Die Tagung sand ihren Abschluß in der öffentlichen Hauptver sammlung, der als Abgeordneter des Ministeriums Herr Geheimrat Dr. Sieber beiwohnte. Herr Bürgermeister Dr. Kühn begrüßte die Anwesenden im Namen der Stadt, Herr Oberstudiendirektor Prof. Dr. Stößner im Namen des Seminars, zugleich die Bedeutung der Handfertigkeit für die Lehrerbildung hervorhebend. Die Pause zwischen den Vorträgen wurde durch ein prächtiges Orgelspiel von Herrn Lehrer Philipp, einem früheren Schüler des Seminars, ausgefüllt.. In der Aussprache wurde besonders die soziale Bedeutung des Handfertigkeitsunterrichts betont. Nach gemeinsamen Essen im Schützenhaus wurde die Töpferei des Herrn Kletzkch besichtigt. Mit den Abendzügen verließen die letzten auswärtigen Besucher unsere gastfreie Stadt mit dem freudigen Bekenntnis, daß die 31. Hauptversammlung wohlgelungen war und mancherlei Anregungen brachte. —* Sonderzüge zu ermäßigten Fahrpreisen. Dis Reichs-Eisenbahn wird, um weiten Kreisen eine Erholungs reise zu ermöglichen, in der Zeit von Juni bis August, also unabhängig von den Ferien, Sonderzüge zu ermäßigten Preisen fahren. Die Züge haben nur die dritte Klasse; wäh rend auf der Hinfahrt der Sonderzug zu benutzen ist, werden für die Rückfahrt zu ermäßigten Preisen neben den Sonder zügen auch die Züge des gewöhnlichen Verkehrs freigegeben. Bei Schnellzügen ist der tarifmäßige Zuschlag zu bezahlen. Die Preise der Fahrkarten sind um rund ein Viertel er-' mäßigt und berechnen sich nach den zurzeit geltenden Tari fen mit 69 siZ für einen Kilometer Hin- und Rückfahrt. Die Geltungsdauer der Fahrkarten beträgt zwei Monate. Die Fahrtausweise können nach bekannten Erholungsorten auch dann ausgcgeben werden, wenn diese nicht unmittelbar mit dem Sonderzug zu erreichen sind. Die Orte, zwischen denen Sonderzüge gefahren werde», können übrigens zurzeit noch nicht mitgeteilt werden; sie werden demnächst bekanntge geben. Da bekanntlich die Reichsbahn vom 1. Juni ab auch beschleunigte Personenzüge mit vierter Klasse einführt, ist der finanziellen Lage des großen Teiles der Reisenden, für welche die Tariferhöhungen besonders fühlbar sind, weit gehend Rechnung getragen. —* Schöffengericht zu Bischofswerda, Sitzung vom 18. April 1922. Vorsitzender: Herr Amtsgerichtsrat Speck, Schöffen: Herren Standesbeamter Gäbler, Großharthau, und Wirtschaftsbeamter Kunath, Rammenau. Am 7. Februar d. I. fuhr der damals auf dem Rittergut Schmölln als Kutscher angestellte Alfred Rich. Knobloch mit dem Schlitten nach Schnitz und auf dem Rückwege wurde in Neu stadt in der „Tanne" ausgespannt. Während dieses Aufent haltes benutzte Knobloch eine passende Gelegenheit, aus einem dort hängenden Geschirr eine vernickelte Kandare zu entwenden lind in sein Zaumzeug einzuschnallen. Der An geklagte, der schon 14 mal teils wegen schweren Rückfalls diebstahl vorbestraft ist, gab, nachdem er zuvor verschiedene Darstellungen des Sachverhalts, die sich direkt widerfprachen, gegeben hatte, zuletzt doch der Wahrheit die Ehre und wurde voll geständig. Das Gericht erkannte unter Annahme mildernder Umstände auf 4 Monate Gefängnis, wobei die verbüßte Untersuchungshaft voll angerechnet wurde. —* Das Wandergewerbe in der Lausitz. Von der Kreishauptmannschaft Bautzen wurden 1921 insgesamt 1211 Wandergewerbescheine erteilt- Davon wurden 101 ausge-