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er sächWIrOkr Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend. Das Gesetz- und Verordnungsblatt enthält im 7. rmd 8. Stück vom Jahre 1888 Folgendes Nr. 28) Landtagsabschicd für die außerordentliche Ständeversammlung des Jahres 1889; vom 17. Juni 1889; Nr. 29) Bekanntmachung vom 24. Juni 1889, die Eröffnung des Betriebes auf der Theilstrecke Schwarzenberg-Grünstädtel der normalspurigen Eisenbahn Annaberg-Schwarzen- berg und auf der schmalspurigen Secundäreisenbahn Grünstädtel-Oberrittersgrün betr.; Nr. 30) Bekanntmachung vom 11. Juli 1889, die Eröffnung des Betriebes auf der normalspurigen Secundäreisenbahn von Stollberg nach Zwönitz betr.; Nr. 31) Bekanntmachung vom 15. Juli 1889, die Concessionirung des auf Gegenseitigkeit gegründeten „Lübecker Feuerversicherungs-Vereins von 1826" betr.; Nr. 32) Verordnung vom 19. Juli 1889, Abänderungen des der Verordnung vom 17. Juni 1887 (G.« u. V.-Bl. S. 80) beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührniffe bei Einberufungen zum Dienst, sowie bei Entlassungen betr.; Nr. 33) Verordnung vom 20. Juli 1889, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmalspurigen Secundäreisenbahn von Mügeln durch das Müglitzthal nach Geising betr.; Nr. 34) Bekanntmachung vom 8. August 1889, die zwischen dem Königreich Sachsen und dem Großherzogthume Sachsen, sowie dem Fürstenthume Reuß ä. L., bez. dem Herzogthume Sachsen- Altenburg und dem Fürstenthume Reuß ä. L. wegen anderweiter Regelung der die Eisenbahnen von Wolfsgefährt nach Weischlitz nebst der Verbindungs bahn nach Greiz, bez.°von Gaschwitz nach Meuselwitz und von Greiz nach Brunn angehenden staatsrechtlichen Verhältnisse unterm 13. April 1889 abgeschlossenen Staatsverträge betr.; Nr. 35) Bekanntmachung vom 9. August 1889, eine Vereinbarung zwischen der Königlich sächsischen und der K. K. österreichischen Regierung wegen der Durchführung von Gefangenen durch die beiderseitigen Grenzgebiete betr.; Nr. 36) Verordnung vom 14. August 1889, zu Ausführung des Reichsgesetzes, die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, vom 1. Mai 1889 betr.; Nr. 37) Verordnung vom 31. August 1889, die Vornahme von Ergänzungswählen für die II. Kammer der Ständeversammlung betr.; Nr. 38) Verordnung vom 4.September 1889, die Prüfung der Zahnärzte betr.; Nr. 39) Verordnung vom 5. September 1889, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung einer schmal spurigen Secundäreisenbahn von Zittau nach Oybin nebst Zweigbahn von Bertsdorf nach Jonsdorf betr. Vorstehendes Gesetz- und Verordnungsblatt liegt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Stadtrath Bischofswerda, den 30. September 1889. Sinz. wie sich der Bundesrath zu dem erneuten Vor schläge Preußens behufs Umgestaltung des So- cialistengesetzes stellen wird. Der Inhalt dieses erst kürzlich den Bundesregierungen zur Meinungs äußerung unterbreiteten Vorschlages entzieht sich bis jetzt jeder Andeutung, jedoch wird soviel ver sichert, daß der in der letzten Session des BundeS- ratheS gescheiterte Versuch mit emer Straf- und Preßgesetz-Novelle nicht wiederholt werden soll. Angesichts der' alsbald nach Eröffnung der nächsten Reichstags-Session bevorstehenden Ver handlungen über den Ersatz des SocialistengesetzeS wird von nationallibcraler Seite an die im Laufe von elf Jahren fast in Vergessenheit gerathene Entstehungsgeschichte dieses Gesetzes erinnert. Schlägt man die Niederschriften über die im Jahre 1878 stattaefundenen Verhandlungen über das Socialistengesetz auf, so ergiebt sich, daß über die Nothwendigkeit, die Abwehrmittel de- Staates gegen die Agitation der Socialdemokrati« zu verstärken, mit Ausnahme dieser selbst damal alle Parteien einig waren. In der ersten Sitzung der Commission für da- Socialistengesetz aner kannten die Centrum-tedner Moufang uno Hauck Bestellungen werden bei des deutschen Reiches, für Bis in ver Expedition^ieseS^ ! dir weiteste Verbreitung >i» DienStag und Freitag früh » Mr kostet die drrigespaltrnr EorpuSzeUr 10 Pf., unter „Eingesandt" 2V Pf. Geringster Jnsrratenbrtrag SS Pf. Politische Weltschall. In dem einfachen Landhause des deutschen Reichscanzlers zu Friedrichsruh haben in den letzten Tagen überaus wichtige Besprechungen stattgefunden. Der Staatssecretär des Aus wärtigen, Graf. Herbert Bismarck, der die Kaiser liche Familie auf ihrer Mitte October beginnen den Reise nach Italien und Griechenland be gleiten wird, war zwei Tage in Friedrichsruh, um verschiedene mündliche Weisungen seines Vaters entgegenzunehmen. Die Anwesenheit des Slaats- secretärS des Reichsschatzamtes, Freiherrn von Maltzahn, im Hause des Reichscanzlers, wurde vielfach mit der Frage einer Neubesetzung des preußischen Finanzministeriums in Verbindung gebracht, da nicht nur der Gesundheitszustand des Herrn von Scholz, sondern auch seine An sichten über die Bankfrage sein längeres Ver bleiben im Amte wenig glaubhaft erscheinen lassen. Für den dadurch vacant werdenden Posten eine preußischen Finanzministers soll im Falle der Ablehnung de» Herrn von Maltzahn der Ober bürgermeister von Frankfurt a. M., vr. Miquel, defsey WganfsatorischeS Talent von dem Reich»- in Au-sicht genommen Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmamifchast, der Sgl. Schulintzectioll ll. des Kgl. HMptfteilcramteS M Buchen, Wie des Sgl. Amtsgerichtes md des Stadttat-es z» Bischofswerda. i allen Postanstalten Inserat«, welche in diesem Blatte ischofSwrrda und Umgegend fmden, werden bi» DienStag «n Blatte» angenommen. angenommen u. kostet die drrigespa! Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch» und Eotmabeud», und kostet einschließlich der Sonnabends erscheinenden .chelletoisttscha» Beilage vierteljährlich 1 Mark SV Pf. Einzelne Nummer lv Pf. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Ministerim des Innern für die im 3. städtischen Wahlkreise erforderliche Ergänzungswahl zur zweite« Kammer der Ständeversammlung der 15. October 1889 uls Tag der Abstimmung festgesetzt und der Unterzeichnete mit der Leitung dieses Wahlgeschäftes beauftragt worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, Laß die Zusammenstellung der Ergebnisse der Bezirksmahlen am IS October 1889, LL n»w »t», nm Rathhause zu Radeberg stattfinden wird. Den Stimmberechtigten steht frei, dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Hiernächst werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf § 45 des Wahlgesetzes vom 3. December 1868 veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protokolle nebst den Wahlliste« und sonstigen Unterlagen — einschließlich der für ungültig erklärten Stimmzettel — spätestens am 17 Oktober 1889 unter der Adresse des unterzeichneten Wahlkommissars an die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden einzusenden. Bei dieser Uebersendung ist nach 8 22 der Ausführungsverordnung zum Wahlgesetze ausdrücklich zu bescheinige», daß die in 8 43 des letzteren vorgcschriebenc Bekanntmachung erfolgt ist. Dresden, am 30. September 1889. Der Königliche Wahlkommissar für den 3. städtischen Wahlkreis. Regierungsrath Höruig. Auktions-Erledigung. Die für Donnerstag, den 3. October 1889, Vormittags 9 Uhr, in Oberneukirch angesetzte Versteigerung von zwei Kühen findet nicht statt. Bischofswerda, den 1. October 1889. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Saupe Vorsitze des Vicepräsidenten des preußischen Staatsministeriums, des Staatssecretärs von Bötticher, eine Sitzung des Bank-Curatoriums statt. Es handelte sich hierbei um die durch das Gesetz vom 14. März 1875 vorgesehene vierteljährliche Versammlung des Curatoriums, in welcher über den Zustand der Bank Bericht erstattet und eine allgemeine Rechenschaft von allen Operationen und Geschäftseinrichtungen der Bank ertheilt wird. Jedenfalls kam dabei aber auch die allgemeine Bankfrage mit zur Sprache, da der Staatsminister von Bötticher erst am Tage vorher in Friedrichsruh gewesen war. Zweifellos hat dort derselbe dem ReichScanzler auch Bericht über den Fortgang der Arbeiten des deutschen BundeSrathe» erstattet. Diese sollen nach einer Versicherung der „N.Pr.Ztg." nicht rasch genug erledigt werden, um die ur sprünglich schon zum 22. October d. I. beabsich tigt gewesene Einberufung de- deutschen Reichs lage» räthlich erscheinen zu lassen. Der Bundes- rath hab zunächst dem Anträge Preußen-, Ham burg- und Hessen» wegen erneuter Anordnungen auf Grund des SocialistengesetzeS für Berlin,