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Amts- iiiiii AnWÄitt Mr den Abonnement oiertclj. 1 M. 20 Pf. entschließ!, des „Jllustr. Unterhaltungsbl.' u. der Humor. Beilage „Scisen- blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. SS. GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Hlprgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. ' 45. Jahrgang. Sonnabend, den 2. Juli Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 10 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 25 Pf. 18S8 Bekanntmachung über den nächsten Aufnahmetcrmin in die Soldatenknabcn-Erziehungsanstalt zu Kleinstruppcn nnd über Anmeldungen für einzelne Aufnahmen in die Unteroffizier Borschule zu Marienberg. 1. Tic Soldatenknabcn-Erziehungsanstalt zu Klcinstruppen nimmt Söhne gut gedienter Unteroffiziere und Soldaten der Königlich Sächsischen Armee im Anschlüsse an den 8jährigen Kursus der Volksschule bez. nach erfolgter Konfirmation auf. Die Söhne solcher Väter, welche der Armee nicht angehört haben, finden bei der Aufnahme nur ausnahmsweise Berücksichtigung. 2. Die Anmeldung für den nächsten Aufnahmetermin zu Ostern 1899 hat von jetzt ab beim Kriegsministerium bis spätestens im Monat Dezember zu erfolgen und sind hierbei folgende Ausweise bcizubringen: ui die standesamtliche Geburtsurkunde des Knaben: Iff das kirchliche Tauszeugnih oder eine Taufbescheinigung: e) ein ärztliches Zeugniß über den Gesundheitszustand des Knaben mit Angabe über Körpergröße und Brustumfang; ä) die Impfscheine, einschließlich über Wiederimpfung; «) ein Schulzeugniß nach dem auf Seite 204/205 des Königlich Sächsischen Gesetz- nnd Verordnungsblattes vom Jahre 1874 enthaltenen Muster; 1) ein ortsbehördlicher Nachweis über die näheren Familien- und Vermögens- Verhältnisse der Angehörigen; x) bei bevormundeten Knaben die schriftliche Einwilligung der Obervormund schafts-Behörde; Ii) der Militärpaß und das Führungs-Attest des Vaters, wenn derselbe nicht mehr aktiv dient; i) die Heirathsurkunde der Eltern des Knaben und le) die Stcrbeurkunde der Eltern bei Waisen. 3. Bei dem außerordentlichen Andrange haben zunächst nur solche Knaben Aussicht zur Aufnahme, welche bei guten Schulcensuren folgende Mindestmaße besitzen: bei 13'/, Jahren 140 em Körperlänge und 66 bis 71 em Brustumfang, bei 14 Jahren 142 em Körperlänge und 67 bis 73 cm Brustumfang, bei 14'/, Jahren 144 cm Körperlänge und 68 bis 74 em Brustumfang. 4. Die Zöglinge der Anstalt zu Kleinstruppcn werden in der Regel nach einem Jahre in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg überführt, aus letzterer nach 2 Jahren in die dortige Unteroffizierschule versetzt und aus dieser nach weiteren 2 Jahren in die Armee eingestellt. 5. Die Unterosfizierschüler gehören als solche bereits zu den Militärpersoncn des Friedens standes und wird die auf der Unteroffizierschulc verbrachte Zeit vom erfüllten 17. Lebensjahre ab als aktive Militärdienstzeit gerechnet. 6. Die Erziehung und Ausbildung in der Anstalt zu Kleinstruppcn, in der Unter- Osfizier - Vorschule und in der Unteroffizierschule zu Marienberg ist vollständig kostenfrei. 7. Das Lehrziel in den Unterrichtsfächern bei diesen drei Militärschulen ist erweitert wor den, um den Schülern dieser Anstalten noch mehr als bisher die Möglichkeit zu bieten, in höhere Unteroffiziers- und Beamtenstcllen auszurücken. 8. Unteroffiziere, welche diese Schulen besucht haben, werden sich in der Regel bereits mit dem 29. bis 30. Lebensjahre im Besitze des Civilversorgungsscheins befinden und hiermit außer einer Dienstprämie von 1000 Mark die Anwartschaft auf Erlangung einer auskömmlich besoldeten Beamtenstclle des Staatsdienstes erwerben. 9. Für einzelne direkte Aufnahmen in die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können sich junge Leute, welche ein Alter von mindestens 14',, Jahren erreicht haben, jeder zeit bei den heimathlichen Bezirks-Kommandos bez. bei der Unteroffizier-Vorschule persönlich in Begleitung ihres Vaters oder Vormundes anmelden und sind hierbei folgende Papiere vorzulegen: a) der Geburts- und Taufschein, d) der Konfirmationsschein, c) ein Führungs-Attest von der betreffenden Orts-Obrigkeit, ä) die Führungs-Atteste von den bisherigen Brot- oder Lehrherrcn, e) alle Schulcntlasstmgszciignissc, t) der Wiederimpfschein, x) bei bevormundeten Aspiranten die schriftliche Einwilligung der Obervormund schafts-Behörde. 10. Aussicht zur Einstellung in offen werdende Stellen der Unteroffizier-Vorschule haben aber nur solche Aspiranten, welche bei guter Schulbildung und vollkommener Gesund heit eine Körpergröße von mindestens 147 em und einen Brustumfang von 70 bis 76 cm besitzen. lieber 16 Jahre alte Aspiranten finden in der Regel keine Aufnahme. 11. Die vollständigen Aufnahme-Bestimmungen für die Anstalt zu Kleinstruppcn und die Unteroffizier-Vorschule zu Marienberg können bei jedem Bezirks-Kommando ent nommen werden. Außerdem sind sämmtliche Fortbildungsschulen bez. Gemeindevor stände im Besitze der gedruckten Ausnahme-Bestimmungen für die Unteroffizier-Vor schule und Unteroffizierschulc zu Marienberg. Dresden, im Juni 1898. Ä r i c g s - M i n i st c r i u m. von der Planitz. Bekanntmachung. Die in letzter Zeit bezüglich des Wasserstandes im unteren Behälter der städtischen Wasserleitung gemachten Beobachtungen lassen vermuthen, daß in verschiedenen Hansgrund- stücken der Unter-Stadt, in denen sich keine Wassermesser befinden, während der Nacht das Wasser zum Schleutzenspülen, Milchschwcmmen -c. verwendet wird Es wird deshalb hiermit auf 8 17 des Regulativs, die Hochdruckwasserlcitung der Stadt Eibenstock betreffend, vom 12. August 1895 hingewiesen, wonach der Abnehmer dem Stadtrath in allen Fällen vertragsividrigcr Verwendung von Wasser aus seiner Lei tung, auch wenn dies von Seiten der Miether oder Dienstboten ersolgt, haftbar ist und den Werth des entgangenen Wassers nach einem vom Stadtrathe fcstzusetzenden Be trage zn vergüten hat. Zuwiderhandlungen werden aber außerdem noch gemäß 8 18 des angezogenen Re gulativs aufs strengste bestraft werden. Eibenstock, den 30. Juni 1898. Der Rath der Stadt. In Vertretung: Justizrath Landrock. Gnüchtcl. Bekanntmachung. Ter durch die hiesige Stadt fließende Kohl-, Dorf- nnd Dönitzbach wird von der hiesigen Einwohnerschaft vielfach als Abladeplatz für alte Geräthe und llnrath benutzt. Der unterzeichnete Stadtrath sieht sich deshalb veranlaßt, dies hierdurch erneut mit dem Bedeuten zu verbieten, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haftstrafe bestraft werden, sowie daß die betreffenden Personen außerdem noch die durch die Reinigung des Baches entstehenden Kosten zu tragen haben. Eibenstock, den 30. Juni 1898. Dcr Ralh dcr Stadt. In Vertretung: Justizralh Landrock. Gnüchtel. Bekanntmachung. Der im Bau begriffene Weg ab dem Spritzenhaus in Earlsfeld in dcr Richtung nach Weiterswiese wird von heute ab auf 4 Wochen gesperrt und ist jegliche etwaige schä digende Fahrt verboten und unzuläsfig. Carlsfcld, den 29. Juni 1898. chem.-Worft. und es wäre für sie an dcr Zeit, Prag zu verlassen. Die drei Herren haben infolge dieser Aufforderung im Laufe des Tages Prag verlasse». Diese „Aufforderung" hätte längst erfolgen müssen. — Spanien und Amerika. Wie Kenner der klimatischen Verhältnisse aus Euba vorauSgesagt haben, leiden die amerikanischen Truppen, welche gegen Santiago operiren, außerordentlich unter dem tropischen Klima. Das Ertragen der Strapazen wird noch durch die für da« cubanischc Klima gänzlich ungeeignete Bekleidung der Truppen erschwert. Die Soldaten führen lebhafte Beschwerde darüber und wissen sich nickt anders zu helfen als durch Fort werfen ihrer Mäntel und anderer Kleidungsstücke. Die Straße nach Santiago soll mit fortgcworscncn Unisormstücken bedeckt sein. Zahlreiche Soldaten sind vom Sonnenstich betroffen worden und einzelne demselben bereits erlegen. Die spanische Guerilla-Taktik soll auf die amerikanischen Truppen sehr dcmoralisirend wirken. Während die Spanier au« dem Hinterhalt ihre tödtlichen Ge schosse gegen die Amerikaner richten, sind diese häufig durch Draht geflechte am Vorrücken verhindert. — Im Gegensatz zu den bis herigen Meldungen über den Vormarsch dcr amerikanischen Truppen nach Santiago stehen heute Nachrichten, welche von einem Rückzug derselben an die Küste berichten. Die hierauf bezüglichen weiteren Meldungen besagen: Madrid, 29. Juni. Die amerikanische Armee aus Euba hat sich nach der Küste zurückgezogen, dort ein verschanzte« Lager er richtet und wartet Verstärkungen ab. New-Aork, 29. Juni. Der einsichtsvolle Thcil dcr hie sigen Bevölkerung, der an all die hochtrabenden Siegesberichte und ZukunstSplänc den kritischen Maßsiab anzulcgcn versteht, kann feinen Ilnmuth über die Ungereimtheiten nicht verbergen, die man uns zu glaube» zumuthet. Ist e« nicht eine Lächerlich keit, die Einnahme von Santiago durch unsere Truppen auf den Tagesgeschichte. — Deutschland. Weitere Rciscdispositioneu de« P rinz e n Heinrich stehen, wie dem „Hamb. Korr." au« Berlin gemeldet wird, noch nicht fest. Unterrichtete Kreise nehmen an, daß dcr Besuch Japans durch den Prinzen unterbleiben wird. Wie in einzelnen Blättern berichtet wird, hätte die japanische Regierung erklärt, daß sic den Prinzen nicht gegen Fanatiker schützen könne. — Aus dem Endcrgebniß dcr RcichStagSwahlcn im Königreich Preußen ist festzustellen, daß die beiden Parteien, die al« direkt antinational austretcn, die Sozialdemokraten und die Polen einen Verlust von je fünf Mandaten zu verzeichnen haben. Die Zahl dcr ReichStagSsitzc der Sozialdemokraten in Preußen ist von 26 auf 21, die der Polen von 19 auf 14 zurück gegangen. — München, 27. Juni. Bei den jetzt in Gang befind lichen Abiturienten-Prüsungen an den bayrischen Mittelschulen find grobe Durchstecherei» entdeckt worden, deren Vorhandensein schon lange gcmuthmaßt wurde, aber bisher sich nicht hatte beweisen lassen. Seit Jahren siel den Professoren der verschiedenen Mittelschulen regelmäßig aus, daß Schüler, welche die ganze Studienzeit hindurch die schlechtesten Roten hatten, beim Abiturienten - Examen fehlerlose Arbeiten lieferten. Der Modus war bisher dcr, daß die Aufgaben vom bayrischen Kultus-Ministerium in versiegelten Briefen an die Rektorate dcr einzelnen Schulen geschickt und erst in Gegenwart dcr Schüler den versiegelten Umschlägen entnommen nnd bekannt gegeben wurden. Al« nun unter Beobachtung dieser Vorschrift vor einigen Tagen an einer Münchener Mittelschule die Abiturienten aufgabe au« der Mathematik bekannt gegeben wurde, bemerkte dcr Mathematikprosessor, daß sein schlechtester Schüler mehrere beschriebene Blätter au« dcr Tasche zog und sic mit dcr eben diklirten Ausgabe verglich. Dcr Professor beschlagnahmte die Blätter und stellte fest, daß sie die fehlerlose, fein säuberlich ge schriebene Ausarbeitung dcr Mathematikaufgabe enthielten. Dcr Schüler mußte sofort aufs Rektorat, wo er einem scharfen Kreuz verhör unterzogen wurde und sich nach anfänglichen Ausflüchten zu dem Geständniß bequemte, daß er schon vor mehreren Wochen die Aufgaben au« sämmtlichcn Fächern von einem Angestellten der Druckerei, in dcr da« Ministerium diese Aufgaben drucken ließ, gekauft hatte. Weitere Nachforschungen ergaben, daß der selbe Angestellte schon seit mehreren Jahren mit dein Verkaufe dcr Aufgaben an Münchener und auswärtige Primaner ein schwunghaftes Geschäft betrieb, dessen Folgen die bereit« erwähn ten auffallenden Prüfungs-Resultate waren. Das Ministerium, dem über diese „Entdeckung" unverzüglich Bericht erstattet wurde, ordnete telegraphisch die Sistirung dcr bereit« begonnenen Abitu- ricntcnprüfungcu an sämmtlichen Mittelschulen Bayern« an. Für den ungetreuen Druckerei-Angestellten aber dürste die Sache noch ein gerichtliche» Nachspiel haben, dem nicht nur er selbst, sondern auch seine „Kunden" au« früheren Jahrgängen mit Unbehagen entgegenblicken. Es entsteht sogar die Frage, ob Prüfungen von Schülern früherer Jahrgänge, welche nachweisbar an den Unter schleifen bethciligt waren, nicht noch nachträglich annullirt werden müssen. — Oesterreich-Ungarn. Die Brandreden Koma row« sind der Prager Polizei schließlich doch zu viel geworden. Nachdem Komarow bereit« abgcreist war, wurde den übrigen russischen Gästen, dem Fürsten Andronikow, dem StaatSrath Vaclik und Redakteur Prokowjew, feiten« der Polizeidircktion bedeutet, die Palacky-Feier sei beendet, der Zweck ihre« Besuche« erfüllt,