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237 XV. Jahrgang ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU“. No. 21. 1897 98. E, und E 3 dient E„ welches durch die Feder F festgehalten wird. Mittels des Griffes G kann man die Behälter einsetzen und herausnehmen. Als weitere Apparate erwähnen wir Wasser-Ablaßhähne b und den zur Regulierung des Normal-Wasserstands in A dienenden Hahn c, d sind Wasserüberläufe und H ist das Abzugsrohr für das Gas nach dem Gasometer. Um den Apparat in Gang zu setzen, füllt man A mit Wasser bis zur Höhe von c und B, so daß es ungefähr 5 cm unterhalb d steht; hierauf setzt man einen der Carbidbehälter auf eins der Rohre. Die Luft, welche in dem Behälter sich befindet, drückt das Wasser aufwärts, so daß es bis zu den Löchern a steigt, worauf die Gasentwickelung beginnt. Die Löcher a stehen bei den 7 Behältern stufenweis um eine Strecke höher, so daß eines nach dem andern in Thätigkeit versetzt wird. Hierdurch wird auch die Nachentwickelung auf ein Minimum beschränkt. Aus dem Entwickeler strömt das Gas in die Reinigungsvorrichtung; da sie erst zum Patent angemeldet ist, so kann eine genauere Beschreibung hier nicht gegeben weiden; sie hat den Zweck, das Gas von Ammoniak, Schwefel wasserstoff und Phosphorwasserstoff zu reinigen. Von da strömt gereinigtes Gas in den Gasometer. Das Gas treibt die Glocke in die Höhe, bis sie mit den über der Glocke hängenden Gewichten in Berührung kommt; das Steigen er folgt nun langsamer; unter der Glocke entsteht ein erhöhter Druck, welcher auf die Entwicklungsbehälter wirkt und das Wasser in diesen zurückdrängt, so daß kein Wasser mehr durch die Einflußöffnung zum Carbid gelangen kann. Die Gasometer sind so berechnet, daß die gesamte Nachentwickelung von ihnen aufgenommen wird. Auch kann während des Betriebes ausgewechselt werden Wegen der Abwesenheit von Hähnen und Ventilen (nur Wasserabschlüsse sind vorhanden) ist die Bedienung sehr einfach. Die Carbidbehälter werden voll ein gesetzt, weil der rückständige Kalk mehr Raum einnimmt als das Carbid, so wird die Glocke nach dem Verbrauch um einige Zentimeter gehoben, was an zeigt, daß das Carbid vollständig zersetzt ist. Die Temperatur steigt selbst bei starkem Betriebe höchstens auf 100° C. Krefeld-Uerdinger Lokalbahn. Die unterm Vorsitz des Herrn Bankdirektors Weill stattgefundene außerordentliche Generalversamm lung beschloß ohne Debatte einstimmig durch Zuruf, dem § 1 des Statuts einen Zuzatz zu geben, welcher besagt, daß der elektrische Betrieb sowohl auf allen bisherigen Linien der Bahn als auch auf denjenigen Linien innerhalb der Stadt Krefeld und den benachbarten Gemeinden, für welche die Konzession noch erteilt wird, eingeführt werde. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesbezügliche Verträge einzuleiten und abzüschließen. Ferner wurde von der Generalver sammlung beschlossen, das Aktienkapital um 500000 M. auf 1 000000 Mk. durch Ausgabe von 500 Aktien ä 1000 Mk. zu erhöhen. Die neuen Aktien lauten auf den Inhaber und gewähren je 2 Stimmen. Die Erhöhung des Aktienkapitals darf erst erfolgen, wenn die Ein führung des elektrischen Betriebes unter den dem Aufsichtsrat genehmen Bedingungen gesichert ist und die hierzu erforderlichen Konzessionen erteilt sind, aber nicht später als am 3i. Dezember 1898. Der Firma Siemens & Halske in Berlin ist von der Ge meindevertretung in Jersitz der Zuschlag für das in Jersitz zu er bauende Elektrizitätswerk für 133 000 Mark erteilt worden. Umformerstation für den Trambahnbetrieb in Frankfurt a. M. Während für die Trambahnlinien, auf den zunächst der elektrische Betrieb eingerichtet werden soll, an verschiedenen Stellen gleichzeitig mit dem Umbau des Schienengeleises begonnen ist, schreitet auch der Bau der unterirdischen Umformer-Station am Sehillerplatz rüstig vorwärts. Da bisher noch kein für Bahnbetrieb geeigneter Wechsel strommotor existiert, muß für Beschaffung des nötigen Gleichstroms Sorge getragen werden. Der Bau einer besonderen Gleichstrom- Zentrale erschien unthunlich und es wurde deshalb der Bau einer Anlage an möglichst günstiger Stellung nötig, wo der von dem städtischen Elektrizitätswerk gelieferte Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt wird. Diese Anlage wird (wie schon in einem früheren Heft angegeben) unter dem östlichen Teil des Schillerplatzes einge richtet. Sie wird einen Maschinenraum von 20 Meter Länge und 9,5 Meter Breite bei 5 Meter Höhe erhalten, außerdem einen Akku mulatorenraum von 28 Meter und 8,5 Meter Breite; dazu kommen einige kleinere Nebenräume. Die Herstellung der Umfassungswände aus Beton ist bereits vollendet. Die Decke wird aus eisernen Trägern und Betonkappen bestehen. Selbstverständlich erforden die Fern haltung der Bodenfeuchtigkeit und ausgiebige Lüftung der Räume besondere Vorkehrungen. Im Maschinenraum werden zunächst drei synchron laufende Einphasen-Weehselstrom-Motoren die mit Gleich strom-Generatoren direkt gekuppelt sind, aufgestellt. Jede Maschine ist für eine Maximalleistung von 500 Kilowatt Gleichstrom bei 550 Volt normaler Spannung, die bis 600 Volt reguliert werden kann, berechnet Außerdem wird noch ein kleinerer Umformer von 60 Kilowatt Leistung aufgestellt. Es bleibt dann noch Raum für eine größere oder mehrere kleinere Maschinen. Da der Energiebedarf auf 980 Kilowatt bei starkem Verkehr berechnet ist, wird die Anlage vorläufig ausreichen Im Akkumulatorenraum wird eine aus 276 Elementen bestehende Batterie (System Pollak, Type R) untergebracht, die auf eine Stunde einen der großen Umformer vollständig ersetzen kann. Sie soll im Allgemeinen als Puffer-Batterie bei starken Strom schwankungen dienen und kann gleichzeitig dazu benutzt werden, das Anlaufen der Umformer zu erleichtern. Bei Anordnung der ganzen Maschinenanlage ist auf möglichst große Betriebssicherheit Rüchsicht genommen worden. Der zum Betrieb der Anlage erforder liche Wechselstrom wird in zwei besonderen Hochspannungsleitungen direkt von der Zentrale bezogen werden. (Int.-Bl.) Die Frankfurter Waldbahn städtisch. Die am 5. Juli abge haltene Hauptversammlung der Frankfurter Waldbahn-Gesellschaft genehmigte einstimmig den mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag wegen Verstadtlichung des gesamten Waldbahn-Unternehmens mit Wirkung vom 1. Januar 1899 ab. Die Stadt zahlt nach dem Ver trag den Aktionären für ihre Aktion 120 pCt. in 3 l / a prozentigen Frankfurter Stadtobligationen. Das gesamte Betriebspersonal wird von der Stadt übernommen und findet in geeigneter Weise Verwendung. Aus dem vorgelegten Vertrage mit der Stadt, für dessen Perfektion noch die Zustimmung der Stadtverordneten erforderlich ist, erwähnen wir, daß die Gesellschaft mit Wirkung ab 1. Januar 1899 ihr Gesamtvermögen mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt Frankfurt a. M. zu vollem Eigentum zu übertragen hat, ins besondere auch die näher aufgeführten Grundstücke samt allen Rechten und Lasten. Für die Uebei'tragung der Konzession bleibt die Genehmigung des Regierungs-Präsidenten Vorbehalten. Die Stadt gewährt als Kaufpreis auf die Immobilien 323,000 Mk, auf die übrigen Werte 1,697,800 Mk., und zwar für die Aktie von 1000 Mk. je 1200 Mk. in 3 1 /* prozentigen Frankfurter Stadtobligationen mit Zins vom 1. Januar 1899, für jeden Genußschein 10 Mk in baar und 200 Mk. in Obligationen. Der Vertrag ist nach dem Muster gearbeitet, das für die Verstaatlichung der preußischen Eisenbahnen angewendet wurde. Am 1. Januar 1899 tritt die Gesellschaft in Liquidation. Die Stadt verpflichtet sich, den Aktionären den Um tausch nach dem oben wiedergegebenen Verhältnis anzubieten, und sie hat ein Jahr später für die etwa nicht eingetauschten Aktien und Genußseheine den ratierlichen Betrag zur Verfügung zu stellen. Das Kaufobjekt und dessen Betrieb erhält sie jedoch schon am 1. Januar 1899. Bis dahin wird die Gesellschaft in allen wichtigen Angelegen heiten sich der Zustimmung des Magistrats versichern. Der Aufsiehts- rath erhält die statutarische Tantieme noch für 1898, ferner eine entsprechende Entschädigung für 1899 und 15,000 Mk. für den Wegfall künftiger Tantiemen. Die Stadt verpflichtet sich, den Zins ertrag der herzugebenden 3'/» prozentigen Obligationen bis Ende 1903 nicht zu ermäßigen. Das Personal der Gesellschaft tritt in städtische Dienste über. Mit Direktor Bode wird vereinbart, daß er zunächst als Betriebsdirektor der Waldbahn weiter funktioniert, aber auch in einer anderen, nicht untergeordneten Stellung beschäftigt werden darf. Er erhält 8000 Mk. jährlich und ab 1901 von je zwei zu zwei Jahren je 500 Mk mehr, bis zu 10,000 Mk. Für Pensio nierung werden ihm 10 Dienstjahre angereehnet, und 8000 Mk. als pensionsfähig behandelt. Dieser Vertrag läuft auf fünf Jahre, mangels Kündigung auf weitere drei Jahre; erfolgt vorher durch Direktor Bode dreimonatige Kündigung, so verliert er seine Ansprüche auf Pension. Alle Spesen des Vertrages und seiner Durchführung sind von der Stadt zu tragen. Neue Telegraphenanstalten. Wie der St-Anz. erfährt, ist durch K. Entschließung die Errichtung neuer Telegraphen anstalten in folgenden Orten verfügt worden: Darmsheim O.A. Böblingen, Freudenstein OA. Maulbronn, Genkingen OA. Reutlingen, Göggingen OA. Gmünd, Großaspach OA. Backnang, Heiligenbronn OA. Oberndorf, Heuchlingen OA. Heidenheim, Hülben OA. Urach, Hiittlingen OA. Aalen, Kirchberg OA. Biberaeh, Nesselbaeh und Obersteinach OA. Gerabronn, Oeffingen OA. Cannstatt. Perouse OA. Leonberg, Scharenstetten OA. Blaubeuren und Steinenbronn OA. Stuttgart. —W.W. Oeffentliehe Telephonstellen. Am 17. Juni wurden bei den Postämtern Renningen und Weilderstadt öffentliche Telephonstellen, an welche einige Teilnehmer angeschlossen sind, dem Betriebe über geben. Diese öffentlichen Telephonstellen, sind durch die neu her gestellte Verbindungsanlage Leonberg—Renningen—Weilderstadt an das Telephonnetz angeschlossen. Die Telephondienstzeit ist auf die Postschalterstunden beschräkt. Bei der Telephonstelle Renningen kommen Sprechgebühren zur Erhellung: 25 Pfennig im Verkehr mit Cannstatt, Degerloch, EßlingeD, Fellbaeh, Feuerbach, Gaisburg, Hohenheim, Solitude, Stuttgart, Untertürkheim, Vaihingen a. F., Zuffenhausen u. s. w. Ferner bei der Telephonstelle Weilderstadt a. im innerwürttembergischen Verkehr: 25 Pfg. im Verkehr mit Cann statt, Degerloch, Fellbach, Feuerbach, Gaisburg, Hohenheim, Solitude, Stuttgart, Untertürklieim, Vaihingen a. F., Zuffenhausen u. s. w. — W. W. Neue Telephonstelle in Biberaeh. Am 25. Juni wurde in Biberaeh (Riß) eine öffentliche Telephonstelle dem Betrieb übergeben. Sie ist auf dem Rathaus eingerichtet und an die .beim Postamt be reits bestehende Telephonanstalt angeschlossen. Die Dienstzeit der öffentlichen Telephonstelle dauert Werktags von sommers 7, winters 8 Uhr bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 7 Uhr nachmittags; an Sonn- und Festtagen ruht der Dienst. —W.W. Einrichtung’ neuer Fernsprechstellen. In Butzbach ist seit dem 23. Mai 1898 eine Stadt-Fernspreeheinrichtung eröffnet worden, deren Theilnehmer auch zum Sprechverkehr mit Biebrich, Cronberg, Eltville, Frankfurt, Höchst, Homburg, Königstein, Langenschwalbach, Rüdesheim und Wiesbaden zugelassen sind. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt im Verkehr mit Frankfurt, Höchst, Homburg, Königstein, Cronberg und Wiesbaden 25 Pf., im Verkehr mit den übrigen zugelassenen Orten eine Mark; für dringende Gespräche kommt die dreifache Gebühr zur Erhebung.