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28 XIV. Jahrgang. „ELEKTROTECHNISCHE RUNDSCHAU.“ No. 2. 1896/97. liehst gleich stark beansprucht werden und einheitlich ausfallen, während dabei das „Mischungsverhältnis“ von Oberleitung- zu Akkmnulatorenstrecke das wirt schaftlichste bleibt, diese Disposition mit ihren immensen Schwierigkeiten sich für einen Riesenbetrieb, wie Berlin ihn hat, auszumalen, muß ich den Verkehrs technikern überlassen; die rein elektrotechnischen Momente bei einem gemischten Sammlerbetrieb scheinen dagegen an sich keine besonderen Bedenken zu bieten. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Das Projekt eines städtischen Elektrizitätswerks in Charlottenburg beschäftigt seit mehreren Wochen unausgesetzt den Charlottenburger Magistrat in hervorragendem Maße. Der Magistrat hat von dem Verband deutscher Elektrotechniker ein Gutachten über die Anlage eines Elektrizitätswerkes eingefordert. Nach Eingang des Gutachtens konnte man dann die ersten Entwürfe zum Bau fertigstellen. Unter dessen hatte der Magistrat nach dem Vorgang anderer Städte, die die sich eines eigenen Elektrizitätswerkes erfreuen, eine schriftliche Umfrage bei verschiedenen städtischen Gemeinden bezüglich der Ein richtung und technischen Ausgestaltung des geplanten Werkes ver anstaltet. Das Resultat der dem Magistrat seitens anderer Städte gemachten Informationen scheint diesen aber nicht sonderlich be friedigt zu haben. Er ließ sich die Mühe nicht verdrießen, immer neues Material herbeizuschaffen, um, gestützt auf die anderwärts ge machten Erfahrungen und auf den langbewährten Rat seiner den zu künftigen Bau leitenden technischen Kräfte ein der jungen, ungeahnt schnell emporblühenden Großstadt in jeder Beziehung Rechnung tra gendes, Handel und Verkehr dienendes Werk zu errichten. Bevor man daher an die Ausschreibung der für die Anlage in Betracht kommenden Arbeiten ging, hielt man es für zweckmäßig, die Herren Stadtbau rat Br e d tschnei d e r und Stadtsyndikus Schulze nach den Städten Greiz, Fr ankfurt a. M., Köln und Düsseldorf zu entsenden, um dort die erforderlichen Erkundigungen persönlich ein zuziehen und sich sonst auf dem Gebiet der Errichtung und des Be triebes von Elektrizitätswerken zu informiren. Die Besichtigungsreise der beiden genannten Magistratsmitglieder dauerte vom 16. bis 24. Juni d.. J. Die auf derselben gewonnenen Eindrücke und Er fahrungen sind in einer Denkschrift niedergelegt, die der Magistrat hatte ausarbeiten lassen und aus der wir die interessantesten Punkte hier wiedergeben möchten. Es heißt bezüglich des Besuches in G re iz: Die Stadt Greiz hat nur wenige Tausend Einwohner aber ver hältnismäßig viel Fabriken (ungefähr 75), diese haben in den letzten Jahren die Elektrizität sowohl für die Beleuchtung als auch für den motorischen Betrieb eingeführt und damit dem Betriebe der städtischen Gasanstalt empfindlichen Abbruch gethan. Der Gaskonsum, welcher im Jahre 1890 826 000 Kubikmeter betragen hat, war z. B. im Jahre 1892 auf 703000 Kubikmeter heruntergegangen, außerdem planten einige Spekulanten für einzelne Häuserquartiere eigene Blockstationen für elektrische Beleuchtung einzurichten. Nachdem seit dem Jahre 1893 innerhalb der städtischen Verwaltung die Errichtung eines eigenen Elektrizitäts-Werkes erwogen worden war, wandte man sich am 15. März 1894 an 5 renommirte Fabriken für elektrische An lagen mit dem Ersuchen unter Aufstellung eines Projektes, Vorschläge für die Errichtung eines Elektrizitätswerkes zu machen. Gleichzeitig wurden die Firmen ersucht, Angebote abzugeben für die folgenden Fälle: a) die Stadt baut das Elektrizitätswerk auf eigene Kosten und betreibt es selbst, b) die Stadt baut das Elektrizitätswerk auf eigene Kosten, der Unternehmer betreibt es, c) der Unternehmer baut das Elektrizitätswerk auf eigene Kosten und betreibt es selbst. Die Firmen lehnten einhellig die zu c angegebene Bau- und Betriebs weise ab, erklärten sich für die Uebernahme des Betriebes im Falle a bereit und boten als Pacht eine Verzinsung von 4—8 pCt. der Anlagekosten an und stellten außerdem noch die Beteiligung der Stadt am Reingewinn in Aussicht, erklärten aber, für die Kraft erzeugung Gas nur dann anzuwenden, wenn dasselbe für 4—8 Pfg. pro Kubikmeter abgegeben würde. Die Stadt entschloß sich die zu a genannte Betriebsweise einzuführen. Den Zuschlag im ganzen Umfange erhielten S i e m e n s & H a 1 s k e, mit der Bauausführung wird demnächst begonnen werden. Das Werk soll für etwa 4500 installierte Glühlampen mit einer durchschnittlichen jährlichen Brenndauer von 325 Stunden eingerichtet werden. Die Lieferung der Elektrizitäts zähler und der Elektromotoren befindet sich im Monopol der Stadt. Das Werk besteht aus Zentral- und Akkumulatorenstation. Die Lage der Stadt und der Bebauungsplan derselben brachte es mit sich, daß man auf die Krafterzeugung durch Dampf Verzicht leistete, dieselbe vielmehr durch Gas bewirkte. Auf dem Elektrizitätswerk soll Gleichstrom erzeugt werden, dessen Spannung an den Verbrauchs stellen 220 Volt beträgt, die Kosten sind auf 360 000 M. ver anschlagt. In Frankfurt a. M. fanden die Besucher ein fertiges Elek trizitätswerk vor. Ueber die Herstellung und Einrichtung desselben spricht sich die Denkschrift wie folgt aus: Nachdem sich in Frankfurt a. M. etwa seit dem Jahre 1890 ein Bedürfnis nach Einführung von elektrischer Energie, namentlich für die Erzeugung von elektrischem Licht, eingestellt hatte, wurden im Jahre 1892 verschiedene Vorschläge für die Einrichtung und dem Betrieb des Elektrizitätswerkes unterbreitet. Der zu erwartende Konsum wurde auf 76 000 gleichzeitig brennende Glühlampen von je 16 Normalkerzen bezw. deren Strom-Aequivalent ermittelt und die Anlage auf einen Maximalverbrauch von 84 000 gleichzeitig brennenden Glühlampen berechnet. Die Rentabilitätsberechnungen der ver schiedenen Projekte ergab, daß das Projekt für Wechselstrom mit Transformator-Ünterstationen das günstigere war, und die Stadt gemeinde entschloß sich für die Herstellung dieses Systems, ließ jedoch bei der darauf erfolgenden Ausschreibung auch Angebote für Gleichstrom mit Akkumulatorenunterstationen, auf denen der Wechsel strom in Gleichstrom umgeformt wird, zu. Der Zuschlag für den einen Teil der Gesamtanlage (den ersten Ausbau) wurde im April 1894 an die Kommanditgesellschaft Brown, Boveri & Co. in Baden (Schweiz) erteilt, und zwar auf Herstellung des Elektrizitäts werks, einschließlich der Gebäude, Kessel, Kabel etc. Die Anlage kosten betrugen etwa 2 1 /» Mill. M., wovon auf das Kabelnetz etwa 700000 M. entfallen. Die Betriebseröffnung fand im Frühjahr 1895 statt. Die Kosten für die Herstellung hat die Stadt getragen. Der Betrieb ist der vorgenannten Firma für eine jährliche Pachtsumme überlassen, welche von dem ersten bis zum vierten Probejahr von 5 auf 10 pCt. des Anlagekapitals steigt, und in den folgenden Jahren in der Höhe von 10 pCt. verbleibt. Die Höhe der Tarif sätze ist dem Unternehmer vorgeschrieben. Die Elektrizitätszähler und Elektromotoren läßt die Stadt durch den Unternehmer liefern. Die Stadt hat sich das Recht Vorbehalten, den Vertrag in jedem Jahre zu kündigen und den Betrieb selbst zu übernehmen. Die Zentralstation befindet sich außerhalb der bebauten Stadt. Auf jener wird die Kraft durch Dampf erzeugt und die Kessel werden mit Steinkohlen geheizt. Der einphasige Wechselstrom von 500 Volt Spannung wird nach mehreren innerhalb der Stadt gelegenen Trans formatorstationen in Zweileiterkabeln geleitet. In den Transformator stationen wird die Spannung auf 125 Volt reduziert und in dieser Spannung wird der elektrische Strom den Häusern zugeführt. Der Betrieb untersteht der Kontrolle der städtischen Tiefbauverwaltung. Auch in Köln a. Rh. konnten die beiden Deputierten ihre Studien an einem seit 5 Jahren bestehenden Elektrizitätswerke machen. Wir lesen in dem Bericht folgende Angaben: Nachdem in Köln a. Rh. das elektrische Licht von vielen Privat-Interessenten eingeführt und sogar eine oder mehrere Block zentralen zur Beleuchtung einzelner Gebäudequartiere von Privat unternehmern errichtet waren, trat man im Jahre 1886 in der Stadt verwaltung dem Projekt für die Errichtung einer elektrischen Zentrale auf städtische Kosten näher. Es wurden zunächst mehrere Projekte von der städtisch-technischen Verwaltung ausgearbeitet und darauf von 3 Elektrizitätsfirmen genaue Projekte nebst Kostenanschlägen und Rentabilitätsberechnung eingefordert. Man überließ den Firmen die Wahl unter den verschiedenen Stromsystemen. Im Jahre 1890 entschloß man sich für die Einführung des Wechselstrom-Systems mit Transformator-Anlage. Die Anlage wurde auf 30,000 Flammen resp. deren Aequivalent hergestellt, und zwar wurden bei der Bau ausführung die einzelnen Anlagen getrennt an verschiedene Unter nehmer übergeben. Die Ausführung der elektrischen Anlagen wurde der Firma Helios in Köln übertragen. Die Kosten für die Gesamtanlage haben etwa 2 Millionen Mark betragen, davon ent fielen auf das Kabelnetz etwa 500 000 M. Die Eröffnung des elek trischen Werkes hat im September 1891 stattgefunden. Die Zentral station hat ihre Lage auf dem städtischen Grundstück der Wasser werke im Süden der Stadt und zwar in unmittelbarer Nähe der Festungswerke, erhalten. Die Anlage ist von derjenigen des städtischen Wasserwerkes getrennt hergestellt. Die Kessel werden mit Steinkohle geheizt. Unterstationen sind nicht vorhanden. Es wird Wechselstrom von 2000 Volt Spannung in die Stadt geschickt und dieser in den einzelnen Häusern durch Trans formatoren in die erforderliche Verbrauehsspannung, die im Allge meinen 72 bezw. 110 Volt beträgt, umgewandelt. Die Transformatoren liegen in der Regel in besonderen Verschlügen in den Kellern der Häuser und haben die Größe der gewöhnlichen Gasmesser. Das Werk wird von der Stadtgemeinde selbst betrieben und hat seit der Zeit seines Bestehens namhafte Ueberschüsse abgeworfen. Der Betrieb wird von der Verwaltung der städtischen Werke geleitet. Der letzte Besuch galt dem seit 1891 in Betrieb gesetzten Elektrizitätswerk in Düsseldorf. In Düsseldorf wurden die ersten einleitenden Schritte zur Er richtung eines Elektrizitätswerkes bei der städtischen Verwaltung im Jahre 1889 gethan. Anlaß hierzu gab die Beleuchtung des städtischen Theater-Neubaues, für welchen nach einer bestehenden Polizei- Verordnung die Einführung der elektrischen Beleuchtung verlangt wurde, sowie die Herstellung des neuen Zentralbahnhofs, für welche die Eisenbahnbehörde die elektrische Beleuchtung einzuführen beab sichtigte. Nachdem man sich über die Grundzüge verständigt hatte,