Volltext Seite (XML)
256 Von 25 o/o und eine solche von 40 o/o während drei Minuten zu ertragen, ohne eine schädliche Erwärmung oder Funkenbildung am Kollektor zu erleiden. Eine Bürstenverstellung ist auch bei obengenannten Ueberlastungen nicht notwendig. Die Isolation des Kollektors und die der Ankerwicklungen wird mit Wechsel strom von der doppelten der normalen Betriebsspannung geprüft. In bezug auf Temperaturerhöhung ist beobachtet worden, daß nach zehnstündigem, ununterbrochenem Betriebe bei Vollbelastung die Temperatur des heißesten Teiles der Generator bleche oder Wicklungen bei dieser Maschine nicht 45 o der um gebenden Luft übersteigt. Anmerkung: Diese allgemeine Beschreibung bezieht sich auf die normalen Typen raschlaufender Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 160—1800 UV. Die Konstrukteure bauen diese Maschinen jedoch auch für abnormale Betriebs verhältnisse. Die beigefügten Figuren sprechen für sich selbst. Ein Artikel über „Gleichstrommotoren mit speziell hoher Tourenzahl" folgt in nächster Nummer. (Fortsetzung folgt.) Erfahrungen aus der Betriebspraxis. (Nachdruck verboten). Die „Zeitschrift des Bayerischen Revisions-Vereins" ver öffentlichte in ihrer Nr. 7 unter der Ueberschrift „Aus den Ergebnissen unseres Vereins im Jahre 1906" Vor kommnisse aus der Betriebspraxis der Revisions-Ingenieure, die manches Beachtenswerte für unsere Leser enthalten. Es sei heute ein Abschnitt aus der Sicherheits-Abteilung gebracht. Dampfkessel und Dampfgefäße. Von der Explosion eines Dampfkessels sind wir auch im Jahre 1906 verschont geblieben; dagegen ist am 25. Angust in einer oberfränkischen Papierfabrik ein Papierstoffkocher und am 17. Oktober in einer schwäbischen Buntweberei ein Trocken zylinder explodiert. Während durch diese beiden Explosionen zwar einiger Materialschaden angerichtet, aber kein Mensch ver letzt wurde, hat durch die am 1. November in einer Münchener Bäckerei vorgekommene Explosion eines doppelwandigen Koch gefäßes eine Frauensperson schwere Verletzungen erlitten. Einen nicht unbedeutenden Schaden und eine empfindliche Betriebsunterbrechung verursachte eine in den Feuerzügen eines nach dem Kammersystem eingemauerten Batteriekessels aufgetretene Gasexplosion, die in folgender Weise verlief. Der Kesselwärter hatte eben den zur Verbrennung von gasreicher Braunkohle ein gerichteten Schrägrost gereinigt und frischen Brennstoff auf gegeben. Dieser wollte aber nicht gleich anbrennen; durch ein im Mauerwerk angebrachtes Schauglas konnte man beobachten, daß es im Feuerraum völlig dunkel war. Das veranlaßte den durch frühere Gasverpuffungen in dieser Anlage gewitzigten Heizer, schleunigst sein Heil in der Flucht zu suchen und hierzu auch beim Durcheilen des an das Kesselhaus anstoßenden Maschinen raumes den dort befindlichen Hilfsarbeiter aufzufordern. Und richtig, kaum hatten sich die beiden in Sicherheit gebracht, als eine heftige Gasexplosion eintrat und sowohl den Kessel- als auch den Maschinenraum mit dichtem Rauch erfüllte. Die beiden Seitenwände des Kesselmauerwerkes wurden, besonders am Hinteren Ende, stark hinausgedrückt, die Keffeldecke stürzte ein, ein Stein der Hinteren Kammerwand flog durch das Fenster des Kesselraumes und sämtliche Verschlußdeckel der Einfahröffnungen wurden heraus geschleudert. Der Kesselkörper erlitt keine Beschädigung. Um den Kessel wieder in betriebsfähigen Zustand zu versetzen, mußte das Mauerwerk zum größten Teile abgetragen und wieder neu aufgeführt werden. Unserem Vorschläge, bei dieser Gelegenheit ein paar Explosionsklappen in das Mauerwerk einzusetzen, um die Wirkungen etwa künftig auftretender Gasverpuffungen abzuschwächen, ent sprach der Kesselbesitzer nicht; er glaubt durch Herbeiführung einer sorgfältigeren Bedienung des Kessels solche Vorkommnisse für die Folge gänzlich hintanhalten zu können. Hoffen wir, daß er sich in seinen Erwartungen nicht täusche. Große Aufregung und Angst vor einer Dampfkesselexplosion wurde — allerdings unbegründet — in der Nachbarschaft zweier Dampfanlagen durch das heftige Abblasen von Hochhubsicherheits ventilen herbeigeführt. Der eine, ein 106 gm großer für 12 Atm. Betriebsdruck gebauter Zweiflammrohrkessel war vor der Durchführung der Abnahmeuntersuchung in Betrieb gesetzt und abends nach vorhergegangener starker Beanspruchung unter einem Drucke von 10 Atm. abgestellt worden. Durch die vom Mauerwerk ausstrahlende Hitze stieg die Dampfspannung im Kessel nach eingestellter Feuerung, bis Plötzlich mitten in der Nacht das Hochhubventil heftig abbließ. Der ausströmende Dampf erfüllte, weil ein Abzugsrohr ins Freie nicht vorhanden war, den Kesselraum und deckte das über dem Kessel befindliche Glasdach ab; durch den dadurch verursachten ungeheuren, in der Stille der Nacht nunmehr weithin hörbaren Lärm entstand in den benachbarten Wohnhäusern große Aufregung. Der zweite, ein in einem Badeort aufgestellter 100 gm großer Wasserrohr kessel von 16 Atm. Betriebsüberdruck, wurde eben der Abnahme untersuchung unterzogen; hierbei blieb das auf ihm vorhandene, offenbar nicht sorgfältig genug ausgeführte Hochhubsicherheits ventil, nachdem es zum Abblasen gebracht worden war, plötzlich stecken und schloß sich nicht mehr. Dadurch sank nicht nur die Dampfspannung ziemlich rasch von 16 Atm. bis auf 8 Atm., sondern es wurde auch mit dem heftig ausströmenden Dampf der größte Teil des Wassers aus dem Kessel fortgerissen. Da auch dieses Ventil kein Dampfabströmrohr besaß, fiel im Kesselraume ein Regen von heißem Wasser nieder, der die dort anwesenden Personen einschließlich des Revisors in die Flucht trieb und alle Einrichtungsgegenstände und Wände des Raumes gründlich durchnäßte. Der gewaltige Lärm des ausströmenden Dampfes verbreitete auch in diesem Falle großen Schrecken in der Um gebung des Kesselhauses, so daß die Badegäste geängstigt zu sammen liefen. Eine unfreiwillige Unterbrechung des vor kaum zwei Monaten aufgenommenen Betriebes erfuhr ein mit einem Dampfsammler und einem Tenbrinkvorgelege versehener Batteriekessel, den man plötzlich nicht mehr speisen konnte. Ursache: die beiden, durch den Dampfsammler und die Verbindungsstutzen hindurchgehenden Speiseeinhängerohre waren vollständig mit Kesselstein zugewachsen. Ebenfalls eine plötzliche und unfreiwillige Betriebsein stellung, die bei ungenügender Entschlossenheit des Kesselwärters zu einer erheblichen Sachbeschädigung hätte führen können, ist durch den ohne wahrnehmbare äußere Ursachen eingetretenen Bruch der Hebelstütze des Sicherheitsventils einer ortsfesten Lokomobile verursacht worden: Der Kessel war im Betrieb, die Dampfspannung mochte ungefähr 9 Atm. betragen; der Maschinist stand eben, mit dem Reinigen der Maschine beschäftigt, auf dem Podest der Niederdruckseite, als plötzlich das auf dieser Seite befindliche Sicherheitsventil mit lautem Knall in die Höhe flog. Das 33 LZ schwere Belastungsgewicht fiel in den Oelfang der Maschine, der Maschinist wurde zur Seite geschleudert, hatte aber — den heftig ausströmenden Dampf nicht achtend — die Geistesgegenwart, sofort das Feuer herauszuziehen. Die Hebel stütze des Sicherheitsventils war am Gewinde und am Gabel teil abgebrochen, die Hubbegrenzung ziemlich verbogen und der in ihr befindliche Vorsteckstift auf der einen Seite glatt abgeschert, auf der anderen nach außen gezogen; der Druckstift der Ventil glocke hatte sich seitlich verbogen. Die Bruchfläche der Hebel stütze war am Gabelteil verschmutzt und ölig, ließ also eine Be urteilung ihres Alters nicht zu; diejenige des Gewindeteils war blau angelaufen und zeigte einen auf etwa 1/3 des Umfanges und r/4 des Durchmessers reichenden alten Anbruch. Daß letzterer den gänzlichen Bruch der Hebelstütze verursacht hat, darf wohl angenommen werden. Darüber, wie er selbst entstanden ist, konnte man eine bestimmte Ansicht nicht gewinnen, wenn nicht eine große Erschütterung dafür verantwortlich zu machen war, die der Lokomobile bei ihrem ein halbes Jahr vorher erfolgten Transport infolge Kippens einer Winde zugestoßen sein soll. — Ein ähnlicher, aber etwas glimpflicher verlaufener Fall ereignete sich an einer anderen ortsfesten Lokomobile aus der gleichen Fabrik. Hier wurde, mutmaßlich durch einen beim Lüften des linksseitigen Ventiles gegen dessen Gabel ausgeführten kräftigen Schlag, die Gabelstütze im Gewinde geknickt und auf 2/3 des Durchmessers eingerissen, die Ventilglocke aber nach rück wärts geschoben und teilweise vom Sitze abgehoben. In diesem, wie im vorher beschriebenen Falle, scheint auch der Baustoff, aus dem die Hebelstützen hergestellt waren, nicht einwandfrei gewesen zu sein. (Fortsetzung folgt.)