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233 auch diese werden den Kollegen fortan erspart und er hat keine Laufereien, sondern nur eine Kasse. Wir können sicher sein, daß wir mit Einführung dieser Unterstützung einen großen Teil der uns noch fernstehenden Kollegen für uns gewinnen werden. Daß wir aber gerade jetzt bemüht sein müssen unseren Mitglieder stand zu heben, angesicht des Rückganges in den letzten zwei Jahren, bedarf wohl keiner Erörterung, nur plan- und zweck mäßiger muß diese Agitation betrieben werden. Zudem sind wir nicht verpflichtet, wo jetzt endlich, laut Ankündigung in unserer Zeitung, wir uns klar geworden sind, was wir sein wollen, ob Kampfesorganisation oder Unterstützungsvereinigung wir auch nun die Consequenzen daraus ziehen und auch wirk lich das werden was wir sein wollen. Rechtfertigen wir unser Aushängeschild also, d. h. bauen wir unser Unterstützungs wesen so aus, wie es die Neuzeit und die jetzigen Verhältnisse erfordern und wie es Dresden auf dem Leipziger Delegierten tage in seinem Anträge zum Ausdruck gebracht hat. Doch nun zurück zur Krankenunterstützung und zwar zu der Aufbringung der Mittel zu dieser Unterstützung. Wollten wir die Krankenunterstützung zum Teil durch Reduzierung des Sterbegeldes erkaufen, so wäre das meiner Anschau ung nach höchst unklug und gar nicht den Verhältnissen entsprechend gehandelt. Gewiß, unser Sterbegeld ist hoch, aber man bedenke auch, daß diejenigen Kollegen, welche zu unseren Gunsten aus ihren bisherigen Hilfskassen austreten, dann auch ein dort ge währtes, wenn auch minimales, Sterbegeld mit fahren lassen müssen. Aus diesem Grunde wäre es höchst geschäftsunklug, wollte man für diesen Zweck an eine Beschneidung des Sterbe geldes denken, obwohl es schon finanziell geboten wäre. Auch dann dürften wir, wenn wir reduzierten, den vermeintlichen Ueber- schuß nicht zur Krankenunterstützung verwenden, sondern er wäre dringend nötig, die Differenz zwischen dem Budgetanschlag für die Sterbefälle und dem wirklich gezahlten Sterbegelde auszu gleichen. Denn wenn ich nicht irre, ist es üblich im Bundes kassenwesen beim Budget pro Jahr und Mitglied 1,25 Mark für Sterbeunterstützung in Ansatz zu bringen. Legt man nun diesem Ansatz folgende Tabelle zugrunde, so ergibt sich nach stehendes Bild: Jahr Mitglieder im Bunde Vom Bund gezahlte Sterbegelder Mk. Budgetansatz für Sterbcunterstützung pro Kopf und Fahr 1.LS M!. Mk. Plus -ff Mk. Minus Mk. 1890 924 720.— 1155.— 435.- 1891 1175 750.— 1468.75 718.75 1892 1666 1050 — 2082.50 1032.50 1893 1963 1325 — 2453.75 1128.75 1894 2153 1350.— 2691.25 1351.25 1895 2476 1620.— 3095.— 1475.— 1896 3024 2020.— 3780.— 1760.— 1897 3842 2340.— 4802.50 2462.50 1898 4228 3920.— 5285.— 1365.— 1899 4234 4080.- 5298.50 1218.50 1900 5002 6350.— 6252.50 97.50 1901 5451 7110 — 6813.75 296.25 1902 5671 7910 — 7088.75 821.25 1903 6005 9080.— 7506.25 1573.75 1904 5761 9810.— 7201.25 2608.75 1905 5883 9820. - 7343.75 2476.25 1906 4708 9220 — 5885.— 3335.— Ich möchte nun gleich im voraus bemerken, daß ich durch Einflechtung dieser Tabelle durchaus nicht die Absicht hege, da mit eine Beunruhigung der Mitglieder hervorzurufen in bezug auf unsere Leistungsfähigkeit, dazu liegt gar kein Anlaß vor. Nein, mir liegt nur daran, klipp und klar zu beweisen, daß wir aus unserer Sterbeunterstützung nicht das Geringste herausschinden können und klug tun, dieselbe jetzt möglichst mit Reformen zu verschonen. Was nun den zweiten Vorschlag anbetrifft, die Wartezeit für den Empfang der Arbeitslosenunterstützung auf 3 Tage festzusetzen, ist etwas für sich. Aber meiner Anschauung nach wird dies an dem finanziellen Ausfall dieser Unterstützungsart wenig oder gar nichts ändern. Schaden wird eine derartige Maßregel keineswegs bringen, aber großen finanziellen Nutzen auch nicht, sondern der Wert einer solchen Maßregel liegt auf einem ganz anderen Gebiet. Deshalb dehnen andere Gewerk schaften diese Wartezeit bis zu 7 Tagen aus. Es ist doch übrigens ganz gleich in finanzieller Hinsicht, ob der Betreffende vom ersten oder dritten Tage seiner Arbeitslosigkeit Unterstützung erhält, mehr als 48 Tage im Jahre kann er sie sowieso nicht erhalten. Ob er nun dieses Maximum in einem oder mehreren Fällen zusammen gerechnet erreicht, ist doch ganz gleichgültig. Der Hauptwert dieser Maßregel liegt größtenteils darin, daß durch dieselbe die Mitglieder veranlaßt werden sollen, nicht wegen der geringsten Sache die Arbeit niederzulegen und denjenigen verehrten Kollegen soll ein Riegel vorgeschoben werden, die gern einmal ein paar freie Tage machen. Auf Grund des Vorhergesagten bleibt uns also nur zur Erlangung der Mittel für diese Unterstützung die direkte Er höhung der Bundessteuer übrig, was auch der allein richtige Weg ist, wenn etwas geschaffen werden soll. Um nun den Kostenpunkt für diese Unterstützungsart zu ermitteln, müssen wir uns in erster Linie zwei Fragen vorlegen, von deren Beant wortung der eventuelle Kostenaufwand direkt abhängig ist. Erstens mit welchem Prozentsatz Kranker haben wir im Bund zu rechnen und zweitens, in welcher Höhe und Dauer wollen wir in Krankheits fällen unterstützen? Gehen wir näher auf diese beiden Fragen ein, so finden wir analog der Arbeitslosenunterstützung, daß auch hier jedweder Anhalt fehlt, um sagen zu können: wir haben im Durchschnitt mit so und soviel Prozent Kranker im Bund zu rechnen. Kom petente Zahlen lassen sich also nur durch eine dahingehende Statistik ermitteln. Da nun der Dresdner Verein seit längerer Zeit schon Krankenunterstützung gewährt, wird es nicht ohne Interesse sein, deren Resultate in bezug auf Krankenbestand kennen zu lernen. Auf Grund meiner darüber geführten zehnjährigen Statistik ergibt sich nun, daß dieselbe einen 6v/„ Kranken bestand durchschnittlich im Jahre ergibt. Nach eingehendem Studium dieser Unterstützungsart habe ich auch gefunden, daß dieser Durchschnittssatz sich mit dem anderer Kassen annähernd deckt. Wir können also ganz ruhig unseren Berechnungen diese 6v/g zugrunde legen und davon ausbauen. Somit wären wir nun zur zweiten Frage gelangt: in welcher Dauer und Höhe wollen wir unterstützen. Hier werden natürlich die Meinungen und Ansichten sehr verschiedenartig sein, je nach den pekunären Einkünften und Anschauungen eines jeden Kostenberechnungstakelle für Krankenunterstützung. Gesamt mitglieder zahl im Bunde Kranke im Prozent zur Gesamt mitgliedschaft 13 Wochen 26 Wochen 3 Mk. p. W. X 6 Mk. p. W. X 9 Mk. p. W. X 12 Mk. p. W. X 3 Mk. p. W. X 6 Mk. p. W. X 9 Mk. p. W. X 12 Mk. p. W. X 5000 1°/° — 50Pers- 1950 3-/» 3900 6-/2 5850 9-/4 7800 13 3900 6-/2 7800 13 11700 19-/2 15600 26 5000 2°/° —100 ' „ 3900 6-/4 7800 13 11700 19-/4 15600 26 7800 13 15600 26 23400 39 31200 52 5000 3°/o —150 „ 5850 9-/4 11700 19-/2 17550 29-/4 23400 39 11700 19-/2 23400 39 35100 58-/2 46800 78 5000 4°/°—200 „ 7800 13 15600 26 23400 39 31200 52 15600 26 31200 52 46800 78 62400 104 5000 5°/°—250 „ 9750 16-/4 19500 32-/2 29250 48-/4 39000 65 19500 32-/2 39000 65 58500 97-/2 78000 130 5000 6°/-> —300 ^ 11700 192/4 23400 39 35100 58-/4 46800 78 23400 39 46800 78 70200 117 93600 156 5000 7°/° —350 13650 222/4 27300 45-/2 40950 68-/4 54600 91 27300 45-/2 54600 91 81900 136-/2 109200 182 5000 8°/° —400 „ 15600 26 31200 52 46800 78 62400 104 31200 52 62400 104 93600 156 124800 208 5000 9°/«—450 ' 17550 29-/4 35100 58-/2 52650 87-/4 70200 117 35100 58-/2 70200 117 105300 175-/2 140400 234 5000 10°/°—500 „ 19500 32-/4 39000 65 58500 96-/4 78000 130 39000 65 78000 130 -117000 195 156000 260 Bemerkung: Die mit x gekennzeichneten Rubriken geben den Betrag in Pfennigen an, um welchen sich allemal die Bundessteuer pro Monat und Kopf erhöht bei dem betreffenden Abschnitt und Rubrik.