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130 Die Frage nach den Anschaffungskosten nebst Regie bezw. Unterhaltungs kosten wird durch eine Firma der Llektrizitätsbranche besser als durch uns beantwortet werden können. Sonst könnte noch Gaslicht und Gas glühlicht in Betracht kommen, was aber die Nähe einer Gasanstalt voraussetzt. Das Aceiylenlicht scheidet wohl aus. Märe ein Elektrizitäts werk in der Nähe, so wäre ein ev. Anschluß an dieses das billigere. Doch sind Ueberraschungen auch hierbei nicht ausgeschlossen. 72. Soweit uns bekannt liefern Gebrüder Korn in Dresden und Mürzburg als alleinige Fabrikanten des Korns Dampfkessel-Schutzanstriches auch ein geeignetes Verdünnungsmittel für den Anstrich, sofern dies er forderlich. wenden Sie sich also eventuell an obige Firma. 72. wenn es sich um meinen „Korns Damxskeffelanstrich" handeln sollte, so sei bemerkt, daß dieses Fabrikat seit einiger Zeit ziemlich dünn flüssig, wie es zum Anstrich geeignet ist, hergestellt wird und sich auch auf dem Lager nicht verdickt. Sollte aber trotzdem eine noch größere Dünnstüsfigkeit des Fabrikates gewünscht werden, dann läßt sich solche durch Zugabe von „Palmaris-Verdünnungsöl" ganz nach Wunsch er reichen. Franz Korn, Halle a. S.-Trotha, Fabrik f. Palmaris-Kesselschutzfarbe. 7H. Schlangenroststäbe in Verbindung mit rauchver zehrender patentierter Heißluftfeuerbrücke der Firma Thost- Zwickau bewähren sich einer Zuschrift des Kollegen Ernst Döbel, Heizer in Riesa, zufolge bei ihm sehr gut. Bei ihm seien 2 Kessel mit dieser Feuerung aüsgestattet. Es rauche wenig, die Kohlenersparnis sei bemerkbar, auch sei rasche DampseMwickelung vorhanden. Schlacken ließen sich leicht entfernen. Kurz, der Kollege glaubt, die Anschaffung eines solchen Rostes jedem empfehlen zu können, er erbietet sich auch, sich an ihn wendende mit Auskunft zu dienen. Sn Nr. -z-s des ss. Bandes unserer Zeitschrift ist über diese Fabrikate eingehend berichtet worden. Eine Anfrage bei dieser Firma wird auch zum Ziele führen. Dieselbe wird Firmen nennen, die diese Feuerung bezogen haben, bei welchen nach dem Effekt (Leistungs fähigkeit) um Auskunft zu bitten ist. Die Meinungen der Kollegen über diese Feuerung ist weit auseinandergehend. 72. Fehler magnetisch-elektrischer Zündung beiSauggas- anlagen. Selbstverständlich kommen auch bei dieser Zündung Versager vor. Sehen Sie nach, ob vielleicht der Funkenzieher sich festgeklemmt hat, wenn ja machen sie denselben durch etwas Petroleum beweglich. Dann kann es Vorkommen, daß der Apparat keinen Strom liefert, vergewissern Sie sich, ob dies der Fall ist. Gibt der Apparat Strom, so kann als Ursache des Ausbleibens der Funken noch sein mangelhafter Kontakt zwischen Zündbüchse und Funkenzieher zwischen den Leitungsdraht und den Klemmen. Auch kann schlechte Isolierung in Betracht zu ziehen sein, vorhandene Glimmerscheiben dürfen nicht verrußt sein. Ebenso darf keine Feuchtigkeit in die Bohrung der Zündbüchse eingedrungen sein. Auch Gel, welches den Apparat bespritzte und so verunreinigte, ist als Ursache mit in Betracht zu nehmen. Ls muß eins nach dem andern probiert und nachgesehen werden, wie auch die gegebenen Vorschriften für Be handlung des Zündaxparates seitens des Lieferanten genau befolgt werden müssen. 76. Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit eines Vesterreichers. Ausländer können naturalisiert werden. Diese Urkunde wird von der höheren Verwaltungsbehörde erteilt. Lin Recht auf Naturalisation besteht jedoch für den Ausländer nicht. Dieselben dürfen nur dann naturalisiert werden, wenn dieselben nach den Gesetzen ihrer Heimat dispositionsfähig sind, 2. einen unbescholtenen Lebenswandel geführt haben, 2. an dem Brte, wo sie sich niederlassen wollen, eigene Wohnung haben oder ein Unterkommen finden und q.. im Stande sind, sich und ihre Angehörigen zu ernähren, vor Erteilung der Naturalisations urkunde wird die Gemeindebehörde oder der Armenverband über die Punkte 2—H gutachtlich gehört. Ueber die Höhe der Kosten gibt die Polizei- oder Gemeindebehörde, bei welcher der Antrag auf Naturalisation zu stellen ist, Auskunft. 7 7. Den Kesselabblasehahn von Arthur Leonhardt-Dresden kann ich jedem Kollegen aufs wärmste empfehlen, derselbe entspricht allen An forderungen und ist ein verstopfen des Kessels vollständig ausgeschlossen. Ich habe selbigen seit 9 Monaten in Betrieb und kann nur meine größte Anerkennung darüber aussprechen. Moritz Friedemann, Leisnig. 78. Die Invalidenrente kann entzogen werden: 1. wenn sich die Verhältnisse des Invaliden so verbessern, daß anzunehmen ist, er sei nicht mehr im Sinne des Gesetzes dauernd erwerbsunfähig. 2. wenn sich der Rentenempfänger den Anordnungen der Versicherungsanstalt, die zu seinen Gunsten für ihn ein Heilverfahren einleitet, ohne gesetzlichen Grund entzieht und ihm nachqewiesen wird, daß er durch sein Verhalten die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit vereitelt habe. Die Rente wird ferner nicht bezahlt, wenn er eine höhere Unsallrente, Pension oder Militäranwartegelder bezieht; auch bei Verbüßung einer die Dauer eines Monats übersteigenden Freiheitsstrafe wird die' Rente nicht gezahlt. Ebenso bei Verbringung in eine Besserungsanstalt oder Arbeitshaus, oder wenn er ins Ausland geht, doch sind hier einige Ausnahmen auf Grund des ß H8 d. I.-v.-Gesetzes vorgesehen. Gegen die Entziehung der Invalidenrente läßt sich eventuell Berufung auf schiedsrichterliche Entscheidung einlegen, doch muß dies innerhalb eines Monats geschehen. 82. Herr Kurt Bretschneider, Lhemnitz, Zwickauerstr. z2 liefert für viele Vereine unseres Bundes Vereinszeichen, Stempel und dergl. 8H. Feuerwehrdienst des Heizers. Auf jeden Fall geht es zu weit, wenn ein Heizer bei Ausbruch eines Schadenfeuers seine Kessel anlage im Stich lassen soll und an anderem Grt als Feuerwehrmann Dienst tun muß. Lassen Sie durch Ihren Lhef eine Aenderung bei dem in Frage kommenden Herrn Regierungspräsidenten herbeiführen. Möglich sind derartige Dispensationen. Red aktionsbriefkasten. Bundesmitglied Meißen. Warum anonym? Das Eingesandt ist aus diesem Grunde nicht aufnahmefähig. Lasten Sie im übrigen ruhig diese Leute bellen. Bundes- und Vereinsnachrichten. Bekanntmachung. Nach Beschluß des Delegiertentages 1906 in Leipzig machen sich Aenderungen wegen Einführung der Erwerbslosenunterstützung nötig und machen wir ganz besonders hierdurch bekannt: 1. daß für alle Verbandsmitglieder ab 1. Januar 1907 die Verbands beiträge pro Monat 60 Pfg. betragen. 2. Invalide und AlterSrentenempfänger, welche arbeitsunfähig sind, zahlen pro Monat 30 pfg. für folgende Rechte: s) die Zeitschrift, b) Begräbnisbeihülfe für sich und die Frau, wie bisher, von 50 bis 150 Mark, 0) Rechtsschutz und Haftpflicht. 3. dem Verbände als „Einzelmitglieder" Angehörende zahlen pro Monat 80 Pfg, da denselben die Zeitschrift durch die Post zu gestellt wird. 4. die bisher zu zahlende Haftpflichtsteuer pro Mitglied und Jahr von 4 Pfg. ist ab 1. Juli vergangenen JahreS abzurechnen und an den Verbandskassierer einzusenden. Die Haftpflichtsteuer soll für weitere Zeit von der Verbandskaste getragen werden ohne Extrabeitrag der Mitglieder. 5. Witwenbeiträge werden ab 1. Januar 1907 auf 2 Mark pro Jahr erhöht. Die Kollegen, Vereinsvorstände und Mitglieder werden gebeten, diesen Beschluß den Witwen mitzuteilen. Insonderheit fordern wir, daß alle Rechtsschutz und Haftpflicht angelegenheiten uns klar und deutlich angemeldet werden, damit wir entscheiden können, ob Rechtsschutz oder Haftpflicht angewendet und ge fordert werden kann. Jedes von einem solchen Fall betroffene Mitglied hat dies seinem Vereinsvorsteher zu melden; letzterer hat durch ein Schriftstück dies dem Verbandsvorsitzenden mitzuteilen. Unterzeichnet muß dasselbe sein vom Vorsitzenden und dem betr. Mitglied mit Wohnungsangabe. Einzelne Verbandsmitglieder haben solches direkt dem Verbandsvorstand mitzu teilen. Der Verbandsvorstand. Sitzungsbericht vom 5. Februar 1907 im Bureau abends 8 Uhr. Anwesend waren Vorsitzender Emmerich, Kassierer Pilz, Redakteur Kralapp und Unterzeichneter. Der Vorsitzende gibt seine Eingänge bekannt. Kollege G. Slörr- Mühlhausen erstattete Bericht über seine Agitation. In einem Schreiben von Aue wird angefragt betreffs lleberweisunq. Vom.Verein Pulsnitz lag ein Entschuldigungsschreiben vor, wozu Stellung genommen wurde. Der Kassierer legte von der Chemnitzer Sradtbank, Chemnitz eine Bank- Kontobuchabrechnung vor, selbige wurde geprüft, für richtig befunden und unterzeichnet. Die Eingänge des Kassierers, sowie die Vorlagen des Redakteurs wurden erörtert. Noch lagen Schreiben von den Vereinen Schwarzenberg, Königstein, Plauenscher Grund, Meuselwitz und Habelschwert vor, wozu man Stellung nahm. Als erwerbslos wurden angemeldet vom Verein Pirna Ernst Franke, Plauenscher Grund Oskar Kühn und P. Lange, Riesa Kollege Hattendorf, Dresden Ernst Dittmann, Wurzen Kollegen Elze und Weidner, Gera Fritz Sleinbach und Karl Held, Rosten Kollegen Heller und Geister, Hainichen E. Merkel, Leipzig M. Löser, P. Master, H. Chemnitz, H. Pilz und K. Berndhänßel. Als erwerbslos wurde abgemeldet vom Verein Chemnitz Oskar Böttcher. Der Vorsitzende schloß nach einer internen Besprechung die Sitzung um 11 Uhr. Oswald Röckel, Bundesschriftführer. Sitzungsbericht vom 15. Februar 1907 im Bureau abends 8 Uhr. Anwesend waren Vorsitzender Emmerich, Kassierer Pilz und Unterzeichneter. In einem Schreiben vom Verein Schkeuditz betreffs der Erwerbs losigkeit von Kollegen, welche nicht mehr im Berufe tätig sind, wird hierzu zur Kenntnis gebracht, daß, solange wie die Mitglieder volle Beiträge bezahlen, auch Rechte auf Erwerbslosen-Beihülfe haben. Vom Verein Limbach, Pößneck und Meißen lagen Schreiben vor. Herr Rechtsanwalt Or. Slöß-Zwickau teilt der Verwaltung mit, daß er die Angelegenheit des Kollegen Friedemann-Hohndorf einleitet. Weitere Schreiben lagen noch von den Vereinen Plauenscher Grund, Stendal und von Kollegen B. Neubert-Niederschmiedeberg vor, wozu Stellung genommen wurde. Die Eingänge des Kassierers fanden Erledigung. Als erwerbslos wurden angemeldet vom Verein Döbeln Karl Bergmann, Neugersdorf Kollege Mirisch, Coburg Kollege Kirichner, Zeitz Kollege Schwager und Dresden Karl Böhme und Karl Kundlmann. Der Vorsitzende schloß die Sitzung um 11 Uhr. Oswald Röckel, Bundesschriftführer.