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Organ für Färberei, Druckerei, Bleicherei, Appretur, Fartnvaaren-, Buntpapiersabrikation und Droguenhandel. Redacteur und Herausgeber vr. ZK. Hleimann, Privatdocent der Färberei-Wiffenschaften in Berlin. Organ des „Allgemeinen Färber-Vereins" und der „Färber-Akademie" zu Berlin. 8. März. Jechszehnter Jahrgang. t»»5. Ausgabe in französischer Sprache: „Journal äs Iviniuro äs >!/>. ksimann." In der Zeitungsvrei?Iiste Nr. »9W, sranz. Ausgabe Nr. 528. Jährlich erscheinen 48 Wochen-Nnmmern, jede 4. mit 12—24 natürlichen Stoffmustern versehen, auch Maschinen-Zeichnungen in lithogr. Tafeln und Holzschnitten. Preis des ' """ ' " - ...... ^ . 7 Dollars unter directer Zusendi gleichen Preise. Einzelne, Nummern liaum. Alle Zuschriften sind an den Redacieur, vr. M. Reiniann, Berlin, Holzmarktstraße Ecke Andreasstraße, zu'richten. I^aestäruest unä IIsdsi'LktrmnA allsr Aitilcol äisssr ^osstrlioli äepoiurtkir Kummer untersaxt. Inhalt. Ueber rauchlose Feuerungen 9l Nachrichten 93 Deutsche Patente 93 Congorvch, ein neuer Farbstoff 94 Ozvkerit oder Erdwachs 95 Rothbraun auf loser Wolle 96 Violett zum Druck aus Seidenplüsch 96 Kurze Berichte aus der Fachliteratur 96 Fragen zur Anregung und Beantwortung ... 97 Frage-Beantwortungen 97 Briefkasten 98 Farbwaaren-Preise 98 Vacanzen-Liste 99 Ueber rauchlose Feuerungen. (Vortrag des Herrn Ingenieur Ed. Roesky in der 90. Versammlung des „Allgemeinen Färber-Vereins.") Hierzu die beiliegende lithographlrte Tafel. Ich bin bei meinem Thema über Rauch verbrennung im voraus auf den Vorwurf vor bereitet: „Hiervon haben wir schon genug ge hört, und wer die vielen Erörterungen darüber wieder zu vergessen beginnt, den mahnt jetzt pünktlich die Polizei daran und manchmal sogar recht deutlich." Gerade dieser Umstand veran laßt mich, das Thema noch einmal zu berühren, indem ich mich ans den mittleren Standpunkt zwischen den stellen will, der mehr oder minder raucht und den, der nicht angeraucht werden will. Wie es dem Tabakraucher geht, den sein alter Knaster nicht genirt, der aber in der II. Klasse unserer Stadtbahn seinem Ge lüste nicht fröhnen darf, so geht es uns auch hier mit unseren steinernen Cigarren und Ci garetten. Die Belästigungen des Rauches für die Nachbarn können nicht gleichgiltig sein; die umliegenden Wohnungen werden minder- werthig und der Reinlichkeit sind sie ebenso wenig zuträglich. Auf der andern Seite sagen die Industriellen mit gleichem Rechte: als wir uns hier anbauten, lagen wir außerhalb; wir besitzen damit ältere Rechte. So haben beide Parteien Recht und beide Unrecht; wir kommen aber zu einem sehr guten Ausgleich, wenn der Hausbesitzer nicht vollständige Rauch verbrennung verlangt und der Industrielle einige Opfer zu Gunsten seiner Mitmenschen bringt. Wenn beide Theile guten Willen zeigen, dann wird auch der Herr Polizeipräsident ein wenig von der Strenge ablassen. Wie bekannt, gehören zur Verbrennung gas förmige brennbare Substanzen und atmo- '