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Vreüelintes Kapitel. Die Thüren^ Äenltev und Luden. Die Öffnungen der Thüren und Fenster nebst ihren ! Einfassungen oder Umrahmungen sind im ersten Bande behandelt, während hier die Konstruktionen der Thüren und Fenster selbst zu erklären sind. Was die zur Be wegung und zum Verschluß derselben dienenden Beschläge betrifft, so müssen diese des Zusammenhanges wegen kurz zugleich hier abgehandelt werden. Die Thüren. 8 1- Allgemeines. Der Zweck jeder Thür ist, je nach Erfordernis den Schluß der Thüröffnung zu bewirken, oder ebenso leicht den Durchgang zu gestatten. Von den Anforderungen an die Sicherheit des Verschlusses hängt die Stärke der Thüren, mithin ihre Konstruktion ab; doch wird diese Sicherheit auch zum großen Teil durch die Beschlagteile bedingt. Je mehr Sicherheit eine Thür gewährt ver möge ihrer Stärke, um so mehr wird sie auch wieder an Gewicht zunehmen und dadurch die leichte Bewegung erschweren; es stehen somit die beiden wesentlichsten An forderungen an eine Thür, nämlich solider Verschluß bei leichter Beweglichkeit, in umgekehrtem Verhältnis zu einander. Die Größe der Thüren hängt von der Größe der Gegenstände, die durch dieselbe gelangen sollen, oder von ihrem Gebrauche hauptsächlich ab. Außerdem haben for male Anforderungen einen wesentlichen Einfluß ans die Größe- bestimmnng und insbesondere auf das Verhältnis der Thüren. Die Art der Zusammensetzung bleibt sich in der Regel gleich, ob die Thür groß oder klein ist, und nur große Thore, durch die gefahren werden soll, können eine besondere Konstruktionsart bedingen, was wir an geeigneten! Ort erwähnen werden. Die Normalmaße der gewöhnlich vorkommenden Thüren, im Thürlicht gemessen, welche sich durch den Ge brauch als zweckmäßig ergeben haben, sind etwa: für eine ein fache Zimmerthür 0,95 bis 1,io w Breite auf 2,15 bis 2,35 m Höhe; für eine zweiflügelige Thür, „Salonthür, Doppel thür", 1,35 bis 1,s m Breite und 2,50 bis 2,8 m Höhe. Bei 1,35 m Breite wird der gewöhnlich gebrauchte Flügel 0,90 m, der andere 0,45 in breit gemacht. Hingegen können die Flügel bei einem Thürlicht von 1,5 in Breite gleichbreit angeordnet werden. Abtrittthüren werden 0,75 bis 0,85 m breit und 2,c> bis 2,20 m hoch gemacht. Äußere Thüren, Hausthüren, er halten bei einfachen Wohnhäusern eine Breite von 1,05 bis 1,20 in bei einer Höhe von 2,50 bis 2,80 m; bei reicheren und bedeutenderen 1,5 bis 1,8 m Breite auf 2,7 bis 3.0 in Höhe. Die Höhe solcher Thüren wird in der Regel bedingt durch die Höhe der Fenster an den Fassaden, weshalb die Thüren ihrer leichten Beweglichkeit wegen und je nach der Stockhöhe mit oder ohne Oberlicht konstruiert werden. Einfahrtsthore werden bei 2,so bis 3,o in Breite 3,6 bis 4,2 in hoch gemacht; Waschhausthüren 1,05 bis l,2in breit, 2,i bis 2,4 in hoch; Thüren an gewöhnlichen Pferde ställen 1,2 ni breit und 2,4 in hoch, während bei kleineren Viehställen Thüren von 0,vo bis 1,v5 ni Breite und 2,i in Höhe genügen. Große Ställe erhalten häufig mehrere Ausgänge und mindestens zwei Thore zum Durchfahren. Wir unterscheiden in Beziehung auf den Ort, wo die Thüren angebracht sind und wonach sich zum Teil ihre Konstruktion richtet, äußere und innere Thüren. Die 1 elfteren machen ein Gebäude von außen zugänglich, während die letzteren die Zugänglichkeit der einzelnen Räume, sowie ! deren Verbindung unter sich Herstellen. In Beziehung ans Konstruktion kann man die Thüren, bei deren Zusammensetzung Leim angewendet wird, I unterscheiden von denen, bei welchen dies nicht der Fall ist. Der Leim wird hauptsächlich nur für Thürkonstruktionen ! verwendet, die sich im Trockenen befinden. Äußere Thüren