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ttunrliunk Deutschlandsender Donnerstag, 5. Dezember 6.00 Guten Morgen, lieber Hö rer! 6.30 Fröhliche Morgenmusik mit den Kapellen Herbert Fröhlich und Otto Kermbach und Karlheinz Carell; dazw. um 7.00 Nachrichten des Drahtlosen Dienstes: S.40 Kin dergymnastik: 10.15 Volkslied singen; 11.05 Die Landsrau schal tet sich ein; 1115 Deutscher See wetterbericht; 11.30 Der Bauer spricht — Der Bauer hört; an schlief',end Wetterbericht; 12.00 Aus Breslau: Musik zum Mittag: da- zwisclren 12.55 Zeitzeichen der Denlsck^n Teemartes 13.45 Neueste Nachrichten; 14.00 Allerlei — von Nach langem schweren mit grösster Geduld ertragenen Leiden ist am 3. 12. 35 meine innigst geliebte Gattin, unsere liebe Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante Frau Hedwig Schindler geb. Seifert gottergeben In dl« Ewigkeit eingegangen. In tieser Trauer zugleich im Namen der Angehörigen Bruno Schindler, Regierungsinspektor. Dresden, Münchner Str. 66, am 3. 12. 35. Seelenmesse Freitag 7.45 Uhr norm. St. Pauluskirche, Bernhardstr. 42. Einsegnung mit Trauerfeler Freitag, 6. 12., 10 Uhr Halle des äußeren Plauenschen Friedhofes, Bernhardstratze, Linie 6. Beerdigung am Sonnabend, 7. 12., 3 Uhr nachm. in Greiffen. berg >. Schl, von der Friedhofskapelle aus. Zwei bis Drell 15.00 Wetter- und Börsenberichte und Programmhin weise; 15.15 Die Frau im Berus; 15.50 Kurt Berendt spricht über das offizielle Rundfunkschrtsttum, 16.00 Musik am Nachmittag; in der Pause 16.50-17.00: 311 Stu. fen! 18.00 Weltwanderung eines Dichters; 18.35 Junges Volk; 18.50 Sportfunk; 19.00 Und jetzt ist Feierabend! 19.45 Deutschland« echo; 20.00 Kernspruch; anschl. Wetterbericht und Kurznachrichten des Drahtlosen Dienstes; 20.10 Schubert — Beethoven — Liszt; 21.00 Aus Hamburg: . . . und abends wird getanzt! 22.00 Wet ter-, Tages- und Sportnachrichten; anschl. Deutschlandecho; 22.30 Ein« kleine Nachtmusik, 22.45 Deut scher Secwetterbericht; 23.00 Kam mermusik. Nr. 281. — 5. 12. 35. Sächsische Volkszeitung Sette « Aus sächsischen Gerichtssälen Wenn der Patient ärztliche Hilfe verweigert Mit einer rechtlich interessanten Strafsache beschäftigte sich jetzt die 33. Große Strafkammer des Dresdner Landgerichts, vor der sich ein« Heilkundige wegen fahrlässiger, unter Nutzer, achtlassung ihrer Berufspflicht begangener Tötung verantworten mutzte. Die 64 Jahre alte Ida Auguste Seyfert geb. Hennig, die seit langen Jahren in Dresden das Gewerbe einer Heilmagneto- pathin ausiibt, behandelte vom September 1934 bis Juni 1935 eine 44jährige Frau, die an einem an sich nicht gesahrreichen Geschwulst im Unterleib litt. Die Frau hatte sich von zwei Aerzten behandeln lassen, ihnen aber ihr Vertrauen entzogen. Obwohl die Angeklagte medizinisch nicht vorgebildet war, über« nahm sie die Behandlung. Tie Angeklagte mutzte, dah bei der iskitientin Blutungen ausgetreten waren, die den Arzt zu dem Rat veranlatzt hatten, einen operativen Eingriff vornehmen zu lassen. Im Dezember 1934 verschlechterte sich der Allgemeinzu stand der Frau infolge einer starken Erkältung. Ein mehrere Monate später bei der Patientin auftretender Schwächezustand wurde von der Angeklagten als „Heilkrise" bezeichnet. Am 5. Juni verfiel die Patientin in «in« schwere Bewußtlosigkeit und starb. Der im letzten Augenblick zugezogene Arzt, der kein« Rettung mehr bringen konnte, stellte eine völlige Ausblutung des Körpers fest. Di« Angeklagte verteidigt« sich damit, datz sich die Er storbene der Hinzuziehung eines Arztes, der Ueberführung in ein Krankenhaus und der Durchführung einer Operation stets heftig widersetzt habe und datz sie, die Angeklagte, an der Entwicklung der Dinge deshalb unschuldig sei. — Die Strafkammer vertrat eine ander« Auffassung mit folgender Begründung: Die Ange- klagt« habe zwar der Verstorbenen mehrfach nahegelegt, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. SI« habe aber bei dem ab lehnenden Verhalten der Patientin, obwohl di« Blutungen im- mer stärker austraten und «inen immer mehr fortschreitenden Verfall herbeiführten, nicht die notwendigen Konsequenzen ge zogen, die Behandlung aufzugeben und dadurch zu erkennen zu geben, datz sie die weitere Verantwortung nicht mehr über nehmen könne. Die Angeklagte habe aber auch nicht der bei ihrer ungenügenden Vorbildung für sie unbedingt bestehenden Rechtspslicht genügt, auch gegen den Willen der Patientin einen Arzt zuzuziehen. Bei der Strafausmessung berücksichtigte die Strafkammer, datz die Angeklagte viele Jahre lang ihre Heil praxis ohne Anstände und, wie mehrere Zeugen bekunden konn ten, auch mit Erfolg ausgellbt hat und datz sie, weil die Ver storben« gerade zu ihr ein unbegrenztes Vertrauen gefatzt hatte und auch selbst die Fortsetzung der Behandlung wünschte, sich in einem nicht leichten Gewissenskonflikt befunden haben mag. — Das Urteil lautete wegen fahrlässier Tötung, begangen unter Außerachtlassung einer Berufspslicht, auf sechs Monate Ge fängnis Vom Sozialen Ehrengericht freigesprochen Leipzig, 4. Dezember. Das Soziale Ehrengericht für den Treuhänderbezirk Sachsen mit dem Sih in Dresden tagte gestern zum ersten Mal in Leipzig und verhandelte gegen drei Vertrau- ensratsmitglieder eines hiesigen graphischen Vctriebes zu der Anschuldigung der fortgesetzten Störung des Gemeinschaftsfrie dens innerhalb der Betriebsgemeinschafi. Der in Frage kam- inende Betrieb hat seit Jahren mit wirtschaftlichen Schwierig keiten zu Kämpfen und infolgedessen eine iveitqehend herunter gesetzte Arbeitszeit einsühren müssen. Da aber besonders im letzten Jahre durch schnell anfallende eilige Aufträge wiederholt und viele Uebcrstunden hatten gemacht werden müssen, er gab sich eine sehr ungeregelte Arbeitszeit, die im wesentlichen den Anlatz zur Unzufriedenheit der Gefolgschaft bildete. Die angeschuldigten Vertrauensmänner hatten sich daraufhin ver schiedentlich in Eingaben an die Dienststellen der Deutschen Ar beitsfront sowie an den Treuhänder der Arbeit gewandt. Durch Verhandlungen mit dem Bctriebsfiihrer war auch zweimal eine Bereinigung erfolgt. Auch ivaren vom Betriebsführer gewisse Zusicl-erungen abgegeben worden. In späteren Eingaben gaben d:e drei Angeschuldigten dann an, datz diese Zusagen nicht ein gehalten worden seien. Schliesslich sah sich nach einer neuer lichen Verhandlung vor der Neichsbetriebsgemeinschaft Druck der Treuhänder der Arbeit auf Antrag des Betriebsfiihrerg ge nötigt, nach eingel)«nder Prüfung den Antrag auf Einleitung des Ehrengerichtsverfahrens zu stellen. Nach z w ö l f st U nd i ge r Vcrhandl u n g sprach das Gericht di« Angeschuldigten frei. D-e Kosten des Verfahrens werden von der Staatskasse über nommen. Wie der Vorsitzende dazu u. a. ausführte, hat dir Hnuptoerhandlung ergeben, datz in dem Betrieb die vom Gesetz geber erstrebte Betriebsgemeinsä-aft noch nicht verwirklicht ist, so datz es auch an einem Zusammengehen zwis<t>on Betriebs führer und Vertrauensmännern fehlte. Eine böswillige Ver hetzung der Gefolgschaft und Störung des Betriebsfriedens durch die drei Vertrauensmänner hat nicht vorgelegen. Aus den Entscheidungen des Reichsgerichts Wer mutz mit zur Wache? Leipzig, 4. Dez. Nach der Rechtssprechung des Reichs» gerichts ist ein Polizeibeamter zur Festnahme einer Person, die nicht fluchtoerdächtig ist, nach der Strafprozetzordnung, nicht berechtigt, wenn die Person bereit und In der Lage ist, sich so fort auszuweisen. Er darf sie aber auch dann mit zur Wache nehmen, wenn ihm die Feststellung der Person auf offener Stratze unangemessen erscheint u. er darum einen von störenden Einflüssen unberührten Ort wählen will In diesem Fall be- deutet die Mitnahme zur Wache noch nicht notwendig die vor- läufige Festnahme Im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung. In einem der Nachprüfung durch das Reichsgericht überwiesenen Fall hatte ein Polizeibeamter, dem auf einem Kontrollgang das Lärmen der Angeklagten aufgefallen war, sie zur Ruhe und zum Weitergehen ermahnt. Als die Angeklagten auf diese Aufforderung dem Beamten, den sie als Polizeibeamten erkannt hatten, — er trug Uniform und Mütze — antworteten: „Sie wissen wohl nicht, wen Sie vor sich haben? Sie haben uns nichts zu sagen. Belästigen Sie uns nicht", war der Polizei- beamte berechtigt, die beiden Angeklagten aufzufordern, ihm zur Wache zu folgen, da er aus ihrem abweisenden Verhalten sowohl schließen konnte, sie würden sich der Feststellung ihrer Perso- nalien auf der Stratze widersetzen, als auch eine Erörterung auf der Stratze werde zu weiterer Ruhestörung führen. Nach den beiden eingangs erwähnten In der Rechtssprechung hervor» tretenden Gesichtspunkten, autzerdem aber auch dem Im Urteil ausdrücklich und zutreffend herangezogenen Gesichtspunkt der polizeilichen Verhütungsmatznahmen, ergab sich also für den Polizeibeamten Anlatz und Berechtigung, die Angeklagten, die gelärmt hatten und nicht gewillt waren, sich seiner Aufforderung zu ruhigem Weitergehen zu fügen, mit zur Wache zu nehmen. Der Nichttgkettsgrund der Namensehe Wie das Reichsgericht in einer jetzt schriftlich vorliegenden Entscheidung (RG. IV 69/35 vom 25. 7. 1935) betont, liegt der Nichtigkeitsgrund der Namensehe nicht schon dann vor, wen» nach dem Willen eines der Eheschlietzenden die eheliche Lebens gemeinschaft nicht begründet werden soll. Es mutz vielmehr de. Will« beider Eheschlietzenden in dieser Hinsicht üoereinstimmea. * Die Mitwirkung beim Absatz von Diebesgut Dcts Reichsgericht betont in ständiger Rechtsprechung 8 259 StGB.: Für ein Mitwirken zum Absatz des gestohlen«» Gutes bedarf es nicht der Feststellung, datz der Gegenstand tat sächlich abgesetzt worden ist. Es genügt jede TätiAeit, di« in» Einverständnis mit dem, dessen Absatz gefördert werden soll, zu« Zwecke des Absatzes vorgenommen wird. (RG. 3 D 487/35 vom 29. 8. 1935.) Dresdner amtliche Vekanntmachunaen vom städtischen Gesundheltsamt« ist in der Abteilung Erb- und Rassenvflege, Stadthaus Theaterstratze 13—15, 5. Ober» aeschotz, eine Eheberatungsstelle eingerichtet worden. Sprech» stunden Dienstags von 9—10 Uhr, Freitags von 14—15 Uhr. Anmeldung daselbst Zimmer 538. Die Beratungen sind unent geltlich. Bebauungsplanänderung Strehlen, südlich der Bahn. Für das Gebiet, das begrenzt wird von Eisenbahn, Flurstück 271 sür Strehlen, Reicker», Cäcilien-, Dohnaer«, Kreischaer-, Mockrltzer-, Lockwihrr Stratze, Wasaplatz und Oskarstratze einschl. Gustav- Adolf-Platz ist ein neuer Bebauungsplanentwurf ausgestellt wor den, der bis zum 4. Januar 1936 im Reuen Rathaus, Ringstr. 19, 4. Obergeschoß, Zimmer 434, zur Einsicht für jedermann ausliegt. Ausschreibung des Teilausbaucs der Woermannstratze so wie des Teilausbaues des Walter-Flex-Weges. Bedingungen und Vordrucke im Stadtamt für Tiefbau und Betriebe, Rathaus, Rlngstratze 19, 3. Obergeschoß, Zimmer 369, erhältlich. Einrei chung der Angebote (verschlossen) mit obigen Aufschriften ebenda bis Dienstag, den 10. Dezember 1935, 10 Uhr (Oesfnung der Angebote). Rätselecke Magisch«, Gitter. aabbddeeeggggiillnnnrrrrtt uuuuuzz Senkrechte und Waagerechte sind jedesmal gleichlautend. w». Silbenrätsel. an — bach — del — dem — dem — der — der — dern doch — fe — flüg — gel — gleich — gleich — Höch — je lei — ler — ler — min — na — nach — nach — nah! ner — sei — sei — si — städt — sten — ström — tat vo — wisch Bildet man aus diesen Silben 15 Worte und liest deren erste Silbe von 1—15^so ergibt sich ein Spruch von F. v. Schiller. Bedeutung der Worte: 1. Wildschwein. 2. Nervenschwäche. 3. Waschmittel. 4. Elektrischer Strom. 5. Stadt an der Peene. 6. Stadt am Rhein. 7. Dorf in Hessen-Nassau (Mutterhaus eines weiblichen Ordens). 8. Pomolog, 9. Familie der Echnabelkerfe (Zirpen). iO. Vieralas (GlelchworH. 11. Stadt an der Saale. 12. Mohammedanischer Mönch. 13. Bindewort. 14. Stadt an der Donau (Bayern). 15. Pslanzenteil. X. Anderer Kopf — anderer Stnni 1. Erobschmied. 2. Drohbrief. 3. Wundarzt. 4. Bratwurst. (. S. Kopftuch. S. Anschlag. 7. Verband. 8. Weißwein, vo« jedem Wort ist di« Vorsilbr »« streichen und gea« «ixe der nachstehenden Silben zu vertauschen, wodurch d« Wortstnn sich ändert: Baum — Dorf — Eil — Ein — Erbs — Mund — Rot — Zahn Die Anfangsbuchstaben der neugebildeten Wörter nennen kV der Zahlenfolge «inen Monat. So». , Magisch«, Doppelqnadrat. Nebenfluß der Saale. Stadtteil von Budapest. Alte Münz«. Männlicher Schwimm vogel. Fluß in Pommern. Tschechoslowakisch« Stad* Wüstes Durcheinander. aabchchdd«eeee«fggtilnnooo» r rs t tu Werden di« Buchstaben in obige Figur richtig verteil^ ergeben sich Worte nebenstehender Bedeutung. Die jeweilig« Senkrechte und Waagerechte sind gleichlautend. ur. Auflösungen aus der letzten Donnerstag-Nummer. Ke«,zw»rt,»kltf«i. Waagerecht: I. Mantel, s. Balkon. 1l. Nmar, ». Oele. I». Ronen». 14. Algier. IS. EI°U. 10. Gin 17. Elen. >» Metta. 20. Ek». men. «. vderst. 24. Apollo. 27. Kaspar. SO. Eilau. Sl. Sage. S4. Dom. SS. gell. »7. rttbu,. W. W«rgol. ». Eler. 40. Oed« 4l. Renoir. 42. Kaplan. — Senkrecht: I. Manege. ». Amo». ». Novara. 4. Treu. S. Luegen. «. Bl-nka. 7. Log«. S. Keiler. 0. Osc«. 10. Nernst. >». Weile. 19 Abba». »1. Wal. 23. El». 24. Alslee. 25. Orgien 2S. Ordner. 27. Kammer 2«. Pr«gel. 2». Rollen. »2. «rle. SS. Edro. SS Trog. SS Veda. Mögliche» Keele: 1. Tragödie, 2. Thrombose, S. Kniebeuge. Filnl Minnle» «eographie: 1. Bamberg, 2. Leipzig, ». Arabien 4. Ham bürg, S. Libanon, S. Ilmenau. 7. Schmelz, S. Liberia, 9. Balkanbalblnsek. SUbenriltjel: 1. Wasserball, 2. Arve, S. Sovst«, 4. Rorschach, S. Echter nach, v. Moabit, 7. Etnstebeln, ». Indien, 9. Fenster, 10. Eiend, II. Reval, 12. Drosch«,, I». Eils«», 14. N«lt«, 15. Keziail, IS. Enomen, 17. Tombola, 1«. Domino, 19. Sb«,», 20. Sing«n, «l. Susann«, 22. Dreimaster. 2S. «nt»u Wahr«« Eiser »«nilgt, dah da» Vorhand«»« vollkommen sei, F. v. Schiller. Reichssender Leipzig Donnerstag, 5. Dezember 6.00 Funkgymnastik; 6.30 Gu ten Morgen, lieber Hörer! Dclzw. 7.00 bis 7.10 Nachrichten; 7.30 bis 7.40 Mitteilungen für den Bauer; 8.00 Funkgymnastik; 9.05 Für die Frau; 9.40 Kindergymna- stik; 10.00 Wetter, Wafserstand u. Tagesprogramm; 10.15 Volkslied singen; 11.30 Zeit und Welter; 11.45 Für den Bauer; 12.00 Musik für die Arbeitspause; 13.00 Zeit, Nachrichten und Wetter; 13.15 Aus München: Mittagskonzert; 14.00 Zeit, Nachrichten und Börse; 14.15 Allerlei — von Zwei bis Drei! 15.00 Um eine Erbsensuppe Eine heitere Szene aus dem Künster leben von Herbert Roch; 15.30 Bücher für den Weihnachtstisch; 15.50 Wirtschaftsnachrichten; 16.00 Johannes Brcchms; 16.30 Heil- pflanzenanbau in Sachsen; 16.50 Zeit, Wetter und Wirtschaftsnach richten; 17.00 Aus Königsberg: Nachmittagskonzert' 18.00 Deut sche Erzeugungsschlacht, 18.10 Schallphysik in kleinen Kapiteln; 18.40 Aus Ebersbach: Oberlausitzer Heimatbllder: „Drisch feste — drisch feste"; 19.35 Gewandhaus- Konzert; 21.30 Feierabend in Grotzkiihnckr; 22.00 Nachrichten und Sportfunk; 22.30 Aus Berlin: Musik zum Tagesausklang. Dresdner Theater Opernhaus: Mittwoch Die Hochzeit de» Figaro (7.30) Graf Almaviva: Ahlersmeyer, Gräfin: Margaret« Teschemacher, Cherubin: Angela Kolniak, Fi garo: Schössler, Susanna: Maria Eebotart, Marcellina: Iessvkct Koetrik, Bartolo: Böhin«, Basilio: 444s5!lU4^ AMhNnWh/... Tessmcr, Curzio: Kristjansson, An tonio: Echmalnauer, Barbarin«: Elfride Trötschel. Donnerstag Der Waffenschmied (7.30) Schauspielhaus: Mittwoch Tragödie der Leidenschaften (8) Donnerstag Herz über Bord (8) Komödienhaus: Mittwoch Spiel um Angelika (8.15) Donnerstag Spiel um Angelika (8.15) Tentral-Theater: Mittwoch Quirlequietjch (4) Die Geisha (8) Donnerstag Die Geisha (8) Tymians Thalia»Theater: Mittwoch 's is zum lachen! (8.15) Donnerstag . 's Is zum lachen k (8.15) Ai-ippen k°ixsuren, 8tälle ttolk»Io»«e»0» »7 NMNiiMl llndin e«veili»r>8» p«r,on. sturck «clirvi- l>«n unck »mm«In sto- »Nmml«r ä<lr«»»«a au» ckortlir«r biegen« d«l gul«v »««akluaz. ttlder« Unlvrligr» brmtenlv« geg. kücst- pvtto, «III/ kack«, «»»larust, l. »ek. »al»««-Mio» 41. «Ns T«st,ahnen« Hmts«, Sas-M «N»4»sN> sowl« Aykallakl.n« pr«ls« nledrl-stl Ott» «Sraichen Ti.mp<««rfira-eI4 Hous- und Kllckengeröl« WIMM U«l«rt billig uaZ «u» 6erm»nl«l- kucdäruckerel O«»»z«n-X. i la» <l»n. k«lle»»- l>llali»l»ll«n«r»l- v«rlr«t. g«». ttok. 0au«rv«r<>. »«ml zielest. «Xo,l«nlr. Llnkllkrun«> (i?llkill,»l»,(i.»t.lt. tt»Ie»>/irst»In W S47O IW Monatlich, 40 Psg. ! PostIIb«rw klnzelnun Schrlfkl«! 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