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Nummer 57. Sächsische Volkszeitung 8. Mürz 1WK Weitere Beileidslundge-ungen zum Tode Bischos Bares Der Reichsminister der Justiz: Die Nachricht von dem plötzlichen Ableben Seiner Exzel lenz des Hochwürdigsten Herrn Bischoss von Berlin, Dr. Niko laus Bares, hat mich ties erschüttert. Erst vor wenigen Wochen durste ich ihn zu einer dienstlichen Besprechung bei mir sehen, damals noch in ungebroel-ener Schassenskrast. Nun beklagt das Bistum Berlin aufs neue in einen» Zeitraum von nur zivsi Jahren das Hinscheidcn seines hochverehrten Oberhauptes. Dem Domkapitel spreche ich zu dem schweren 'Verlust, den es damit erneut erlitten hat, meine tieseinpsundene Anteilnahme aus. Ich werde dem hol)en Verstorbene»» stets «in ehrendes Angedenken bewahren. Dr. Gärtner. Reichs- und Preußischer Minister sllr Ernährung und Landwirtschaft: Dem Domkapitel und der Diözese Berlin spreche ich aus Aulntz des unerwarteten Hinscheidens des Herrn Bischoss Dr. Aares mein aufrichtigstes und herzlichstes Beileid aus. Dr. Walther Darrö. Der Ncichsminfster der Finanzen: Dem Domkapitel spreche ich zum Hinschciden Seiner Ex zellenz des Hochwürdigsten Herrn Bischofs von Berlin, Dr. Nikolaus Bares, »»»ein ausrichtiges Beileid aus. v. Krosigk. Der Reichsininister fiir Vollrsaufklärung u. Propaganda: Zu dem so plötzlichen Hinscheiden Seiner Exzellenz des Herrn Bischofs von Berlin, Dr. Nikolaus Bares, spreche ich dem Domkapitel meine aufrichtige Teilnahme aus. Mit Hitler Heill ergeben st gez. Dr. Goebbels. Bischof von Fulda: Tief erschüttert durch die ganz unerwartete Trauerkunde von dem Hinscheidcn Seiner Exzellenz des Hochwürdigsten Herrn Bischoss von Berlin, Herrn Dr. Nikolaus Bares, spreche»» wir, der Bischof voi» Fulda und da» Domkapitel, dem Hoch würdigsten Domkapitel und der Diözese Berlin unser« innigste Teilncchme aus. Noch stehen bei uns in lebendiger Erinnerung die herr liche»» Worte, die der Heiingegangcne aus der Kanzel unserer Domkirche in der verstossenen Bonifaliuswoche beim Erösf-- nungsgotlesdienste der Bischasskonserenz gesprochen hat. Noch sehen »vir ihn in» Kreise der Berliner Alumnen im Priester seminar, ivie er sich in seiner liebenswürdigen Freundlichkeit und väterlichen Güte mit ihnen unterhielt. Dankbar gedenken »vir der opferwilligen BereitivillijZ- keit, mit der er als Bischof von Hildesheim durch Ue'oernahme voi» beschwerlichen Firmungsreisen den Diözesanbischos in sei nem Alter liebevoll unterstützte. Niemand hätte damals daran gedacht, daß er so rasch, mitten aus eifrigstem Schassen heraus, seiner Diözese durch den Tod entrissen werden sollte. Wir gedenken des von uns hochverehrten Entschlafenen in unsere»» Gebeten. Er ruhe in Gottes heiligem Frieden! f Joseph T ainia n. Das Domkapitel. Bischof von Fulda. Dr. Lei in b a ch, Domdechant. Ariedrich-Wilhelms-Univcrsität: Zu dem schilleren 'Verlust, den das Bistum Berlin durch das Hinscheiden Seiner Exzellenz des Hochwürdigsten Herr» Bischoss von Berlin, Dr. 'Nikolaus Bares, betrosseu Hal, spreche ich dem Domkapitel zur Hi. Hedwig namens der Friedrich- Wilhelms-Universilnt aufrichtiges Muieid aus. Bei der feier lichen Beisetzung wird Professor Dr. Dovisat die Universität Berlin vertreten Der Okeklor. I. V.: gez. Bieberbach. Konunandeur der Schutzpolizei Berlin: Hochivürdigsle Herren! Zu dem so schweren 'Verlust, der das hochwiirdigste Dom kapitel durch die Verewigung Sr. Exzellenz des hochwürdigs'.en Herrn Bischoss von Berlin belrojsen Hal, darf ich mein wärm stes Mil suhlen aussprechen Wenn ich den Tahingeschiedenen »»erlönlich auch nur kurz kennen gelernt habe, so ist mir der Einbruch seiner rein menschlichen Eigenschasteu doch um so nachhaltiger gewesen. Das; bei solch überragender Persönlichkeit der Unsterblichkeitsgedanke klare Form schon durch das Denk mal bekommen hat, das Se. Exzellenz sich im Herzen aller derer geschaffen hat, die ihn zu kennen oder mit ihn» zusammen zu arbeiten oder von ihn» betreut zu werden den Vorzug halten, ist nur eine Folge seines verdienstvollen Wirkens. Wiev.el mehr müssen dalzer seine engste Gefolgschaft und seine nächsten Mitarbeiter den Verlust empsinden, der fich nur dadurch er tragen lätzt, datz inan sich dem Allerhöchsten Willen beugt. Das Andenken an den Verewigten wird unlöschbar sein Mit deutschem Gruß gez. Dillenburger. Kommando der Schutzpolizei, Stabsleiter: Dem Domkapitel und dem katholischen Volksteil der Diö- zese spreche ich zu dem schmerzlichen Verlust, den das Bistum durch das Hinsck-eiden Sr. Exzellenz des Hochwürdigsten Herrn Bischofs von Berlin erlitten hat, meine ausrichligfte Anteil nahme aus gez. Schckberd, Oberstleutnant dev Schutzpolizei. Der Polizei-Vizepräsident: Dein Hochwürdigsten Domkapitel von St. Hedwig erlaube ich mir zu dem schweren und schmerzlicl)cn Mrluste, den es durch den plötzlichen Tod des Hochwürdigsten Bischoss von 'LZer- lin, Herrn Dr. Nikolaus Bares, erlitten hat, mein herzlichstes Beileid auszufprechen. In ausrichtiger Teilnahme gez. Traugott Bredow. Der Papst und das englische Königshaus London, 7. März. Anläßlich der Verkündigung des Tutodekrets durch die Nitenkongregation hielt der Papst eine Ansprache, in der er auf den Besuch des engli schen Königs Georg und der Königin Ak a r y im Vatikan zu sprechen kam, der am 9. Mai 1923 erfolgte. Er erinnerte auch an das bevorstehende sil berne Ne g i e r u n g s j u bi lxi u m des Königs, mit dem die Heiligsprechung von Thomas More und John Fisher zeitlich zusammenfällt. Die englische Presse bringt die Ausführungen des Papstes und das freundliche Geden ken an das bevorstehende Jubiläum des Königshauses im Wortlaut. Bauernkalender eine Privatarbeit Eine Erklärung des Reichsbauernführers Relchsmlnisters Darrs Zu den SteNungnahmen Uber den deuts»t)«n Bauernkalender 1835 hat der ReichsbauernsUhrer, Herr lttzatter Darr«, am 2«. Februar 1835 folgend« Erklärung erlassen: Zu den Stellungnahmen in der Oessentlichkeit zu dem Bauernkalender 1335, fUr welchen der Reichsnährstand al» Her- auogebcr zeichnet, ist zunächst sestzustcllen, das, der Kalender in «inen» Prtvatverlag, nicht »m Rcichsnährstandvverlag, erschienen ist. Da der Kalender in der Kampszeit unter meinem Raine», als Herausgeber erschienen war, dies aber für 1334 aus allgemeinen Gründen abgcstellt werden muhte, wurde dein Verlag zum Zweite des propagandistischen Ausgleichs gestattet, de», Reichsnährstand als Herausgeber zu bezeichnen. Aus diesem Grunde, aber auch, weil der Kalender zu dem dicht bevorstehen den Weihnachtssrst zum Versand gelangen muhte, konnte die Ueberpriisvng nur in aller Eile vorgcnommen werden. Dao Kalendarium wurde nicht Uberprtist, weil niemand ans den Gedanken kam, dah dieses anders als sonst Üblich sein könne. Gesetzlich trisst für den Inhalt des Kalendariums nicht den Reichsnährstand die Schuld, sondern de»» Bearbeiter. Dieser gehört dem Reichsnährstand nicht an, kann also auch nicht vom Reichsnährstand verantwortlich ge macht werden. Die Dienststellen des Reichsnährstandes werden hiermit angewiesen, Beschwerden über den Kalender an den Verlag zu verweisen. * Der Kalender, von dem dis vorstehende Verfügung handelt, ist in den letzte», Monaten mehr und mehr auf die einmütige und geschlossene Abwehr aller christlich deu ¬ tenden Deutschen gestoßen. In der Front, die, schmerzlich berührt von dem unverhüllten Heidentum, das in ihm pro pagiert lvurde, aus christlicher Gewissensverpflichtung her aus protestierte, standen evangelische Christen »»eben Katho liken, stand der Laie neben dem Bischof. Well es um die Sache ging und n u r um die Sache, wird die Erklärung des Neichsbauernsührers auch in allen christlich denkenden Kreisen mit den Gefühlen lebhafter Genugtuung begrüßt werden. 'Nachdem der Neichsbauern- führer jetzt klar und deutlich die Verantwortung fiir die Herausgabe des Bauernkalenders abgelehnt und ihn als die Privatarbeit eines nicht dem Reichsnährstand angehörenden Bearbeiters gekennzeichnet hat, ist allen den jenigen der Boden entzogen worden, die den Kalender als „amtlich" und gestützt aus die Autorität des Neichsbauern- sührers oder des Neichsnührslandes zu empfehlen suchten. Es wird auch nicht mehr möglich sein, den Kalender, wie es aus einer Vauerntagung in Herzseld sWestsalen) noch am 1. Mürz geschehen ist, damit zu entschuldigen, daß er ein rein ständischer Kalender sei und daß in ihm nichts anderes als die Geschichte des Bauerntums behandelt werde. Wir schließen uns gerne der Meinung des Kreis- bauernsührers an, der in dieser Vanernversaniinlung die Diskussion um den Bauernkalender als unerfreulich kenn zeichnete. An den christlichen Bauern wird es bestimmt nicht scheitern, diese Diskussion sobald wie möglich zu be enden und die Verfügung des Neichsbauernsührers als ent scheidendes und klärendes Schlußwort zu betrachten. Wann ist Gchuhhast zulässig? Reue Vorschriften über ihre Verhängung und Durchführung Im R e i ch s v e r »v a l t u u g s b l a t t werden Mitteilun gen über 'Verhängung und Durchsührung der Schntzhast gemacht. Dort heißt es u. a.: tlm den bei der Verhängung der Schutz hast ausgetretenen Mißbräuchen abzuhclscn, hat der R c i ch s in i n i st e r des Innern in seinen an die Landes regierungen und Neichsstalthatter gerichteten Anordnungen über die Verhängung und Vollstreckung der Schutzhast vom 12. April 1031 bestimmt, daß Schutzhastbcsehle nur erlassen werden dürsen: a) z u m eigenen Schn tz des Hästlings, I>) wenn der Häftling durch sein Verhallen, insbesondere durch staalsscindliche 'Betätigung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet. Danach ist, sofern nicht zugleich diese Voranvfctzungcn vor liegen, eine Verhängung von Schutzhast nicht zulässig ins besondere a) gegen Personen, die lediglich von einem ihnen nach bürgerlichen» oder össeniiichem Recht zustchcndcn Anspruch lZ. B. Anzeige, Klage, Beschwerde) Gebrauch machen; b) gegen Rechtsanwälte wegen der Vertretung von Inter essen ihrer Klienten; e) wegen persönlicher Angelegenheiten, wie z. B. Beleidi gungen; ck) wegen irgendwelcher wirischastlichen Maßnahmen (Lohn- sragen, Entlassung von Arbeitnehmern u. dcrgl.). Die Schntzhast ist ferner nicht zulässig zur Ahndung strasbarcr Handlungen; den»» dafür sind die Gerichte zuständig. Sic kann auch nicht allein aus dem Grunde verhängt werden, »veil sich eine Person unsozial oder sonstwie ver- wc» stich verhält; cs sei denn, daß dadurch eine Erregung im Volke hervorgcrusen und deshalb eine Schutzhast zum eigenen Schutze des Hästlings notwendig wird. Andererseits ist zu be tonen, daß eine Inschutzhaslnahme nicht etwa n u r aus poli tischen Gründen erfolgen kann. Eine solche Beschränkung ergibt sich weder aus der VO. zum Schutze von Volk und Staat noch aus den Anordnungen des Ncichsministers des Innern. Die Schutzhast wird zwar vorwiegend gegen solche Personen verhängt, die wegen ihrer politische» Betätigung die Staats sicherheit gesährden; sic kann aber auch, wenn nur die genann ten Voraussetzungen crjiiUt sind, aus anderen, unpolitische» ErU->» «»geordnet werden. So wird die Schlitzhast vielfach — z. B in Preußen und Hamburg — als „vorbeugende Polizei ha st" gegen Berufsverbrecher, die der Polizei als unverbciierlick» bekannt sind, und gegen solche Personen verhängt, die durch vorbereitende» Handlungen einen aus bestimmte gemcingcjährliche Straftaten abzielcnden verbrecherischen Willen bekundet haben und des halb eine unmittelbare Gefahr siir die öjsentlichc Sicherheit bedenten. Fiir die Verhängung der Schutzhaft sind in Preuße» das Geheime Staatspolizciamt, die Öberpräjidenten, die Regie rungspräsidenten, der Polizeipräsident in Berlin und di» Etaatspolizcislcllcn, in den übrigen Ländern die von den Lan desregierungen bestimmten Behörden, in erster Linie di« Polizeibehörden und deren Staatspolizeistellcn ausschließ« tich zuständig. Nicht befugt zur Inschutzhastuahmc sind insbesondere di« Dienststellen der NSDAP und der SA. Sie können die Ver hängung von Schntzhast bei den zuständigen Amtsstcllcn air regen; diese haben dann die Voraussetzungen der Schutzhast pflichtgemäß zu prüfen und tragen die ausschließliche Verant wortung. Auch die Ncichsstatthaltcr find zur unmittelbaren 'An ordnung von Schntzhast nicht berechtigt. Sic könncn lediglich ein Ersuchen «in Verhängung der Schutzhaft an die zuständig« Oberste Landesbchördc — nicht an Nachgeordnete Stellen, insbe sondere die Polizeibehörden — richten. Die Oberste L a » d e s b e h ö r d e hat daun ans ihre» Zuständigkeit und ausschließlichen Verantwortung zu prüfen, ob die Verhängung der Schutzhast begründet ist. Bei der Inschutzhastuahmc oder spätestens innerhalb 24 Stunden nach der Festnahme ist dem Hästling ein schrijtlichcr, u n t e r s ch r i s t l i ch vollzogener Schutzhajtbesehl zu be händigen. Der Schutzlmstbcschl muß die Gründe sür die Schutzhaft enthalten. Den nächsten 'Angehörige n ist, sofern nicht besondere Bedenken enlgegcnstehcn, aus Ausrage mitzu teilen, aus welchen Gründen die Schutzhast verhängt worden ist nnd wo sich der Hästling befindet. Bei der Inschutzhaftnahmc von Mitgliedern der NSDAP ist die zuständige Gau- oder Kreisleitung sowie die zuständige Parteigerichtsjletle (Gau- oder Kreisgerichlj unter Angabe der Gründe, aus denen die Schntzhast verhängt worden ist, zu be nachrichtigen. Wird ein Ausländer in Schntzhast genommen, »veil er durch sein Verhalten, insbesondere durch staatsfeindliche Betätigung die ösfentlichc Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet, so ist gegen.ihn grundsätzlich das Ausweisungs- verjähren d u r chz u f ii h r c u. Di« Schutzgast ist ausschließlich iu staatlichen Gefangenen- anstatt«» oder Konzentrationslagern zu vollstrecken. 'S Verleumder richten sich selbst (Von unserem Vbk Vertreter.) Düsseldorf, 5 März. Am 28. Juni 1034 halte in einer Zcllcnvcrsanimlung der NSDAP der Apotheker Weber aus Wuppertal-Elbcrseld ganz unerhörte Behauptungen über den Kölner Erzbischof ausge stellt und zur Stützung seiner Behauptungen sich aus den Köl ner Gauleiter, Staatsrat Grohe, berufen. Das Katholische Kirchcnblatt für Wuppertal veröffentlicht nun in seiner Nummer voin 24. Februar 1035 folgende Ertlä- rung des Apothekers Weber. In» Einvernehmen mit der Erzbischöflichen Behörde in Köln veröffentlichen wir folgende den Wuppertaler Katholiken be kanntzugebende Erklärung. In einer Zellenversammlung der NSDAP — Ortsgruppe Wuppertal-Oberbarmen — am 28. Juni 1034 habe ich ehren rührige, schwer beleidigende Behauptungen über den Erzbischof von Köln, Herrn Kardinal Dr. Schulte, ausgestellt. Ich erkläre hiermit an Eides Statt, daß diese Behauptungen in allen ihren Teilen vollständig unwahr und von mir frei erfunden sind. Ich nehme diese Verleum dungen mit dem Ausdrucke tiefsten Bedauerns vollinhaltlich zurück. Insbesondere erkläre ich, daß auch meine Berufung auf den Kölner Gauleiter, Herrn Staatsrat Grohe, als Gewährs mann für meine Behauptungen, jeglicher Grundlage entbehrt. Meine Aeußerung, ich könne meine Behauptungen jederzeit belegen, entspricht demgemäß ebenfalls nicht der Wahr heit. Als Sühne zahle ich 600 NM. — sechshundert — siir wohl tätige Zwecke. Wuppertal-Elberfeld, den 11. Januar 1035. gez.: Weber. Trauersltzung des bayrischen Mnifterrates München, 7. März. Aus Anlaß des Todes desStaats- ministers für Unterricht und Kultus Gauleiter Hans Schein»! trat gestern mitlag 12 Uhr der Ministerrat zu einer außerordentlichen Sitzung, an der auch der Necchsjtatthalter und Staatssekretär Hofmann teil nahmen, zusammen. Der Revolutionsappell am 9. Mrz abgesagt München, 7. Mürz. Der sür den 9. März angesagte Nevolutionsappell des Traditionsgaucs München-Ober« baisern der NSDAP, ist infolge des Ablebens des Gau. leiters der bayerisch)«» Ostmark, Staatsministers Hans Echemm, abgesagt worden. Zwischenfall in der warschauer Oper In der Warschauer Oper hat sich ein Zwischenfall ereig net. Serge Lifar, der Ballett-Meister der Pariser Oper, der gegenwärtig ein Gastspiel in der Warschauer Oper gibt, hatte der polnischen Presse vor einigen Tagen Erklärungen abgege ben. in denen er gewisse Vorbehalte Uber den Wert des Balletts dieser Oper machte. Während der Probe trat der Aalletlnieister der War schauer Oper ai» Serge Lifar heran und sragte ihn, ob er seine 'Behauptungen aufrecht erhalle. Als dieser bejahte, wurde er von dem polnischen Ballettmeister Cieplinskt geohrseigt. Serge Lifar weigerte sich zunächst, abends auszutreten, und verlangte sodann eine Intervention des sranzösischen Botschafters in Warschau und des polnischen Außenministers. Diese Iuter- venlionen haben zur Entlassung des polnischen Ballettmeister» E-'eplinjki gesührt.