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Riesaer D Tageblatt ««d Anielakr (Lldetlatt«a> Ämeiaer). Postscheckkonto: Drei de» 1ÜIH. Girolaff« Mrs» Nr. L2. »ltd Anfriger (LibeblM «d Anzeiger). «1«. Da» «tesller Tageölatt enthält die lmttliche» Veßg»mt«ach,«llen Sernru, 2rr. . Amtthauptma«»fthaf1 Großeuhai», de» Amtsgericht», der «mt-MMtschaft heim Amtsgerichte vud de» Rate« der Stadt Riesa, de» Mmuuamt» Riesa und de» -«chtzollamt» Meiste«. 172. Dirnstag, 27. Juli ISS«, abends. 7S. Jahr«/' qiA' Ni-s-rr Loti^^ast' «echeMr ikdr» lt»a adenda >/,« vhr mit «»«nahm, dm^onn» und 8»sttLge7^H««^r«T^«»n vorau»zahlung,sür «men"Monat 2 Marl 25 Pfennig durch Post oder Lmch Voten, gür den Soll del Eintreten» von ProduMon>o»rteu«rung»«, Erhöhungen der Löhn« und Mattrialtrnpnis, dealten wir un» da« Recht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Anzeigen für di« Numm« de« Butaabetaae» sind bi« 9 lchr vormittag« aufzuaeben und int vorau« zu bezahlen; ein« Gewähr sür da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für di« »9 »u» breit«, S nun hohe Grundschrift-Zeil« (S Silben) SS Gold-Pfennig«; di« 89 mm breit« ReklamezeU« 1<X> Aold»Pfennigr: zeitraubender und tabellarischer Satz 50°/„ Aufschlag. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt «rlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen w«rd«n muß oder der Auftragg«ber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an d«r Elbe". — 3m Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BesörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher Mn« Anspruch aus Lieseruna «der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreis««. Rotationsdruck und Verlag: Langer s Winterlich, Riesa. GeschSst-steür: Goetheftraße 59. iprm, «i, u«i«ung "'°^'-g,«Etw?rtIich für Nedaktsonr Heinrich Uhl.mann. Riesa: Mr Sm.iaent.il: Wilb.lm Dittrich. Riesa. Schafft Arbeit! Da« ArbeitSvrogramm der MeichSregieruna zur De- kämpfung der Arbeitslosigkeit bat in der Oeffentlichkelt einen Widerhall ohnegleichen gesunden^ Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit kennt keine Parteien, jeder Deutsche ffiklt, das» diese Sorge die brennendste Kegentpart ist, jeder weist, daß die furchtbare Erwerbslosigkeit nicht nur einen Herd fortwiibrender innerpolitischer Beunruhigung, sondern auch ein Hemmschuh für die Entfaltung unserer wirtschaftlichen Kräfte ist. Darum stellte sich die gesamte deutsche Oeffent» lichkeit hinter die Regierung, als diese erklärte, mit aller Energie gegen die Arbeitslosigkeit Vorgehen zu wollen. Allerdings würde fick eine Regierung ein schwer zu über bietendes Verdienst erwerben, wenn ihr die Lösung des ArbritSlosenproblemS restlos glücken würde. Nachdem das Drogramm der Regierung bekannt ge worden war, setzte in der Presse eine große Diskussion über die Aussichten der ArbeitSlosenbekämvfung ein. Im allge meinen wurden die Maßnahmen, die die Rraieruna zu treffen gedenkt, mit großem Optimismus begrüßt. Man hielt eS sür eine sebr einfache Lösung, die Kosten, die bisher die unproduktive Erwerbsloseniürsorge erfordert hgt. sür produktive Erwerbslosewürsorge, also sür Arbeitsbeschaffung, anzulegen. So einfach ist aber die Lösung der Erwerbs- losenfrage nicht- Die jetzige Unterstützung der Arbeitslosen erfordert monatlich pro Kopf ungefähr SO Mk., im Jahre also 1^2 Milliarden Mark. Für die gleiche Summe könnten aber Arbeitsmöglichkeiten für nur 700 000 Menschen be schafft werden, sodaß die übrigen 1,8 Millionen weiter durch die unproduktive ErwerbSlosensiirsorge unterstützt werden müßte». Die Arbeitsbeschaffung der Arbeitslosen erfordert also Nüttel, die bei weitem über das Maß hinansgeben, das bisher die ErwerbSlosensiirsorge in Anspruch nahm. Diese Mittel lind, nickt nur voMergebend. sondern auf lange Jahre hinaus notwendig, bis die wirtschaftliche Ent wicklung Deutschlands soweit fortgeschritten ist, daß die Wirtschaft aus sich selbst heraus das Heer der Arbeits losen ausnehuien kann. Auch wenn, wie das Programm der Regierung vorsiebt, nur ein Bruckteil der Arbeitslosen, ein Fünftel bis ein Viertel, beschäftigt werden soll, so müssen trotzdem noch ge- waltige Mittel über die bisherigen hinaus aufgebracht werden. Es ist selbstverständlich, daß diese Mittel auf keinen Fall aus der Wirtschaft herauSgenommen werden können, das würde lediglich bedeuten, daß man auf der einen Stelle Kaufkraft entnimmt, und sie auf einer anderen Stelle einietzt, zusätzliche Kaufkraft also wird nicht geschaffen. Die erforderlichen Summen müßten also, wenn die Wirt- schäft nicht geschwächt werden soll, nur den öffentlichen Mitteln entnommen werden. Da« ist von der Reichs regierung auch beabsichtigt: bekanntlich will sie die im An fang notwendigen Mittel durch öffentliche Anleihen be- schaffen. Aber auch die Inanspruchnahme des Geldmarktes bedeutet schließlich. Laß der Wirtschaft verfügbare Mittel entzogen werden, die nur sebr langsam durch die Tilgung dieser Anleihe ihr wieder zurückstießen. Die Jnanspruch- nähme des offenen Kapitalmarktes bringt aber den Vorteil mit sich, daß die Gelder des Geld- und Kapitalmarktes an den Konsumenten gebracht werden, was bisher nur in ge ringem Umfange der Fall war, da die Mittel des Geld marktes saft nur kurzfristige Anlage suchten. Ueber Einzelheiten des RegierungSprogrammeS ist fast «och nichts bekannt. Die Regierung bat zwar große Pro- jekte in Aussicht gestellt; Ausbau des Kanalnetzes, Woh- nungSbau, Elektrifizierung der Bahnen usw. Die Jinan- zi«ungSsrage ist aber noch völlig offen, denn die zurzeit in Aussicht genommenen Mittel decken nur zu einem ganz ge ringen Teil die Kosten, die aus der Durchführung des ge- samten RegierungSprogrammeS entstehen. Labei ist zu berücksichtigen, daß alle in Aussicht genommenen Arbeiten zunächst keinen Ertrag abwerfen, ja sogar eine angemessene Verzinsung der ausgewandten Kapitalien ist für die ersten Jahre nicht zu erwarten. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Lurch Notstands- arbeiten ist also außerordentlich schwierig, wenn man das Problem rein von der finanziellen Seite aus betrachtet. E« ist natürlich nicht daran zu zweifeln, daß es der Re gierung gelingen wird, etwa 300 000 (man hofft sogar LOO 000) Ärbeckelose vorübergehend beschäftigen zu können. Da« wäre eme jährliche Mehrausgabe von 0,3 bezw. 0,5 Milliarden, also eine Ausgabe, die sich unter Umständen au» öffentlichen Mitteln aufbringen ließ«. Zweifelhaft ist allerdings, ob sich das SteuersenkungSprogramm des ReichS- finanzminifterS mit diesem Mehraufwand sür Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Einklang bringen läßt. Für den Arbeitsmarkt würde eine vorübergehende Beschäftigung von 300—SOOOOO Arbeitskräften eine starke Entlastung be deuten, da die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt außer- ordentlich »»nehmen würde, sodaß die durchschnittliche Zeit der ArbeitSlostakeit sich pro Kopf um mindestens 25 Prozent verringern dürste. Damit ist aber das Erwerbslofenvroblem durchaus nicht endgültig gelöst, nur «ine günstige Entwick- lung der Gesamtwirtsckast, vor allem des Außenhandels kann wirkliche und dauernde Abhilfe schaffen. Folgenschwerer Flugzeugabsturz im Irak. * London. Wie aus Bagdad gemeldet wird, ist gestern über Hiniadi et« englische« Milttärfiugzeng abge- stürzt, wobei sieben Personen getötet und »tue Person schwer verlzbt wurde«. M WWW W «II WWsWUklr. -f Berlin. Der neue Reichsjuftt-minifter Dr. Bell Lntzerte sich gegenüber Pressevertreter« über de» AnsgabeukreiS der ReichSjusti,Verwaltung. Er führte u. a. aus: Wer i« Jahre 1926 das Amt des Reichsjüftizminifters übernimmt und vor der Presse über de« AnsgabeukreiS der Reichsjnstizvorwaltnng spreche« will, wird sich über Stofsmangel »icht zu beklagen haben. Ich wünschte wohl, daß die Darlegungen, die ich hier z« mache« habe, des politischen Anstrichs völlig e«tbehre« könnte«. DaS ist leider «icht möglich. Wohl stad die Aufgabe« des Reichsj«stizmiaifteri«ms a« sich ausgesprochen ««poli tischer Natur. Gerade dieses Miuisterium mutz de« reine« Rechtsstaudpuukt überall i« de« Borbergruad stellen u«d ih« gegenüber politische« Forderung«« notfalls mit Nach druck vertrete«. Es ist aber «icht ab,«leugne», datz sich die Oeffentlichkelt geg««wärtig mit eine« wichtige» Teilgebiet des Rechts vorwiegend aus politischem Anlaß ««d in Erör- ternnge« politischer Natur beschäftigt. Es ist dies das Strafrecht mit den ihm verwandte« Rechtsaebiete« und die Handhabung dieses Strafrechts bnrch die Richter. Die leidenschaftliche« Erörterungen, die i« de« Parla mente« und in der breite» Leffeutlichkeit über die Handhab«»« der Strafjnfti», insbesondere der politische« Prozesse, stattgesttnde« habe», bilde« für die Reichsjnstizverwaltnng eine« Gegenstand ge spannter Aufmerksamkeit und ernster Sorge. Die immer wieder vorgebrachte« Klage« gehe« dahin, daß die deutsche« Richter tu politische« Prozesse» «icht mit »em gleiche» Matze messe«. Ich halte solche Borwllrfe iü tzkmer Verall gemeinerung für ««begründet. Scho« ia «einer Eigenschaft als Abgeordneter und als langjähriges Mitglied des Rechts ausschusses hab« auch ich sreilich Gelegenheit gckhabt, einzelne richterliche Fehlurteile kenne» z« lerne» «nd sie mit der sachliche« Schärfe vor der Oeffeutlichkeit z« kecknzeichne«, die solchen Entgleisungen gegenüber geboten ist. Dieses Recht zur Kritik werde ich als Reichsmiuister der Justiz felvstoerstättdlich weiterhin ansübe«. Ebe« diese kritische Einstellung z« der Rechtsprechung gibt mir aber andererseits anch das Recht ,« betone«, daß es sich bei de« erwähnt«« Fehlurteile» um Einzelerfchetznnnge« handelt und daß es gegenüber der Gesamtheit deS Richter standes ein schweres Unrecht wäre, wen» «an diese Einzel- erscheinnuge« verallgeweiuer» wollte. Es ist selbstverständlich, -aß der Richter, der daz» be, rufen ist, das Recht Les Staates in aller Oeffentlichkelt z» handhabe«, vor andere« verpflichtet ist, de« Staat, dessen Recht er spricht, auznerkenuen wie er ist. Mit Liefer Verpflichtung des Richters ,« »erfafsnngS, treuer Amtsführung ist andererseits Äenso selbstverständlich ein Gewissenszwang »icht verbunden; anch der Richter hat das Recht der freie« Meinungsäußerung innerhalb der durch die Verfassung und fein« besondere« GtandeSpflichte« gezogene» Grenze». Dar, über hinaus steht der Richter in seine« Amt »nter dem be sondere« Schutz der Verfassung, die die Unabhängigkeit fei nes Amtes gewährleistet. Diele richterliche Unabhängigkeit ist ei« feststehender Grundsatz unseres Rechtsstaates, an dem «icht gerüttelt werde« darf. GS wird «eine beson dere Ausgabe sei», an der Lösung der Vertrauenskrise, in der die deutsche Richterschast im Augeublick steht, »ach beste« Kräfte« mitzuarbeite« und dafür zu sorge«, datz Lew Staate gegeben wird, was d«S Staates ist. daß aber anch denr Richter nicht genommen wird, was deS Richter» ist. Dabei handelt eS sich um eine Lebensfrage nuferer bentfche» Jnftiz. Bei meinem ernstliche« Bestrebe«, das Vertraue« breitester Bolkskreise in unsere Rechtsprechung zu festige«, rechne ich bestimmt ans die rückhaltlose Unterstützung durch de« gesamte« deutschen Richterftand, ans die Unpartei lichkeit und StaatSverbnnbenbelt aller seiner Mitglieder. Die Angriffe gegen die Rechtsprechung haben übrigens in viele« Fällen ihre« Grund «icht in der Art der Anwen dung des Gesetzes, sonder« i« Gesetze selbst. Das gilt be sonders für das Strafrecht. Das geltende Strafgesetzbuch stammt aus dem Jahre 1871. Das es i« vieler Hinsicht er neuerungsbedürftig ist, steht fest. DieStrafrechtSrefor«, " deren Durchführung gegenwärtig eine besonders wichtige Aufgabe des Reichsjustizmiuisteriums bildet, ist in vollem Gange. Es ist Ihne« bekannt, daß der Entwurf zur Zeit dem Reichsrat vorlicgt. Die ungewöhnliche Schwierigkeit des Stosses uud die Fülle der ansznglcichsn- den Gegensätze Hobe» dazu geführt, daß die Vorbereitung der Reichsratsberatnngen durchHie Länder verhältnismäßig lange Zeit in Anspruch genomUten ha«. I« Oktober wer, de« die Beratungen der beteiligte« Ausschüsse deS Reichs, ratS beginne«. Die Reichsregiernng wird alle» tun, was in ihre« Kräfte« steht, n« «in«, schnelle» Fortgang »er Arbeite« z« gewährleisten. I« Rahme» de» Gefamtreform wird sich auch die Gelegenheit finde«, die Frage des Ehrenschntzes «ad seiner Verbesserung von Grund ans in Angriff zu nehme«. Dabei wird zu prüfe« sein, ob nicht anch auf dem Bode« des bürgerlichen Rechts die Abhilsc der bestehende« Mängel erreicht werde« kann. Mit der Reform des materiellen Strafrechts ist eins Revision des StrasprozeßrcchtS untrennbar verbunden. Das Eiusührungsgeietz zum Tiras gesetzbuch wird die erforderliche» Aenderungen bringen. Ron besonderer Bedeutung ist dabei die Neuregelung der U u tersnchnngshaft. Es ist auzuneymen, datz der Reichs tag sich mit einem Ausschnitt ans diesem Problem schon vor der allgemeinen Reform beschäftigen wird: es handelt sich dabei um die Einführung einer mündlichen Berhavdluug über die Aufhebung oder Aufrechterhaltung des Saftbcsehlc An sich ist es allerdings erwünscht, daß im Interesse einer or ganische» Neuregelung des Strafprozesses auch dieses Prob lem im Rahmen der großen Reform behandelt wird n»d dos, eine Rovellengesetzgebnng «ach aller Möglichkeit unterbleib' Roch wichtiger fast ist die Ergänzung des materiellen Strafrechts durch ein Strasvollzogsgcsctz. Dessen Ausgabe muß es sein, den Bcffcrnngsgcdanke« stark ljnransznarbeite« und so aus dem Gefangene« ei» nützliches Mitglied der Geiellschast zu machen. Dem dient in er,i?r Linie die gesetzliche Festlegung des L « «s c «se r a f v o I l zngs. Wir hosse» mit dieser Bollzugsart zwar nickt ei» Allheilmittel, wohl aber ein sehr bedentsamcs Mittet zur Rückführung des Rechtsbrechers in die Ordnung der meusck- lische« Gesellschaft gefunden zu habe«. Das Strasvnllzugs- gefetz ist i« Referentenentwnrs bereits vollendet uud wirs nach der Sommerpause mit de« Länder» besprochen werden. Mit besonderer Arende möchte ich fcststclle«, daß die Mitarbeit Oesterreichs an der Serasrechtsresorm nicht erlahmt ist. Die Beteiligung Oesterreichs an der Ge stalt«»« des «ene« Strafrechts wird auch im weiteren Ver lauf der Reform fichergestellt bleiben Bo« andereu Arbeite», die das Ministerin« be schäftigen, will ich den bedeutsame« Gesetzentwurf über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder erwähne«, der dem Reichsrat vorliegt, und das Gesetz über be« Vergleich zur Abwendung des Konkurses, die soge nannte Bcrgleichsordnnng, die bereits dem Rcchts- ausschnsse des Reichstages überwiesen ist. 3ck erwähne ferner die vielumftrittenc Frage der Einführung eines Regifterpfandrechts «nd das politisch wichtige Ansliefernugsgesetz, endlich die große« Fragen, die »eit der dereits weit vorgeschrittene« Zivilprozcß- refor« »erbnude« find. Mei« Interesse an der Resorm des gewerbliche« Rechtsschutzes Hobe ich in zahlreiche« Re de« znm Jnftizetat dargeta». Ich branchc daher nicht zu betone«, daß ich der allgemeine« Revision der Gesetze des gewerbliche» Rechtsschutzes, die in Verbindung mit den Ar beite« zur Inkraftsetzung der Haager Abkommen von 192- stattfinden wird, ebenso wie ich dem Reichspatentanrt selbst meine besondere Aufmerksamkeit widme« werde; das gleiche gilt von de« Arbeiten zur Revision des Berner Abkommen»» über das literarische »nd künstlerische Urheberrecht. Bekannt find die Bestrebungen nach einer Reform des Aktienrechts. Die Reichöregicrung verfolgt die Erörterung dieses Problems mit besonderem Interesse. Auch »er Deutsche Jnrifteutag, der im September in Köln tagt, wirs sich mit diesem Gegenstand beschäftige». Man Lars hoffen Lab die Verhandlungen zu einer weiteren Klärung des Problems beitragen werden. Die zur Durchführung Les AnfwertnngsgesetzeS erfor derlichen Verordnungen find zum größte« Teil erlasse» Außer einer Berordnnng. welche die Durchführung der Aufwertung von Obligationen öffentlich rechtlicher Körper schaften als Unternehmer wirtschaftlicher Betriebe regel» soll, steht im wesentlichem nur «och die abschließende Rege lung der Dnrchführnug der Psandbriefanfwertnng ans Die entsprechende Verordnung, die die Ausgabe von Gold- psaudbriesen im Rahme« der Pfaudbriefanfwertuug sowie die Mobilisierung von Aufwertungshqpotheken dnrch die Aushändigung von Goldvsanbbries-u sicherste!«« soll, wird, wie ich hoffe, in Kürz: erlassen werde«. Eine besonders bedeutsame Rolle nimmt in de« Aus gabenkreis des Amtes die gutachtliche Tätigkeit ei«. Das Reichsinftizminifterinm ist der Justitiar der Reichsregiernng. Wie meine Amtsvorgänger werbe anch ick an dem Grundsatz sefthalten, daß das Reichsjnstizminlfts- rin« sich hierbei nicht von parteipolitische« Erwägungen, sondern lediglich vom Standpunkt des Rechts ans leite« lasse» darf. Mit besonderer Sorgfalt werde ich die Beziehun gen zu den Justizverwaltungen der Länder vsleqe», deren praktische Erfahrungen aus dem Gebiete der Rechtspflege für di: Reichsjnstizverwaltnng »icht entbehrt werden können. Boranssetznng einer gedeihlichen Löinng aller die Rechtspflege angehende« großen Krage« bleibt jedoch, daß »an sie «icht von einem einseitige« politische« Standpunkt aus, sonder« als das betrachtet «nd behandelt, was sie in Wahrheit sind: als nationale Lebensfrage«, die die tätige Mitarbeit des ganzen Volkes erheischen.