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und Freitags nachm. von 6—8 Uhr und für Werkmeister Mittwochs von 6—8 Uhr zu melden. — Das Wettinb undesschießen in Annabcrg nahm am Sonntag sein Ende. Das eigentliche Schießen war bereits am Sonnabend mittag 12 Uhr mit dem letzten Schuß auf die Festscheibe beendet, aber man hatte noch am Sonnabend nachmittag die Preisverteiluna vorzunehmen und war zuletzt auch bei einem fröhlichen Scklußtrunk ge mütlich beisammen. Die Erfolge des Annaberger Wettin- bundessckießen waren jedenfalls groß, und man hatte nach langjähriger Pause sich wieder einmal nach rechter Schützen weise betätigen können. Es steht sehr wohl zu ermatten, daß die Festtage in Annaderg dazu beitragen, die Ziele der sächsischen Schützenvereinigungen aufs neue zu sichern. Die Vereinigung wird den veränderten Verhältnissen in jeder Weise Rechnung tragen und sich im wahrsten Sinne des Wortes nur sportlich betätigen, so daß die Ententemänner ohne Argwohn auf das Leden und Treiben unserer Schützen schauen dürfen. — Die Landesversammluug der Unab hängigen Sozialdemokratischen Partei Sachsens wirb am IS. und 13. September im Volkshause in Leipzig mit folgender Tagesordnung abgehalten werden:. 1. Bericht des Landesvorstandes über die Organisation und Reichstagswahl. Berichterstatter: R. Lipinski. S. Bericht der Volkskammerfraktion. Berichterstatter: Abgeordneter S. Müller. 3. Die bevorstehende Landtagswahl und Auf stellung der Kandidaten. 4. Die politische Situation im Reiche und die Organisation der N. S. P. im Reiche. S. An träge. 6. Wahl «nd Sitz Les Landesvorstandes. —* Uebernahmepreis für Hafer alter Ernte. Wie die „Deutsche Allgemeine Zeitung" mttteilt, ist vom Reich-Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft nunmehr der Uebernahmepreis für den Hafer alter Ernte auf 22 Mk. festgesetzt worden. Eine Bekanntmachung im Reichsanzeiger bestimmt für die Uebergangszeit, daß alter Hafer von den Händlern aus ihren Vorräten bis zum 25. d. M. verkauft und bis zum 2. September 1SS0 geliefert werden darf. Unternehmer gewerblicher Betriebe dürfen Hafer früherer Ernten bis zum 15. Oktober d. I. in ihren Betrieben mit Zustimmung der NeichSgetretdestclle zu Hasrrerzeugniffen verarbeiten und diese absetzen. — Reichsvtehzählung am 1. September. Auf Grund der gesetzliche» Bestimmungen findet am 1. September im Deutschen Reiche eine Viehzählung statt, die sich nach einer Mitteilung des Netchswtrtschaftsministers auf Rindvieh, Schweine, Schafe und Ziegen erstreckt. Eine Zählung des Federviehs, sowie der Kaninchen findet diesmal nicht statt. — Die Zwangswirtschaft für Zement vor läufig aufgehoben. Durch eine Verfügung d«S ReichSarbeitsministertums vom 27. Juli ist die ZwangSbe- wtrtschaftung für Zement vorläufig aufgehoben worden. Fretgabeschetne sind bet der Bestellung von Zement nicht mehr erforderlich: auch Kalk und Ziegel sind von der ZwangSbewtrtschaftung befreit. —* Tabellen zum Steuerabzug vom Ar beitslohn. Die Neuregelung des Steuerabzuges vom Arbeitslohn wird den sozialen Forderungen in we't" elen dem Matze gerecht. Aber gerade dadurch ist das neue Ge setz naturgemäß etwas komplizierter geworden, vor allem ist bei der Durchführung desselben notwendig, datz erst eine Reihe von Abzüge» vom Lohne gemacht werden, ehe der betreffende in Frage kommende AbzugSvrozentsatz aus-, aerechnet wird. Etwas umständlicher w«den dies« Berech nungen, sobald es sich um Lohneiniommen handelt, di unter Berücksichtigung der zulässigen Abzüge aus eas Fahr umgerccknct 1c>000 Mark übersteigen. Alte viele Berech nungen werden überflüssig, sobald man ausgerechnete Ta bellen zu Hilfe nimmt, wie sie soeben im Lermg. der „Ger mania", Berlin, erschienen sind. Bei Benutzung dieser Ta bellen braucht nur der Betrag des Tages-, Wochen- oder Monatslohnes, der nach etwaigem Abzug der Versiche rungsbeiträge sich ergibt, aufgesu'cht zu werden, um sowri den Lohnabzug für Ledige, für Verheiratete mit oder ohne Kinder «bleien zu können. Dadurch nnrd vor allem für die Geschäftswelt aber auch für alle iene, die Hausange stellte oder Dienstboten beschäftigen, eine große Erleichte rung erzielt. — Seifcnpulver ohne Marken beziehbar. Bei der Bewirtschaftung von Leise und Seifcnpulver sind nunmehr die letzten Reste der Rationierung in Wegfall ge kommen, indem künftighin auch Seifcnpulver ohne Marten bezogen werden kann. Ebenso werden die Bezugsscheine, die bisher bei Lieferung von Seife zu industriellen und ge werblichen Zwecken eingereichl werden mußren, für die Folgezeit aufgehoben. Es bleibt lediglich zunächst noch die Bczugsscheinpflicht für das an Wäschereien und ähnliche ge werbliche Betriebe abzugebende lose Seifcnpulver bestehen. Der geheimnisvolle Leutnant. Zu der von einem großen Teil der Presse gebrachten Meldung über kommunistische Putschabsichtcn im Vogtland und die ge heimnisvollen Umtriebe des Reickswehrleutnants v. Berger ist die Tel.-Union aus Grund von Erkundigungen an maß gebender Stelle und durch Nachfrage ihres ini Vogtland tätigen Mitarbeiters bei wohl unterrichteten Persönlich keiten in der Lage mitzuteilen: Die Nachforschungen oer säch'ischen Regierungsstelle nach diesem gehe.mnisvvllen Leutnant sind bis zur Stunde ergebnislos gewesen. Das Reichswehrkommando 4 in Dresden aber Hal durch die in Leipzig garnisonierende Reichswehrbrigade 19, zu deren Bezirk das Vogtland gehört, in Erfahrung gebracht, datz der angebliche Leutnant v. Berger nicht, wie von einem Teil der Presse gemeldet, Nachrichtenoffizier in Chemnitz ist, datz er vielmehr schon seit längerer Zeit den Dienst ber der Reichswehr amttiert hat. Uebcr eine politische Wandlung dieses Offiziers vom RcichsivehrangehSrigen zum putschfrcundlichen Kommunisten ist nichts besannt. Ein Zusammenhang der „Umtriebe" v. Bergers mit der Ber- Haftung der 13 Kommunisten in Ebersbrunn bei Zwickau besteht nach den bisherigen Feststellungen nicht. Seltsamer weise ist de» zuständiger, militärischen Stellen über die Ver haftung v. Bergers in Klingenthal i. B., wo seinerzeit be kanntlich Hölz die böhmische Grenze überschritt, noch nichts Amtliches mstgeterlt worden. Kommunisten (Spartakusbund', in dem genannten vogtlänbischen Bezirk erklären, daß die ganze Meldung den Stempel der Unwahrheit an der Stirn trage, da 1. weder in dem ganz abseits gelegenen Sommer- fttschlerort Wildenthal eine kommunistische Konferenz statk- gefunden habe; 2. von einer Parole „Dr. Levi" nicht das Geringste bekannt sei; 3. eine Brandkommrssion gar nicht mehr existiert, geschweige denn «ine Racheaktion gegen Villenbesitzcr im Gange sei. Die Anhänglichkeit weiter Vogtland»cher Volkskreise an die von Hölz vertretene Idee sei allerdings auch heute noch groß, doch erhofft inan den ersehnten Umschwung der politischen^ Verhältnisse nicht auf dem von Hölz seinerzeit einge,Wagonen Wege, sondern durch die Verbindung mit der siegreichen Ostmacht. Ma» kann nach alle dem genau nne bei den Meldungen über den Putsch in Zittau so auch hier nur bedauern, daß diH Oefkentnchkett stistematisch mit aufgebauschten Meldungen Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 11. August 1920. —* Aufhebung der Kartoffelzwangswili sch a f t. Aus Berlin wird uns berichtet: Im Neichsmini- stertum für Ernährung und Landwirtschaft haben Verhand lungen über die Frage der Aufhebung der Kartoffelzwangs- wirtschaft mit Vertretern der Landwirtschaft, des Handels und der Konsumenten stattgefunden. Die gleiche Frage war Gegenstand eingehender Erörterungen im Unterausschuß für Ernährung und Landwirtschaft Les Nsichs-Wirtschaftsrates und einem Volkswirtschaftlichen Ausschuß Les Reichstages. Mit Rücksicht auf die günstigen Ernteanssichten haben diese Ausschüsse übereinstimmend ber Neichsregicrung vorgc- schlazen, vom 15. September 1920 ab die öffentliche Bewirt schaftung der Kartoffeln mit ber Maßgabe aufzuheben, datz die auf Grund ber Verordnung vom 21. Mai abgeschlossenen Verträge bestehen bleiben und eine starke Reichsreserve zur Ueberwinbung etwa während bcrHerbst- u. Wintermonate ein tretender Notstände gebildet wird. Es ist damit zu rechnen, baß ein entsprechend.vom Reichsmintsterium für Ernährung und Landwirtschaft ausgearbeiteter Verorönungsentwurf Mitte August vom volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichs tages angenommen wird, sodaß dem Handel von da ab die zur Anknüpfung seiner geschäftlichen Beziehungen erforder liche Bewegungsfreiheit gegeben und er in -en Stand gesetzt ist, Kartoffeln zur Belieferung nach dem 14. September 1920 anzukaufen. Um M Preisbildung auf dem Markte für Spetsekartoffeln nicht z» beunruhigen, sei schon jetzt darauf Üingewiesen. daß die Kartoffeln verarbeitende Industrie, ins besondere die Brennereien, mit einer Einschränkung ihrer Betriebe zu rechnen haben werden. —* Aufhebung der Neichsfleisch karte. Wie mehrere Berliner Blätter wisse» wollen, wird die Reichs- slei'Marte mit Wirkung vom 23. ds. .Mts. ab aufgehoben und durch die K,unben.iste ersetzt. Bei der Sächsisch-Böhmischen D amvf- schiffabrtSgefellschaft tritt Montag, am 16. ds. Mts. ein neuer Fahrplan in Kraft, der im Allgemeinen die bis herigen günstigen Verbindungen beibehält, sich hinsichtlich einiger Fahrten aber der vorgeschrittenen Jahreszeit mehr anpatzt. Die Fahrpläne selbst sind an den Bahn« und Dampferstationen, in den Gasthäusern usw. veröffentlicht worden, sodaß jedermann bequeme Gelegenheit hat. sich über die Fahrzeiten zu unterrichten. Monatskarten, Heft fahrscheine, Rückfahrkarten werden auch ferner ausgegeben. Bei Vereins- und SchulansfUigen an Werktagen werden Ermäßigungen gewährt. Frachtgüter werden an allen Stationen angenommen und schnellsten« befördert. —7 Tartfanäelegenheit. Die „Afa", Arbeit«. ! emeinschaft freier Angeftellten-Verbände, OrtSkattell Riesa, chreibt un«: Am IS. Mat 1S2O wurde zwischen dem Ar- eitgebrrschutzverdand für Riesa und Umg. in Riesa und er Arbeitsgemeinschaft freier Anaeftrlltenverbände, OrtS- artrll Riesa, «in neuer Tarif für all« Angestellten im handel, Industrie und Gewerbe, soweit sie nicht unter < ipezialtartse arbeiten, abgeschlossen. Der Tarif ist vom RrichSarbeitSmtnifterlum mit Gültigkeit vom 1. April 1920 für de» Amt«gettcht«bezirk Riesa für allgemein verbindlich erklärt worden. Bon dieser Zeit an tritt die allgemeine Verbindlichkeit de« alten Lansvertrages außer Kraft. Wir bitten all« Angestellten, di«. Differenzen mit ihren Arbeit- gebet Haden, dieselben im Ortsvüro.vi« Zentralverbande« LWÄ"« LVÄAW'WÄ Riesaer G Tageblatt 73. Jahr« des den Grietzkartenausgabe. Die Ausgabe der Grießvorzugskartrn für Schwangere vom Anfang des 7. SchwangerschastsmonatS an, b) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Besckeinignna der Hebamme beim, des Arztes Donnerstag, den 12. August 1020, nachm. 2—4 Nbr im Rathaus, Lebensmittelkartenzentrale, Zimmer Nr. 15. Der Rat der Stadt Riesa, am 10. August 1920. Fleischversorgung j, tzr fstte Iw 1. dis IS. liml IW. Ans die Meich«fftischkarte Reibe » erhalten ans die Marken 1—1« bezw. 1—8: Personen über « Jahre bis 280 irr Rind« Wer Kalbfleisch mit eingewachsenen Knocken oder Knockenbeilaa«: Petsone« unter «Jabre bis 128 ar Rind« oder Kalbfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage. Der Preis beträgt bei: ' Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage Mk. 10.25 , für da« Kalbfleisch ,, „ „ „ „ Mk. 10.40 l Pfund. Großenhain, am 10. Anqnst 1920. 591 o V- Die Amtsbauvtmannschatt. Maul- und Klauenseuche. Unter dem Viehbestände des Rittergutsbesitzers Mudolvb-Promnitz ist der NuSbrnch der Man!- und Klanensenkbe bezirkstierärztlich festgestellt worden. Als Sperrbezirk wird gemäß 8 161 der Bnndesratsvorschritten zum Viehseuchen gesetz vom 7. Dezember 19l 1 — Seite 83 des Gesetz- und Verordnungsblattes 1912 — die Gemeinde und der Gutsbezirk Promnik festgesetzt. Als Beobnchtungsgebiet gelten die in der Bekanntmachung vom 9. Juli 1920 — 1500skl — genannten Orte Lefsa, Moritz, Glaubitz mit Langenberg und Sageritz, Boberfen und Zeithain. Für den Sperrbezirk gelten die Vorschriften in 88 162 bis 168 und für das VeobachtnngSgebiet die 88 160 bis 168 der genannten Aussiihrnnasnprschriften. Zuwiderbandlnngrn gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht nach den Strakvorichristen des Biehsenchenqesetzes vom 26. Juli 1909 bez. weiteren gesetzlichen Bestimmungen höhere Strafen verwirkt sind, gemäß 8 57 der sächsischen AuSsiihrungs. Verordnung zum Viehseuchengesetz mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 8 Wochen bestraft. Großenhain, am 9. August 1920. 1773 dk l. Die Amtshauptmannschast. Bei Verpachtung von Obstnutzungen gelten folgende Pachtpreise je Zentner als an- gemessen: Tafcläpfel und -Birnen M. SO — Wirtsckiaftsävfel und -Birnen „ 15 — Pflaume» je nach Art M. 25.— bis M. 40.—. Bei Vorliegen höherer Pacbtvreise kann der Pachtvertrag gemäß Verordnung Wirtschastsministeriums vom 3, März 1920 Nr. 52 der Sächs. Staatszeitung durch Kommnnalverband für ungültig erkliitt werden. Unter Zugrundelegung obengenannter Pachtpreise und entsprechender Großhandels preise müssen folgende Kleinbandelsrichtpreise je Mund als angemessen erachtet werden: Dakelävirl und -Birnen M. 0.55-0.70, Pflaumen je nach Art M. 0.50—0.70. Bei Ueberschreitnna vorstehender Preise wird der Kommunaloerband im Einzelsall zu prüfen haben, ob eine strafrechtliche Verfolgung wegen Preistreiberei gemäß Verordnung vom 8. Mai 1918 — Reichsgesetzblatt Seite 395 — einzutreten bat. Weiter wird nochmals auf die Verordnung des Wirtschastsministeriums vom 3. März 1920 — Nr. 52 der Sächsischen Staatszeitnng — bingewiesen, wonach Pachtverträge über Obstnutzungen StzTage nach ihrem Abschluß unter Angabe bez. Beifügung 1. der Pachtsumme, 2. des vor der Verpachtung abzusckätzenden voraussichtlichen Ernteertrags, 3. der Pachtverträge und Pachtpreise in den Jahren 1914—1919, 4. der Zabl der tragfähigen Bäume und ihres durchschnittlichen Alters. ». einer Bescheinigung eines am Pachtverträge nicht beteiligten obstkundigen Dritten über die Richtigkeit der Zabl und der AlterSangabe der tragfähigen Bäume, sowie eines Gutachtens über den voraussichtlichen Ernteertrag dem Kommunalverband einzureichen sind. Großenhain, am 11. Anglist 1920. 109« Vl. Der Kommunalverband. Mühlenöffnunq. Der Mühlcnbetrieb von Mar Boigt in Glaubitz wird hiermit ab 12. d. M. wieder geöffnet. Großenhain, am 11.August 1920. 1020 K I. De, Kommnnalverband. E. Bezirksarbeitsnackweis Großenhain, Nebenstelle Riesa. Kaiser-Franz.Josevb-Straste Nr. 47, Tel. Nr. 40. - - Offene Stelle» für: 1 Bäckerlehrling von 14 bis 16 Jahren, niedrere kandnnrt schaftliche Dienst- und Hausmädchen mit und ohne Stallarbeit bei hohem Lohn, 1 Friseur- gebilfen, 1 Knecht von 16—18 Jahren. Mittwoch, 11. August 1SW, uvends . I UH* "I" 'Äu«nahme der sonn, und Weltlage. Br,ug»prri«, gegen Borauszaylung, monatlich 4.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung monatlich 4.10 Mart ohne "Postgebühr. Anzeige« für di- Nummer d«S Ausgabetage, sind bis 9 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr sllr bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. ^PreiS^sUr di« 43 mw breite, S ww hohe Grund schrift-Zeile (7 Silben) I.lO Mark, Ort-prei« 1.— Mark; zeitraubender und tabellarischer ' " - "» Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in ler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de, " ' s. oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Hähnel, Riesa; für Anzeigenkeil: i. Ä.: H. Uhlemann, Riesa. ««d A«r-rg-» (LldtblaU «0 AnMger). Amtsblatt '«rrsL" Er öle Amt-Hauvtmannschaft Vrostenhakn, da» Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröda. 18S. " ^a^Riefäe^Läg«blätt"rrschr»Nt"Iedeu Lag abends '/,ü U^r mir Ausnahme der^önn^m^^eptage. BezugopretS^eger^roorauszaylung, monatlich 4.— am Postschalter monatlich 430 Mart ohne Hostgebühr. Anzeige« für di- Nummer des Ausgabetage, smi» bis 9 Uhr vormittag« aufzugeben und im , da,Erscheinen anlD „ , - . ... Satz bO"/, Aufschlags Nachweisung«- und VermittelungSaebühr 30 Pf. Feste Laris«. Bewilligter Rak Kontur« gerät. Zahlung,- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzählc . Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher, reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung Rotationsdruck und Perlag: Langer tWinterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftraße SS. 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