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Zur Aufklärung Über bei, BeWrbeiteMstmd im mitteldeilWen BrMohlellgckete. Am 15. März d. I. wurde einer großen Zahl von Werksvcrwaltungen im mittel deutschen Braunkohlenreviere vom sozialdemokratischen Bergarbeiterverbande-Bochum, dem politisch gleichstehenden Verbände der Maschinisten und Heizer, der polnischen Berufs vereinigung, Abtlg. Bergarbeiter und dem Hirsch-Dunkerschen Gewerkvcrein angeblich im Auftrage der auf den Werken beschäftigten Arbeiter ein „Tarifvertrag" mit folgenden Forderungen zugestellt: 1. Abschluss des Vertrages zwischen jenen Verbänden und den einzelnen Werksverwaltungen; 2. Einführung der 8 stündigen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und der Ein- und Ausfahrt für sämtliche Arbeiter unter und über Tage; 3. Festlegung eines sehr hohen Mindestlohnes bei der Gedingearbeit (Akkord) ohne gleichzeitige Festsetzung einer Mindestleistung; 4 Starke Erhöhungen der Schichtlöhne; 5. Verpflichtung der Werksverwaltungen und Syndikate, Ersatzlieferungen für ein bestreiktes Werk nicht zu übernehmen. Im Anschreiben wurde ausgeführt, daß Tarifverträge den Frieden gewähr leisteten, daß die Braunkohlenbergarbeitcr sich in bedrückter Lage befänden, weil die Preise aller Lebens- und Gebrauchsartikel gestiegen, die Löhne seit dem Jahre 1907 dagegen gefallen seien, daß die Verkürzung der Arbeitszeit für die Gesundheit der Arbeiter notwendig sei. Zu den Forderungen ist zu bemerken: Die Arbciterverbände, an ihrer Spitze die „freien" Gewerkschaften, wollen mit dem Abschluß eines Tarifvertrages die Anerkennung der Arbeiterorganisationen durch die Werksbesitzer erreichen und damit ihre Macht und Mitgliederzahl stärken. Dadurch, daß sic bei Abschluß und bei späterer Verlängerung solcher Verträge die geschlossene Macht ihrer Organisation den einzelnen Unternehmern entgegenstellen, hoffen sie diese zu zwingen, jede — wenn auch noch so übertriebene — Forderung zu bewilligen. Technische und sozialpolitische Gründe schließen beim Bergbau Tarif verträge aus. Insbesondere steht deren Abschluß und Durchführung die Ver schiedenheit sowohl der geologischen als auch der betrieblichen Ver hältnisse selbst auf ein und demselben Werke entgegen. Aber auch, wenn dies nicht so wäre, würden Tarifverträge sicher keine Friedens dokumente sein. Bekanntlich stehen die „freien" Gewerkschaften im Gefolge der sozial demokratischen Partei. Wie diese im politischen, so wollen sie im wirtschaftlichen Leben nicht den Frieden; das zeigen folgende Auslassungen der gewerkschaftlichen Presse. Das Organ der Malergewerkschaft schrieb vor einiger Zeit: „Die Frage der Tarif verträge ist eine Frage der Taktik; der Grundgedanke für jede Gewerkschaft ist, wie verbessern wir die Lage unserer Mitglieder? womit steigern wir die Macht der Or ganisation? In dem Augenblick, in dem der Aktionsfähigkeit der Gewerkschaften der Tarifvertrag als Hemmnis im Wege steht, wird es keinem Gewerkschaftler mehr ein fallen, für den Abschluß von Tarifverträgen zu plädieren Es wird in Zukunft nur darauf ankommen, wer von beiden Teilen der Stärkere ist, und dieser wird dann in die Lage kommen mehr und mehr dem Gegner seinen Willen aufzuzwingen." Weiter äußerte sich das Organ des deutschen Bauarbciterverbandes: „Inzwischen hat sich längst herausgestellt, daß auch bei den Tarifverträgen von der Ausschaltung des Klassenkampfes keine Rede sein kann, sondern daß umgekehrt die Bewegungen größer geworden sind, als sie jemals waren". Es ist eine starke Zumutung, wenn man den Braunkohlen-Bergwerken einen Tarif vertrag als Friedensdokument anpreist, der folgende Bestimmung enthält: „Dieser Vertrag endet nach voraufgegangencr einmonatlichcr Kündigung." Damit ist ausgeschlossen, daß es unter der Geltung des Tarifvertrages für längere Zeit zu einem wirtschaftlichen Frieden kommt. Ueberdies haben die Arbeiterverbände auch gar keine Zwangsmittel, um ihre Mitglieder zur Erfüllung der Vertragsbestimmungen anzuhalten. Die Einführung des 8 stündigen Maximalarbeitstages für sämtliche Bergarbeiter unter und über Tage und für alle Arbeiter in den Nebenbetrieben kann mit dem Hinweis auf ungünstige gesundheitliche Verhältnisse der Braunkohlenbergarbeiter nicht begründet werden. Die Braunkohlenbergleute erreichen nach Ausweis der knapp- schaftlichen Statistik im Durchschnitt ein durchaus normales Lebens- und Dienstalter. Ein ständig wachsender Prozentsatz der Arbeiter ist in Tagebauen und auf den Werksanlagen über Tage beschäftigt, also nicht schlechter daran Wie die land wirtschaftlichen Arbeiter. Es unterliegt keinem Zweifel, daß bei einer allgemeinen Einführung der Lstündigen Arbeitsdauer, also einer reinen Arbeitszeit von höchstens 7 Stunden die Wirt schaftlichkeit vieler Unternehmungen unterbunden würde. Die Miudestlöhue bei der Gedingearbeit können von den Werkbesitzern nicht bewilligt werden. Es wäre geradezu eine Prämie auf die Trägheit, wollte man bei der schwer zu überwachenden Arbeitstätigkeit der an vielen weitauSeinander- gelegenen Betriebspunkten beschäftigten Bergleute einen Vwrdestlohn gewährleisten. Die schwierige Beaufsichtigung macht im Bergbau Akkordarbeit (---- Gedingearbeit) notwendig. Der ost und plötzlich eintretende, von den Ablagerungsverhältnissen und der Beschaffenheit der Kohle abhängige Wechsel in den Arbeitsbedingungen aber erfordert, daß die Gedingesätze schnell und leicht den natürlichen Aenderungen folgen, und das ist nur durch freie Vereinbarung zwischen Beamten und Arbeitern möglich. Die Zusicherung eines Mindestlohnes ist umso weniger möglich, als nicht gleichzeitig eine Mindestleistung vorgesehen ist. Soll ein Unternehmen gesund bleiben, so mutz'für die Lohnhöhe nach wie vor die allgemeine Geschäftslage maßgebend sei«. Die Löhne sind nach der amtlichen Statistik im Jahre 191V von Vierteljahr zu Vierteljahr bereits wieder gestiegen; gegenüber dem Jahre 1905 ergibt sich für das Jahr 1910 eine Lohn steigerung von 10 bis l5°/o. Das erste Vierteljahr 1V11 brachte eine weitere Attfwärtsbewegnug der Löhne. Dagegen mußten die Preise für Briketts, Naß preßsteine und Rohkohle im Jahre 1910 und für das Jahr 1911 erheblich herab gesetzt werden. Würden die Schichtlöhne in der im Tarifvertrags vorgesehenen Höhe festgesetzt, so müßten viele Braunkohlenwerke, nicht zuletzt zum Schaden der Berg arbeiter selbst, den Betrieb einstelle«. Die im Tarif aufgestellte Verpflichtung für die Werksverrvaltungen und darüber hinaus auch für die Verkaufsorganisationen, Ersatzlieferungen für vom Streik betroffene Werke nicht zu übernehmen, muß schon im allgemeinen volkswirt schaftlichen Interesse abgelehnt werden, ganz abgesehen davon, daß damit jedes einzelne Werksunternehmen gänzlich der schrankenlosen Willkür der ArbeiterverbLnde ausgeliefert sein würde. Nicht die Hervorkehrung eines krassen Unternehmerstandpunktes, wie von der Streikleitung behauptet wird, nicht die schroffe Ablehnung berechtigter, aus wirt schaftlicher Notlage heroorgegangener Forderungen der Bergarbeiter hat den bedauer lichen Ausbruch eines ausgedehnten Bergarbeiterausstandes am 8. Mai d. I. im mitteldeutschen Braukohlenbergbau herbeigeführt, sondern einzig und allein das Machtbedürfms des sozialdemokratischen Bergarbeiterverbandes. li. liledeelc'scde Illontenwerice. Lndeltieede Lodlenwerde. L. koeüeelce, llöllnitr. üruelcüorf'lliellekener Vergbsu-Verein. 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