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Grenze; die Linie non Moskau nach Theodosia in die 2 Abheilungen von Moskau nach Kursk und von da »ach Theodosia; die Linie von Knrsk oder Orel nach Libau in die 2 Abtheilungen von Kursk oder Orel »ach Dünaburg und von da bis Libau; endlich bildet die Linie von Moskau nach Nischni-Nvwgorod nur eine Sekzion. Für jede Sekzion beginnt die Zinsengarantie vom Tage ihrer Inbetriebsetzung und dauert bis zum Ablauf der Konzessionsfrist oder bis zum Rückkauf durch den Staat. Für die Linie nach Warschau ist das Anlagekapital, dessen Zinsen rc. garantirt werden, auf 85 Mill. Silberrubel oder 340 Mill. Franken festgesetzt; für die Abzweigung nach Königsberg auf den durchschnitt lichen Betrag von 69,000 Silberrubel oder 276,000 Fr. pro Werst; für die übrigen Linie» auf 62,500 Silberrubel oder 250,000 Fr. pro Werst. Die Garantie bezieht sich übrigens insofern auf das Ganze des Bahnnetzes, daß die Erträgnisse der einzelnen Linien zusammengerechnet werden. 7. Die Zuschüsse des Staats auf Grund der Garantie sind aus dem späteren Reinertrag über 5 Proz. zurück zu erstatten mit Verzinsung zu 4 Proz. 8. Wenn der Ertrag der Bahn nach Warschau und zur preußischen Grenze über 5 Proz. beträgt, so ist die Hälfte des Mehrertrags zu verwenden, nm dem Staat die von ihm für diese Bahn ansgelcgten 18 Mill. Silberrubel ohne Zinsen (unbeschadet der allgemeinen Garantie) zurück zu erstatten. In dieser Absicht wird für die genannte Linie ein- getrennte Bctriebsrechnung geführt. 9. Zn jeder Zeit nach Ablauf der ersten 20 Jahre, vom Ende der zehn jährige» Bauzeit gerechnet, hat die Regierung das Recht die Konzession zurück- zukaufcn. Zur Bestimmung des Nückkanfpreises werden die reinen Erträgnisse der letzten sieben Bctriebsjahre berechnet, davon die Erträgnisse der zwei un günstigsten Jahre abgezogen und aus den übrigen fünf das Mittel genommen. Der so ermittelte Reinertrag bildet die der Gesellschaft in halbjährigen Raten zu zahlende Annuität bis zum Ablauf der 85jährigen Kvnzessionsdaner. Der Betrag der Annuität darf in keinem Falle weniger ansmachen als der Rein ertrag des letzten Betriebsjahres und auch nicht weniger als der garantirte Zinsenbetrag. 10. Bei Ablauf der Konzessionsfrist oder bei Rückkauf der Bahnen tritt die Regierung sogleich in den Genuß ter Bahnen mit ihrem zum Betrieb er forderlichen unbeweglichen und beweglichen Zugehör. Was das bewegliche Be triebsmaterial betrifft, so wird der Gesellschaft derjenige Theil hievon ersetzt, welcher der ursprünglichen Einrichtung zur Inbetriebsetzung später hinzugefügt worden; und zwar wird von dem Schätzungswerth des gejammten Materials für jede Werst Bahnlänge 5000 Silberrubel für die erste Einrichtung in Abzug gebracht werden. Der Gesellschaft verbleibt auch der Besitz aller nicht unmittel bar zum Betrieb der Bahnen erforderlichen Bauten und Einrichtungen, wie Cokesöfen, Maschinenfabriken, Docks ,c. ll. Während der Bauzeit und der nächstfolgende» 10 Jahre wird in Kon kurrenz mit den konzessionirten Linien keine Bahn gebaut werden, welche die gleichen Punkte verbindet, wofern nicht ernstliche politische und kommerzielle Rücksichten, die von der Regierung als solche erkannt werden, dafür sprechen. In solchem Falle würde die Konzession der neuen Linien vorzugsweise der Ge sellschaft unter gleichen Bedingungen zu Theil werden. (Schluß folgt.) Eisenbahn-Detrieb. Prämien für Entdeckung von Mängeln. In der letzten Konferenz des Mitteldeutschen Eisenbahnverbandes thcilte das Direktorium der Leipzig-Dresdener Eisenbahn folgenden von ihm untcrm 20. September v. I. ergangenen Erlaß an das Eiseubahnpersonal mit. »Die Regelmäßigkeit des Fahrdienstes auf der Leipzig-Dresdener Eisenbahn macht die pünktliche Innehaltung der im Fahrplane vorgcschriebenen Fahrzeit nothwcndig und cs ist die deshalb erforderliche Ordre unter dem 17. d. M. an das betreffende Dienstpersonal erlassen worden. Bei dieser Gelegenheit finden wir uns aber zugleich veranlaßt, den sämmt- lichen beim Fahrdienst sowohl, als bei Unterhaltung und Bewachung der Bahn Angestellten die größte Aufmerksamkeit auf ihre Dienstobliegenheiten wiederholt einzuschärfen, indem jede vorkommende Nachlässigkeit unnachsichtlich und aufs strengste bestraft werden muß. Dagegen wird allen denjenigen, welche irgend eine vorhandene Mangelhaftigkeit entdecken und rechtzeitig anzeigen und dadurch znr Verhütung von Unfällen beitragen, eine entsprechende Belohnung zugesichert. In dieser Hinsicht ist unter anderen ganz besondere Aufmerksamkeit zu richten auf Ausweichungen, Bahnübergänge, Kurven, auf die Lage der Bahn schwellen, auf Schienen und deren Befestigungen, auf Achsen, Räder und andere Theile an den Wagen, Lokomotiven und Tendern, gleichviel ob solche auf der Bahn laufen, oder auf den Bahnhöfen, in den Werkstätten aufgestellt sind. Für folgende Fälle werden als bestimmte Prämien ausgesetzt: 1) 3 Thlr. für die Entdeckung einer angebrochenen Schiene, 2) 3 Thlr. für die Entdeckung eines angebrochenen Radreifens oder Tyres an Wage», Lokomotiven und Tendern, 3) 6 Thlr. für Entdeckung einer angebrochenen Achse an Wagen, Lokomo tive» und Tendern. Die nä 2 und 3 bestimmten Prämien werden auch dann gewährt, wenn solche Mängel sich an fremden Transportmitteln vorsinden, sobald letztere zum Uebergange auf unsere Stazion bestimmt sind. In besonderen Fällen werden diese Prämien auch noch angemessen erhöh, werden." Zeitung. Inland. Württemberg. — Auf den württembergischen Telegraphenlinien (jetzt circa 51 Meilen mit 23 Stazionen), sind in dem Kalenderjahr 1856 an inter- nazionalen Staats- und Privatdepeschen abgegaugen 5918, angekommen 7348, durchgegangen 14,020, zusammen 27,286. An internen Staats- und Privat depeschen sind abgegangen und angekommen 16,090. Im Ganzen sind also an zahlbaren Depeschen befördert worden 43,376. Gebührenfreie Dienstdepeschcn wurden befördert 22,014. An Gebühren sind erhoben worden 29,743 ff. Im vorhergegangenen Kalenderjahre 1855 sind im Ganzew befördert worden an zahl baren Depesche» 28,295, demnach 1856 mehr 15,081, ferner an gebührenfreie» Depeschen 18,407, 1856 also mehr 3609, und wurden an Gebühren erhoben 16,816 ff., somit 1856 mehr 12,927 ff. Ausland. Frankreich. — Nach dem offiziellen Ausweise waren die Bruttoerträg- niffe der französischen Eisenbahnen in 1856 verglichen mit 1855 folgende: 1856 1855 Bahnlänge in Betrieb, Ende Dezember 6211 Kilom. . 5537 Kilom. „ „ ,, im Durchschnitt 5860 „ . 5047 „ Bruttoertrag im erste» Quartal . . 59,505,494 Fr. 48,873,079 Fr. ,, „ zweiten „ . 64,359,713 „ 62,338,450 „ „ „ dritte» ,, . 80,218,952 „ 79,085,418 „ „ „ vierten „ . 77,066,104 „ 68,700,382 „ „ „ ganzen Jahr . . . 281,150,263 Fr. 258,997,329 Fr. Bruttoeinnahme pro Kilometer 47,978 „ 51,317 „ Mehreinnahme in 1855 .... . 3,339 „ in Prozente» . . 6.51 Proz. In den Einnahmen sind nicht begriffe» die Staatsauflage von einem Zehntel, deren Betrag in 1856 .. 15,369,675, in 1855 .. 9,915,119 Fr. war. Die Einnahmen pro Kilometer hatten betragen in 1854 .. 45,025 Fr., in 1853 41,712 Fr. Im Lauf des Jahres 1856 sind im Ganzen eröffnet worden 674 Kilometer neue Bahnstrecken, wovon 7 zur Ostbahn, 70 zur Westbahn, 180 znr Orleansbah», 84 zur Paris-Lyoner, 26 zur Mittclmeerbahn, 74 zur Lyon- Genfer, 56 zur Grenvbler, 17 zur großen Centralbahn und 160 Kilometer zur Südbahn gehören. — Die Ostbahngesellschaft hat am 9. Februar d. I. die Strecke der Paris- Mülhauser Bahn von Nogent bis Stanges eröffnet, wodurch diese Bahn nun mehr von Paris aus auf 70 Kilom. Länge in Betrieb sich befindet. — Bon der Südbahn ist die Strecke von Mvrceur nach Saint-Martin-d'Oney von 25 Kilom. Länge dem Verkehr übergeben worden. — Die Ostbahngesellschaft hat eine neue Zweigbahn konzessionirt erhalten, nämlich von einem Punkt an der Paris-Mülhauser Bahn oberhalb Troyes bis Bar-sur-Seinc; ferner eine Verbindungsbahn der Linien von Vincennes und Saint-Maur mit der Mülhauser Bahn, erstere in 5, letztere in 2 Jahren zu vollenden. — Auf der französischen Nordbahn sollen vom 1. April d. I. Jahres- Abonnementskarten ausgegeben werden, für die freie Benützung aller das Nord bahnnetz bildenden Linien, zum Preis von 1100 Franken. Niederlande. — Den Herren Bruyne, Hantier u. Comp. ist, soweit es das holländische Gebiet betrifft, von Sr. Maj. dem König die Konzession zur Anlegung einer Eisenbahn von Lüttich über Tilburg nach Nymwegcn crtheilt worden. Personal-Nachrichten. Württemberg. — Se. königl. Majestät haben vermöge höchster Ent schließung vom 23. Februar dem Banrath Beckh in Zürich (Oberingenienr der schweizerischen Nordostbah») die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste, unter gnädigster Anerkennung der von ihm beim Eisenbahnbau geleisteten guten Dienste und mit dem Vorbehalte des Titels eines Bauraths, in Gnaden bewilligt. — Hofbaumeister k)r. v. Zanth hat von dem Großherzvg von Baden K. H. das Ritterkreuz des Zähringer Löwenordens erhalten.