Volltext Seite (XML)
Grscheiut täglich früh 6'/, Uhr. Neöattt«, «rprbtlloi, JvhaaniSgafie L3. Vp«chidm»«» trr Lttattii'»: Bormittags 10—12 Uyr. Nachmittags 4—S Uhr. Luuaüme »er für dir nächst kHenvr Nummer bestimmtrn Huserate an Wochentagen bis 3 llchr Nachmittag', an Lonn- >md Festtagen früh bis '/,» Uhr. I» »e, Filtole, flr Z,s.-X«aaym«: vtt« »lrmm. Univerfitätüstr. 22. Üoui» Lösche, Latharinenstr. I8,p. nur bi« '/^ Uhr. Miprigtr Jagcliiatl Anzeiger. Organ für Politik, Localgrschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Auflage 15.LL1». rvo>»e«e»t§»r«<» virrtüj.4»/,Mk^ incl. vrinaerlohu b Mt., durch di« Post bezogen 6 Mt. Jede eruzelu« Nummer 2L Pf. Belegexemplar 10 Pf. chebührcn für Exttabeitage» ohne Postbeförderung ZÜ Mt. mit Postbrsvrdcrung 4b Mk. Inserate Sgesp Petttzeile 2V Pf. Größere Schriften laut unserem PreiSverzeichnitz, — Tab eüa rischer Satz nach höherem Tarif. Ueetawe» unter dem kedarttmuslrich dir Spaltzeile 40 Pf- Inserate find stets an d. Erpedttio» zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung prnannwvrnuäo oder durch Postvvrschuß. Z 51. Mittwoch den 20. Februar 1878. 72. Jahrgang. An die Gewerbetreibenden Leipzigs und der Umgegend. Die hiesige Gewerbekammer hat in ihrer am 11. ds. abgehaltenen Plenarsitzung — deren Protokoll dem nächst zur Veröffentlichung gelangen wird — beschlossen, den Gewerbetreibenden Leipzigs und der Umgegend die vom Verbände deutscher Baugewerks-Meister und dem Verein selbstständiger Handwerker und Fabri kanten in der im vorigen Jahre in der Delegirten-Versammlung zu Darmstadt beschlossene Petition an den Reichstag, die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung betreffend. zur Unterzeichnung zu empfehlen. .... ^ . Indem die Kammer nun nachstehende 11 Hauptpuncte dieser Petition hierdurch zur Kenntmß der Ge «erbetreibenden bringt, ladet sie dieselben zu reger Betheiligung mit dem Bemerken ein, daß Unterschriften im Bureau der Gewerbekammer Neukirchhof 13, I., Vormittags von 10—12, Nachmittags von 4—6 Uhr ent gegengenommen werden. ... Den Vorständen geschloffener Corporationen stehen daselbst Exemplare der Petition mit den Motiven versehen zur Verfügung. Leipzig, den 17. Februar 1878. Die Gewerbekammer. Otto Klemm, Baumeister, stellv. Vorsitzender. Herzog, Secr. X. I) Jedes Lehrverhältniß ist durch schriftlichen Vertrag zu begründen. 8) Jeder Lehrvertrag ist 8 Wochen nach Abschluß bei der Gemeindebehörde des Lehrherrn oder bei einer «n derselben anerkannten Corporation zu beglaubigen. 3) Die Lehrzeit muß mindestens eine Dauer von 3 Jahren haben. 4) Nach Ablauf der Lehrzeit ist dem Lehrling ein Lehrbrief, beglaubigt durch die Gemeindebehörde des Lchrherrn oder durch eine von derselben anerkannte Corporation zu ertheilen und zwar nur auf Grund einer vorher abgelegten Prüfung. . . . ^ 5) Die event. zwangsweise Anhaltung der Lehrlinge zur Aushaltung des Lehrvertrages, sowie die Schaden ersatzpflicht derjenigen Lehrherren, welche wissentlich emen contractbrüchigen Lehrling in die Lehre nehmen, ist ttNWführen, event. ist für eine verfügte Geldstrafe Haft zu substituiren. 6) Eine Probezeit von 8 Wochen vor dem Contractabscbluß ist dringend wünschenswerth. 7) Die obligatorische Einführung von Fachlehrlings-Schulen unter Aufsicht und mit Unterstützung der Kommune und der resp. Corporationen ist wünschenswerth. v. Das Gescllcnwcscn betreffen». 8) Das contractlichr Arbeüsverhältniß zwischen Arbeitgeber undzArbeitnehmer ist durch Einführung einer gesetzlichen Legitimation zu befestigen. ^ Die Arbeitgeber betreffen» v) In jedem Bezirk, wo keine Innungen bestehen, sind von der Behörde gewerbliche Vereine auf solcher Grundlage zu orgamfiren, daß ihnen Corporationsrecbte verliehen werden können. Diesen Vereinen dürfen sich die Gewerbetreibenden der umliegenden Ortschaften «^schließen. 10) Fakultativ« Meisterprüfungen sind einzurichten und dieselben unter Aufsicht eine- Staat-« oder Gewvinde-CommissarS von Prüfungs-Commissionen abzunehmen, welche auS den korporativen Vereinen ge wählt werden. v. D»s vertziiltntß Mischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen». II) Gewerbliche Schiedsgerichte, bestehend zu gleichen Theilen aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, unter Vorsitz einer mit richterlicher Qualifikation ausgestatteten Person, sind obligatorisch einzuführen. Diesen Schiedsgerichten ist executivische Gewalt beizulegen. Nutzholz-Auction. Leipzig, 19. Februar. Neben der Orientfrage steht die für Deutschland fast noch brennendere Srage der Reichsregierungs- Organisation im Mittelpunkte der Diskussion. Kürst BiSmarck ist entschlossen — abweichend von seiner passiven Haltung in der Reichsgerichtsfrage — seinen ganzen Einfluß für die Annahme der Vorlage betr. die Stellvertretung des Reichskanzlers einzuwerfen. Wird der Ent wurf nicht ctiva bloS m Nebenpuncten abgeändert, sondern auch in seinen Grundgedanken vom BnndeSrathe umgestoßen, so ist der Kanzler nicht gewillt, wohl auch nicht im Stande, die Geschäfte wrtzuführen. Im Bundesrathe bekämpft man die Vorlage darum, weil sie den „föderativen Grund lagen" des Reiche- widerstreite. Dem gegenüber ist denn doch an den immerhin nicht ganz zu ver gessenden Gegensatz zwischen oen wörtlich geschriebe nen und den tatsächlich bestehenden „Grundlagen" des Reiche- zu erinnern. Unter den 42 Millionen Einwohnern des Reiches gehören fast 26 Millionen dem preußischen Staate an, so daß, wenn im Bundes- rathe. eben so wie im Reichstage, die Stimmen nach der Einwohnerzahl vertheilt wären, jede Ab stimmung schon vor ihrem Beginn entschieden wäre, Preußen stets die Mehrheit besäße. Mehr aber noch: unter den Bundesstaaten folgt der Größe nach aus Preußen mit fast 26 Millionen sofort einer (Bayern) mit nur 5 Millionen, dann nur drei Staaten (Sachsen, Württemberg, Baden, mit mehr als einer Million — wenn man von Elfaß- Lothringen, daS im BundeSrath nicht vertreten ist, absieht —, und jeder der übrigen Staaten hat unter einer Million Einwohner, bis herab zu dem Staate Schaumburg-Lippe mit 33,133 Seelen. Die reale Machtlosigkeit des größten TheilS der Bundes glieder verstärkt noch den Eindruck, welchen daS Verhältniß der Einwohnerzahl PreußenS zu der des Reiches hervorbringt: daß der „Bund", welcher den Namen „Deutsches Reich" führt, wesentlich, wenn nicht gerade auf dem guten Willen, so doch auf politischen ZweckmäßigkertSerwäqungen der preußischen Staatsgewalt, nicht auf entsprechenden Machtverhältnissen beruht. „Daraus folgt", sagt »er „Hann. Cour", daß die „föderativen" Ein richtungen, die nur auf Grund solcher Erwägungen, gegen die Natur der wirklichen Machtverhältnisse, geschaffen wurden, von den Mittel- und Kleinstaaten, denen sie zu Gute kommen, nicht auf allzu harte Proben gestellt werden dürfen. Daß dies nicht ge schehe, war geradezu eine ausgesprochene Bedingung bei der Schöpfung jener „föderativen" Ordnung. Schon im Norddeutschen Bunde hatte es Be denken erregt, daß für die Stimmenvertheilung im BundeSrathe die des alten Bundestages an genommen wurde, deren Widernatürlichkeit den Krieg von 1866 hcrbeigeführt hatte; noch ge fährlicher wurde dieses Verhältniß, als 1870 die Südstaaten eintraten und damit Preußen, das 26 von den 42 Millionen Einwohnern hat, mit siebenzehn Stimmen in einer Körperschaft von 58 Mitgliedern stand, ja, als diese unnatürlich „föderative" Grundlage deS Reiches noch dadurch verstärkt ward, daß vereinbart wurde, der Wider spruch von vierzehn Stimmen sollte jede Verfas sungsänderung verhindern. Man wollte den klei neren Staaten jede denkbare Sicherheit gegen eine systematische oder willkürliche Verringerung desjeni gen Maßes von Selbstständigkeit gewähren. daS ihnen geblieben war; doch e- wurde constatirt, daß man die öffentliche Meinung der Ration behufs Abschaffung dieser Garantien anfrufen würde, so bald dieselben dazu mißbraucht würden, die jenige Entwickelung der Reichseinrichtungen zu verhindern, welche im Laufe der Zeit sich alS noth - wendig Herausstellen mochte. Wenn aber in den letzten Jahren sich irgend ein zweifelloses Be- dürfniß des Reiche- gezeigt hat, so ist es da« nach einer besseren Organisation der ReickS« regierung." Der offenbarste Mißbrauch wäre es, wenn vom Bundesrathe wirklich der Versuch ge macht werden sollte, dem Kanzler in Bezug auf seine Berufung für die höheren ReichSämter eine neue, bisher nicht vorhandene Schranke anfzuerlegen, durch ein Verbot, dieselben preußischen Ministern «ufzutragen, oder Träger derselben zu preußischen Ministern zu machen. Treffend sagt der „Hann. Cour": „Auch die Offenheit, mit welcher der jetzige Reorganisation-plan in den letzten Monaten er örtert worden, bewies, daß weder die preußische Re gierung bei der Ausstellung desselben, noch die natio nale Partei bei seiner Unterstützung mit finsteren und geheimen Plänen gegen die kleineren Staaten umqegangen. Gegenüber der Loyalität und Sach lichkeit, mit welcher die Reformfrage so bi-her be handelt worden, wir» der BundeSrath nicbt umhin können, ebenso loyal und sachlich jede Forderung zuzugestehcn, deren Ueberflüssigkeit vom Stand punkte der ReichSintcresten au« man nicht nach- DounerStag, »en 21. Februar v., sollen im Forstreviere GraSdors von Nachmittags 3 Uhr an ca. 2 eichene, 15 ellerne, 6 buchene, 6 eschene, I maßholderner, I lindener, 3 birkene und 1 ahorner Nuttklützc und 5« Stück Wurzelhanse» unter den an Ort und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und der üblichen Anzahlung an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: im Stauditz, unweit des Seegeritz-Pöniher Eommunicationsweges. Leipzig, am 12. Februar 1878. Des »athS Forst-Deputation. Holz-Auction. Donnerstag, »en 21. Februar a. e. sollen im hiesigen Rosenthale von Vormittags 9 Uhr an ca. 25» Haufen Nar gemachtes Stockholz unter den an Ott und Stelle öffentlich ausgehangenen Bedingungen und gegen sofortige Bezahlung nach dem Zuschläge an den Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: Vormittags 9 Uhr am Rosenthalthore. Leipzig, am 15. Februar 1878. Des Raths Korst-Depntation. Gewölbe - Vermiethung. Bekanntmachung, die rückständigen Wafferzinsen betreffend. Den Wasserzinsrestanten für den 1. Termin 1878 bringen wir die Abführung ihres Wasserzinsbetrages mit dem Bemerken in Erinnerung, daß in allen den Fällen, wo die Abführung bis zum 10. März o. e. Nachmittags 5 Uhr nicht erfolgt ist, unnachsichtlicb die Absperrung der betreffenden Privatleitung verfügt werden wird. Leipzig, den 19. Februar 1878. Der Rath »er Stabt Leipzig. vr. Tröndlin. Harrwitz. Im „Mauricianum". Grimma'sche Straße Nr. I«, werden Ultimo September dieses Jahres mehrere Verkaussgcwölbe mit Entresolräumen miethfrei und sollen vom 1. Oktober 1878 an auf sechs Jahre im Wege der Licitation anderweit vermiethet werden. Zur Versteigerung der Gewölbe Nr. 2, 3, 4 und 5, vom 6-tö abgerechnet, ist der 25. Februar dieses Jahres vormittags 10 Uhr und der Gewölbe Nr. 1, 6, 7 und 11 der 26. Februar dieses Jahres vormittags 10 Uhr terminlich angesetzt. Reflcctanten werden ersucht, sich zu der angegebenen Zeit im Universitäts-Rentamt? (Paulinum) einzu finden und ihre Gebote abzugeben. Die Licitationsbedingungen liegen daselbst zur Einsichtnahme aus. Tie Auswahl unter den Bietern und die Entschließung in der Sache überhaupt bleibt dem Rentamte Vorbehalten. Leipzig, am 14. Februar 1878. Universitäts-Rentamt. , ^ ^ Grast Versteigerung von Bauplätzen. Zwei Bauplätze des Parcellirungsplanes für daS liuk» der Walbstraste gelegene, »er Etadtgemeinde und dem Georgenhause gehörige Bauareal, nämlich Nr. 18 an der Auenstratze von 26»» m Ellen -- 863 lD Meter. - 26 - Kregestratze - 271» -86» Fläcbengehalt sollen unter den in unserem Bauamte (Rathhaus, 2. Stockwerk) nebst dem Parcellirungsplane auSlregenden Bedingungen DounerStag beu 7. März ». I. vormittags II Uhr an Rathsstelle zu« verkaufe versteigert und es wird der Versteigerungstermin pünktlich zur angegebenen Stunde eröffnet, die Versteigerung selbst aber bezüglich eines jeden der ausgebotenen Bauplätze geschloffen werden, wenn darauf kein weiteres Gebot mehr erfolgt. Leipzig, am 15. Februar 1878. Der «ath »er Sta»t Leipzig. — vr. Tröndlin Cerutti. Bauplätz-Vtrkauf. Wir beabsichtigen den der Stadtgemeinde gehörigen, an der linken (Süd-) Seite d«S nach der Schwimm anstalt führenden Traktes der Schrebcrstraße rechts von der Plagwitzer Straße an dem Einflüsse des Kuh strangwassers in die Elster gelegenen Bauplatz Nr. 7 des betreffenden Parcellirungsplanes, Parcelle Nr. 2593 des Flurbuchs, von 375» II) Elle« - 12»3 Ü Meter Flächengehalt aus freier Han» »u verkaufe«. Die Verkaufsbedingungen nebst Situationsplan liegen in unserem Bauamte (Rathhaus. 2. Stockwerk) zur Einsichtnahme aus und sehen wir bezüglichen Kaufsofferten entgegen. Leipzig, den 15. Februar 1878. Der Rath Per Sta»t Leipzig. Oe. Tröndlin. Cerutti. weisen kann. Aber lediglich auf die Frage, was das Interesse des Reiches erfordert, kann cS auch im BundeSrathe ankommen. Keinesfalls, so denken wir, wird in dieser Angelegenheit, wie es wohl bei früheren Anlässen geschehen, Preußen, berw. die Rcichsregierung um des Friedens willen nachgeben. Einzelheiten der Vorlage, welche deren Zweck, die Ermöglichung einer geordneten Regierung des Reiches, nicht berühren, mögen geändert werdenj in der Hauptsache wird wohl die Meldung, bei der Einbringung deö Entwurfs im Bundesrathe habe der Reichskanzler die Annahme zur CabinetS« frage gemacht, nur verfrüht gewesen sein. Die Bundesregierungen aber dürften kein Gelüst nach der Situation tragen, welche entstände, wenn in einer Angelegenheit, in welcher Fürst BiSmarck die Mehrheit des Reichstags und der Nation auf seiner Seite hätte, ein Theil des Bundesrathe« zusammen mit den Ultramontanen und ihren Allnrten die Opposition bildete." Nach einer heute eingetroffenen Nachricht haben die Ausschüsse de« BunveSraths am Sonntag mit überwiegender Mehrheit Amendements zur Stell« Vertretungsvorlage angenommen, nach welchen die Stellvertretung erheblich eingeschränkt, so gut wie ausgeschlossen wäre für diejenigen Refforts, wo der Schwerpunkt der Geschäfte in der Beaufsichtigung der Bundesstaaten liegt, also hauptsächlich bei dem Eisenbahnamt und dem Justizamt. Dagegen würde die Stellvertretung stattsindcn können für Marine, auswärtige Angelegenheiten, Elsaß-Lothringen, Post und Telegraphen, auch für Finanzen, insofern daS Reich hierin eine eigene Verwaltung hat. Für die jenigen Aemtcr, wo die Stellvertretung ausge schlossen wäre, bleibt die Beaufsichtigung ohne jede Einschränkung bei dem Reichskanzler oder bei dem verantwortlichen Vicckanzler. Die Vorlage hat nun noch das Plenum des BundeSrath- zu passiren, ehe sie an den Reichstag gelangt. Nach Allein, waS darüber verlautet, und nach dem oben Ausgeführten wird sich der Kanzler schwerlich mit so wesentlichen Einschränkungen der Stellvertretung, wie sie die Ausschüsse Vorschlägen sollen, rufricdengeben können. — Bon der Annahme dieser Einschränkungen weiß die „Nat.-Ztg." noch Nicht-; sie meldet: Der Sitzung des Bundcsratbs- auSschusse« am Sonntag war der Reichskanzler durch anderweitig erwachsene Geschäfte beizuwobnen verhindert worden. Zu einer abschließenden Ver handlung ist es im BundesrathSausschuß noch nicht gekommen. Endlich sei noch eines (Sensation--) Telegramms der „Weser-Htg." gedacht, wonach in parlamen tarischen Kreisen verlaute, daß die Verhandlungen zwischen dem Reichskanzler und Mitgliedern der nationalliberalen Partei über deren Eintritt in die Negierung an den von Letzteren gestellten Bedingungen gescheitert wären (?). In Folge dessen wäre Camp hausen als Vicckanzler in Aussicht genommen. Die Friedensausfichten werden allseitig be stätigt; doch ist noch nicht bekannt, ob eine Ver ständigung über die Grundlagen der Berathung für den Congreß schon erzielt ist, der in Baden- Baden stattfinden wird und dessen Vorsitz dem Fürsten Bismarck angeboten sein soll. Nach einer Petersburger Correspondenz in der „Time-" ver langt Rußland, der Sultan solle zwar rvegen der drohenden griechisch-slawischen Frage Hüter der Meerengen »leiben, aber nur mit schmalem Ufer gebiet in Europa, Bulgarien müsse im klebrigen ein autonomer Tributärstaat werden. Rußland wolle Bulgarien zwei Jahre besetzt halten, habe aber übrigens kerne Einwendungen gegen gleich zeitige Ueoerwachuna der Reformen durch eine internationale europäische Commission. Diese Be setzung Bulgariens und seine Ausdehnung biS Adrianopel vrldet noch immer die Hauptschwierig« kcit. Keinesfalls wird der Congreß vor Abschluß des russisch-türkischen Friedens rusammentreten. Ein geheimes Bündniß zwischen Rußland und der Pforte soll bisher noch nicht bestehen Tagesgeschichtliche Urberficht. Leipzi,. 19. Februar. Au« Berlin, 18. Februar, wird gemeldet: AuS Anlaß der heutigen Doppelhochzeit sind seit den Mittagsstunden schon der Lustgarten, die Linden, der Schloßplay und die angrenzenden Stadttheile über und über mit Wagen und Fußgängern besäet- es herrscht die beste Ordnung, obwohl sich die zusammengedrängten Massen nur langsam und mit Müh« vorwärt« bewegen können. Das herrlichste mildeste FriihlingSwetter begünstigt die öffentlich« Feier derDoppelhochzeit in der karserlich- königlichen Familie Die Stadt prangt in einem Fah nen- und Flaagenschmucke, wie man ihn seit den SiegcSfeierlichkeiten von 1871 nicht mehr gesehen