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59 2. Zum Kohlen- oder Coaks-Transport von den hiesigen Nieder lagen bis ans Haus, bis mindestens 4 Ccntnern: im Innern der Stadt (a) pro Centner 1 Sgr. „ engern Rayon (d) pro Centner 1'/« „ 3. Zum Eishacken und Schneeschaufeln: mit Geräthschaften ä Mann pro Stunde 6 Sgr. ohne „ „ „ 5 ,, Bei Beschäftigungen der Dienstmänner auf bestimmte Zeit wird wenigstens eine Stunde berechnet. Die über volle Stunden reichende Beschäftigung wird bis zn einer halben Stunde mit der Hälfte des Stundensatzes vergütet, sonst aber die Stunde für voll gerechnet. k IV. Zusätze zum Tarif. Alle anderen, in dem Tarife nicht vorgesehenen Dienstleistun gen erfordern eine vorherige Uebereinkunft mit dem betreffenden Dienstmann. Die Sätze des Tarifs kommen nur bei Dienstleistungen, welche während des Tages (von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr im Sommer, und von Morgens 7 Uhr bis Abends 7 Uhr im Winter) beginnen, zur Anwendung. Dienstleistungen, welche nach 8 resp. 7 Uhr Abends beginnen und während der Nachtzeit zur Ausführung kommen, werden mit dem Doppelten der Tarifsätze remunerirl. V. Erläuterungen des Tarifs. Wird der Dienstmann zur Uebernahme einer Bestellung an einen bestimmten Ort geholt, welcher Aufforderung er Folge lei sten muß, so ist dafür im Innern der Stadt (a) nichts, in einem der Rayons (k> und e) 1 Sgr., sonst aber, wenn der Dienstmann nach längerem oder kürzerem Zeitverlust entlassen wird, der Tarif satz für bestimmte Zeilen, mindestens für einen Gang zu entrichten. Fünf Minuten müssen die Dienstmänncr auf ihre Aufträge unentgeltlich warten; bei einem längeren Warten kommen die Tarifsätze für bestimmte Zeiten, statt derjenigen für bestimmte Gänge» in Anwendung.