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Einschnitt aus. Von der Größe diese- Einschnitte- hängt der Zug der Lampe ab. Der Preis der ausgestellten Lampe ist 8 Thlr. Aehnlich construirte Lampen hat man auch früher für gewöhn liche- Oel angewendet. Bei der von Herm Lodde au-gestellten Lampe ist der Docht breit; bei zwei andern von den Herren 3 oft' und Kratze au-gestellten Photogenlampen von etwa- abweichender Construction ist der Docht rund. Ein Scheibchen von Metall füllt ziemlich den innern Durchmesser de- Dochte- au-. — Da- Pbotogen de- Herrn Lodde ist au- Bonn und wird au- Braun kohlen gewonnen (s. oben), da« der Herren Jost und Kratze au- Hamburg und wird au- dem Theer der schottischen Cannel- kohle dargestellt. — In Eilenburg und Delitzsch wird da- Photogen zur Straßenbeleuchtung benutzt. Einige au- dem Lager de- Herrn A. Bredow ausgestellte Gegenstände, Reisekästchen, Cigarrenkästchen rc., fanden die ge bührende Anerkennung; e- sind mit Au-nahme de- Eiersieder- sämmtlich Gegenstände der deutschen Fabrikation. Ein Cigarren kästchen für 70 Stück Ggarren kostet >2'/» Thlr., ein deSgl. in Form eine- Bilde- 8 Thlr.; ein Reiseetui 10 Thlr., ein andere- 12 Thlr. und ein dritte- 10'/rThlr. Ferner waren eine Cigarren dose, ein Schreibzeug mit SpirituSlampe und Tiegelpresse und rin Stock mit Compaß-<4 Thlr.) ausgestellt. Der Eiersieder (3»/,—4 Thlr.) besteht au- einem Blechgefäß mit einer Vertiefung am Boden, welche mit Wasser gefüllt wird. Die Eier werden oberhalb de- Wasser- in ein Drahtgeflechte gestellt; da- Erhitzen erfolgt durch eine Spiritu-lampe. Ist da- Wasser verdampft, so sind die Eier gerade gut, wie ein angestelller Versuch bestätigte. Herr Or. Hirzel bemerkt, daß man, um weiche Eier zu er halten, nur nöthig habe, dieselben nicht über 2'/r—3 Minuten im kochenden Wasser zu lassen. Für Schriftsteller, Setzer rc. sind kleine Metallklemmer aus Weißdlech zu empfehlen, welche von Herrn Nadler Sturm aus gestellt sind ; 100 Stück kosten 5 Ngr. Sie dienen zum Zusammen halten einzelner Blätter. Die eingegangene Frage: „Durch welche Substanz löst man Kautschuk so auf, daß in den daraus verfertigten Gegenständen (z. B. Kathetern) kein Theil de- Auflösung-mittel- zurückbleidt, welcher sich dann beim Gebrauche auSscheiden kann", beantwortet Herr vr. Reichendach dahin: Gummi - Elafticum wird in kochendem Wasser sehr weich und quillt auf und wird dadurch leichter löslich; noch mehr ist die- der Fall in Alkohol; doch wird es von diesen Substanzen nicht wirklich aufgelöst. Löslich ist da- Gummi-Elasticum in Aethrr, Terpentinöl, Steinöl, Theeröl und ätherischen Oelen, Chloroform rc. Alle diese auflösenden Stoffe sind sehr flüchtig; liegt daher der Gegenstand längere Zeit, so wird da- Lösungsmittel gänzlich verdunsten und keinen Einfluß mekr auSüben können. Die Katheter bestehen au- Hanfgewebe mit Kautschuk überzogen und haben sich selbst bei längerer Anwendung in warmer Feuchtigkeit gut bewährt. Die Katheter au- Gutta- Percha sind zu spröde und daher für chirurgische Zwecke jetzt gänz lich außer Gebrauch. Die Katheter au- decalcinirtem Elfenbein, welche durch Einweichen in Salzsäure oder Salpetersäure hergestellt werden, sind etwa- theurer <15 Ngr.) als die au- Kautschuk (10 Ngr.); sie müssen vor dem Gebrauche in warmem Wasser eingeweicht werden. In der nächste« Verhandlung sollen photometrische Versuche mit Photogen angestellt werden. bä. Thiermißhandlung. Wenn in Nr. 320 sich abermals eine Stimme über die Bar barei gegen die Thiere erhebt, so will man dazu nur bemerken, daß alle diese Klagen zu nicht-, zu gar nicht- fruchten, wen« man sich nicht entschließt, der Sache mit Ernst entgegenzu- treten — nämlich durch Bildung eine- Vereins, wie in den meisten großen Städten. -s- Vermischtes. Zur Nachricht für Kaufleute, welche mit dem Bergischen ver kehren. — Da- königliche Handelsgericht zu Elberfeld hat ent schieden, daß Protest- und Retourkosten auf Wechsel, welche weder acceptirt, noch mit ausdrücklicher Autorisation der resp. Bezogenen ausgestellt sind, von diesen nicht ersetzt zu werden brauchen. Dieser Satz soll durch mehrjährige Praxi- sanctionirt und insofem juristisch richtig sein, al- allerdings ohne jene vorerwähnten Bedingungen ein eigentlicher Wechselvertrag zwischen Aussteller und Bezogenem nicht besteht und folglich die Consequenzen eine- solchen nicht in Anwendnng kommen solle«. Kaufleute, welche Handelsförderungen im Bezirke de- königl. Handelsgerichts zu Elberfeld haben, müssen also die Erlaubniß zur Verfügung über ihr Guthaben mittelst Wechsel einholen, wenn sie nicht selbst oder durch Bevollmächtigte eincassiren, oder Gefahr laufen wollen, etwaige Retourkosten ihrer unbezahlten Abgaben nicht ersetzt zu erhalten. Vor dem Grafschaftsgericht zu Exeter in England verklagte unlängst ein gewisser Abraham einen gewissen Minty, weil der selbe sich im Besitz eine- Hunde- und eine- Hahne- befand, die den Kläger durch ihre musikalischen Leistungen belästigten. Da- Bellen de- Hunde-, behauptete Abraham, sei unausstehlich; eine noch unleidlichere Bestie aber sei der Hahn, welcher sich sieben bi- acht Mal in der Minute ein lautes gellende- Krähen erlaube. Er, Abraham nämlich, glaube da- Recht zu haben, eine Ent schädigungssumme von 1 Pfd. St. für die seinen GehörSnerven angethane Marter zu beanspruchen. Der Richter, Hr. I Tyrrell, räu-perte sich und gab sein Gutachten dahin ab, daß Niemand, weder in Dorf noch Stadt, befugt sei, Gethier zu halten, welche- der Nachbarschaft zur Last falle; nur müsse letztere in ihren An forderungen auch etwa- freundnachbarliche Nachsicht walten lassen. Einem Hunde sei e- nicht zu verargen, wenn er von Zeit zu Zeit einmal belle, eben so wenig einem Hahn, wenn er unter Beobach tung der gehörigen Maßhaltung hier und da krähe. Doch glaube er kaum, daß ein anständiger Hahn nöthig habe, seine Trompete 150 Mal in 25 Minuten erschallen zu lassen, und daß ein an ständiger Mensch sich eine solche Musik gefallen zu lassen brauche. Schließlich verhängte er über den Eigenthümer des gefiederten Musikanten eine Geldstrafe von 1 Schill., durch welche da- Krähen für den Monat September abgebüßt werden sollte, und theilte Hrn. Abraham mit, daß e- ihm freistehe, für jeden einzelnen Tag im Jahre gegen den ruchlosen Hahn wegen seines KrähenS eine Klage anhängig zu machen. (D. A. Atg.) In Haffelt in Belgien wurde Jemand, Namens Willens, zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, weil er seine 80jährige Mutter ins Feuer geworfen hatte. Ein Nachbar halte ihn nämlich überredet, sie sei eine Hexe und habe seinen Sohn, der an der Schwindsucht daniederlag, bezaubert; der Zauber könne nur gebannt werden, wenn er die Hexe in- Feuer werfe. An demselben Abende, wo Willen- den Rath erhalten, machte er auf dem Heerde seiner Küche ein großes Feuer an, schleppte seine 80jährige Mutter herbei und warf sie drei Mal in das Feuer, so daß die alte Frau sich gefährlich verbrannte. Zum größten Leid wesen Willen- wurde der Zauber aber nicht gebannt ; den andern Tag starb sein Sohn. (D. A. Atg.) Das Pariser Gerichts-Journal „Le Droit" macht auf eine neue Art Diebstahl aufmerksam, welche in letzter Zeit in mehreren der elegantesten Hotel- der französischen Hauptstadt mit viel Erfolg verübt wurde. Ein sorgfältig gekleideter Herr erscheint gegen 11 Uhr Abend- in einem der ersten Hotel- und verlangt ein Zimmer blo- für eine Nacht. Seine Papiere und sein Gepäck hat er, wie er sagt, am Bahnhof gelassen; er will um 4 Uhr früh wieder ab- reisen. Im Laufe der Nacht hört Herr L., der neben dem Zimmer de- neuen Gastes wohnt, diesen Letzteren laut sprechen, al« ob er sich mit dem Hoteldiener unterhielte. Gleich darauf tritt Jemand bei Herrn L. ein, der nach der Gewohnheit der meisten Reisenden den Schlüssel in der Thür stecken gelassen hatte, ohne zu schließen. „Wer ist da?" — „Ich din'S", ist die Antwort, „der Hotel diener; ich suche Zündhölzchen, um die Kerze bei dem Herrn nebenan, der gleich fortreisen wird, anzuzünden." Dabei tappt der Sprechende, der Niemand ander« als der spätgekommene Passagier, ein durchtriebener Gauner, ist, mit der Hand auf dem Nachttisch, auf dem Kamin u. s. w herum, als ob er die Zünd hölzchen suchte, um aber in Wirklichkeit Uhren, Geld und was er sonst Kostbare- erwischen kann, zu packen. „Ich habe keine Zünd hölzchen, lassen Sie mich schlafen", brummt der Herr verdrießlich. — „Verzeihung, mein Herr, ich gehe schon", erwiedert der vorgebliche Diener. Und er beginnt dann dieselbe Scene von Neuem in einem zweiten Zimmer. Nachdem er mehrere Passagiere auf diese Weise geplündert, verläßt er da- Hotel in der unbefangensten Weise. — Da, wie gesagt, dasselbe Manöver bereit- in mehreren HorelS ausgrsührt wurde, so fordert „Le Droit" die Reisenden auf, die üble Gewohnheit, ihre Zimmer bei der Nacht offen zu lassen, abzulegen.