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«.Jahr,«»,. ^Sö» Abens-Ausgabe Dienstag, 1«. November lir» Gegründet 18S« DradtantchrMi »schlicht«« »re»»,,. Asrnlpkechsr-Sammelnummer: 2 V 2^1 Nur iür Nachts»,»»,, S0S11. vom l6. dt» 30. Nov«Inder lS2« dei ILgl. zweimaUqer ZusieUun, Irei Kau, I.S0 Wl>. BkAUgS'WkoUyk P^Nb«»ug»pr»t» Mr Mona« November 3 Aiard von, Pol>zull»llu»g»i,edlidr. «kiszei»»»»«» l» PIe»»l,. Dt, Anzeigen werden nach «oldmard derechnel; die »inipallia« 3V mm vrelt« Slnzeigm^n-ile: L L"L"ür«7. " ' yta. 0fterteng»dM»r lÜ VIg. Ausw. Aufiritg» aeg. Norou»d«»adlung oukerdald I Schrift!,Umiq und kauplgelchitslellellei »«rteuftrab« SS42 Dru» u. Verlag von Ui»,Ich » «eich,»», in Dresden. Dostlchech-Nonlo 1066 Dr«»dr». Nachdruch nur mll deutlicher lLuellenonqab» .Dresdner Nachr."> zulitllig. Unverlanqle SchrlUlllich« werden nicht auldewadrl. Jeutsch-sranzösische Cntwassnungsdeüatte. Berlin hofft auf Bereinigung der MilitürkontroUsrage bis Ende dieses Jahres England verllaaMchl seinen Rundfunk. — Der badische Finanzminisler gegen die Finanzausgleichspläne Dr. Aeinholds. licht -N. Bet den tmeder «niVerftö Verhandlungen in Berlin und Paris. (Trahtmrldong unsrer verltuer Schristlrttung.» Berlin. 1«. November. I« der EntwassnnngS» frage habe« sich die dentfche und die französische Regier»«« darüber geeinigt, bah die «eitere« Verhandlungen, «m ein rascheres Tempo herbcizusührcn, mündlich erfolgen sollen, und »war gleichzeitig in Berlin und Paris. In Berlin wird über die mehr technische« Angelegenheiten verhandelt, namentlich über die Fragen der Kasernen «nd des Kriegs, gerätö. Die übrigen Fragen «erden in Paris besprochen werden, namentlich die über Königsberg, die Verbünde und die Polizei. Die Frage des Oberbefehls ist erledigt, ebenso die der industrielle» Abrüstung: über den Fall des Skrwalters Puch wird nur mit der französischen Regierung verhandelt. — In Berlin wird an der Hoffnung sestgehalten, dab bis Ende dieses Jahres die Verhandlungen abgeschlossen «erden. Versprechungen sind seitens der deutsche« Negierung nicht gegeben worden. Die Pariser Meldungen hierüber treffe« «i erledigende« RechtSpnnIten handrlt es sich t gegen den Versailler Vertrag, noch etwa dar««, dab l Sicherheit der Alliierten als gefährdet angesehen wird. Was dieMilitärkvUtrvlle anlangt, so ist diese «ach deutscher Auffassung beendet, wenn anerkannt ist. das, Deutschland seinen Vcrpflichtnngen in bezug aus die Entwaffnung durch aus genügt hat. Die Investigationssrage hat damit nichts ,« inn. Ob diese noch ans der Dezembcrtaguna des Bölkerbnuds- rates behandelt wird, steht noch nicht scsi. Jedenfalls müssen wir «ns dagegen verwahren, dab die Investigation als eine Fortsetzung der Militärkontrolle in anderer Form angesehen wird. Die Unterredung zwischen Driano und Lord Lrewe. Ueber die Entwaffnung Dentschlands. Paris, 16. Nov. Bet der gestrigen Unterredung zwischen Briand und dem englischen Botschafter Lord Crcwe wurde, wie das letztem«!, die Entwaffn»«« Deutschlands besprochen, die zurzeit Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen Berlin, Paris und London ist. <T.-U.) Der neue Vorsitzende de» Obersten Ariegorate». Paris. 16. No». Zum Vorsitzenden des Obersten Kriegs- :atcs wurde der bisherige Inspekteur der Luftschissahrt, General NIessel, ernannt. Er war seinerzeit der Vorsitzender der Interalliierten Kontrollkommission, die die Räumung der baltischen Provinzen überwachte. (T.-U.1 Ein Deutscher in Frankreich ermordet. Eisenach, 18. Nov. Der Sohn eines hiesigen Fabrik- bcsitzers wurde auf einer Geschäftsreise in einer süd- sra»Mischen Stadt ermordet »nd seiner Barschaft beraubt. Er starb Im Krankenhaus, ohne das Bewubtsein wiedererlangt zu haben. Die amtliche Untersuchung ist im Gange. lT.-UI geh« Schüler vor dem sranzöstschen Mtlttiirgerlchl. Kusel i. Pf., 18. Nov. Am IS d. M. haben sich vor dem hiesigen Militärgericht zehn Schüler zn verantworten. Es wird ihnen vorgeworfe», beim Spielen in einer Frei stunde patriotische Lieder, u. a. auch das Deutschlandlied, ge sungen zu haben, ll) Ueberwachunq -er slidsrainösischen Küste. lD u r ch Funksvruch.I Paris, lü. Nov. Wie dem »Echo de Paris" ans Toulon- sur-Mer gemeldet wird, übt die Polizei auf Grund besonde rer Anordnungen längs der Küste eine strenge UÜber wachung über die dort befindlichen Spanier und Italiener aus. Anlab dazu gaben Meldungen, dab An gehörige anarchistischer Vereinigungen ans Amerika, der Schweiz und Italien beabsichtigen sollen, die Grenze zu über schreite». Sollte cs sich wieder, so fragt das Blatt, um ein Komplott -pge« Mussolini bandeln? lW. T. B.i A ^ AKöWetfung kutalautscher Separatisten. Parts, 16. Nov. Gegen die 8V in Pcrpignan verhastetcn, aber nicht gerichtlich verfolgten Teilnehmer an der katalani sche» Verschwörung wurde die Ausweisung beschlossen. Sämtliche Teilnehmer verlangten, «ach der belgischen Grenze abgekchobe« z« werben. Bei der Vernehmung der in Pcrpignan verhafteten 27 katalanischen Separatisten gab einer von ihnen a». datz ihr Plan daraus hinauSgcgangen sei. eine katalanische Republik zu gründen, die als ctn pyrenäischcS Belgien sich mit Frankreich verbünden wollte. Darüber, ob noch geheime Waffenloser vorlnindcii seien, wurde die Auskunft ver weigert. Es sei möglich, dass, wenn noch Wassciilagcr vor handen seien, diese den Verschwörern gute Dienste leisten könnten. « Paris. 16. November. General Pcpplno Gari baldi ist beute Nacht in Paris eingetrossc». Bei seiner An kunft in Cberbonra wurde er über den Stand der Unter suchung gegen seinen Bruder unterrichtet. lT. U.s Der „Polemkin-'yttm in Frankreich. Paris, 16. Nov. Am Montag wurde.der „Potcmkin"-Film in Paris vor geladenem Publikum vorgeführt. Wie berichtet wird, geriet das Publikum mehreremal derart in Aufregung, dab der Borführungssaal erleuchtet werden Mlibte. Man glanbt nicht, daß der Film für Frankreich srcigegcbcn werden wird. Victor Bafch Vorsitzender der Liga für Menschen- rechte. Paris, 16. November. Wie „Ere Nouvellc" mitteilt, ist Victor Basch an Stelle von Ferdinand Buisson, dessen Rück tritt gemeldet wird, zum Vorsitzenden der Liga für Menschen rechte vom Zentralausschub dieser Liga gewählt morde». («Ms Die Verstaatlichung des englischen Rundfunks. Verbot einer deutschen Rundfunkrede über den Bölkerbundsbeilritk. London. 18. November. Im Unterhaus legte heute der <He»eralpostmir,tster eine Nachtragsfordcruiig für die britische RundsunkkorperaUon vor, die am 1. Januar den bisher von einer Privatgesellschaft betriebenen Nun-dfiinkdienst im Staatsanftrag übernehmen wird. In der Begründung führte der Gencralvostmeistcr unter anderem aus: Es seien Einwürsc dagegen erhoben worden, der neuen Rmrdfiink- lorporatton Vollmachten znr Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten zu geben. Er müsse erklären, dab die Rund- sunkkorvoration aus Gründen von Recht und Billigkeit, nicht um ihr eine privilegierte Stellung zn schassen, möglichst weit gehende Vollmachten znr Ne'chassiing und Verbreitung von Nachrichten erhalten müsse. Anscheinend werde von manchen Zeitungen die Ansicht vertreten, dab die Verbreitung von Nachrichten durch den Rundfunk den Interessen der Presse schädlich sei. Er seinerseits sei dagegen der Meinung, dach das Publikum immer ein Bedürfnis nach einer gedruckten Zeitung habe» werde und dab die Verbreitung von Nachrichten durch den Rundfunk dieses Bedürfnis nur erhöhe» werde. In der weiteren Debatte über die Ergänzung des Bor. anlchlagS für die Niindsunkkorporatlonen in Höbe von 2V8S60 Pfund, die zum Schlub der Debatte ohne Abstimmung ge- nehmigt wurde, wies der Abgeordnete Ammon, der die Frage »er Nichtverbrettnng von strittigen Gegenständen durch den Rundfunk behandelte, daraus hin. das, di« Rede eines hervor ragenden Deutschen sgcmrint ist Dr. Ernst Deibmann» über Deutschlands Etniritt in den Völkerbund, die durch den Rund funk veitdrettet werden sollte, durch Len Generalpostmcisier nicht »u-tlassen worden sei. . l Ammon sagte, daS untersagte Thema sei von allererster Bedeutung und würbe das internationale Einverständnis ge fördert haben. Der Vertreter des GeneralpostmeisterS, Vis count Wolmer, der für die Regierung antwortete, er klärte, er habe den Vortrag gelesen. Es stimme, datz er mög licherweise nichts enthalte, wogegen er persönlich Einwendun gen erheben werde, aber er entlmlte Stellen, gegen die viele Leute Eimveirdungen erheben würden. Der Vortrag enthalte eine Verteidigung Deutschlands »nd werfe Frage» auf, die seiner Ansicht nach in gewissen Kreisen eine Verstimmung ver. Ursachen würden. sW.T.B.) Vollsitzung der brilischen Reichskonferenz. Lpnd»«, 16. Nov. Die britische Reichskonferenz hielt gestern unter dem Vorsitz Baldwins in Anwesenheit des gröbtcn Teiles des Kabinetts, sowie aller Ministerpräsidenten der Dominions in zwölfte Vollsitzung ab, tn der die Be sprechung der V e r t e t b t g u n g s fr a gc » fortgesetzt wurde. Wie der parlamentarische Korrespondent der „Times" be richtet. ist nicht beabsichtigt, die aus der Reichskonserenz zu der Frage der Verteidigung gehaltenen Reden zu veröffentlichen. Anarisse aus ««fernen der Bürgerwehr in Irland. London, 18. Nov. Im Anschluss an bewaffnete Angriffe auf Kasernen der Bürgerwehr des Freistaates Irland wurden beute mehrere Personen verhaftet. Es scheint, dass sieben ver schieden« Angriff« unternommen wurden. Die yriedensneiguna der englischen Vergardeller. London. 16. Nov. Die bisher aus zehn BcrgwcrkS- distrikten vorliegenden Abstimmungsergebnisse über den non der Regierung zur Beilegung des Kohlenstreiks gemachten Vorschlag haben eine grobe Mehrheit für die Annahme des Vorschlages ergeben. . - _ Die Stellung »er unehelichen Kinder im kommenden Recht. Von ObcrhccreSaiimalt Frey, Dresden. Die Gesetzgeber aller Kulturvölker haben sich mit dem Problem der Behandlung der unehelichen Kinder in recht licher Beziehung befaßt. Dieser oft recht bemitleidenswerte Teil der menschlichen Nachkommenschaft bedurfte von jeher auch in sozialpolitischer Beziehung einer ernsten Berücksichtigung. ES gab Zeiten, in denen die uneheliche Geburt einen Makel aushestete und öffentliche Remter waren solchen Volksgenossen verschlossen, ein Erbrecht war ihnen weder der Mutter noch dem Vater oder deren Verwandten gegenüber eingeräumt. Zn erinnern ist an das französische Recht, das den Beweis der Vaterschaft abschnitt >la icciieiciie <ie la pstcrniic ert interckitc). Wieder andere Gesetzgeber stellen sie den ehelichen Kindern gleich, soweit die Mutter und deren Verwandte in Betracht kommen, denn „sie haben keinen Vater". Die moderneren Ge setzgebungen haben dagegen die Stellung der unehelichen Kin der noch mehr gehoben uiid suchen diese auch in Beziehung zu dem Vater zu bringen. Das jetzt geltende Recht setzt aber nur eine Unterhaltspflicht des B aters.gegen- über dem Kinde, außer der E n t i ch ä d i gnn g s p s l i ch t der Mutter, nicht aber verwandtschaftliches Recht des Kin des gegenüber dem Vater fest. Bei dieser Rechtslage kommt in ausschlaggebender Meise die Frage des Beweises der Vater schaft in Betracht und die viel umstrittene nach dem Bürger lichen Gesetzbuch gültige sogenannte exceptio pkiruinm sdie Einrede des Verkehrs mit mehreren Männernj beraubt unter Umständen das Kind und die Mutter aller dieser wirtschaft lichen Vorteile. Sicher hat sich das oft recht hart für Mutter und Kind ausgewirkt. Wer aber in der Reinheit des Weibes den Angelpunkt der Aufrcchterhaltung der Geschlechtsmoral sieht und dem Gleichheitsdrang bei der grundlegenden Ver schiedenheit -er Geschlechter nicht zustimmt, kann dieser Rege lung feine Zustimmung nicht versagen. Unsere leichtlebigere, vom Gleichheitsdrang erfüllte Zeit hat aber weitere Schritte getan, um das Lvö der unehelichen Kinder zu heben. Ob dadurch der moralische Hochstand unseres Volkes gesichert bleibt, scheint dabei nur eine nebensächliche Rolle gespielt zn haben. Schon die Reichsverfassung vom 11. August ISIS hat sich in Artikel 121 der unehelichen Kinder angenommen, indem sie aiiordnct, dass ihnen durch die Gesetzgebung die gleichen Be dingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Ent wicklung zu schaffe» sind, wie den ehelichen. In Verfolg dieser Richtlinie ist schon im Jahre 1S28 der Entwurf eines Ge setzes über die unehelichen Kinder und die An- nähme an Kindes Statt von der Reichsregierung vor- gelegt worden, das für die uns beschäftigende Materie wichtige Neuerungen von grundlegender Bedeutung bringt. Soweit be kannt. hat dieser Gesetzentwurf, der wohl nur den beteiligten Behörden bekannt geworden ist. bisher nur tn Fachzeitschriften Besprechung gesunden. Bei der sozialpolitischen Bedeutung der ganzen Frage lohnt sich aber auch in der Tagespresse ein« kritische Darlegung der geplanten Aenderungen des jetzigen Rechts-ustaiidxs. Sie bestehen im wesentlichen darin, daß für die Verfolgung der Ansprüche der unehelichen Kinder und der Mutter gegen den mutmaßlichen Vater auf Antrag eines Berechtigten allein das Vormundschaftsgericht entscheidet, also der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten auSgeschlvssen, lind daß die exceptio piurium mit ihren jetzigen Folgen iv e g g e f a l l e ii ist. Die wiederum geplante Be schränkung der ordentlichen Gerichte — so bedauerlich grund sätzlich jede derartige Vermehrung der Zahl der Sondergerichte und die Ausschließung des ordentlichen Rechtsweges sein mag (vgl. R. V. Art. Ivöj — wird den Beteiligten den Vorteil bringen, daß intime Angelegenheiten nicht mehr tn öffentlicher Verhandlung besprochen werden, und daß die Entscheidung, losgelöst von den Fristen des Prozeßverfahrens, schneller un billiger erfolgen kann. Voraussetzung für den Verlust der Rechtsgaraiiticn des ordentlichen Verfahrens muß aber sein, -aß noch einfache und klare Verfahreiißvorschriften erlassen und zu Voriiiiindschaftsrichtcrii, deren Tätigkeitsfeld durch die geplanten Aenderungen sich wesentlich ausdehnt, nur geistig auf der Höhe stehende Richter mit sozialem Verständnis er- naiiiit werden. Die Lage bei der Geburt eines unehelichen Kindes ist im» folgende: Der Vater erkennt freiwillig gegenüber dem VorininidschaftSgcricht seine Vaterschaft aus drücklich an, oder er wird vom gesetzlichen Vertreter des Kin des vor daS Vormiindschastsgericht geladen und dieses stellt nach seiner und der Mutter Befragung durch eine besondere Entscheidung seine Vaterschaft fest. In beiden Fällen gilt er dadurch als der unterhaltspflichtige Vater mit Ausschluß aller sonstiger Männer, die etwa mit der Mutter im Verkehr ge- standen haben. Verbleibt es bei dem Anerkenntnis oder dem FcststeNiingSbcscheid, so sind, wenn anders der Vater oder dessen Elter», die »ach dem Entwurf ebenfalls als Zahlung», pflichtige in Betracht kommen könne», zahlungsfähig sin», Kind und Mutter gegen wirtschaftliche Not geschützt. Den» die Verpflichtungen deS Vaters sind nicht unwesentlich erhöht. Bereits vier Woche» vor der Geburt hat er der Mutter di« Kosten des Unterhalts zn ersetzen und auch für ieden Schaden auszukommen, den die Mutter infolge ihres Znstan.tzeS gehabt