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GR. II. LANDWIRTHSCHAFT, FORSTWIRTHSCHAFT UND GARTENBAU. FISCHEREIWESEN. 45 sehen ist. Die speciellere Pflege der Ver vollkommnung der Landwirthsehaft in den verschiedenen Län kommt den Haushal tungs-Gesellschaften zu, welche auch jähr liche Berichte veröffentlichen *). Unterricht in der Theorie und Praktik der Landwirthsehaft wird ertheilt in zwei höheren landwirthschaftlichen Instituten (Ultuna unweit Uppsala und Aluarp bei Lund) und in 27 unteren landwirthschaft lichen Schulen. Die landwirthschaftlichen Institute ertheilen einen höheren wissen schaftlichen Unterricht (für die sog. Eleven), wogegen die landwirthschaftlichen Schulen ihr Augenmerk mehr auf die praktische Ausbildung tüchtiger landwirtschaftlicher Arbeiter richten. Bei jedem der beiden In stitute sind 4 Freielevenplätze und bei je der der 27 Schulen 12 Freiplätze für Lehr linge, welche während eines zweijährigen Cursus abgabenfrei Unterricht, Obdach und Kost erhalten. 1870 war die Anzahl der Eleven 63 und der Lehrlinge 61 bei den Instituten und 367 bei den Schulen. Diese Lehranstalten haben zur Ent wickelung und Verbesserung des Acker baues viel beigetragen und werden von dem Publicum mit allgemeinem Vertrauen umfasst. Zum Unterricht in der Meiereihaushal tung sind mit Unterstützung von Staats mitteln zwei Meiereischulen eingerichtet und ausserdem wird bei privaten gut besorgten Meiereien den von dem Verwaltungs-Comite der Königl. Akademie der Landwirthsehaft angenommenen Meierei-Zöglingen Unterricht ertheilt. Zur Aufhülfe der Viehzucht des Lan des sind von Zeit zu Zeit Thiere zu Stamm- holländereien eingekauft, und es sind Thiere von der kurzhörnigen, Ayrshire-, Pembrok- shire-, Voigtländer- und Algauer-Eace aus- stationirt worden; ausserdem sind Thiere von der holländischen Rindviehrace stets geschätzt worden und haben sich längst verbreitet, besonders in den südlichen und mittleren Theilen des Landes. In der neue sten Zeit haben sich mehre grössere Actien- gesellschafts-Meiereien gebildet und die ') Bidrag tili Sveriges officiela Statistik. N). Jordbruk och Boskapsskötsel (Landwirthsehaft und Viehzucht). Berichte der Haushaltungs- Gesellschaften für die Jahrel865—1870,nebst einem von dem statistischen Central-Bureau ausgearbeiteten Auszuge. Meiereihaushaltung hat im Allgemeinen grosse Fortschritte gemacht, seitdem die von Herrn J. G. Swartz auf Hofgärden in Östergötland erfundene Abkühlungsmethode durch Eiswasser allgemeinere \erbreitung gefunden hat. Zwei umherreisende Unterrichter wer den von dem Staate besoldet, um Rath und Aufklärung zu ertheilen über die Pflege, Auferziehung, Ausfütterung und übrige Behandlung des Rindviehes sowie über die Veredlung desselben durch die Auswahl an gemessener Zuchtthiere. Diese Personen er theilen auch Unterricht in der Behandlung der Milch, in der Käse- und Butterberei tung und machen Vorschläge zu zweck mässigen Holländerei- und Meiereigebäuden. Zur Verbesserung der Schafzucht sind Schäfereien eingerichtet und einzelnen Per sonen Merino-, Southdown-, Cheviot- und Dishleyracen übergeben worden. Zur Ver edlung der Wollenkultur und der Schäfe reien ist ein besonderer von dem Staate be soldeter Beamter angestellt, welcher die Schäfereien der Krone jährlich inspicirt und privaten Schäfereibesitzern mit Rath und Unterricht über die Pflege der Schafe und was damit in Zusammenhang steht, an die Hand geht. Das Reich hat 3 Stutereien, Ströms- holm, Flyinge und Ottenby, wovon die erst genannte schon 1694 gestiftet ist. Die Ge- sammtzahl der Pferde i. J. 1871 war 432. Die zum Ackerbau verwendeten Arbei ter sind theils feste Arbeiter, theils Dienst boten beiderlei Geschlechts. Die festen sind theils Köthner mit Land, welche als Pacht für ihre Köthnerstellen wöchentlich gewisse Tagewerke verrichten, oder auch auf ein Jahr gemiethete Diener. Die letzteren er halten einen baaren Lohn und entweder am Tische des Herrn ihre Kost, oder sie ha ben ihre eigene Haushaltung mit dazu bedun genem ''Status” von verschiedenen Artikeln. Der Lohn für einen in der Kosthaltung des Herrn sich befindenden gesetzlich ge- mietheten Knecht ist sehr verschieden in den verschiedenen Landestheilen, kann aber im Allgemeinen zu 75—150 R:dr (100— 200 Francs); für ein Dienstmädchen zu 40 —80 R:dr angenommen werden. Das Tage lohn während der Sommermonate für eine bei dem Ackerbau angewendete männliche Person ist etwa 1'25—1'50 R:dr und für