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GR. XXVI. ERZIEHUXGS-, UNTERRICHTS- UNI) BILI'L'NGS ANSTALTEN. 177 Figuren-Malerei zu gründen, die man bisher nicht gehabt hatte, da nur Zeichenunter richt ertheilt worden war. Nach dem Tode Qvarnströms wurde er Director der Aka demie und Leiter der jüngeren Kräfte, die seit der Zeit den Unterricht in der Aka demie übernommen und dieselbe auf den Standpunkt gebracht haben, welchen die Unterrichtsanstalten der Gegenwart im Aus lande einnehmen. Im Jahre 1861 wurde die Zahl der Schulen an der Akademie mit einer Landschaftschule vermehrt und der Unterricht in der Akademie ist jetzt so wohl männlichen als weiblichen Zöglingen zugänglich gemacht. Der Stockholmer Kunstverein, der jetzt für die Arbeiten der Künstler ein zweck mässiges und permanentes Ausstellungslocal eröffnet, hat wesentlich zu dem regeren Leben beigetragen, das sich im Laufe der letzten Jahre in den Kunstverhältnissen Schwedens offenbart hat. Gruppe XXVI. Erziehungs-, Unterrichts- und Bildungsanstalten. A. Volksunterricht.') I. Lehranstalten. Der Volksunterricht in Schweden ist geordnet nach einem ge meinsamen Gesetze, welches am 18 Juni 1842 ausgefertigt worden und fortwährend in Kraft ist mit verschiedenen späterhin, je nach der Entwickelung des Unterrichts und eingetretenen neuen Verhältnissen, ge machten Zusätzen und Veränderungen. Nach diesem Gesetze soll in jeder Stadt gemeinde und in jedem Kirchspiele auf dem Lande wenigstens eine wo möglich feste Volksschule mit einem bei einem Seini- narium approbirten Lehrer bestehen. Von dieser allgemeinen Vorschrift sind für besondere Fälle in sofern Ausnahmen gestattet, als theils zwei oder mehre zu einem und demselben Pastorate gehörende Gemeinden sich zu einer Schule vereinigen können, wo eine geringere Bevölkerung und die übrigen Verhältnisse eine solche Ver einigung hervorrufen, theils der Unterricht bis auf Weiteres in ambulatorischen Schu len mit einem oder mehren bei einem Se- minarium approbirten Lehrern dort ertheilt werden darf, wo Mittellosigkeit oder andere Umstände die Errichtung fester Schulen hindern. Von diesen beiden Hauptarten der Volksschulen, festen und ambulatorischen, sind die ersteren vorzugsweise, in Städten und Dörfern sowie in den am dichtesten bevölkerten Landestheilen, und die letzte- ') Mitgetheilt vom Burean für Volksunterrichts- wesen (königl. Cultus-Ministerium.) Schweden. reu an solchen Orten errichtet, wo die Be völkerung gering ist in Verliältniss zu der Ausdehnung des Landes, und wo die ab wechselnde Beschaffenheit des Bodens den Schulbesuch der Kinder erschwert. Ausserdem giebt es noch eine dritte Art von Schulen, deren Aufgabe es ist, Anfängern das erste vorbereitende Kennt- nissmass beizubringen, und die darum Klein schulen benannt werden. Die Errichtung dieser letzterwähnten Schulen, welche eben falls sowohl fest als auch ambulatorisch sein können, begann erst mit dem Jahre 1853, und damit wurde anfangs bezweckt, in den Orten, welche am entferntesten von den Volksschulen liegen, den Kindern in ' der Nähe ihrer Wohnorte mit geringeren Kosten Gelegenheit zum Unterrichte zu ver schaffen; seit dem Jahre 1858 aber sind solche Schulen sowohl in Städten als auch auf dem Lande unabhängig von der Ent fernung der Volksschule zur Anleitung der Anfänger errichtet worden, während dage gen die Volksschule vorzugsweise den Un terricht solcher Kinder beabsichtigt, die schon einige Fortschritte gemacht haben. Im Jahre 1858 begann auch die Er richtung sogenannter höherer Volksschulen, deren Aufgabe es ist, den mit besserer Fassungsgabe und lebhafterer Lernbegierde begabten, den Arbeitsklassen angehörenden Kindern Gelegenheit zu verschaffen, unter der Leitung akademisch gebildeter Lehrer ein etwas höheres Bildungsmass zu erlan gen und nützliche Kenntnisse einzusam- 12