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«V 258, 2, November 1912. Nichtamtlicher Tril- Wrlmilat! i. Di,««. «lichh-LSÄ. 1 z 5 s 3 sei, den Schaden zu ersetzen, der der Klägerin dadurch entstanden ist, daß die Beklagte noch im Jahre 1811 Verträge über Auf führungsrechte mit Wirkung über den 81. Dezember 1811 hinaus abgeschlossen hat. Den weiteren Anspruch der Klägerin auf Aus kunstserteilung und Vorlegung der fraglichen Verträge hat die Be klagte ancrkannt, und bas Kammergericht z» Berlin hat diesem Anerkenntnis gemäß entschieden. Dagegen ist der Hauptanspruch der Klägerin, betreffend Feststellung der Schadensersatzpflicht der Be klagten, vom Kammergericht abgewiesen worden. Im gleiche» Sinne entschied auch das Reichsgericht, indem es die Revision der Klägerin zurückgewiesen und das Urteil des Kammergerichts be stätigt hat. Zur Begründung führte das Reichsgericht aus: Der österreichischen Gesellschaft und der deutschen Gesellschaft war von den Tonsetzern die Ausübung der Autorenrechte übertragen worden. Die Parteien schloffen nun cinen gegenseitigen Vertrag, nach dem die Klägerin die Ausübung ihrer Autorenrechte in Deutsch land der Beklagten übertrug. Jeder Partei war in dieser Be ziehung ein uneingeschränktes Recht eingeräumt worden. Jede Partei hatte auch ein eigenes Interesse an der Ermächtigung zum Abschluß von Aufsührnngsverlrägen. Das Interesse bestand einmal darin, daß jede Gesellschaft über ein größeres Rc- pertoir verfügen konnte, und zweitens in den zurückbehaltenen IVHs der Tantiemen. Dann ist der Vertrag der Parteien aber dahin anszulcgen, daß (cde Partei die Befugnis hatte, Verträge zu schließen, die über die Vertragsdauer hinausgingcn. Auch nach Kündigung des Vertrages konnten die Parteien Aufführungs verträge über die Vcrtragsdauer hinaus abschließen. Nun ist zuzugeben, daß diese Befugnis der Beklagten von der Klägerin aus wichtigen Gründen entzogen werben konnte. Aber solche wich tige Gründe hat die Klägerin, wie das Kammergericht feststellt, bei der Kündigung des Vertrags nicht geltend gemacht, sondern erst im Laufe des Prozeßes znm ersten Male behauptet. — Auch die gegen die Verurteilung zur Auskunstserteilung eingelegte Anschlußrevision der Beklagten ist vom Reichsgericht zurück- gewiefen worden. (Aktenzeichen: VV. 289/12. — Urteil vom 38. Ok tober 1912.> IU. Die Geschäftslage in Rumänien. — Der von der Delegation aus Braila in Gemeinschaft mit den Abordnungen sämtlicher kauf männischen Klubs des Landes gestellte Antrag auf Erteilung eines allgemeinen Moratoriums ist von der rumänischen Regierung mit der Begründung abschlägig beschicken worden, daß die augenblick liche Lage z» derartigen Maßregeln keine Berechtigung biete) eine wirtschaftliche Krisis sei im Lande nicht vorhanden, vielmehr nur eine augenblickliche Zahlungsschwierigkeit, die ihren Grund in dem Stocken der Ausfuhr habe. Übrigens sind die betreffenden kauf männischen Klubs wenig bedeutende Verbände kleinerer Geschäfts leute, in der Hauptsache Weinhändlcr und Kleinhändler, die in der Regel von einer Finanzkrisis weniger betroffen werden, als die mit den Banken arbeitenden Grossisten und Industriellen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest v. 21. Okt. 1912 in den Nachr. f. Handel, Industrie re.) Der Ortsvcrein der Buchhändler in Hannover-Linden ver sammelt sich am Montag, den 4. November, abends pünktlich 9 Uhr im Brauergildehaus zur Beratung der nachstehenden Tagesordnung: 1. Absatzstatistik der Technischen Hochschule und Beschlußfassung über zu treffende Maßnahmen. (Fehlende Angaben sind un verzüglich an Kollegen Feesche zu senden.) — 2. Bestellgeld bei heftweiser Bezahlung der Modcnwelt? (Referent: G. Schmidt.) — S. Verschiedenes. Personalnachrichten. Jubiläen. — Am 1. November waren 25 Jahre ver gangen, seit die 1864 gegründete Alfred Ncumannsche Buch handlung in Frankfurt am Main in den Besitz des Herrn Eduard v. Mayer übergegangen ist. Zu diesem Gedenktage sprechen wir Herrn v. Mayer, der das Ansehen des alten Geschäfts nicht nur zu wahren, sondern auch bedeutend zu mehren verstanden hat, unsere herzlichen Glückwünsche aus. Ebenfalls sein 25jähriges Gefchäftsjubiläum konnte gestern Herr Musikalienhändler Ernst Challier 8«n. in Gießen feiern. Am 1. November 1887 ist er von Berlin nach Gießen übergesicdelt, wo er die Musikalienhandlung von Wilh. Rudolph übernahm, die er seitdem unter der Firma Ernst Ehallier (Rudolphs Nachfolger) mit großem Erfolg weitergeführt hat. Im Juli d. I. übergab Herr Challier das Geschäft seinem Sohne, ohne aber deshalb seine Tätigkeit darin einzustellen.Bekanntist HerrChallier in weiteren Kreisen durch seine lexikalischen Werke, namentlich durch sein Lexikon des Liedes, das auch außerhalb Deutschlands bei Fachleuten und Bibliotheken sehr geschätzt wird. In Fragen des Musikalienhandels hat Herr Challier oft das Wort in der Fachpresse ergriffen und ist auch eifriger Mitarbeiter des Börsenblattes geworden, wo seine auf großer Kenntnis des Musikalienhandels beruhenden Anschauungen immer aufmerksame Beachtung finden. Wir wünschen dem ver ehrten Jubilar eine recht zähe Gesundheit, damit er auch weiterhin mit Rat und Tat, in Wort und Schrift zum Wohle des deutschen Musikalienhandels wirken kann. Morgen, am 3. November, kann Herr Oskar Baum gart, Prokurist i. H. Coppenrathsche Buch- und Kunsthandlung (jetzt Universitäts-Buchhandlung Franz Cvppenrath) in Münster i. W., auf eine 50jährige Laufbahn als Buchhändler zurückblicken. Herr Baumgart trat am 3. November 1862 in die Buchhandlung von Urban Kern in Breslau als Lehrling ein. 1870 siedelte er nach Münster über, ging dann nochmals für einige Jahre nach Bres lau zurück, um dann abermals und dauernd in Münster zu verbleiben. Er wurde Prokurist der Firma und Geschäftsführer der Sortimentsbuchhandlung. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, noch lange Jahre in Rüstigkeit seinem Berufe obzuliegen. Gestorben: am 24. Oktober Herr Richard Schulz, ein treuer Mit arbeiter im Hause Moritz Perles in Wien, im 52. Lebens jahre. In Teschen geboren, war er in mehreren angesehenen Häusern des österreichischen und deutschen Buchhandels tätig und trat vor 18 Jahren als Gehilfe bei der Firma Moritz Perles in Wien ein, wo er im Verlage einen ersten Posten inne hatte. Er war ein überaus sympathischer Mitarbeiter aus der alten guten Schule. Sprechsaal. Warnung. Wir warnen vor dem Buchhandlungs-Reisenden Hans Eysser, der verschiedenen Buchhandlungen in den thüringischen Städten fingierte Bestellungen übergeben hat. Bei Vorkommen bitten wir dessen Verhaftung zu ermöglichen und uns telegraphisch Nachricht auf unsere Kosten zu geben. Leipzig. Deutsches Verlagshaus Bong L Co. Neue Bücher, Kataloge usw. für Buchhändler. llomane. Novellen. Li-Lülilungen. Oeckieüte. Dramen, ^n- tkoloZion. Dbersetrungen. DrZtauZAsben. leil II. 0.—k. — ^ntiqu.-XatsloA Nr. 65 von Deinrieti HuAenclnbel in IMncken, 8alvator8lr. 18. 8". 8. 65—186. Nr. 2317—6846. külirer dureti die teetmi8eüe Diteratur. 15. llaür^anß 1912/13. Heiau88686ben von k'r. Weidemann'8 DuetitiLnd- lunS u. Antiquariat (lleinrieti Witt) in Hannover, I^anAelaube 50. 8°. 136 8. 1900-^1912. 8°. 144 8. l^ari8, 4, kue Dernard ?ali88^, Plakat-Reklame der Ortsgruppe Stadt- und Landkreis Esten. Bezugnehmend auf den Artikel über Plakat-Reklame in Nr. 237 ! des Börsenblattes sei der Hinweis gestattet, daß die »Ortsgruppe ! Essen des Buchhändler - Börfenvereins« dieses moderne Reklame- j mittel schon seit zwei Jahren mit gutem Erfolg angewandt hat. Unser in Farben künstlerisch ausgesührtes Plakat hat, wie bei folgende Abbildung zeigt, den Aufdruck: »Ein gutes Buch das beste Geschenk!« und kann infolgedessen nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern das ganze Jahr hindurch verwandt werden. Um eine l möglichst vielseitige Ausnutzung des Plakats zu ermöglichen, ge- l schah die Ausführung in zwei Ausgaben: 1787«