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13584 vvrsenblatt f. d. Dtschn. vuchhandel. Nichtamtlicher Teü. ^t256, 3. November 1912. 1. einer Ausgabe auf Kartonpapier mit Blechschjenen und Ose znm Aufhängen in Jnnenräumen, wie besseren Hotels, Restaurants, Friseur- und Zigarrengeschäften, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden, 2. einer Ausgabe auf Papier zum Ankleben an die Anschlagsäulen und die Fenster der Straßenbahn wage n. Außerdem haben wir von dem Plakat Zinkätzungen znm stän digen Abdruck in den Zeitungen Herstellen lassen. Sämtliche Arten der Reklame sind unseres Erachtens bisher sehr erfolgreich gewesen und werden daher von uns andauernd angewandt. Unser Plakat hat im Gegensätze zu dem Münchener Plakat den Vorzug, daß es genügenden Raum zum deutlichen Eindruck von 10 bis 12 Firmennamen bietet. Die einfache Bezeichnung, wie z. B. »Die Essener Buchhandlungen«, hat unseres Erachtens wenig Wert, da der Begriff "Buchhandlung« beim Publikum in den seltensten Fällen richtig erkannt wird und wir vielmehr für Papier handlungen und ähnliche Geschäfte Reklame mitmachen würden. Außerdem werden durch die Aufzählung der einzelnen Firmen dem Publikum die eigentlichen Buchhändler vor Augen geführt. Auf viele Anfragen hin haben wir uns daher entschlossen, auch unser Plakat dem Gesamtbuchhandel zum Kauf anzubieten. Wir liefern das sechsfarbige Plakat (Größe 02x42 em) zu folgenden Preisen: 1—20 Exemplare ä 40 H 21—50 „ ü 37 «Z 51—100 „ ä 33 H 100—300 „ ü 28 ^ über 300 „ u 25 -Z Der Preis ist für beide Ausführungen gleich. Der Preis des Anschi enens für die Kartonplakate wird zum Selbstkosten preise von 3 ^ 50 H für je 50 Stück berechnet. Der Aufdru ^ der Firmen kostet: bei 50 Exemplaren 0 bei 100 „ 12 .F, für jede weiteren 100 Exemplare 2 Ein Zinkklischee in der abgcbildeten Größe berechnen wir mit 5 Bestellungen und Anfragen sind an den Unterzeichneten Bor fitzenden zu richten. Ortsgruppe Stadt- und Landkreis Essen des Buchhändler - Börsenvereins Diedrich Baedeker, in Fa. G. D. Baedeker, I. Vorsitzender. Die Börsenblattbestimmungen. Auf die Bemerkung der Redaktion über mein Inserat (Seite 13357, 13378, 13379) erwidere ich kurz folgendes: 1. Das berechtigte materielle Interesse des Börsenblattes ist doch ohne weiteres geschützt, wenn bestimmt wird, daß die betr, Be stimmung bei ganzseitigen oder noch größeren Inseraten außer Kraft tritt, r. Die Erwägung, ob es im Interesse der Inserenten liegt, »die Hauptsache zur Nebensache« zu machen, ist meines Erachtens allein Angelegenheit der Inserenten, — Ich z, B, glaube, daß es wirkungsvoller ist, in einem ganzseitige» Inserat eventnell nur zu sagen: »Beachten Sie meinen roten Zettel«, als wenn man zwecks Lagerergänzung alle Verlagsartikel aussührt. Man ver gleiche doch einmal — beispielsweise — ein Inserat mit wenig Text, wie etwa die von Langcwiesche, und dann eins der wissenschaft liche» Verlage, Zweifellos ist das erstere schöner und fällt mehr aus, 3, Eine Bestimmung über Propaganda-Frage» muß mir »überlebt« erscheinen, wen» ihre Konsequenz die ist: Gebe ich sllr etwa 18 eine Spalte Inserat aus, die alle meine Bücher enthält, dann darf ich den roten Zettel bringen lassen. Bringe ich dagegen sür kli ein ganzseitiges, schön gesetztes Inserat ohne langweilige Auszählung aller Titel, bloß mit Hinweis aus de» roten Zettel, dann kann ich den roten Zettel nicht beanspruchen, Hyperionverlag Hans von Weber, Eine Bestimmung, die ganzseitige und noch größere Inserate ausnimmt, existiert nicht und würde auch nicht das verhindern können, was durch die bemängelte Vorschrift verhindert werde» soll, daß nämlich der Schwerpunkt der Anzeige in de» Bestellzettel verlegt wird. Man braucht sich nur vorzustcllen, daß es auf diese Weise angängig wäre, einen Verlagskatalog oder eine Sammlung von mehreren Hundert Bänden ans 1 Seite anzuzeigen und dem Inserat einen Bestellzettel über alle in dem Verlagskatalog oder der Sammlung ausgcführten bezw, erschienenen Werke bei- zngeben. Das kann weder im Interesse der übrige» In serenten noch in dem der Sortimenter, ja vielleicht nicht ein mal in dem des betr, Inserenten selbst liegen. Denn wie Herr von Weber sehr richtig aussührt, sind sich durchaus nicht alle Inserenten über die Wirkung ihrer Inserate im klaren, und nichts wäre verkehrter, als lediglich die Titel im Inserat anfzusühren, um sie im Bestellzettel wiederholen zu können und so der angefochtenen Bestimmung zu genügen. Will man ihr gerecht werden, so muß man auf ihren Ursprung zuriickgehen und sich vergegenwärtigen, baß der Bestellzettel keine andere Rolle bei den Inserate» spielen dars wie die Knvchenbeilage beim Fleisch, Wenn einer der Herren Inserenten die Vorschrift, an die die Ausnahme von Anzeigen gebunden ist, so mechanisch auslegen wollte, daß im Inserat nur die Titel ausgesührt und im Bestellzettel wiederholt werden, so hätte er allein den Schaden davon. Denn abgesehen davon, daß diese Praxis zu einer Nichtbeachtung der Inserate führt, soll doch im Anzeigenteil dem Sortimenter die Möglichkeit gegeben werden, sich über ein Buch zu informieren und etwas mehr davon zu hören, als der bloße Titel besagt. Die Redaktion bedauert, daß sie, an die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes gebunden, nicht das Recht und die Macht hat, den Wünschen aller Herren Inserenten zu ent sprechen, glaub« aber, daß es gerade für im Anzeigenwesen so er fahrene Verleger wie Herrn von Weber ei» Leichtes ist, diesen im allgemeinen Interesse liegenden Bestimmungen zu entsprechen und dadurch zu verhindern, daß ihnen unter Bcrusung aus ihr Vor gehen von weniger gerecht und billig denkenden Inserenten eine Auslegung gegeben wird, die nicht den Absichten ihrer Verfasser entspricht. Red,