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«»trag, der -te Vrovaaanba.Nbtetlung mit etwa v Mtllto- nkn bestehen lassen will, angenommen, und zwar mit Wir. kung vom 1. Oktober d. I. ab. Der preußische Handels, minister batte zugesagt, -aß die Verwaltung einen soztal- Lemvkrattschen Antrag auf Lohnerhöhung wohlwollend prüfen werde und diele Zusage auf Wunsch der Sozial- dcmvkraten auch zu Protokoll gegeben. Daraus wandte sich die Kommission der Beratung über das Zwa näs st oh lensynbtkat zu. Der preußische Handels- Minister glaubte nicht, das, er mit Höchstpreisen zum .-siele kommen könne. Das Reich habe kein Organ für solche Ausgaben, diese würden den Landeszcntralbehörden zusallen. Einige Zeit nach dem Friedensschlüsse würden die Verhältnisse wieder geordnet sein. Deshalb empfehle es sich, die Regelung bis zwei Jahre nach Friedenöschlutz vorzunehmen. Der Staatssekretär des Reichs- ainls des Innern wollte keinen bestimmten Termin siir die Dauer der Regelung feststellcn, und bat, die Aus führung dem Handelsministerium zu überlassen, da das Retchsamt des Innern mit Arbeiten überhäuft sei. Sln- „enoiiiineii wurde nach längerer Debatte ein fortschritt licher Antrag, wonach in der Bekanntmachung über die Errichtung von Vertriebsgesellschaften für den Stein- und Braunkohlenbergbau vom 12. Juli d. I. an Stelle der Landeszcntralbehörden der Reichskanzler gesetzt und ihm die widerrufliche Ermächtigung erteilt werde» soll, seine Befugnisse den Landeszentralbehörden zu übertragen,' ferner eine auch von anderen Parteien unterstützte Resolu tion, wonach der Reichstag erklärt, daß die Regelung des gartest- und Syndikatswesens ausschließlich Neichösache ist; seiner ein nattonalliberaler Antrag, den Bundesrat zu ersuchen, hinter Artikel 5 seiner Bekanntmachung vom 12. Juli ctnzuschaltcn: Die Beiordnung tritt spätestens zwei Jahre nach Frtedensschluß in Kraft. Der preußische Handelsmtnister hatte dazu ausgeführt: Der Krieg zwinge zur Regelung dieser Frage, im Frieden würde er ab gewartet haben. Man möge dem Reichskanzler die Sache nicht aufbürden, nur die Bundesstaaten hätten die Organe zur Durchführung. Darauf ging die Kommission über zur Beratung der Bäckereiverordnung, die ein Mitglied der wirtschaftlichen Vereinigung zur Annahme empfahl. Der Stellvertreter des Reichskanzlers erklärte, es habe sich ge zeigt, daß die Nachtarbeit in den Bäckereien ent behrlich sei. Er und der preußische Handelsministcr seien darüber eins und wollten nach dem Kriege dement sprechend die Angelegenheit ordnen. In welcher Form dies geschehe, stehe noch nicht fest. Die Bäckereiverordnung wurde angenommen und dann die Frage der Familien- und H t n t e r b l i e b e n e n - U n t e r st tt tz u n g erörtert. Bon sozialdemokratischer Seite wurde eine Resolution be antragt, die verbündeten Regierungen zu ersuche», dafür zu sorgen, daß den Hinterbliebenen der Gefallenen die Renten ohne Abzug der Famtlicnunterstützung ausgczahlt werde». Seitens der Regierung wurde darauf hin- gewiese», daß heute tatsächlich Famtlicnunterstützung und Hinterbliebenenrente nebeneinander gezahlt würden. Durch Verfügung des Ministers sei inzwischen ungeordnet worden, daß dies nur durch zwei Monate geschehen soll. Auf das Verlangen eines sozialdemokratischen Abgeord neten. die unehelichen Kinder den ehelichen gleich zu stellen und die Unterstützungsgesctze nicht engherzig auszulegen, wurde regierungsseitig erwidert, daß, entsprechend dem Wunsche der Kommission, der Bundesrat die Nnter- suitzungspflicht.auf die unehelichen Kinder ausgedehnt Hai, soweit die Vaterschaft festgestellt ist. Der Reichsschatz sekretär erklärte, daß es ein Entgegenkommen sei, wenn zwei Monate lang nebeneinander Hinterbliebenenrente und Kamilicnunterstühung gezahlt werden. Bei den Ver mißten werde die Familtcnunterstützung wettergczahlt. Wenn nicht eine Aufrechnung erfolge, würden Ungerech tigkeiten entstehen. Die Kommission nahm schließlich einen Antrag an, wonach bis zur Dauer von drei Monaten eine Aufrechnung der Familicnuntcrstützung auf die Hinter bliebenenrente nicht stattfinden soll. Ein rumattischer Diplomat über die Balkanfragen. Kl. Ein Vertreter des „Courierbureau Haag" hatte Ge legenheit, sich mit einem rumänischen Diplomaten über die aktuellen Balkanfragen zu unterhalten. Der Gewährs mann erklärte in bezug auf das türkisch-bulgarische A bkommen, daß die Bedingungen desselben amtlich noch nicht bekannt gegeben worden seien. Jedenfalls aber könne man schon jetzt sagen, daß ein solches Abkommen auf Rumä nien keinerlei politische Wirkung ausüben wird. Die Be ziehungen Rumäniens zur Türkei und zu Bulgarien sind heute noch dieselben wie vor dem Kriege, nicht schlechter und nicht besser. Was eine angebliche Grenzsperre zwischen Oesterreich und Rumänien anbetrifft, von der gewisse Zei tungen zu berichten wußten, so ist amtlich nichts davon bekannt. Es sind allerdings Waggons zurückbeordert wor den, man weiß aber, daß Rumänien immer an Waggon waage! leidet und das gesamte rollende Material zurzeit siir seine Getreidctransporte benötigt. Allerdings hat auch der Kriegsminister seine Maßnahmen getroffen und Eisen- bahnwaggons für sich in Anspruch genommen, aber in der Zeit eines allgemeinen Wcltbranöes kann eine solche Maß nahme nicht wundernehmen. — Was die Beziehungen Ru mäniens zu Rußland betrifft, so hat sich im amtlichen Verkehr beider Staaten nichts geändert. Es gibt in Rumänien allerdings gewisse russenfreundliche Kreise, die zu Beginn des Krieges eine umfangreiche Agitation zu gunsten Rußlands entfaltet haben, und es mag auch richtig sein, daß diese Kreise und ein Teil des rumänischen Volkes von einer gewissen Seite gegen die Zentralmächte auf- gehctzt worden sind. Die wirtschaftlichen Beziehungen Rumäniens zu den Zentralmächtcn sind natürlich weit enger als diejenigen mit den Ententemächten. In bezug auf die weitverbreitete Ansicht, daß Rumänien mit Italien und den anderen Mächten der Entente Geheimverträge ab geschlossen habe, kann ich nur versichern, daß amtlich von solchen Gcheimverträgen nichts bekannt ist. Rumänien ist in keiner Weise gebunden und hat in jeder Beziehung freie Hand. Dies liegt auch in den nationalen Interessen des Landes. — Was die Lage der Rumänen in Siebenbürgen Und Betzara b.ien anlangt, so ist nicht zu verkennen, daß das allgemeine Interesse für diese Zugehörigen des rumänischen Stammes in unserem Lande schwankend ist. Man hat sich früher für die Rumänen an der Moldau mehr interessiert als für die Rumänen in Siebenbürgen. Augenblicklich aber ist wiederum das Inter esse siir die letzteren größer. — Es werden über Rumänien vielfach falsche Nachrichten verbreitet, und als Diplomat und Gast Deutschlands muß ich mich darüber beklagen, daß man sich in der deutschen Presse offensichtlich bemüht, gegen Rumänien zu Hetzen, s?) Man spricht davon, daß Rumänien französisches Kapital zu Rüstungszwecken ausgenommen habe, daß es Munition aus Frankreich beziehe usw., ohne die Echtheit aller dieser Nachrichten zu prüfen, von denen noch nicht der zehnte Teil wahr ist. Es wird sogar offen davon gesprochen, daß Rumänien sich auf einen Krieg gegen die Zcntralmächtc vorbereitet habe. Wenn man doch nur in Deutschland den gesunden Menschenverstand zu Hilfe nehmen wollte, dann wird man erkennen, daß Rumänien aus einer solchen Aktion keinerlei Vorteile ziehen kann. Mit Ausnahme gewisser russophiler Kreise in Rumänien hat niemand ein Interesse daran, für Rußland die Kastanien aus dein Feuer zu holen. Unter Berücksichtigung der jetzi gen Kriegslage ist einem Eingreifen Rumäniens zugunsten Rußlands nur geringe Bedeutung beizumessen. Diejenigen, die davon sprechen, daß Rumänien Betzarabien besetzen werde, haben sich schon eher von der Vernunft leiten lassen. Rumänien ist wohl auf jeden Kriegsfall vorbereitet, aber es hat zunächst die Absicht, falls nicht besondere Umstände mitteten, in gerechter Neutralität wie bisher zu verharren. Die neuesten Meldungen lauten: Eine Zcppelin-Hnldignng für den König von Bayern. München. Anläßlich des Namcnsfcstes deö Königs von Bayern traf beute mittag ein Zeppelin-Luftschiff über München ein. Da» Luftschiff hatte einen von der hiesigen Lustschifferabtetlung aufgesangenen Funkspruch hierher gesandt, der um 12 Uhr 2 Min. hier eintras uns lautet: ,Fln des Königs von Bayern Majestät, München. Fahre mit Luftschiff „2. VII" zur Huldigung für Ew. Maje stät am heutigen Tage über München. Gras Zeppelin." Das Luftschiff, in dem sich Graf Zeppelin persönlich befand, kreiste längere Zeit über München und der Residenz. tWTN.j Zur Versenkung der „Arabiö". London. Das Reutersche Bureau t!j meldet aus Washington: Der deutsche Botschafter hat nach In struktionen ans Berlin folgendes Telegramm an das Staatsdepartement gesandt: „Ueber die Versenkung der „Arabic" ist noch keine offizielle Mitteilung eingetroffe». Die Kaiserliche Regierung vertraut, daß die Regierung der Vereinigten Staaten auf Grund der Berichte, die nur von einer Seite cinlangten und »ach Meinung der Kaiserlichen Regierung nicht mit den Tatsachen übereinstimmcn können, noch keinen definitiven Standpunkt etnnehmen wird, son dern daß auch Deutschland Gelegenheit gegeben werden wird, gehört zu werden. Obwohl die Kaiserliche Negierung den guten Glauben der Zeugen, deren Erklärungen durch die europäische Presse mitgcteilt wurden, nicht bezweifelt, muß man im Auge behalten, daß die Erklärungen unter dem Einflüsse der Aufregung abgegeben wurden, in der man leicht einen falschen Eindruck bekommen kann. Sollten wirklich Amerikaner das Lebe» verloren haben, so märe das natürlich im Widerstreit mit dem. was wir bezweckten. Die Kaiserliche Regierung würde dies außerordentlich be dauern und drückt Amerika ihre warme Sympathie a»S." lW. T. B.) Russische Aengste. b. Stockholm. iPriv.-Tci.j Aus Petersburg wird ge meldet: Infolge der Flottcncrcignissc in der Rigaer Bucht und den wild umherschwirrcnden Gerüchten von einem bevorstehenden deutschen Flvttcnangrisf im Finnischen Meerbusen, beginnen bereits wohlhabende Familien Petersburg zu verlassen und nach dem Innern Rußlands überzusiedeln. Die Transportgcschäftc sind mit Aufträgen überhäuft und fordern vier- bis fünffach erhöhte Preise. Die Petersburger Presse spricht die Befürchtung aus. daß nach Einnahme Rigas das Erscheinen deutscher Luftschiffe über Petersburg nicht ausgeschlossen sei. Eine scharfe Kritik am russischen Flugwesen. b. Berlin. tPriv.-Tel.j Von der russischen Grenze wird gemeldet: „Denj" veröffentlicht einen längeren Artikel über das russische Flugwesen. Danach habe dieses bet weitem nicht den Erwartungen entsprochen, die das russische Volk zu Beginn des Krieges hegte. Obgleich zu Beginn des Feldzuges eine ziemlich gut geschulte Fcstungs- und Fcldflicgcrtruppc, die auch recht zweckmäßig stationiert war, vorhanden war, sei ihre Tätigkeit bisher im Vergleich zu der feindlichen Fliegertruppe doch sehr bescheidener Natur gewesen. In der Aufklärung habe das Flugwesen arg ent täuscht. Es sei vvrgckomincii, daß Feldflicgcr der Heeres leitung unrichtige oder ungenaue Angaben übermittelten, die dann auf Grund dieser unzuverlässigen Mitteilungen in gutem Glauben ihre Maßnahmen traf, so daß oft die fehlerhafte Erkundigung russische Truppenteile in die schwierigste Lage brachte. Auch in bezug auf den Zustand der russischen Luftschiffe sei vieles dringend ändcrungs- bcdürftig. Bei der Verteidigung der großen Festungen habe sich das Versagen der russischen Luftflotte ganz be sonders bemerkbar gemacht. Der französische Beirat für das russische Flugwesen habe anscheinend mehr das Interesse der französischen Flugzeugindustrie als das des russischen Flugwesens im Auge gehabt. Jedenfalls zeuge der Ankauf aller möglichen Systeme nicht vvn dem Willen, das russische Flugwesen in die Höhe zu bringen. Auch die russische In dustrie sei infolge ihres Mangels an Anpassungsvermögen nicht ganz schuldlos an den wenig erfreulichen Zuständen. Das Schicksal griechischer Freiwilliger bei der Entente. b. Athen. tPriv.-Tel.j Eine griechische Abteilung, die unter Befehl eines griechischen Hauptmanns bisher auf dem Kriegsschauplätze in Frankreich gekämpft hatte, wurde nach Mudros gebracht, um vor den Dardanellen verwendet zu werden. Die Freiwilligen weigerten sich auf Grund ihrer Vereinbarungen, dem Befehl nachzulommcn, und ver langten die Erlaubnis zur Rückkehr in ihre Heimat. Dar aufhin wurden sie vvn englisch-französischen Truppen um zingelt, entwaffnet und interniert. Gegen wärtig stehen sie unter Bewachung von Senegalschützcn. Trotz der scharfen Aufsicht ist cs ihnen gelungen, der grie chische» Negierung ein Schriftstück zukommcn zu lassen, in dem sie ihre Lage darlegen und um Schritte zu ihrer Be freiung bitten, da sie nicht gewillt seien, noch weiter Kriegs dienste für die Entente zu tun. Schweden und die Schweiz. Zürich. Die „N. Zttr. Ztg." bespricht den Zweck der Errichtung einer schwedischen Vertretung in der Schweiz und weist auf die naheliegende Annahme hin, Schweden beabsichtige die Verwirklichung des alten Planes eines Zusammenschlusses der neutralen Staaten zur Wahrung ihrer nationalen Interessen, zumal in den gegen wärtigen Kricgswirren. Das Blatt erinnert daran, daß der Bundcsrat im Oktober 1611 beschlossen hat, einen solchen Schritt zu versuchen. Mag auch einerseits befremden, heißt es weiter, daß der Plan schon wieder fallen gelüsten werden mußte, so ist nicht zu vergessen, daß man es da nicht nur mit einem wohl allgemein verbreiteten Wunsche der kleinen Staaten nach Befestigung ihrer völkerrechtlichen Stellung zn tu» hat, sondern ebensosehr mit ihren beson deren schwerwiegenden verschiedenen Interessen. Wir be fürchteten schon früher, daß es schwierig sei, eine Linie zu finden, aus der sich alle zusammenfindcn könnten. Denk bar ist, daß Schweden eine direkte Erörterung gewisser aktueller wirtschaftlicher Fragen mit dem Bundes rate zu ermöglichen wünscht. Auch die Friedcnsfragc kann mit der diplomatischen Angelegenheit zusammeii- hängen. lW. T. B.j Seitliches und SöMches. Zakresgetlenlttage Her Weltkrieges. 26. August 1911: Bei Namur fallen sämtliche Forts. — Die französische Festung Longwy wird nach tapferer Gegenwehr genommen. — Kriegsauszeichnungen. Das Eiserne Kreuz 2. Klasse erhielt der Vizcfelbwebcl Alfred Schenker vom Lanchvehr-Infanterie-Regiment Nr. 101, Lehrer an der 85. Bezirksschule,' — die Friedrich-August- Medaille in Silber am Krtegsbande der Unteroffizier Georg Schönfeld vom Reserve-Regiment Nr. 102, Lehrer an der 85. Bezirksschule. — Kriegsanszeichnungen au sächsische Staatsbeamte. Es erhielten: Bei der Verwaltung der direkte» Steuern: das Eiserne Kreuz 2. Kl. der frühere Privatcxpedient bei der ReztrkS- steucrcinnahmc Leipzig Nötiger, Expedient bei der BczirkS- stcuereinnahme Zwickau Ft edler, Expedient bei der Bczirks- stcuercinnahmc Kamcnz A. Fischer, Bcztrkslandmcffcr Kcmpe in Dresden. Expedient bei der Bczirksstcuereinnahme Zwickau Seipel; die Friedrich-Angnst-Medatllc tn Nronze am Bande für Kriegsdienste Prinatcxpedient bet der Bczirksstcuercinnahine Dresden K u n a t h. — Auf -cm Felde der Ehre gefallen: Hans Fuchs, Soldat im Landw.-Jnsantcrie-Regimcnt Nr. 101, 8. Komp. — Erleichterungen betreffs der Landesaufnahme. In Ergänzung der Verordnung vom 12. Juni 1915 an die Krcishauptmannschaften verordnet das Ministerium des Innern im Einverständnis mit dem Finanzministerium, daß sämtliche Gemeindebehörden und Vorstände der selb ständigen Gutsbezirke von der Verpflichtung zur Besich tigung der Marken des Landcsdrciecks und Landcshöhcn- netzes für die Dauer des gegenwärtigen Krieges befreit sind. Die von den Amtshauptmannscliaftcn an die ihnen untergebenen Behörden bereits abgesandtcn Bcfundltsten sind umgehend an die Amtshauptmannschaften zurück- zugeben. — vr,t» und Wehlversorgung für da» Erutejahr ISIS. Der Kommunalverband Dresden und Um gebung erläßt im Anzeigenteil der heutigen Nummer eine Bekanntmachung, welche die Bestimmungen über die Brot- und Mchlverteilun» für das Erntejahr 1V16 enthält. Als bedeutsame Neuerung gegenüber den bisherigen Bor- schristcn sei zunächst erwähnt, daß künftig nur der Bezug und die Abgabe von Schwarzbrot, Weißbrot, Zwieback, ge riebener Semmel und Weizen- und Rvggenmebl an die Abgabe von Brvtschcinen gebunden ist. Dagegen ist der Bezug und die Abgabe von Grieß, Kinder- und Krastmehl, Teigware», Graupen, Hafer- und Gersteinnchl. Pumper nickel in Dosen, Keks, Masseln. Psesscrtuchen und der gleichen nicht mehr vvn der Hergabe vvn Brot- scheincn abhängig. Als E i n h v i t s b r o t sch e i n wird künftig eine Woche nbrvtkarte ausgegeben. Die Wvchenbrottarte berechtigt zum Bezüge vvn 2 Kilogramm Schwarzbrot oder von 20 Weißbroten zu 75 Gramm oder 1200 Gramm Mehl. Die bis dahin geltende Unter scheidung vvn Schwarzbrot- und Meißbrot- sch einen fällt weg. Die Wvchenbrottarte zerfällt in 20 Abschnitte iBrotscheinc) über 100 Gramm Schwarzbrot oder 75 Gramm Weißbrot tZwieback, geriebene Semmel) oder 00 Gramm Mehl. Die Brotscheinc haben Gültigkeit für alle Verkaufsstellen innerhalb deö Kvmmunalvcrbandes Dresden und Umgebung. Neben den Wochenbrotkartcn ge langen G a st h a u s b r o t k a r t c n zur Ausgabe. Diese lauten aus 750 Gramm Schwarzbrot oder Weißbrot lZwie- backj und zerfallen in 80 Abschnitte iGasthauöbrotfcheinej zu je 25 Gramm Schwarz- oder Weißbrot. Die Ausgabe erfolgt nur gegen Rückgabe einer halben Wochenbrotkartc. Die Gasthausbrotkarten haben, was besonders für den Reiseverkehr bedeutsam ist. im ganzen Königreich Sachsen Gültigkeit. Ferner werden Tagest) rot- kartcn ausgegeben. Sie lauten aus 200 Gramm Schwarz brot oder Weißbrot iZwieback» und zerfallen in acht Ab schnitte lTagcsbrotschcinej zu je 25 Gramm Schwarz- oder Weißbrot. Die Tagcsbrvtschcine haben im ganzen Ge biete des Kvmmunalvcrbandes Dresden und Umgebung Gültigkeit. Der V r v t s ch e i n b c z N g ist folgendermaßen geregelt: Es erhalten auf je vier Wochen: Kinder bis zu 1 Jahre eine Wochenbrotkartc. Kinder von 1 bis 6 Jahren drei Wochenbrotkartc», alle übrigen Personen vier Wochcnbrvtkarten. Personen über 12 Jahre, die nicht mehr als 310 0 M k. Jahresein kommen haben, erhalten aus Antrag eine fünfte Wochenbrotkartc. Sic können den Antrag auch stellen für diejenigen Personen über 12 Jahre, die als Familienangehörige den Hausstand des Antragstellers teilen und selbst kein Einkommen oder nicht mehr als 3100 Mk. Einkommen haben. Personen unter 12 Jahren, sowie Personen mit höherem Eiukvinmcn alS 3100 Mk. und die deren Hausstand teilenden Familienangehörigen sind znm Anträge aus eine fünfte Karte nicht berechtigt. Die neuen Vorschriften treten am 7. Sepie in bcr in Kraft. — Erhebung der Kartoffelernte im Jahre 191S. Das Ministerium des Innern hat unter dem 23. August mit sofortiger Wirksamkeit eine Verordnung erlassen, in der u. a. bestimmt wird: Jeder Unternehmer oder Betriebs leiter eines landwirtschaftlichen Betriebes, in dem minde stens 1 Hcktar t— 1,8 0 A ck e r> K a r t v s s e l l a n d an gebaut ist, ist verpflichtet, den Ertrag seiner Kartoffelernte sogleich während der Erntearbciten sorgfältig zu ermitteln und innerhalb einer Woche nach Beendigung der Erntc arbeiten der Gemeindebehörde wahrheitsgemäß in Zent nern, sowie nach Rauminhalt oder nach Maßen, ans denen sich der Rauminhalt berechnen läßt, anzuzcigen. Dabei ist anzugeben, auf welche Art und Weise das Ergebnis er mittelt worden ist. Es ist unzulässig, im voraus einen Ab zug für Schwund und Verderb vorzunchmcn. Dagegen ist möglichst genau scstzustcllen, welcher Teil der Ernte aus kranke oder verdächtige Knollen entfällt. Für die Anzeige sind Vordrucke zu verwenden. Die Erhebung der Erträge erfolgt für jede Gemeinde einschließlich der Gutsbczirke durch die Gemeindebehörden; die zuständigen Behörden haben sie in ihrem Bezirke zu leiten und zu überwachen. Die Gemeindebehörde hat unter Mitwirkung eines Aus schusses die Anzeigen der einzelnen Unternehmer oder Be triebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe in einer OrtSIistc zu vereinigen. Für die Erträge der bis zum 31. Oktober etwa noch nicht abgccrntcten Flächen, sowie für die Erträge der Betriebe, in denen weniger als 1 Hektar Kartofsclland angebaut und abgccrntct worden ist, ist ans Grund einer sachverständigen Schätzung ein Durchschnittscrtrag ans den Hektar fcstzustellen, der auf Seite 1 der Ortsliste anzngcbcn ist. Nach Beendigung der Kartoffelernte im ganzen Gc- meindebezirkc, spätestens aber am 1. November 1015, ist die Ortsliste auszurechncn und abzuschließen. — In jeder Ge meinde ist ein Ausschuß von erfahrenen Landwirten zu bilden, der darüber zu wachen hat, daß die einzelnen Unter-' nehmer oder Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe bei der Ernte-Ermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt ver fahren. Der Ausschuß hat ferner die Anzeigepflichtigen, so weit erforderlich, über die ihnen obliegenden Verpflichtun gen aufzuklärcn und nach Befinden bei der Ausfüllung der Anzeigen zu unterstützen. Den Vorsitzenden des Aus schusses ernennt die Gemeindebehörde. Jeder Unternehmer oder Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebes hat dem Ausschüsse rechtzeitig den Beginn seiner Kartoffelernte und binnen drei Tagen nach Abschluß der Erntcarbeiten deren Beendigung anzuzcigen. Falls ein Unternehmer oder Betriebsleiter landwirtschaftlicher Betriebe den Vorschriften dieser Verordnung zuwider es unterläßt, den Ertrag seiner Kartoffelernte zu ermitteln, oder dabei nicht mit der ge hörigen Sorgfalt verfährt, ist der Ausschuß berechtigt, alle zu diesem Zwecke erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Unternehmers oder Betriebsleiters ausführen zu lassen. Die Gemeindebehörde und der Ausschuß sind jeder für sich befugt, zur Ermittlung der Kartvsfelertrttgc Kartoffelfelder während der Ernte zu betreten, Vvrratsräuine vdcr sonstige Aufbewahrungsorte, wo Vorräte vvn Kartoffeln zn ver muten sind, zu untersuchen und die Aufzeichnungen über bas Gewicht, den Rauminhalt und die Maße der Kartoffel- Haufen, die von jedem Betriebsinhabcr bis zum 1. Sep tember 1616 a u f z u b e iv a h r e n sind, zu prüfen. — Wer vvrsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige, zu der er ans Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetz ten Frist erstattet, vder unrichtige vdcr nnvvllständigc An gaben macht, wird, soweit nicht gesetzlich eine höhere Strafe Anwendung zu finden hat, mit Hast vder Geldstrafe bestraft. — Anleitung zur Erhebung der Kartoffelernte. Zur Sicherung der Volksernähriing und zur Feststellung des Teiles der Kartoffelernte, der zur Viehfütterung zur Ver fügung steht, ist es notwendig, daß über die Erntccrtrüge an Kartoffeln in den einzelnen landwirtschastlichcn Be trieben zuverlässige Aufzeichnungen erfolgen. Hierzu wird vom Ministerium deö Innern nachstehende Anleitung ge geben: Am sichersten wird der Ertrag der Kartoffeln er mittclt, wenn die Kartoffeln bei der Ernte auf dem Felde in gleichgroße Körbe oder Säcke gesammelt werden. Es ist darauf zu achten, dast die Körbe vdcr Säcke gleichmäßig gefüllt und genau gezählt werden. Wo das Einsammcln der Kartoffeln — wie sehr zu empfehlen ist — im Stück lohn bezahlt wird, sind gleichmäßige Füllung der Körbe oder Säcke und deren Zählung schon wegen der Lohnbcrech- nung notwendig. Die Körbe oder Säcke werden bei dieser Art der Entlohnung gegen eine Marke abgcnommen, und die Zahl der ausgegcbenen Marken ergibt die Zahl der geernteten Kartosfelkörbc vdcr Kartoffclsückc. Probe wägungen einiger Körbe oder Säcke sind vorzunchmcn. Hierbei ist auch das Gewicht der den Kartoffeln anhaftcn den Erde zu ermitteln. Es empfiehlt sich, einige .Körbe oder Säcke Kartoffeln mit der Erde zu wiegen, und die Wägung nach dem Absieben oder Auswaschen der Erde zu wiederholen. Hiernach läßt sich dann bas Gewicht der an haftenden Erbe bei den nicht gewogenen Kartoffeln ab schätzen. Das Gewicht eines Korbes oder Sackes crbcfrcicr Kartoffeln vervielfältigt mit der Zahl der geernteten Körbe oder Säcke ergibt das Gesamtgewicht der Ernte. Dieses Gewicht ist genau aufzuschreibc». Die in den einzelnen kU» . Dresdner Nachrichten* K »,r. Donnerstag. SV. August 1915 dSUe S