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MesaerMageblail rr,'»zra««'Ndr«sii „Tageblatt", ?!!«?-. A,k»fdr«Sst«S» «r. A). » u d Anzeiger «WcdlM md Ämchrtz AmtsklatL der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des-Stadtraths zu Riesa. 24'». Donnerstag, 21. Oetover 1887, Abends S<^ Jahrg. Dis Riesaer Tageblatt «scheint jede» Lag Abends mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Bierteljährltchcr Bezugspreis Sek Alchain?^ »x s,x Lxpidtikourn in Riesa nud Gtretz!« oder durch «sere Teiger frei in»'Hau» 1 Mart SO Psg., bei Abholung am Schalter der laiserj. Postanstaltm 1 Mark 2S^ßsg., durch den Brikstl-iig;c sr«! t«S Han« l Marl W Htls- Slnzetgen-NiWnIiAe fSr hi» M»««r »»8 Ausgabetage» bls Vormittag 9 Uhr ohne Scwkhr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tu Rtrsn — EeschLftsstell« chastantenfirast» 59. — W> dt« Rer!«".c» v«>a»rt»»oU!tchr Hermann Schmidt in Riesa. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Dienstag, den 26. Oktober 1897, Vorm. 10 Uhr 1 Sopha mit rothbraunem und 1 dergl. mit grauem Ueberzng, 1 Regulator, I Nähmaschine und 1 Kommode mit Aufsatz gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 20. Oktbr. 1897. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Im Gasthofe zu Neu-Oppitzsch sollen Dienstag, den 26. Oktober 1897, 10 Uhr Vorm., die einem Anderen gehörigen Gegenstände, als: 1 Fahrrad und 1 Kleiderschrank gegen so- jortige Bezahlung versteigert werden. Riesa, 19. Oktober 1897. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Montag, den 25. October 1897, Vorm. IN Uhr, kommt i'.n Hotel zum „Kronprinz" hier ein Fahrrad gegen sofortige Bezahlmrg zur Ver steigerung. Riesa, 19. October 1897. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Secr. Eidam. Bekanntmachung. Tas Verzeichnis der in Riesa und Göhlis wohnenden Personen, welche zu dem Amte eines Schössen und Geschworenen berufen werden können, wird in der hiesigen Rathsexpedition eine Woche lang und zwar vom 21. October dieses Jahres an gerechnet, zur Einsicht der Be theiligten ausgelegt werden. Einsprachen gegen diese Urliste sind während dieser einwöchigen Frist bei dem unter zeichneten Stadtrath schriftlich oder zu Protocoll anzubringen. Im Uebrigen wird auf die in der Beilage zusammengestellten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Riesa, den 21. October 1897. Der Räth der Stadt Vetters. Hke. Beilage Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. § 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerihtlicher Verurtheilung verloren haben. 2. Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens er öffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Beklei dung öffentlicher Aei.iter zur Folge haben kann. » 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung kn der Verfügung über ihr Vermögen be schränkt sind. - 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben. 3. Personen, welche für sich und ihre Familie Armenunterstützunz aus öffentlichen Mitteln emp'angen, oder in den 3 letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben. - 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind. H 5. Dienstboten. 8 34. Zn dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: s 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, f 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, - 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, z 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, Z 6. gerichtliche und polizeiliche Vollstreckungsbeamte, - 7. Religionsdiener, S 8. Volksschullehrer, s 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Daffelbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung Gesetz, die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abtheilungsvorstände und Vortragende Räthe in den Ministerien, 2. der Präsident des Landesconsistoriums, ' 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen, 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständigkeit der Amtshauplmannscha'len ausgenommen sind. Bekanntmachung. Der Wasserzins auf das 3. Vierteljahr ist längstens bis zum 1. November a. e. an die hiesige Stadthauptkasse abzuführen. Gegen Säumige wird gemäß 8 11 der Wasserwerksordnung verfahren. Riesa, am 20. Oktober 1897. Der Rath der Stadt. VelterS. * Hmtzsch. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 21. October 1897. — In dem Bericht über die vorgestrige Stadtverord netensitzung in vor. Nr. dss. Bl. hat sich Inder cin grober Fehler eingeschlichen. Es muß am Schluß des Absatz 3 heißen: Dieser (der RaihSbeschluß), dis An nahme der An leihe betreffend, wiro mit 7 gegen 6 Stimmen geneh migt; der weitere, den Anbau des Pfarrhauses an die Kirche betreffend, wird mit 8 Stimmen angenommen. — Von dem Landeshilfskomitee sind für die in dir Stadt Riesa durch die Ueberschwemmungen der letzten Juli tage am Mobiltarvermögcn geschädigten Personen 20425 M. Unterstützungen au» den gesammelten Geldern verwilltgt und in den letzten Tagen durch den Stadlrach zur Auszahlung gebracht worden. Da dem LandcShilfSkomitee noch eine größere Summe behus» Vttthcilung an die Geschädigten zur Verfügung steht, werden weitere Gesuche um nach trägliche Berücksichtigung bisher unberücksich tigt gebliebener Schäden bis Ende d. M. vom hiesigen Stadt rath entgegengenommen. — Wie verlautet, ist das Hotel Kaiserhof verpachtet worden und soll bereu« Anfang November vom Pächter übernommen werden. — Der rühmlichst bekannten K. S. Hof.Pianofortc, Fabrik Juliu« Feurich in Leipzig ist auf der Sächsisch- Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung die höchste Z Auszeichnung: „Die Königl. Sächsische Staatsmedaille' zuer- S theilt worden. —8- Als die Handarbeitersehlfrau Sophie Christiane Asse geb. Reiche am 29. v. M. auf der Rittergutsdawp- ziegelei zu Forberge mit Kohlenabladen beschäftigt war, eignete sie sich, sowie 6 wettere Personen, deren Aburthsilung aber, da nicht wie im vorliegenden Falle Rückfallsdiebstahl vorliegt, vor dem Schöffengericht Riesa ftattfinden wird, eine Partie Kohlen im Werthe von 5 Mark widerrechtlich an, wobei sie vom Buchhalter des Herrn v. Petrikowsky, welcher der Ge schädigte ist, Herrn Wiedrich, erwischt wurden. Das vom K. Landgericht Dresden gefällte Urtheil lautete auf 3 Monate Gefängniß. — Die von verschiedenen Blättern gebrachte Notiz, daß Herr Geh. Kommerzirnrath Georgi in Mylau Vorfitzender der nationalliberalen Fraktion des sächsischen Landtages sei, ist dahin zu berichtigen, daß der derzeitige Vorsitzende Herr »eh. Kommerzirnrath Niethammer in Kriebstein, sein Stcll- Vertreter Herr Justizrath Dr. Schill in L-ipzig ist. — Nach den neuen englischen Blättern hat ein Ameri kaner nach 15jährige« Bemühen endlich einen Webstuhl er funden, der nur den zehnten Thetl der gewöhnlichen Dampf kraft beansprucht und ohne Schützen, ohne Geräusch und okwe aufgebäumte Kette gleich von der Spule wegarbeit: t. Der Erfinder, Millar, hat einen solchen neuen Webftuhl in London ausgestellt. Die mufften „London News" und „Graphic" geben eine Abbildung sowie nähere Beschreibung desselben. Der Stuhl ist von Webern schon viel besichtigt und für gut befunden worden. W.nn der Webstuhl wirklich leistet, was man ihm nachrühmt, so ersetzen 30000 neue Stühle 180000 alte und brauchen 80000 Pferdekräste weniger. Welche Um wälzung in der Weberei würde die Einführung eines solchen Stuhles bedeuten! — Mit Rückficht auf die guten Wasserstände der Elbe gestaltete sich der Elbeumschlagsverkehr aus Böhmen im Monat September recht lebhaft. Die böhmische Braunkohle, Zucker und Gerste lieferten für den Export zu Wasser ein wesentlich höheres Kontingent al» im gleichen Monat de» Vorjahre». Das ganze Umschlagsquantum de» diesjährigen September bezifferte sich mit 3,046,335 (gegen 2,617,786) Metercentner, so daß sich da» «ennen»werthe Plus von 428,549 Metercentnern ergiebt. An böhmischer Braunkohle gingen dicsmal 2,547,620 Metercentner (mehr 478,545 Metercent ner) auf dem Elbwege ab. E» wurden durchschnittlich täglich 850 (»egen 6S0) Wagenladungen Braunkohle umgeschlagen. An Zucker kamen 226 267 (gegen 182,049) Metercentner, also um 44,218 Metercentner mehr zur Elbe. Auch der Gersteexport Hut« sich diesmal bester entwickelt. Bon diesem Artikel wurden 133,315 (g'gen 120,289) Metercentner um geschlagen. — Nach einer im Reichseisenbahnamt ausgestellten