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— W MIM... Riesaer GTagMM «nd Anzeiger iLlbebIM und Anzeiger). Telegramm-Adresser ßW Femsprechstev« „Tageblatt^, Riesa. Rr. 20. für die König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 300. Donnerstag, 28. Dezember 1011, abends. 04. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung iu der Expedition in Riesa 1 Mark 5V Pfg., durch unsere Träger srei inS HauS 1 Mark 65 Psg-, bei Abholung an» Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 65 Pfg., durch den Briefträger srci iuS HauS 2 Mark 7 Psg. Auch MonatSabonncniculS werden angenommen. Anzeigcn-Annahme siir die Nummer des Ausgabetage? bis vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethe st raste 50. — Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähncl iu Riesa. Dienstag, den 2. Januar 1S1T, vor«. 10 Nhr, sollen im AuktionSlokal hier 10 Trikothemden, 5 Herren-Schwitzer und 1 Fahrrad mit Freilauf gegen sofortige Bezahlung versteigert werdcn. Riesa, 23. Dezember 1911. , Der Gerichtsvollzieher des Königs. Amtsgerichts. Versteigerung. Am 4. Januar 1912 von 10 Uhr vorm. ab gelangen im hiesigen Artillerke-Scheiben- depot nachstehende alle Materialien usw. zur öffentlichen Versteigerung und zwar: etwa 2800 kg alter Stahl . 16100 - altes Schmiedeeisen, . 2800 - » Gußeisen, - 4850 - » Blech, . 3900 . . Drahtseil, . 1100 » » Gasrohr, - 950 - alle Pappe, » 700 . » Leinwand, 7 Sick, alte Protzkasten, 7 Haufen altes Brennholz etwa 1 cbm und andere Gegenstände mehr. Zeithain, den 27. Dezember 1911. — Kommandantur des Tr. P. Zeithain. Realprogymnasium mit Realschule zu Riesa. Die Anstalt umfaßt Sexta bis Unte.r!ekunha des Realgymnasiums und eine voll ständige Realschule. Anmeldungen erbitte ich mir zwischen dem 8. «Nd 15. JtttMtir 19.12. Beizubringen sind Geburts- oder TaufzeugniS, Impfschein und letztes Schulzeugnis. Per sönliche Vorstellung der Schüler ist erwünscht. Gute preiswerte Pensionen. Arbeitszimmer für auswärtige Schüler in der Schule. Das Schulgeld beträgt für Einheimische und AuS. wärtige 150 M. Dle Aufnahmeprüfung findet Montag, den 15. April I9l2, früh 8 Uhr, statt. Riesa, den 28. Dezember 1911. * Prosi vr. Göhl, Direktor. Realprogymnasium mit Realschule. Wie andere Schulen sendet auch unsere Schule Mitteilungen über schwache Schültt'- letstungen zu Weihnachten nicht mehr aus. Jeder schwache Schüler ist jedoch vom Stande seiner Leistungen am lktztrn Schultage in Kenntnis gesetzt worden. Auch sind die Klassenlehrer und Unterzeichneter (vom 8. Januar an) gern bereit, über die Ergebnisse der WeihnachtSzensierüng Auskunft zu erteilen. Riesa, den 28. Dezember 1911. Prof, vr. Göhl, Direktor. Spsnlra»«« Unter Garantie der Gemeinde. Geschäftsstelle: II Z1> <>! Gemeindeamt. ss u a» sz jtt Geschiiftszeit: Montag« — Freitags 8—1 und 3—5 Uhr. Sonnabends nur 8—1 Uhr und 2—3Uhr. — Strengste Geheimhaltung aller Einlagen. — Freibank Bobersen. Morgen Freitag, den 29. Dezember, vormittags von 8 Uhr an, kommt Rindfleisch zum Berkays. Pfund 40 Pfg. Der Gcmeiudevorstand. Freibank Heyda. Sonnabend von vormittags 10 Uhr an kommt Schweinefleisch, Pfund 40 Pfg. zum Verkauf. Der Gemeindtvorstattd. Oertliches »uS Sächsisches. Riesa, 28. Dezember 1911 —* Tagesordnung für die öffentliche Sitzung deS Stadtoerordneten-Kollegiums am Freitag, den 29.Dezemb. 1911, nachmittags 6 Uhr. 1. Mitteilungen. 2. Ratsbe schluß, betreffend die Veräußerung von Areal an der ver längerten Bismarckstraße zwischen Schützen- und Sieger- straße an die Bergbrauerei Riesa A.-G. 3. Beratung deS Entwurfes zu dem HauShaltplan der Stadt Riesa sür daS Jahr 1912. — Vor der öffentlichen Sitzung findet ^/»6 Uhr eine nichtöffentliche Sitzuug statt. —* Die Ortskrankenkasse Riesa macht im Anzeigen, teil vorliegender Nummer Arbeitgeber und Versicherte da rauf aufmerksam, daß auf Grund der ReichSoerstcherungS- ordnung am 1. Januar 1912 die Erhöhung der Wochenbetträge zur Invalidenversicherung in Kraft tritt. Auf die Bekanntmachung sei hiermit be sonders aufmerksam gemacht. — Die NeujahrSnummer unsereSBlatteS ist diesmal nicht die erste Nummer deS kommenden, sondern die letzte Nummer des scheidenden JahreS, da der 1. Januar diesmal auf einen Montag, also unmittelbar hinter einen Ruhetag fällt. Neujahrsgratulationen möchten deshalb schon in nächster Sonnabendnummer erscheinen. Ihre Aufgabe erbittet sich unsere Geschäftsstelle möglichst bis Freitag abend, spätestens bis Sonnabend vormittag 9 Uhr. — Die Karpfenprahme, dis alljährlich am Pirnaer Elbufer im Monat Oktober zusammengestellt wird und die kostbare Fracht anS den Lausitzer Teichen aufnimmt, hat in diesem Jahre keine allzu glückliche Fahrt gehabt, bedingt durch den niedrigen Wasserstand. Am 31. Oktober wurde von Pirna aus die Fahrt angetreten, um in Dresden noch Fische aufzunehmen, von dort ging es in den ersten Tagen des November stromab. Unterhalb Torgau, in der Nähe von Pretzsch, geriet sie auf Grund und sollte mit Hilfe eine- großen Dampfers WSgezogen werden. Dem Zuge aber widerstand die Bauart nicht, die Bretter gingen auseinander und mehrere Zentner Karpfen gewannen die Freiheit zur Freude der Torgauer Fischer, die etwas unterhalb ihre Netze auSgeworfen hatten. ES ist ihnen manch stattlicher Fisch in» Garn gegangen. — Der Schaden konnte repariert werden und vor Roßlau traf ein kleiner Schraubendampfer ein, der nunmehr das Schleppen übernahm. Alles ging gut bis Sandau, wo die Sünder beginnen, das Fahrwasser unsicher zu machen. Dort lagen nicht weniger al« 20 Dampfer mit ihren Schlrppzügen, die auf günstigeren Wafferstand warteten. Noch schlimmer sah ef bei Schnackenburg an der Aland- Mündung au». Dort hatte eine noch größere Zahl Dampfer mit Schlrppzügen unfreiwilligen Aufenthalt nehmen müssen. Es kam hinzu, daß der vordere Teil der Prahme, die schon 80 Zentimeter tief ging, durch den Zug deS Schleppers noch tiefer hineingetaucht wurde. Gar ost mußte Anker geworfen werden, um bergwärts fahrende Schleppzüge durchzulassen. Die Fahrt von Dresden bis Hamburg erforderte 26 Tage Zeit. ES handelte sich dies- mal um die Beförderung von 2400 Zentner Karpfen, die einen EinkaufSwert von rund 200 000 Mark präsentierten, gewiß eine Fracht, die auf besondere Aufmerksamkeit Anspruch machen kann. Eine zweite Prahme von Torgau ans brachte 1700 Zentner Karpfen nach Hamburg. — Wie eS heißt, plant die Verwaltung der Akt.- Ges. Lauchhammer eine Erhöhung des Aktienkapitals nm 2l/„ Millionen Mark, auf 10 Millionen Mark. Tie neuen Aktien werden von einem Konsortium unter der Führung der Dresdner Bank zu 150 Prozent übernommen und den bisherigen Aktionären im Verhältnis von 3 zu 1 zum Kurse von 155 Prozent angeboten. Der Erlös der Kapitalserhöhung wird hauptsächlich zum Ausbau deS Blech- Walzwerks, der elektrischen Zentrale, sowie zur Einführung des elektrische» Antriebes auf den Walzenstraßen Verwen dung finden. Die von Kommunen und Korporationen viel- umstrittene Frage „Umfaßt der Ausdruck „Fletsch" auch Wild und Geflügel?" ist jetzt endgiltig vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschieden worden. Die Ent scheidung ist nunmehr dahin ergangen, daß die Besteuerung von Wild und Geflügel mit 8 13 deS Zolltarifgesetzes in Widerspruch stehe, daß also der Ausdruck „Fleisch" Wild und Geflügel mit umfaßt. DaS OberoerwaltungSgericht führt dazu folgendes auS: Der allgemeine Sprachgebrauch biete keine hinreichende Grundlage, da er das Wort „Fleisch" sowohl im engeren, als auch im weiteren Ginne verwende. Ebensowenig lasse sich auS der Entstehungsgeschichte deS 8 13 entnehmen, welche Bedeutung die gesetzgebenden Faktoren dem Worte Hütten beilegen wollen. Hiernach böten sich für die Auslegung uur zwei Wege dar. Den einen seien namentlich daS preußische OberoerwaltungS- gericht und das Reichsgericht gegangen, die da« entscheidende Gewicht daraus gelegt Hütten, daß da« Gesetz mit seinem Zolltarife «in einheitliche« Ganz« bilde, den in diesem Ganzen gebrauchten Ausdrücken ein einheitlicher Sinn bei- zumessen sei und der Tarif unter Fleisch ebensowohl da« Fleisch von Wild und Geflügel wie dasjenige von Schlacht vieh begreife. Der andere Weg nehme zum an«schließlichen Ausgangspunkte den 8 13, der nach seiuem Sinne und Zwecke und unter Berücksichtigung seine« Zusammenhang«« mit der bitherigen Zollgesetzgebung zu verstehen sei. Da« OberoerwaltungSgericht halte der Hauptsache nach das letztere Verfahren für do« zutreffende. Set beim Erlasse de« Zollgesetze« vom Jahre 1902 die herrschende Meinung dahin gegangen, daß die im Gesetze vom 27. Mai 1885 erfolgte Freigabe der Besteuerung von Fleisch auch Wild und Gcflügel mit begriffen haben, so müsse, wenn nun mehr 8 13 des ZolltarifgesetzeS jede kommunale Bcstencmng hinsichtlich der in jenem Ersitze aufgcsührten Warengruppen unter Gebrauch der nämlichen Formel untersagt habe, angenommen werdcn, daß der Gesetzgeber dein Begriffe „Fleisch" die nämliche Ausdehnung habe geben wollen. In den Jahren 1885 bi« 1902 habe eine große Anzahl von Gemeinden unter Billigung der Regierungsbehörden Wild und G fliigcl besteuert, ohne Laüci nach der inlän dischen oder ausländischen Herkunft zu unterscheiden. Im Bundesrate, der ZentraloerwaltungSbebörde für Zollsachen, sei dis Besteuerung bet Prüfung der vierteljährlichen lieber sichten über die in den einzelnen Staaten zugelassenen Kommunalsteuern nicht bemängelt worden. Die vereinigten Ausschüsse sür Zoll- und Sleuerwesen und siir Handel und Verkehr Hütten im Gegenteil in der Sitzung vom 10. Sep tember 1888 gelegentlich der Beratung des 5. Berichts der VollzugSkommission für den Zollaufchiuß Bremens mit Bezug auf daS Gesetz vom 27.'Mai 1885 eine Verständi gung dahin getroffen, daß die Heranziehung ausländischen Wildbrets und Geflügels zu den kommunalen Verbrauchs abgaben auch ferner nicht zu beanstanden sei. Das Reichs schatzamt habe wiederholt in Fällen, in denen Gemeinden in ihren Steuerordnungen die Befreiung des verzollten ausländischen Wildes und Geflügels, von der Steuer vor gesehen Hütten, auf die Verständigung der BundeSratSauS- schüsse htngewiesen. Der Vertreter der NeichSrcgierung habe daher im Jahre 1909 in Bezug auf dis Auslegung des 8 13 mit Recht erklären können, daß im Sinne des ZollvereinigungSoertrageS Wild und Geflügel bisher zu Fleisch und Fkeischwarcn gerechnet worden seien. DaS OberoerwaltungSgericht sei daher zu dem Ergebnis gelangt, daß die Besteuerung van Wild und Geflügel durch die Kommunen mit dem 8 13 deS ZolltarifgesetzeS in Wider spruch stehe. — Von Neujahr an wird die Jagd auf den Staatsforstreviercn- soweit sie bisher an die Neviervcrwalter verpachtet war, auf ReHuung der Forst kasse verwaltet werden. Diese in den meisten Staaten Deutschlands bestehende Einrichtung galt auch früher in Sachsen, wurde aber inr Zusammenhang mit der all gemeinen Regelung der Jagdverhältuisse vor bald 50 Jahren aufgehoben. Tas Gesetz über die Ausübung der Jagd von 1864 nud das Schongcsetz von 1876 hat auf die Hebung des Wildstandcs sehr günstig gewirkt. Nach Art und Menge, mit Ausnahme der wilden Schweine, bergen die sächsischen Jagdreviere gegenwärtig mehr Wild als früher und als man in einem fo dicht bevölkerten und land- und forstwirtschaftlich so hoch entwickelten Lande erwarten sollte. Damit ist aber auch der Wild schaden gestiegen, der im Walde um so mehr empfunden