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Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 227. Donnerstag den 15 August 1861. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. Nach einer dem Ministerium des Innern im diplomatischen Wege zugegangenen Mitthcilung wird von Dordrecht aus der Vertrieb von Loosen einer sogenannten „Großen Holländischen Waarenvertheilung zur Abhülfe der Ueberfchwemmungsnoth an der Waal und Maas" unter der Anpreisung versucht, daß es keine Nieten in dieser Lotterie gebe. Die angeftellten amtlichen Erörterungen haben jedoch ergeben, daß ein solches Lotterieunternehmen in Dordrecht gänzlich unbekannt ist, und daß mithin die noch unermitteltea LooSabftnder auf eine planmäßige Betrügerei auSgehen. DaS Ministerium deS Innern nimmt daher Veranlassung, daS Publicum vor aller und jeder Betheiligung bei der angeblichen Lotterie, sei eS durch Kauf von Loosen oder durch Begünstigung deö Vertriebs derselben, welche übrigens nach dem Gesetze gegen die Theilnahme am Lotto und den Vertrieb auswärtiger Lotterieloose, vom 4. Deeember 1837, zu ahnden sein würde, hierdurch zu warnen und aufzusordern, über etwaige Zusendungen von Loosen so wie über alle damit zusammenhängende Umstände, welche zur Entdeckung deö Betrugs führen können, bei der betreffenden Polizeibehörde oder deren Organen sofort Anzeige zu machen. Gegenwärtige Bekanntmachung ist in Gemäßheit §. 21. deS PreßgesctzeS in allen daselbst bezeichnten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, den 29. Juli 1861. Ministerium deS Innern. Für den Minister: Kohlschütter. ' ' Lehmann, S. - . . - - i- .... - . > ., - - -- - - Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, den Reiseverkehr nach den kaiserl. königl. österreichischen Staaten betreffend. Nach den für die kaiserl. königl. österreichischen Staaten bestehenden paßpolizeilichen Vorschriften müssen die von aus ländischen Behörden ausgestellten Reisepässe, einschließlich der Wanderlegitimatwnen, insoweit nicht ein Uebereinkommen mit der betreffenden fremden Regierung eine Ausnahme begründet, mit dem Visum einer k. k. Mission oder eines dazu ermächtigten k. k. ConsularS versehen sein. Von diesem Erfordernisse kann unter allen Umständen und auch dann nicht abgesehen werden, wenn der Reisende den Sitz einer k. k. Gesandtschaft re. auf seiner Rei'e bis an die Grenze nur berührt, wie z. B. wenn derselbe Dresden auf der Eisenbahn nur passtrt. Da eS bereits vorgekommen ist, daß Reisenden in Er mangelung deS k. k. Visums der Grenzübertritt hat versagt weiden müssen, so nimmt das Ministerium hiervon Veranlassung, daS Publicum, insbesondere die reisenden HandwerkSgehülsen zu Vermeidung von Zeit und Kostenaufwand auf jene Bestimmung und auf die Nothwendigkeit der rechtzeitigen Paßvidirung andurch besonders aufmerksam zu machen. Gegenwärtige Verordnung ist in Gemäßheit §. 2>. deS PreßgesctzeS in allen daselbst bezeichneten Zeitschriften abzudrucken. Dresden, den 2. August 1861. Ministerium des Innern. Frhr. v. Beust. Lehmann, S. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei uns angezeigte Verkaufspreis des RoggenbrodeS vom 1b. August 1861 an bis auf Weiteres ist: I. Da- Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis 12 Pfennige bei den Landbrodbäckern Nr. 14. Sander, I Nr. 59. Müller, - 31. Schmidt, - 112. Dürr; niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern GraHhvf, Roßplatz Nr. 9d, Kühne, Aeiher Straße Nr. 1. Hertzog, Windmühlenstraße Nr 50, Da- Pfund Brod zweiter Qualität: höchster Preis 11 Pfennige bei den Landbrodbäckern Nr. 59. Müller, 112. Dürr; Nr. 14. Sander, - 31. Schmidt, niedrigster Preis 8 Pfennig« bei den Bäckermeistern ArraS, Haüe'sche Straße Nr. 4, > Kern, Schühenstraße Nr. 5/6, Fritzfchc, Gerberstraße Nr. 20. Mäufezahl, Dresdner Straße Nr. 3, Gebert, Frankfutter Straße Nr. 6, Scherpe, große Fleischergasse Nr. 1, » . . ^ Heistnger, Nicolaistraße Nr. 21, Schnnrbusch, Glockenstraße Nr. 6. Leipzig, den 14. August 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr Koch. JunghanS.