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Verug5geMr: vmlctiiNirttL«»' Ln»»«» Set rtt,ltct> «wctmattirr Zuttaaun, durct, untere Voten «»»<»" und «»«»« «, L«,m- u»t> Moui<i,en am «inmav »MI »Ov> durch an»wt>iltne»«m- nnMondn » Di! b«t » Ml »0 ««. Bet eininaliner «ufteNuna durch dt« Pol,»MI iodnevclrellaeldi. tm«u». laud mU enrtvreLrnde« Sutcktaae. Nachdruck oller «nikel u. Ort,taal- vutteilunoeo am «Ü deulltcher Luklienanoadei.r'r»»» Rachr'» «uläM, NocktrSsttch« Sonorar- ouirrüche dletdeu underückttchtt»!: uiwutauate Manullrtvle werdeu u,ch> auldewabtt. leleoramm Adrette: «achrtchle» Lr««de». StgrSlldtl 1856. Le«I»vvI» Uolttolvr»«>tcr» 6r. 5lLjo»M ä«s voa S»c1»86ir. SßvlLvlL« !»«>«», Vv88v,L«. Linrslverlcank Id,,--,!,-!,, »tnuulct 2. KariptgeschiistSsteN«: Martcust». 8!>,4V. Flnreigen-^anf. Unnakiine vou Aukitndiauuoen dis nockiiiiuiuüs 2 Ulu «ou» uns AeieriasS nur Rnnensiradc ss von n bis '/»> U'" Tle 1>vuil>l>eivrund- »rUe ica « oiitieni « Pt». 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Mutmaßliche Witterung: ,«»«»)» Tvnkuustlervriein. Börscnwvchenberlcht. Kriegsminister v Einem Weihnachtsichaa. Pedcikt, Viicdrrschläae. EVUU» lN), I »V» jrMvcs > Zur Reform der sächsischen Bertnöqensftcncr. Tcr in der Zweiten Kammer eingebrachte Antrag auf Ein beziehung des land- und forstwirtschaftlichen Anlage- und Betriebskapitals in die Ergänzungs-sVermögcns->lLfeuer wurzelt in der weitreichenden Unzufriedenheit, die sich von Anfang an nicht bloß aller gewerblichen, sondern auch eines führenden Teils der landwirtschaftlichen Kreise angesichts der Ecscjzcsvorschrist bemächtigt hatte, dab das genannte Anlage- und Betriebskapital der Ergänznngssteuer nicht unterliegen, von ihr befreit sein soll. In Preußen findet eine solche Be vorzugung n'cht statt. Das Miqnelsche VcrmögcnSstcuergcse!; be stimmt vielmehr, daß als der Ergonzungssleuer unterworfenes vermögen auch Grundstücke nebst allem Zubehör, sowie die An lage- und Betriebskavitalien gelten, die dem Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der Viehzucht, des Wein-, Obst- und Gartenbaues d'enen. Bei uns in Sachsen dagegen ist sowohl das eigentliche unbewegliche Vermögen als auch das land- und sorstwirtschostliche Betriebskapital mit dem Privileg der Steuer freiheit, soweit die Vermögenssteuer in Frage kommt, versehen worden. Zum Verständnis dieser Maßnahme, deren zweifelloser Äusnahmccharakter gleich von vornherein viel böscü Blut gemacht hat, sodaß sich seinerzeit das Bewußtsein einer so augenfälligen Schwäche des Ergänzungssteuergesetzes mit empfindlich lähmen der Mast aus die sonstige Genugtuung über das Zustandekommen der Steuerreform im Ganzen legte, muß auf die parlamentarischen Kampfe auf steuerpolitischem Gebiete, die im vorigen ordentlichen Landtage zwischen der Ersten und der Zweiten Kammer aus- gcfochtrn wurden, zurückgegriffen werden. Der sächsische Regierungsentwurf über die Vermögenssteuer wollte konsequenter Weise die Grundsteuer nach preußischem Muster wlfheben, und daS unbewegliche zusammen mit dem beweglichen Bcrmögen der Steuer unterwerfen. Dagegen erhob sich aber in der Ersten Krimmer unter der Führung des Kammcrherrn Sahrer von Sohr eine lebhafte und nachdrückliche Opposition, und zwar aus Gründen, die nicht sowohl auf dem Gebiete sachlicher Ein- wäud und Bedenken, als vielmehr auf dem Boden prinzipieller Anschauungen zu suchen waren. An sich ist die Einbeziehung des Grundbesihes '« die Vermögenssteuer unter Aufhebung der Grundsteuer durchaus logisch und entspricht auch deuc natürlichen E geninleresse der Landwirtschaft selbst: denn es darf als aus gemacht gelten, daß die Grundsteuer sich keiner besonderen Be liebtheit erfreut und allgemein als eine unbequeme Last emvfunden wird. Einmal wird die Grundsteuer ohne Rücksicht auf die Ver schuldung des Grundbesitzes erhoben, und außerdem erhebt sie nickt nur der Staat mit 4 Pfennigen, sondern in gleicher Weise auch die Gemeinde mit 6, 8 und noch mehr Pfennigen auf die Ein heit; auch die Besitzveränderungsabgaben fallen sehr beträchtlich ins Gewicht. Die Regierung hat deshalb auch nicht gezögert, in den Motiven zum ErgänzungSsteuergesetz rückhaltlos anzuerken- nen. daß die Grundsteuer eine ungerechtfertigte VorauSbcsteuerung des Grundbesihes >st. Wenn trotz der auch in landwirtschaftlichen Kreisen bestehen den Unzufriedenheit mit der Grundsteuer die „Unversöhnlick-en" der Ersteu Kammer sich zu ihrer Aushebung nicht versieben wollten, sonwr dabei die Befürchtung ausschlaggebend, daß miiderVescitigung der Grundsteuer auch die mit ibr verknüpfte Grundstenerversassting. d e dem Grundbesitz gewisse Vorzugsrechte öffentlichen Charakters in Staat und Gemeinde sz. B. bei der Vertretung in der Ersten Kammer) verleiht, erschüttert werden könnte. Die Mckrheit der Ersten Kammer war deshalb unter keinen Um stände» >u bewegen, die Grundsteuer preiszugeben, und da dieser Widerstand damals keinerlei Aussicht auf ein Kompromiß in dem springenden Punkte eröffnet«, so blieb der Negierung und der Zweiten Kammer tatsächlich nichts weiter übrig, als nachzugeben, und. um nickt die gesamte Reform zu gefährden, die privilegierte Stellung des unbeweglichen Vermögens gegenüber der Vermögenssteuer durch die Beibehaltung der Grundsteuer gesetzlich zu sanktionieren. Die sächsische Ergänzungssteuer umfaßt deshalb bis auf weiteres lediglich das nicht von der Grundsteuer betroffene, d. h. das bewegliche Vermögen. Erfuhr schon das Verhalten der Ersten Kammer in Sachen der Grundsteuer, die das unbewegliche Anlagekapital trifft von den berufenen Wortführern der Zweiten Kammer, unter anderem von dem Abgeordneten Opitz selbst, eine scharf ablehnende Kritik, so steigerte sich die Kritik bis zum Befremden, ja zum Unwillen gegenüber einer weiteren landwirtschaftlichen Sonderbestimmung, die von der Mehrheit der Ersten Kammer in dos Gesetz eingefügt wurde und eben das in dem hier zur Be sprechung stehenden konservativen Anträge berührte landwirtschaft- liche Betriebskapital betraf. Die Erste Kammer stellte sich näm lich in ihrer Mehrheit auf den Standpunkt, daß das landwirt- schastliche Betriebskapital sd. h. alles, was zur Ertragfähigmachung des AckerS gehört, also Pflug und Egge, Pferde- und sonstiger Viehbestand, Wagen, Geschirre, Aussaat, Vorräte und Außen stände), durch die Grundsteuer mit getroffen werde und daß des halb zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung insoweit ebenfalls Steuerfreiheit eintreten muffe. Eine so unverhüllte Bevorzugung der Grundbesitzer — die Landwirte, die nur als Pächter fungieren, müssen ihr Betriebskapital noch dem Vermögenswert versteuern — siel der Zweiten Kammer mit Recht gewaltig aus die Nerven. Man wies mit bezug auf die steuertheoretische Seite der Sache darauf hin, daß die Ansicht der Ersten Kammer von der angeb lichen „Doppelbesteuerung" unhaltbar sei, weil daS Wesen der Grundsteuer nach der allgemein herrschenden Auffassung darin bestehe, daß sie lediglich die Rente, die der Grund und Boden als solch« gibt, die Erträgnisse des Bodens treffen soll, aber nicht das Betriebskapital, das ja keineswegs immer bei dem Besitzer vor handen ist. Hiervon ober abgesehen, erhob man von allen Seiten die höchst dringliche und eindrucksvolle praktische Frage: „Warum läßt man d.-inn nicht auch das Betriebskapital der Gewerk- treibenden, die Grund und Boden haben, frei?" Was dem eine» recht, ist dem andern billig. Wenn der Acker nach teuer An- schauung ohne Geräte und Bich keinen selbständigen Wert haben >oll, und daraus gefolgert wird, daß die Grundsteuer das Be triebskapital mit umfasse, dann muß doch mit genau demselben Rechte behauptet werden, daß ein leerer Laden und eine leere Fabrik an sich ebenfalls nichts wert sind, sondern ihren Wert erst dadurch erhalten, daß die Waren des Kaufmanns, die Werk zeuge und Maschinen des Fabrikanten, darin verkauft werden und arbeiten. Folgerichtig müßte also das gewerbliche Betriebskapital, da ja auch für das gewerbliche Betriebsgrundstück ebenso gu! wie für den Acker die Grundsteuer gezahlt werden muß, gleich falls von der Ergänzungssteuer befreit sein. In der Zweiten Kammer war der Widerstand gegen die den Stempel der ungerechten Bevorzugung an der Stirn tragende Ausnahmestellung des landwirtschaftlichen Betriebskapitals allge mein, und die Reden der Abgeordneten Dr. Schill. Dr. Stöckel, Enke, Schubart und Andrä ließen an Schärfe und Deutlichkeit des Urteils über diesen Punkt nichts zu wünschen übrig. Be sonders bemerkenswert war der Umstand, daß selbst ein so hervor ragender landwirtschaftlicher Führer und Sachverständiger rote der Abg. Andrä, der auch jetzt zu dem Anträge auf Beseitigung der be anstandeten Bestimmung mit die Initiative gegeben hat, in sehr scharf pointierter Form gegen die Erste Kammer Stellung nahm. Er erklärte es „zu seinem tiefsten Schmerze für unbegreiflich, wie man bei dieser wichtigen Vorlage nur wegen prinzipieller Bedenken gegen die Besteuerung des landwirtschaftlichen Betriebskapitals polemisieren und stimmen konnte", und warf der Opposition in der Erste» Kammer direkt „Prinzipienreiterei" vor, die «wahr scheinlich recht schlechte Früchte ^"agen werde" Die tiefgehende Mißstimmung und Erregung, die sich der Zweiten Kammer über die Unduldsamkeit der E.steu Kämmer in der Frage des Betriebskapitals bemächtigt batte, bedurfte der ganze» diplomatiichen Kunst und Geictucllichkeit der Kompromiß- pnlitiker. wenn nicht noch in letzter Stunde das steuervolitiiche Reformwerk scheitern sollte. Mit den am Schluffe der Verhand lungen vou dem Finanzminister Dr. Rüger noch ausdrücklich aner kannten Bemühungen de- Präsidenten der Zweiten Kammer Dr. Mehnrrt begegneten sich in der Ersten Kammer die Ansgleichs- vetluche des Obeibürgeimcistrrs Beutler, des »reichbegabten ver mittelnde» GeisteS". wie ihn der Präsident der Ersten Kammer in jenen stürmische« Tagen einmal nannte. Der Effolg war. daß noch zwei einschränkende Bestimmungen im Gesetze Ausnahme sanden, indem man das gewerbliche Betriebskapital bis zur Höhe von 10V00 Mark von der Erg Ninngssteuer sreilteß und anderer seits zugestand daz die Steuerfreiheit des landwirtschaftlichen Be triebskapitals stcv nicht mit aus die landwirtschaftlichen Neben- betrirbk, Brennereien. Brauereien und dergleichen erstrecken solle. DaS waren zwar wohlgemeinte, ober doch nicht genügend wirksame Konzeisioiien. »m die sachlich berechtigte Unzufriedenheit der Zweiten Kammer mit der sonstigen Befreiung des landwirtschaft liehen Betriebskapitals von der Ergänznngssteuer aus dir Dauer zu beschwichtigen. Der tatsächliche Stand der Dinge nach dem be stehenden Gesetz ist der. daß der gewerbliche Betrtcbsunternehmcr, der Handwerker, der Kaufmann, der Fabrikant, der GutSpächter. sobald er mehr als 10000 Mark in seinem Betriebe angelegt hat. dir Eigänzungs- oder Vermögenssteuer zahlen mutz, während der Landwirt auf eigener Scholle davon verschont bleibt, und wenn es sich um die allergrößte» Güter handelt mit Inventar im Werte von Hunderttansenden. Diese schwere soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen, und zwar gründlich zu beseitige» durch die gänzliche Aushebung der Bestimmung über die Steuerfreiheit des landwirt- schastliche» Betriebskapitals, ist dos Ziel deS jetzigen konservative» Aiiliagrs, der, nach dem Verlaufe der früheren Verhandlungen zu urteile», bei der Regierung und der Mehrheit der Zweiten Kammer keinen Widerstand zu erwarte» hat: höchstens ließe sich der keines wegs durchschlagende formelle Einwand erbeben, daß es seine Be denken bade, ein kaum ln Kraft getretenes Gesetz schon so bald wieder abznänbern. In jedem Fnlle muß aber sestgestcllt werden, daß das Ergäiizungsstrurrgesetz in seiner gegenwärtigen Genast seinerzeit von der Mehrheit der Zweiten Kammer lediglich als ein Notbeheli betrachtet worden ist. der früher oder später einem der onSqlelchciibe» Gerechtigkeit habe, und in diesem deS Landes verdienen starren Standpunkte einlenken und sich der Auffassung der Zweiten Kammer, wie sie i» dem Anträge Rüder und Genossen zum Aus druck gelangt, anbrqncmen wollte. Nencste Dralitmeldunneu vom 12. Dezember. INackts eingehende Depesche» befinde» sich Seite 4.» Berlin. (Priv.-Teli Reichstag. Ans der Tagesord nung steht die Vorlage betreffend die Verlängerung des Handelsprovisvrrums mit England bis aus weiteres. — Abg. Graf Reventlom, der für den Bund der Landwirte und Seine Freunde beantragten, daß das Provisorium nur bis Ende 1904 verlängert und die Buudesratsvoiluiacht ausdrücklich aus diejenige» britischen Kolonien beschränkt werde, die uns Meisl- begünstgung gewähren. In England und seinen Kolonien miß- achte man die Verträge, selbst die Zuckerkonvention habe man bereits gebrochen, indem in Osrind.en deutscher Mucker differenziert werde. Seitdem sich Deutschland den Bruch des Saratoga-Vcnrages seitens der Bereinigten Staaten von Amerika habe geiallen lassen, glaube auch England, daß es uns die Verträge nicht mehr zu halten brauche. Vertrauen in die Wirischailspoftlik der Regierung sei um so weniger berechtigt, als noch immer nicht einmal die Kün digung der bestehenden Handelsverträge erfolgt sei. — Abg. Gras Kanitz lkons.j bestätigt, daß in ländlichen Kreisen das Vertrauen zur Regierung infolge der Nichtkündigung der bestehenden Han delsverträge stark erschüttert sei. Der gegenwärtigen Vorlage stimmten seine Freunde nur mit der beauiragirn Fristbegrenzung zu. — Staatssekretär Gras Posadowsky: Der Kreis, in dem das Vertrauen zur Regierung geichwunden sein soll, kann jeden falls nur ein sehr kleiner sein, und er muß sehr weltfremd sein, tperirr er nicht weiß, wie sehr die verbündeten Regierungen jeder- zest die Interessen der Landwirtschast wnhrgenommen haben. In dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen muß ich es durchaus ablehncn, ans die Vorwürfe des ersten Redners näher einzugehen, nur in bezug auf die Frage der Behandlung unseres Zuckers seitens Ostindiens will ich noch bemerken, daß mir soeben cm Telegramm unseres Botschafters in London zugegangen ist. Dieser teilt mit, daß der Einspruch, den wir gegen die Differen zierung unseres Zuckers seitens Ostindiens erhüben haben, von Erfolg gewesen ist. Sic sehen, wie unbegründet Ihre Vorwürfe sind. — Abg. Gothein sFreis. Vereinig ) erklärt es für durch aus gerechtfertigt, die asten Verträge nicht eher zu kündigen, bis inan neue, bessere >n der Tasche habe, und befürwortet unver änderte Annahme der Vorlage. — Abg. v. Kardorff iRcichsp.) stimmt der Fristbegrenzung der Vollmacht an den Bundesrat nur bis Ende 1904 zu. Auf die anderen Fragen gehe er jetzt nicht ein, weil in der englischen Presse die'- Reben immer so verdreht würden, um Deutscheichaß zu säen. — Abg. Bernstein lSoz.) erklärt, daß seine Partei der Vorlage ohne icdc Aenderung zustunme. Es sei dos Verkehrteste, England, wo ohnehin Miß trauen genug gegen Deutschland bestehe, noch durch solche Reden, wie sie Graf Reventlow gehalten, zu reizen. — Abg. Gras Kanitz stellt fest, daß ausweislich der englischen Handelsstatislik an der Aufrecbtcrhaltung gu'er Handcisbez ehnngen zwischen beiden Ländern England mehr interessiert sei als Deutschland. — Abg. Graf Reventlow sDwz.) bestreitet, gegen England gehetzt zu haben; er habe nur die deutschen Interessen vertreten, ohne Rück- sicht daraus, was darüber etwa die englischen Zeitungen schreiben. — Zur 2. Lesung, die alsbald folgt, lrogeu drei Anträge vor der Abga. Herold und Spahn lZeiitr.) ans die Begrenzung der Vollmacht auf zwei Jahre, also bis Ende 1905, des Abg. v. Kar- dorff auf Gewährung der Vollmacht nur au^ ein Jahr, und der Abga. Graf Reventlow und L'ebermamr v. sonncnbera (Wirt- schaftl. Vereinig.), die die Vollmacht gleichfalls nur auf ein Jahr er- teilen und sie außerdem nur für dieienigen britischen Kolonien gel ten lassen wollen, die Deutschland Meistbegünstigung gewähren. Nach kurzer Debatte, in der die Abgg. Münch-Ferber sNcit.) und Herold sZcntr.) für den Zcntrumsantrag. Abg, Richter sJren. Volksp > gegen alle Abänderungsanträge sprechen, wird der Zen- trumsantrag gegen Freisinnige und Sozialdemokraten angenom men: die übrigen Anträge werden abgelebtst. Die Vollmacht zur Verlängerung des Handelsprovisoriums mit England ist aoo in zweiter Leimig genehmigt bis Ende 1905. — Dann wird die aus, wie schwer cs für Preußen und wie unmöglich cs sür die Klein staaten sei, so hohe Matrikulcirbciträae auszubnngen. Herr Ricktci habe zwar gestern sür das Dutzend Kleinstaaten mit besonders un günstiger Finanzlage die Spendierhosen angehabt. (Heiterkeit ) Es sei ihm damit wohl aber nickt ganz ernst gewesen. Die kleinen Bundesstaaten müßten, da die Reserven aiifaezehrt se'-n, Schulde» machen, mir um die Änsorckerungen des Reiches zu befriedigen. Das sei auch politisch bedenklich. — Abg. v. Skarzynski sPolcj bekämpft die Ostmarken-Zirlagen. Niemand habe das Reckt, die Polen als Rcichsfcinde zu verdächtigen. — Abg. Schräder iFrcis. Vereinig.) erklärt sich gleichfalls gegen die Ostmarkcn- Zulagen, durch die die deutschen Interessen nicht gefördert wurden. Der Etat sei schlecht, und es könne auch nicht viel daran gebessert werden. Abstriche seien aber um so notiger, als noch kleine Bor- lagen zu erwarten seien, die noch größere Ausgaben bringen, so das Peiisivnsgesetz sür das Militär und da? Servisgescv. Redner wendet sich dann gegen die Erhöhung der Obcrsllc»tii.antsgehälter und gegen eine etwaige künftige Erhöhung der FriedenSprasenz- stärke des Heeres, sowie weiter gegen die Finanzreformvorlage. Ter Hauptgrund des Rückganges unserer Einnahmen sei die ganze wirtschaftliche Loge, und damit diese sich wieder bessere, müßte unser Handels- und Gewerbestond von den Sorgen um unsere knnstigen wirtschaftlichen Bez ehungen zum Auslände endlich be- freit werden. (Lehr richtig! links.) Redner wendet sich dann zu den unliebsamen Vorkommnissen in der Armee und tadelt die i» große Absonderung des Offizierkoros von der bürgerlichen Ge mitsprccheudea sozialpolitische» Momentes vou ihrem vormaligen > über den Mißhandlungen in der Armee bedürfe es vor allem