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für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 27. Donnerstag den 27. Januar ML Ersch. täal. Morg. 7. — Inserat« >t» G»palt»«tle » Ps. w,r»«n»t« «b. 7 (Srnnl.r.11-^-7) an,««»mmen. —«bonn. vterteljah»-«»,». bet me- entgeldl. Liesemng in'« Hau«. Durch die vast Viertels. 2ü N«r. Linz. Nummern 1 »gr. Ervetttton : Jobannt«.«Le» « u. »aisenhansstr. « Pt- Local- und Provinzial-Nachrichtm. Dresden, den 27. Januar. — Se. M. der König hat sich zu folgenden Ordens verleihungen bewogen gefunden: dem K. Preuß. Minister für Handel, Gewerbe u. öffentl. Arbeiten v. d. Heydt das Großkreuz deS Albrechtordens; dem K. Preuß. wirkt. Geh. O.-Neg.-Rathe v d. Reck das Eomthurkreuz 1. El. mit dem Sterne desselben Ordens; dem K. Preuß. Geh. Leg.- Rathc Saint Pierre das Eomthurkreuz 2. El. und dem K. Preuß. Assessor Fournier das Ritterkreuz edengrdachten Albrechtordens. — Lei dem hiesige» K. Oberappellationsgericht fand am gestrigen Tage die zweitinstanzliche Verhandlung statt^ gegen den vom Bezirksgericht zu Mittweida wegen Er mordung seiner Ehefrau zum Lode verurtheilten Fabrik- arbeiter Carl Friedrich Weichert aus Otttndorf. Wie sich aus dem Referate des Hrn. Oberappellationsraths v. Kyaw ergab, so hatte Weichert seine Ehefrau geheirathrt, nachdem er mit ihr ein außereheliches Kind gezeugt; gegen die Verehelichung hatte sich aber namentlich Weicherts Mutter gesträubt)H»elchrr die Schwiegertochter aus Grün den unangenehm sein mochte, wie sie oftmals in dem Le ben gemeiner Leute vorgesthützt zu werde» pflegen. Der Hader gegen sie dauerte auch in der Ehe fort- und da die beschränkten Verhältnisse der jungen Leute ihnen die Annahme eines freien Quartiers in dem Hause der Eltern zu Ottendorf als eine nicht unbeträchtliche Unterstützung erscheinen lassen mochten, so war eS für den Sohn um s» unangenehmer, als die Mutter Weicherts lediglich aus Haß gegen die Schwiegertochter ihm auSzuziehen gebot. Die Frau sollte uni jeden Preis fort; er könne bleiben, hieß eS, aber die Frau müßte er.wegschaffen'. Ja, der Sohn legte sogar später da- Geständniß ab, seine Mutter habe unaufhörlich gegen »die Stadtmitte' räsonnirt, auch bald nach Ostern einmal zu ihm gesagt: »Du mußt sehm, wie Du sie aus dem Hause bringst, entweder hängst oder erwürgst Du sie-, und am Abend des 8. Mai habe sie zu ihm die ihn nun vollends zu der Unthat bestimmende Aeußerung grthanr »Sieh, wie es morgen früh paßt, ehe es Lsg wird.' Kurz, alle diese Aufstachelungen hatten ihn schon 14 Lage vor geschehener Lhat zu einem Ent schlüsse gebracht, der nur in seinem Stumpfsinn und seiner Rohheit eine psychologische Erklärung findet. Denn wie wenig Begriff er von der Größe deS beabsichtigten und nachher ausgeführten Verbrechens hatte, beweist der Um stand, daß er an den betr. Untersuchungsrichter nach er folgtem Geständniß die naive Frage richtete, ob er nun mehr auf Handgelöbniß entlassen werden könne. Er nahm sich vor, seine Frau »fort"-, d. h. aus der Welt zu schaf fen, und suchte die» schon am Morgen des 4. Mai 1858 auözusühren, indem er zu früher Zelt in der Kammer sei ner Frau erschien, wo diese mit dem zweiten Kind« allein schlief, in der von ihr» später zugegebenen Absicht, sie zu ermorden, »wenn es paßte'. Aber es hatte zu jener Stunde ihm nicht »gepaßt'; wohl aber »paßte es' am Morgen deS S. Mai, wo sie ihn seiner Angabe nach mit Schmähworten empfing und er dadurch VeräAassüng nehf men konnte, sie bei der Kehle zu packen und — zu er würgen. Nach gleichsam wohlvollbrachter Lhat hatte Lei- chert seinen Geständnissen zufolge zunächst nicht» weiter zu thu'n gehabt, als das jüngste Kind auS der Wiege zu nehmen und in der Katmner herumzutrageN, eine Lhät- sach'e, die für die Eharakteristik deS Mannes von größter Bedeutung ist, zumal wenn man erwägt, daß er sodann der nunmehrigen Leiche ein Luch um den Hals band und den Vorgang damit so darzustellen versuchte, als Hab« sich die Frau selbst erhängt und sei hernach vom Rastel gefal len. Die gerichtsärztlichd Untersuchung erwies ihm jedoch sofort das gänzlich Unhaltbare stitter Behauptung, und obgleich er in den ersten Wochen seiner Inhaftnahme die Lhat geleugnet, erfolgte am 11. Juni doch ein offenes Geständniß. Er gab später auch seine Mutter als dieje nige an, welche ihn durch unzweideutige Mahnungen zu diesem schrecklichsten aller Schritte verleitet habet» sollte, weshalb auch dieselbe in dessen Folge wegen Miturheber schaft an dem begangenen Morde zur Verantwortung zu ziehen war, daher in der am 15. und IS. Sept/ v. I. stattgrfundenen Haüptverhandlung als Mitangeklagte er schien, aber, da ihr bloö die Behauptungen des Sohnes entgegenstanden, freigefprochen wurde. / Gegen den Sohn wurde auf Lodr-strafe erkannt. In dtr nunmeht am ge- fingen Lage vor dem K. OberappellqtionSgerichte stattge fundenen BemfungSverhandlung bewegte sich die Mei nungsverschiedenheit zwischen der Staatsanwaltschaft (Hr. v. Schwarze) und der Verteidigung (Hr. Adv. Haas« aus Hainichen) vorzugsweise um den Beweis, ob be» vor liegendem Verbrechen Mord oder ein nur mit höchstens 30 Jahren Zuchthaus zu bestrafender Lodtschlag anzu nehmen sei, welcher letzteren Ansicht der Herr Bertheidi- grr, entgegen derjenigen der Oberstaatsanwaltschaft, welche da- Vorhandensein aller Kriterien des Morde- bei dem