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«ittwoch, 2. September 1S08. Veit Ikk S80V ntlnst ktnniin! Rr. 204. Dritter Aahrrimg. 5luer Tageblatt und Anzeiger kür das Erzgebirge mit der wöchentlichen Unterhaltungsbeilage: Illustriertes Sonntagsblatt. . Sprechstunde der Redaktion mit Ausnahme der Sonntag« nachmittag, von 4—L Uhr. — Telegramm-Adresse: Tageblatt Aue. — Fernsprecher Onh-r Paul Beuthner) Für unverlangt eingesandt« Manuskript« kann Gewähr nicht gelristrt werdrn. ve lantwoitiichei R«dakteor: Fritz Aenh lo Fit, dt« Inserat« »«rantmortlich: tvalter Arao» betd« tn Au«. t-«z»g,prei,: Durch «ns«r« Botin sr«i in. Saus monatlich »o pfg. B«i d«r Geschäftsstelle abgeholt monatlich st» psg. und wdchentlich io pfg. — Bei der Post bestellt und selbst abgeholt vierteljährlich «.so Mk. — Durch »«n Briefträger frei in, Sau, vierteljährlich t.gr Mk. — Einzeln» Nummer io pfg. — Deutscher postzritongs- katalsg, — Erscheint tägUch in den Mittagsstunden, mit Auinahme von Sonn- und Feiertagen. Annahm« von Anzeigen bi» spätestens Uhr vormittag». Für Aufnahm« von glitzeren Anzeigen an bestimmt«» Stellen kann nur dann gebürgt werden, wenn st« am Tag« vorher bet un, ei »gehen. Jnsertionrprei»: Vie fiebengespaltene Aorpuszeil« oder deren Raum >o pfg., Reklamen 2» pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. Diese ArriiriireV H Seiten Das Wichtigste vom Lage. Der Kaiser nahm gestern auf dem Tempelhofer Felde die Parade über das Gardekorps ab. O Reichskanzler Fürst Bülow wird den am 17. September in Berlin zusammentretenden interparlamenta rischen Friedenskongreß persönlich eröffnen. Die deutscheReichsregierungistbei den anderen Mächten für eine rasche Anerkennung MuleyHafids eingetreten. Der erstmalig aus dem Landwege durch das europäische Ruß land und die Mandschurei beförderte deutsche Ablö- sungstra u Sport für das Ostasiatische De tachement ist wohlbehalten in Tientsin e i n g e t r o f f e n. Der Abschluß über Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Reichs für das Jahr 1907 ergiebt einen Gesa mtfehlbet rag von Mk. 13 843 000. Daß Jungtürkische Komitee gab der Presse bestimmte Berhaltu n gs maßregeln gegenüber der Regierung, den Mächten und den einzelnen Nationalitäten. Die Strafprozetzreform. Der Entwurf einer neuen Strasprozeßord- nung und der Novelle zum Gerichtsverfas sung s g e f« tz e ist, wie das Auer Tageblatt bereits meldete, nebst Begründung nunmehr in amtlicher Ausgabe veröffentlicht worden. Die Ausgabe umfaßt nicht Weniger als 402 eng bedruckte Seiten. Zn der Be- , i gründung wird anerkannt, daß unrer den Reichs justizgesetzen des Jahres 1877 von Anfang an die Straf prozeßordnung am wenig st ensbefriedigt habe. Wiederum ist ein gesetzgeberisches Riesenwerk vollendet wor den, mit dessen Prüfung sich der Reichstag in den nächsten Monaten zu beschäftigen haben wird. Der Entwurf einer Straf prozeßordnung nebst der Novelle zum Eerichtsverfassungsgcsetz wird vom Reichsparlament aller Wahrscheinlichkeit ohne Aenderungen einschneidender Art en bloc angenommen werden, denn der Wunsch nach einer Verbesserung der Strafprozeßordnung stammt aus der Mitte des Reichstags selbst: wenige Jahre nach dem Inkrafttreten der großen Reichsjustizgesetze wurde, aus dem Der Rückzug der Große« Armee. Tagebuchblätter eines Offiziers au» dem Jahre 1812. Eines der grausigsten Kapitel der Weltgeschichte wird uns soeben aufs neue nahe gebracht. Die Süddeutschen Monatshefte (München) sind in dem Besitz des Tagebuches eines wiirttembergischen Offiziers, Lugwig v. Pelin, gelangt, der in der Rheinbundarmee die Napoleonischen Kriege mit gemacht hat. Wir geben aus dem bereits erschienenen September heft der genannten Zeitschrift nach den Münchener Neu esten Nachrichten einen Teil von Pelins Aufzeichnungen über denRückzugausdembrennendenMoskau wie der. Offenbar hat der Verfasser nur für sich selbst und seine Familie die Grauen jenes Winters ausgezeichnet und nicht an Veröffentlichung gedacht; jeder stilistische Schmuck fehlt; aber gerade in dieser nackten Sachlichkeit wird uns jenes furchtbare Kapitel der Kriegsgeschichte vor die Augen gestellt wie kaum je zuvor. Ein großer Teil des Korps löste sich in Marodeurs auf, die ihre Gewehre und Armatur wegwarfen, andere gingen einige Stunden ab der Straße, um zu plündern, wobei st« häufig von den Rusten abgefaßt wurden und oft erbärmlich endeten. Tau- vlendestarben schon jetzt an Entkräftung und Hunger, lote Pferde nährten sich kümmerlich von Baumrinde und altem verfaultem Stroh und Holz, da alles mit Schnee bedeckt und zu- famrstengefroren war. Man nahm der wenigen Kavallerie ihre Pserd«, um nur die bis hierher geschleppte Artillerie weiterzu- bringen, täglich stieg das Elend, so kamen wir am 31. Oktober nach Jtorka, um 1. November 1812 nach Wiazma. Reue, Unglück kam Uber uns, die Kält« nahm von Stunde ^rsstunde zu, kein« Lebensmittel, kein« stärkenden Ge- tränke, ohne gehörige Bekleidung auf Schnee und Ei» zu biwa- kiektn, war über die menschlichen Kräfte. Die langen Nächte waren fürchterlich, da» grüne Holz wollte nicht brennen, und bis > diese, herbeigefchafft war, konnte man es kaum aushalten, viele erfroren bei dieser Arbeit, an der di« höchsten Offizier« teil- nehmen mußten, denn wer beim Feuer sein wollte, mußte auch dazu beigetragen haben; oft kam es, wenn da» Feuer angezündet Gefühle heraus, daß di« Strafprozeßordnung am wenigstens be friedigte, von freisinniger Seit« ein Entwurf zur Aenderung der Strafprozeßordnung vorgelegt. Die Wünsche nach Aenderung richteten sich zunächst auf die Einführung der Berufung gegen Urteile der Strafkammern in erster Instanz, dann auf erweiterte Zuziehung der Laien zum Richteramt, später auf Umgestal tung der Voruntersuchung und noch andere Materien. Aber erst im Jahre 1903 wurde die Einberufung einer Kommission von 21 Juristen zur Bearbeitung eines Neuentwurfes der Straf prozeßordnung Wirklichkeit, — das Resultat der Arbeit dieser Kommission ist der jetzt fertige Entwurf. Die Kommission und mit ihr das Reichsjustizamt sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß über die früher im Reichstage ge machten Einzelreformvorschläge hinaus eine totale Neubearbeitung der alten Strafprozeßordnung unbedingt er forderlich sei. Die Aenderunzen des Eerichtsverfastungsgesetzes dagegen, die in der Hauptsache den Jnstanzenzug und di« Zu- ständigkeitsfrage betreffen, ließen sich in der Form einer dem bisherigen Gesetze einzufügenden Novelle verwirklichen. Hier soll ein Bedenken erwähnt werden, das seit Jahren aus der Praxis, noch mehr aber aus der Wissenschaft heraus zu dem Gedanken einer Strafprozeßreform regelmäßig geäußert wurde: die Frage, ob die Reform durchführbar ist ohne gleichzeitige Aen derung des sehr ernerungsbedürftigen mate- riellenStrafrechts. Man fühlt namentlich in den Reihen der Misten schäft materielles Recht, Prozeß- und Strafvollzugs recht zu sehr als organisches Ganzes, als daß man sich den U m- bau einesTeilsals ersprießlich denken kann. Niemand baut das Dach, ehe die Mauern und der Dachstuhl fertig sind, ruft warnend der bekannte Strafrechtslehrer v. Liszt. Er ist es vor allem, der in einem sehr beachtenswerten Aufsatze in der Münch ner Allgemeinen Zeitung für diesen Gedanken und namentlich für eine Reform des Iugendst rafrechts vor der Schaffung von Jugendgerichten eintritt. Aber solche Bedenken, die sicher begründet sind, müssen zurücktreten. Mag der jetzige Entwurf auch nur ein Torso sein, man kann ihn unmöglich bis nach einer Revision des Strafrechts zurückstellen. Das hieße dem deutschen Volke die Wohltaten dieses wirklich großzügigen Entwurfs un nütz vorenthalten. Wenn auch später, dem geänderten Straf recht entsprechend, eine Novelle zur Straf prozeß ordnung nötig sein wird, so ist das kein Unglück. Davor darf man sich jetzt nicht fürchten. Denn jetzt gilt's, wie ein Blick auf die Einzelheiten zeigt, wirklich Gutes dem Rechtsleben dauernd «inzuverleiben. Die Hauptänderungen liegen auf dem Gebiete des Instan- zenzuges und der Beteiligung des Laienelements. Das bisherige Schöffengericht — Amtsrichter und zwei Schöffen — bleibt bestehen, nur werden ihm in Erweiterung seiner Zustän digkeit alle leichteren Vergehen zugewiesen, dagegen die Ueber- tretunigen, die fortan zur Zuständigkeit des Amtsrichters als Einzelrichters gehören, genommen. Gegen diese Urteile des Amtsgericht — mit und ohne Schöffen — ist die Be rufung, wie bisher, an die Strafkammer des Landgerichts, aber jetzt durchweg in der Besetzung von drei gelehrten Richtern, zulässig. An die Stelle der jetzt mit fünf Juristen besetzten war, vor, daß Stärkere kamen und die ersteren davon verjagten, wobei es öfters zu Mord und Totschlag kam. Diejenigen, welche während des Marsches zusammensanken, blieben auf der Straße liegen, die nächsten Fuhrwerke gingen über sie weg, noch ehe sieganztotwaren, und zermalmten sie, kein Mensch nahm sich die Mühe, solche Unglückliche auf die Seite zu schaffen oder aus dem Wege zu ziehen, man beraubte sie sogar ihrer Kleider, noch ehe sie tot waren. Haufenweis warfen jetzt die Soldaten ihre Waffen weg, die Ordnung löste sich in Unordnung auf, jeder dachte nur an sich, und suchte sich durchzuschlagen, auf welche Art es sein mochte ... x Obgleich ich bei den bewaffneten wenigen Württembergern noch immer «ingeteilt war, so konnten wir uns doch auch keine andern Lebensmittel verschaffen, als gefallenes Pferde fl e i s ch, da auch die Hunde, die noch hin und wieder bei der Armee gesehen wurden, meistens schon aufgezehrt waren, wie es auch dem meinigen ergangen sein mag; eines Abends streifte ich herum, um mir ebenfalls, auf welche Art es gewesen wäre, etwas zu suchen, und gewahrte «inen schönen weißen Pudel; ich machte nebst einem Freund sogleich Jagd auf ihn, er kam in unsere Ge walt und hatte schnell geendet. Das Fleisch teilten wir brüder lich, das uns auf längere Zeit gute Dienste tat; als dieses aber aufgezehrt war, kam auch das Pferdefleisch wieder an uns, was aber abscheulich war, weil man es nicht gehörig bereiten konnte. Die Zubereitung eines solchen Pferdebratens war ganz einfach; hatte man ein Stück von einem gefallenen Pferd, steckt« man es an einen gespitzten Stecken, Degen oder Bajonett und hielt es übers Feuer, ohne Salz, Schmalz und Gewürz, woran es allen fehlt«. Durch die Hitz« wurde das kranke Fleisch ganz ekelhaft, es tropfte eine gelbe Brühe wie Eiter heraus, bis es nach und nach zu Kohle verbrannte, worauf man es gierig ver schlang: Ekel hatte man keinen mehr, das für die Schwein« be stimmte schlechteste wäre willkommen gewesen, man war froh, nur etwas zu haben. Einige Märsche vor Smolensk nahm die Natur «ine ganz ander« Gestalt an, während früher der Himmel uns sein schöne» Blau zeigte, da» zwar manchmal durch kalte Regenschauer ver deckt wurde, sahen wir doch die Umrisse aller Gegenstände und den Boden frei; al» aber der Himmel sich verdüstert« und «tn« Masse von Schnee fallen ließ, der durch Windstöße alle Vertief Strafkammer tritt «ine au» drei Schöffen und zwei Richtern ge bildete Kammer, als erste Instanz zuständig für alle Vergehen, soweit sie nicht vor das Amtsgericht gehören. Gegen die Urteil« dieser Strafkammer ist die Berufung an «inen aus fünf Richtern gebildeten Berusungssenat, der sich dem Landgericht an gliedern soll, zulässig. Di« Zuständigkeit und Organisation der Schwurgerichte wird durch den Entwurf nicht wesentlich be rührt. >Man sieht, daß die vielgewünscht« Berufung gegen erst instanzliche Strafkammerurteile jetzt vorhanden und daß die Zu ziehung der Schöffen ganz erheblich ausgedehnt ist. Zu dem letzten Punkte stellt die Begründung des Etats fest, daß, obwohl der neuerdings den Berufsrichtern gemachte Vorwurf der Weltfremdheit sicherlich grundlos ist doch anzuerkennen ist, daß die Schöffen auf dem Gebiet« des täglichen Lebens Er fahrungen mitbringen, die dem Richter in gleichem Matze nicht immer eigen sind. Das ist gewitz eine sehr anerkennenswerte, für die Schöffen schmeichelhafte Offenheit. Dem gegenüber be rührt etwas eigentümlich der vollständige Ausschluß der Schöffen von den Berufsinstanzen. Di« hier gegebene Be gründung des Entwurfs kann nicht befriedigen. Es ist wohl zu erwarten, daß im Reichstage diese Einschränkung nicht gutge- heitzen werden wird. Denn man nimmt mit der einen Hand weg, was man mit der anderen gibt. Neben einer Reihe von Aenderungen, die hier nur er wähnt werden können, — erhebliche Einschränkung des Zeug niszwangs der Presse, Einschränkung der Eidesleistungen, der Nacheid als Regel, Ausdehnung der Rechte des Angeklagten und des Verteidigers in der Voruntersuchung, Zuweisung sämtlicher Strafsachen geigen Jugendliche an die Amtsgerichte, — schafft der Entwurf in einem überaus wichtigen Punkte neues Recht: er durchbricht die jetzt bestehende, unbedingte Anklageverpflich« tung des Staatsanwalts. Dieses Anklagemonopol besteht ja auch jetzt nicht in voller Freiheit, es ist einigermaßen durch die An tragsdelikte eingeschränkt. Hier geht der Entwurf aber er heblich weiter, er macht auch die Vergehen der gefährlichen und fahrlässigen Körperverletzung, den Hausfriedensbruch, die Sach beschädigung und die Bedrohung von einem Antrag« ab hängig und verweist sie in den Rahmen der Privatklage. Er läßt ferner in echt modernem Geiste den alten Rechtssatz minima non curat praetor wieder aufleben und be stimmt, daß bei allen Uebertretungen und einigen leichten Vergehen nur im Falle öffentlichen Interesses Anklage erhoben werden soll. Ferner wird der Verfolgungszwang gegen Jugendliche im allgemeinen beseitigt und der Staatsanwaltschaft oder dem erkennenden Gericht Abgabe an das Vormundschaftsgericht zur Herbeiführung von Erziehungs- oder Besserungsmaßregeln freigestellt, ein Verfahren, das sich in Amerika und in England ausgezeichnet bewährt hat. In seiner Gesamtheit zeigt sich der Entwurf, wenn er vielleicht auch nicht ganz ohne Aenderungen Gesetz werden kann, doch von sozialem Geist durchweht und eines großen Kulturvolkes durchaus würdig. ungen ausfüllte, und die ganze Gegend einförmig machte, verging auch alle Lust zur Verteidigung, der Schnee vermehrte die Kälte, die Finger erstarrten an den Waffen, und wer sie einmal aus den Händen fallen ließ, nahm sie nicht wieder. In die mit Schnee zugewehten Gräben und Tiefen stürzten die Sol daten, die Stärkeren arbeiteten sich mühsam heraus, die Schwachen wurden begraben und gaben den Geist auf. Schnei dende Winde erstickten den Atem, der Schnee wurde wirbelnd in die Gesichter getrieben, daß man nicht mehr sehen konnte; der Hauch wurde zu Eis, das sich in den großen Bärten festsetzte. Alles schleppte sich mit Schneestollen an den Füßen in größter Ermattung weiter, Lis viele davon zusammensanken und unter dem Schnee begraben wurden. Feuer konnte nur mit großer Mühe angemacht werden, der tiefe Schnee auf dem Boden, das grüne mit Schnee bedeckte Tannenreis wollte nicht brennen, und wenn auch, so erlöschte es durch di« Nässe beständig wieder. In Kreisen um erloschenes Feuer, unter dem immerfort fallen den Schnee begraben sah man die Krieger erfroren, jedes Biwak glich einem Schlachtfelds, das sich von Nacht zu Nacht furchtbarer wiederholte. Es war, wie wenn sich die ganze Natur gegen uns bewaffnet hätte, um uns ganz zu vernichten. In dem fürchterlichen Kampf gegen Hunger und Kälte lösten sich alle Verbindungen auf; der größte Teil ohne Waffen, ohne Anführer .ohne Verteidigung, folgte nur dem tierischen Instinkt der Selbsterhaltung, mochte diese auch mit Diebstahl und Mord besudelt sein. Keiner war sicher, wenn man einige Lebens mittel bei ihm sah, mit Gewalt von dem Stärkeren beraubt zu werden, ja den Schwächeren wurden öfter» die Kleider vom Leibe gerissen, dt« durch die Kälte ein Opfer wurden, während der Raub dem Stärkeren nicht viel nützte. Taumelte ein Unglücklicher au» dem sich vorwärts schiebenden gepreßten Haufen und war kaum hingesunken, so vielen mehrere über ihn her und beraubten, noch ehe er tot war, ihn aller seiner Kleider oder Fetzen, di« er über sich gehängt hatte. Bei solchen Auftritten gab e» öfter» herzzerreißende Szenen, die Unmenschen Geraubten sie sogar der Hemden und ließen die Unglücklichen ihrem Schick sal über, die dann da» fürchterlichste Geschrei und Gebrüll au», stießen, Li» st« endlich endeten; alle» zog mit abgestumpften Sinnen ohne Gefühl und Hilf« an ihnen vorbei, ja mancher konnte solche Unglücklich« noch svotten und bewitzeln. B«t Kram-