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V. Jahrgang Nr. Ü6 Tienstag, den LX. März LVIO Lr^chclnt täglich nachm, mit NiiSnohms der Sonn- und Festtage. Slntzaabe t., Mit »Die Zeit I» Wort und Bild" vlcrtcijLhrlich- S,t<> .« In Dresden durch Boten «,4VIn gaiu Dcutichland Irei Haus 2.8« .tt. v»«gade I!. - Ohne illustrierte Beilage diertelj. I.dM /k. I» Dresden d. Bote» S.IO In ganz Deutschland frei HauS S.SL - Sinzel-Nr. I« - Zcttungrpreisl. Nr. 0SS8. Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die «gespaltene Pelitzetle oder deren Raum mtt LS z, Reklame» mit SN g die Zeile berechnet, bei Wiederholungen entsprechenden Rabatt. Buchdrnikrrel, Redaktion »ad <Scschiift?ftcIIe> Dresden, PtUuitzer Ltraste 43. — Fer»Iprea>er I!N»S ,«. Schrtfiltiiike keine «erbindltchkatt Sprechstunde: II- l« Uvr. Vurmmittöl „Lolltravermes" kirr Xivcksr 30 kkg. und 3 > kkßs > Drrvuollgsvs 50 *ki»i-mr3p««rken ^o^sa Usilen«ll-M8r, 50 l?fg. Ssnä- ni»u»»NA»niLteI „Ooriti-utuonium" 2 Llurlc, svx-snovmgg Llittol boi siotiorom Lrkolgo. Vsrsullä nacst uusrvürts. Ilgl. NoßspoLkske llnesüen. g„ u —. Befähigungsnachweis im kausmannssland. Auf dem Gebiete der Lehrlingsausbildung ist für dos Handwerk durch das Gesetz betreffend den kleinen Befähi gungsnachweis. das am 1. Oktober 1908 in Kraft getreten ist, insofern ein großer Fortschritt erzielt worden, als in Zukunft die Ablegung der Meisterprüfung als grundsätz liche Voraussetzung für die Lehrlingsausbildung gilt. Auch im Kaufmannsstande scheinen die Bestrebungen, der Lehr lingsausbildung eine größere Sorgfalt angedeihen zu lassen, einen von Tag zu Lag steigenden Anklang zu finden. Uebcr die Notwendigkeit dieser Bestrebungen kann kaum ein Zwei fel mehr bestehen. Wohl schreibt der 8 76 des Handelsgesetz buches vor, daß der Lehrherr verpflichtet ist, dafür zu sor gen, daß der Lehrling in den bei dem Betriebe vorkommen den kaufmännischen Arbeiten unterwiesen wird, und daß er die Ausbildung des Lehrlings entweder selbst oder durch einen geeigneten, ausdrücklich dafür bestimmten Vertreter zu leiten hat. Aber sehr oft fehlt cs den Lehrherren an der erforderlichen Zeit dazu, zum Teil sind sie vielfach selbst nicht im Besitze der Fähigkeiten, um dem Lehrling eine aus reichende Belehrung über kaufmännisches Rechnen, Buch haltung, Korrespondenz usw. zuteil werden zu lassen. Nicht immer sind auch Handlungsgehilfen vorhanden, die an Stelle des eigentlichen Lehrherrn die Lehrlingsausbildung übernehmen können, oder aber ihre Zahl ist im Verhältnis zu der Anzahl der Lehrlinge zu gering. So erklärt es sich, daß die Stellenvennittelungen der Handlungsgehilfenver bände zwar nicht über ein zn geringes Angebot von Stellen- snchenden klagen haben, wohl aber darüber, daß an tüch tigen, leistungsfähigen Angeboten gebricht. Wie schlecht es vielfach mit der Bildung „kaufmänni scher Prinzipal?" bestellt ist, zeigt eine Zusammenstellung, die die Handelskammer Braunschweig bezüglich der Kolo nialwarenhändler in de" Stadt Braunschweig gemacht hat. Danach waren im Jahre 1887 von 113 Kolonialwaren händlern noch 97 gleich 67 Prozent der Gesamtheit kauf männisch vorgebildet, bis zum Jahre 1901 sank diese Zahl bei 276 Kolonialwarenhandlungen auf 91 gleich 31 Prozent. Daß solche Leute ohne genügende Vorbildung, mögen sie sonst noch so ehrenwert sein, nicht imstande sind, ihren Lehrlingei: eine ordentlich? kaufmännische Bildung beizu bringen, l 'darf keines Beweises. Dazu tritt als ein wei terer Uebelstand im kaufmännischen Bildungswesen das vielfach rorhandcne Mißverhältnis zwischen der Zahl der auszubildi'nden Lehrlinge zur Zahl ihrer „Lehrer" in Form der Lehrlinaszüchterei, ähu'.-ch wie beim Handwerk, und fernerhin der llmstand, daß >n allen größeren und mittleren Geschäften «me weitgehende Arbeitsteilung vorhanden ist, die eine Spezialisierung mit sich bringt und eine Ausbil dung in allen Zweigen d-r kaufmännischen Tätigkeit so ziemlich ausschließt. Mit Recht hebt die Hirschberger Han delskammer in einem Rundschreiben an die kaufmännischen Prinzipale des Bezirkes hervor, daß unzureichend vorgebil dete junge Leute sich niemals zu brauchbaren Handlungs gehilfen ausbilden, sie würden vielmehr dem kaufmänni schen Proletariat anheimfallen. Unter diesen Umständen ist es sehr erklärlich, wenn heute, wie schon eingangs betont, alle kaufmännischen Organisationen dem Lehrlingswesen im Kaufmannsstande die größte Beachtung zuwenden. Vor allem hat der „Deutsche Verband für das kaufmännische Unterrichtswesen" in seinen zahlreichen Denkschriften und sonstigen Veröffentlichungen dazu ein reiches und wertvolles Material geliefert. Neben der dringenden Empfehlung an die einzelnen Prinzipale, der Lehrlingserziehung ihr vollstes Interesse zuzuwenden, verlangen die kaufmännischen Organisationen die Errich tung von kaufmännischen Fortbildungsschulen bezw. sind sie selbst zur Errichtung solcher llbergegangen. Heute lautet die fast ganz allgemeine Forderung: Reichsgesetzliche Rege- lung der Fortbildungsschule mit obligatorischem Schulbe such. Die größte Zahl der bestehenden kaufmännischen Schulen hat jetzt schon auf Grund des § 120 der Gewerbe ordnung den Bau der Schulen obligatorisch gemacht. Die Gesamtzahl der kaufmännischen Fortbildungsschulen betrug 1901 331. Hiervon waren Schulen mit Schulpflicht 276, ohne Schulpflicht 68. Mit ihren Anforderungen an eine bessere Lehrlings ausbildung gehen am weitesten die, welche die Einführung eines Befähigungsnachweises für das Handelsgewerbe for dern. Nicht gerade ein besonders großes Erfordernis kann man es nennen, wenn die Hirschberger Handelskammer in ihrem erwähnten Rundschreiben verlangt, daß der, der sich dem Kanfmannsstande zu widmen gedenkt, den erfolg reichen Besuch einer vollen guten Volksschule nachzuweisen hat. Einen ausgesprochenen Befähigungsnachweis in Form der Ablegung einer Prüfung hat der Verband der katholi schen kaufmännischen Vereinigungen auf seinein Kongreß in München 1888 verlangt. Ebenso wurden auf dem Kon greß in Berlin 1901 Richtlinien, die ähnliche Tendenzen enthalten, einer Kommission zur Beratung überwiesen. Neuerdings hat das Bielefelder Kaufmannsgericht an den Bundesrat und den Handelsminister eine Eingabe gerichtet, deren hauptsächlichster Inhalt folgender ist: Tie Erwerbung der Handlungsgehilfeneigenschaft wird von der Absolvierung einer wenigstens zweijährigen Lehr zeit bezw. eines zweijährigen Volontariates unter gleich zeitigem oder nachgewiesenem vorherigen erfolgreichen Be such der Fortbildungsschule abhängig gemacht, wobei die Zulässigkeit zur Aufnahmeprüfung für die Fortbildungs schule au deu erfolgreichen Besuch einer vollen Volksschule gebunden ist. Nur solchen Personen soll die Einstellung von Lehrlingen gestattet werden, gegen die Bedenken nicht vor liegen und die zur Anleitung von Lehrlingen befähigt sind bezw. einen befähigten Stellvertreter bestellen. Zugleich solle die Höchstzahl der zu haltenden Lehrlinge festgelegt werden. Daß die Handelskammer zu Bielefeld sich gegen die Einführung des Befähigungsnachweises ausgesprochen hat, vermag an und für sich bei der bekannten Stellungnahme der Handelskammern, die meistens hinter solchen Maßnah men sofort „zünftlerische" Bestrebungen wittern, nicht zu beweisen, daß der Vorschlag vielleicht praktisch undurchführ bar ist oder dem Kaufmannsstande zum Nachteile gereicht. Allerdings lassen sich die Verhältnisse des Handwerkes nicht einfach auf den Kaufmanusstand übertragen. Der Kauf mann muß in Bezug auf gesetzliche Vorschriften zum Bei spiel hinsichtlich der Organisation immer freier bleiben als das Handwerk. Wenn auch vielleicht die Form der Eingabe des Bielefelder Kaufmannsgerichtes etwas zn allgemein gehalten war, so ist der Gedanke doch nicht von vornherein von der Hand zu weisen. In weiten Kreisen des Kauf- mannsstandes hat er im Gegenteil schon Fuß gefaßt. Zum mindesten wird es nicht zu viel erscheinen, wenn die einzel nen Organisationen des Kaufmannsstandes zu dein Vor schläge Stellung nehmen. Das wird notwendig sein, bevor an eine eventuelle gesetzliche Regelung der Materie in irgend einer Form gedacht werden kann. lH Politische Rundschau. Dresden, den 21. März 1MO — Wie die „N. Fr. P." erfährt, ist als sicher anzunch- men, daß Kaiser Wilhelm die Wiener Jagdausstellung be suchen wird, lieber den Zeitpunkt dieses Besuches sind je doch noch keine Bestimmungen getroffen. Auch der Besuch des Königs von Sachsen und anderer deutscher Fürsten wird erwartet. — Rcichstagsabgeordnrter Dr. Hermes (fortschrittliche Volkspnrtei) ist am 19. d. M. im Alter von 72 Jahren an Herzschlag gestorben. — Arbcitcrfürsorgc der Kieler Kaiserlichen Werft. Auf der skaiserlichen Werft wurde durch Anschlag bekanntge- geben, daß den wegen Arbeitsmangels in Kündigung stehen den Arbeitern Gelegenheit gegeben sei, bei der Vulkan werft, Abteilung Hamburg, einzutreten. Es handelt sich mn mehrere hundert Arbeiter aller Ressorts. — Der Fürst von Hnhenzollern als Statthalter der Ncichslniide. Tie elsaß-lothringische Frage,, die durch die Rede des Herrn Reichskanzlers vom 11. d. M. in ein akutes Stadium getreten ist, beschäftigt nicht am wenigsten die böfisch-politischen Kreise in Berlin, wie in Süddeutschland. Daß der angekündigte Verfassungsentwurf eine endgültige Regelung der Frage über das zukünftige Oberhaupt der Rcichslande bringt, wird zwar nicht angenommen. Dis „Mil.-pol. Korresp." schreibt: „Trotzdem macht sich bereits eine recht rege Bewegung für die Wahl eines fürstlichen Kandidaten als des „Erb statthaltcrs", späteren Großherzogs von Elsaß-Lothringen bemerkbar. Während die eine Seite den Prinzen August Wilhelm von Preußen nach Straßburg haben will, wirkt ein anderer Kreis für den Fürsten Wilhelm von Hohen- zollern, der als sehr reicher Grcurdseigneur, Katholik und Süddeutscher angeblich Len Elsaß-Lothringern ein mehr angenehmer Landesherr sein würde, als der noch reichlich jugendliche Kaisersohn, der außer seiner preußischen Prin zenapanage nicht über nennenswerte Privatmittel verfügt. Fürst Wilhelm von Hohenzollern hat dazu mehrere Söhne, die den Weiterbestand einer neuen Dynastie an der Reichs- grenze gewährleisten. Seine verwandtschaftlichen Beziehun gen zum .Kaiserhause, die hohe Verehrung, die er dem Ehef des Hauses entgegenbringt, und die besondere Wertschätzung des Kaisers für seinen alten Garde-Brigadier würden zu verlässige Kautelen dafür stellen, daß die späteren Bundes ratsstimmen eines Großherzogtums Elsaß-Lothringen stets im besten Interesse des Reiches und in dem Vorsitz freund lichen Sinne eingesetzt werden. Ein Beweis dafür, daß Kaiser Wilhelm seinem fürstlichen Vetter in ungewöhnlichem Maße wohl will, ist die unlängst befohlene Verlegung des Füsilierregimentes Nr. 10, dessen Chef Fürst Wilhelm ist, von Aachen nach Rastatt — also vor die Tore von Straß bürg i. E. Die Befürworter dieser Kandidatur glauben sich daher, vielleicht nicht zu Unrecht, auf die angeblich schon länger bestehende Geneigtheit des Monarchen berufen zu können, mit der er der Kandidatur dieses Hohenzollern für die zukünftige neue Bundesfürstenwürde gegenüber stehen soll." Es läßt sich nicht übersehen, inwieweit diese Angaben zutreffend sind: immerhin hat diese Kandidatur viel für sich. — Auf dem mitteldeutschen Privatbcamtentagc betonte eine Resolution daß die Erklärungen des Staatssekretärs Delbrück große Beunruhigung unter die Privatbeamten ge tragen hätte. Die Resolution fordert, daß das Neichsamt des Innern das Privatbeamtenversicherungsgesetz auf der Grundlage der zweiten Regierungsdenkschrift noch in dieser Session, spätestens im Herbste, dem Reichstage einbringt. — Gcsamtaufwkndnngen für die soziale Versicherung des Deutschen Reiches. Die bevorstehende Ausdehnung der Krankenversichcrungspflicht auf landwirtschaftliclze Arbeiter und Dienstboten und die geplante Hinterbliebenenversiche rung werden naturgemäß die jährlichen Aufwendungen für die deutsche Arbeiterversicherung sehr erheblich steigern. Um über diese Aufwendungen ein klares Bild zu bekommen, hat die „Deutsche Tageszeitg." sowohl die entstehenden neuen Kosten wie die für den jetzigen Umfang bereits ent standenen Kosten nach dem Stande des Jahres 1907 er rechnet. Hiernach ergibt sich nach vollen Millionen gerech net folgende jährliche Belastung: Krankenversicherung (neu) 60 Millionen, Hinterbliebeuenversicherung 67 Mil lionen, Krankenversicherung (jetzige) 332 Millionen, Unfall versicherung 172 Millionen, Invalidenversicherung 228 Mil lionen, insgesamt 839 Millionen. Berücksichtigt man hier bei den jährlichen Zuwachs der Bevölkerung, so ergibt sich, daß schon in sehr naher Zeit die jährlichen Aufwendungen für soziale Gesetzgebung eine Milliarde erreichen. — Seit dem Inkrafttreten der sozialpolitischen Gesetze bis zum Ende des Jahres 1907 sind nun von Arbeitgebern, Arbeit nehmern und dem Reiche Gesamtaufwendungen von über 8 Milliarden gemacht worden. Rechnet man hierzu nach dem gegenwärtigen Staude der Versicherung jährliche Auf wendungen von 732 Millionen, so ergibt sich, daß die Ge samtkosten unserer sozialen Gesetzgebung bis zum Ende dieses Jahres 10 Milliarden erheblich übersteigen werden. — Einen Sturm gegen katholische Lehrschwestern scheint der Evangelische Bund vorzubereiten, indem er von „Liebesgaben an das Zentrum" redet und Labei darauf hin weist, daß die Zahl der anerkannten katholischen höheren Töchterschulen in Preußen sehr hoch sei. Von den 164 über haupt anerkannten Privatschulen sind 66 Unternehmungen katholischer Schwesterorden. 27 stehen unter der Leitung der Ursulinerinnen, den Franziskanern gehören 6, den Schwestern Unserer Lieben Frau 6, den Schwestern vom armen Kinde Jesu 3, den armen Schulschwestcrn 3, den Schwestern der christlichen Liebe, den Schwestern der Barm herzigkeit und der Cougregatio Veatae Mariae Virginis je 2, den Schwestern vom heiligen Kreuze, der Brüder-Unität. den Schwestern von der göttlichen Vorsehung und der Ge nossenschaft der armen Dienstmägde Jesu Christi je eine. Die Provinzen sind natürlich verschieden bedacht. Die Nheinprovinz hat 32 solcher Schwesternanstalten, Westfalen 8 Schlesien 7, Provinz Sachsen 1, Hannover 3, Hessen- Nassau 2 und Brandenburg 1. Diese Zahlen sind nichts Ueberraschcndes, denn einmal haben die Katholiken weit mehr Privattöchterschulen als die Protestanten, die sich mit den städtischen Schulen begnügen. Die Katholiken unter halten diese Schulen aus ihrem Geldbeutel: die Protestan ten begnügen sich mit der städtischen Mädchenschule. Wenn die Zahl der katholischen Privatschulen somit viel größer ist, muß auch die Zahl der anerkannten Schulen größer sein. Dazu kommt noch eins: Die Ordensschwestern nehmen als Lehrerinnen nur solche Schwestern, die alle das Staats examen abgelegt haben, und dann hat der Staat gar keinen Vorwand mehr, diesen Schulen die Anerkennung vorzuent- halten. Wenn also die Negierung nur das Recht walten läßt, so sehen gewisse Kreise schon darin „Liebesgaben"; diese Leute wollen eben die Katholiken nicht als gleichberech tigt ansehen und sprechen dann immer von dem „Wohl wollen" (!) gegen die Katholiken. — Natiivallibrraler Parteitag. Der diesjährige all- gemeine Parteitag der Nationalliberalen wird am 1. und 2. Oktober in Kassel stattfinden. — Wirkung dr« SchnatzSboykettS. Es liegen nun- mehr die Ziffern für den 5. Monat seit dem Inkrafttreten deS neuen BranntweinsteucrgesetzeS vor. ES betrug vom 1. Oktober bis 28. Februar 1908/09 1909/10 Alkoholerzeugung 2 646 120 Liter 2 209 016 Liter Gewerblicher Verbrauch 763 813 . 794 719 . Trlnkverbrauch 1 073 281 ., 739 286 „ Wie ersichtlich, bat der starke Rückgang des Alkohol verbrauchs zu Trinkzwecken weiter angebalten; er betrug für die letzten 6 Monate über 31 Prozent. Während er voriges Jahr noch den gewerblichen Verbrauch um */, über traf. bleibt er jetzt um ein Erhebliches hinter ihm zurück. Trotz einer ziemlich bedeutenden Steigerung des gewerb lichen Verbrauch» mußte die Alkoholerzeugung dem weichenden Trinkverbrauch folgen und ist gegen da» Vorjahr um 16 Prozent zurückgegangen.