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Nr.LV« L».Jahrg. SiicklMe Dienstag, 3. August 1»2« Ka»»s»«ch«» ««» Pssfich-tt»»«», «». "AN v o lfsreuung Bezu,spret», «tertelMrltch in der «eschäftsstelle oder von der Polt abgeholl «u«g»be 1 mit Illustr. Beilage L0.»«^ ! A«,el,»i», >l"NLhnie von »eschLst»im,«>gen bis ^ Uhr. von llamilleEj^gen bi» " ^ geschrtedend sowte^dttrch « «.4L I» Dresden und g°n, Deutschland stet Hau, «-«,°». 1 «»„ab. « - P°ll..SPM,eU- 1.4»^. tm Retl-metell ».5» di. Mch.iä-e.deS restier °,ch, lib.rn.hm«. DI- Sächsische BolkSzeitung erscheint an allen «achentagen nachm. - Sprechstunde der Redaktion: 11 bt» 1» Uhr dorm. I Fernsprecher aufgegebene «nzei,en wnnen wir die BerantwortUchkeit für dt« Rtch g - Ausschaltung Deutschlands im Osten? In London sollen demnächst die Verhandlungen über die Bei legung dez russisch-polnischen Konflikts und die Regelung des osttunopäischen Problems überhaupt stattsinden. Die russische Sowjetregierung hat die von der Entente an sie ergangene Einladung zu dieser Konferenz angenommen. Das muß freilich befrem den angesichts der kategorischen Moskauer Erklärung, daß die Sow jets nm mit den Polen allein verhandeln wollten. Wenn sie nun mehr auf die Londoner Konferenz sich einlassen und damit die Ent scheidung der Ententemächte auch über die russischen außenpolitischen Beziehungen anerkennen, so müssen ganz besondere Gründe für eine solche Haltung vorliegen. Die Annahme hat viel für sich, daß die Sowjetregierung einen besonderen Schachzug, und zwar unter Aus nutzung ihrer jetzigen günstigen militärischen Stellung zu tun beabsich tigt, insbesondere zunächst einmal Kenntnis über die Ententeabsichten im russischen, wie überhaupt im östlichen Problem «halten wM. Aber auch die weitere Annahme ist nicht unberechtigt, daß die bolschewistische Regierung doch schwächer ist, als sie sich nach außen hin brüstet. Wie dem auch sei: Es ist ein Unding, daß zu dieser Londoner Konferenz Deutschland nicht hinzugezogcn wird. Eine „Regelung" des östlichen Problems ohne Heranziehung Deutschlands ist ein Un sinn in sich. Deutschland ist geographisch und ethnographisch die best« LerbindungSbrücke vom Westen nach dem Osten. Deutschland ist aber auch kraft seiner wirtschaftlichen Beziehungen nicht nur, sondern vor allen anderen Ländern geeignet, die russisch« Wirtschaft und damit einen sehr erheblichen Teil der europäischen Gesamtwlrtschaft wieder zn ordnen. Eine Wiederaufrichtung des innerrussischen volkswirtschaft lichen Lebens ist geradezu eine Voraussetzung für die Wiedergesundung dar gesamten Weltwirtschaft. Wenn Rußland vor dem Kriege über. Haupt zu jenem hochragenden Faktor der Wirtschaft-- und Kulturpolitik von Europa und damit zu einem gewichtigen Miede im Organismus der Weltwirtschaft werden konnte, so ist das nicht den französische» Milliarden für den strategischen Eisenbahnbau, sondern in allererster Linie der deutschen Organisation und dem Durchdringen der gesamten russischen Produktionswirtschast mit deutscher Energie und deutschem Geiste zu danken. Nun ohne Deutschland dieses Ostproblem lösen zu wollen, ist ein ebenso unkluges wie dummes Verfahren. Es läßt sich nur erklären aus dem Bestreben, die Tendenz des Versailler Vertrages bis in ihre letzten Konsequenzen zu erfüllen, die dahin gehe», Deutsch land überhaupt in seiner Rolle als Wirtschafts- und Kulturfaktor gegenüber dem Osten auszuschalten, um den östlichen Markt für die französischen und englischen Interessen bereit und gefügig zu machen. Aber man mag auch in dieser Frage beschließen wie man wolle, di« harten Notwendigkeiten werden die Ententemächte belehren, daß sie ohne die deutsche unmittelbare Wirtschaftshilfe in Rußland nichts Er sprießliches ausrichten können. Man wird jetzt abzuwarten haben, ob die russische Regierung diesen Bestrebungen der Entente Bütteldienste zu leisten bereit ist. Ihr Verhalten in dieser Frage wird ein Prüf- stein sein. Die Ausschaltung Deutschlands aus dem osteuropäischen Problem würde zwar in das System der Versailler Msichten hrnein- passen. aber ebenso wie dieses in kürzester Frist* den unerbittlichen Notwendigkeiten, wie sich nun einmal zwischen zwei Nachbarvölkern gegeben sind, weichen müssen. Eine neue Amnestie Berlin, 2. August NaH Annahme einckr Reihe kleinerer Vorlagen zu Beginn der Montagssitzung, unter denen der Vertrag der deutschen und nieder ländischen Regierung über Kredit und Steinkohlen wegen seiner Be deutung und als ein erfolgreiches Resultat der angestrengten Bemühun gen des jetzigen Finanzministers sowie seines Amtsvorgängers beson ders hervorgehoben zu werden verdient, wandte sich das Haus dem Hauptgegenstaud des Tages zu, den von den Parteien eingebrachte» Entwürfen über ein Amnestiegesetz. Der Gedanke eines solchen Gesetz entwurfes war bereits seit längerer Zeit Gegenstand von eingehen den Verhandlungen unter den Parteien und mehr als einmal drohten die Verhandlungen darüber nicht nur zu scheitvrn, sondern nahmen mit unter eine solche Schärfe an, daß man mit Recht von einer gewissen gespannten und kritischen Lage sprechen konnte. Nunmehr liegen ver schiedene Vorschläge der Parteien über diesen Gegenstand vor. Die Regierungsparteien: Zentrum. Deutsche Volkspartei und Demokraten, einschließlich der bayerischen Volkspartei stellen in ihrem Entwurf die Forderung nach einer Amnestierung für die an einem hochverräterischen Unternehmen gegen das Reich begangenen Straftaten auf, ebenso sollen straffrei sein diejenigen, die an einem hochverräterischen Unter nehmen gegen das Reich mitgewirkt haben, sofern sie nicht Urheber oder Führer gewesen sind und sofern die aus diesen Ursachen hervor- gcgangenen Taten nicht lediglich auf Roheit, Eigennutz oder sonstigen nicht politischen Beweggründen beruhen. Von der Straffreiheit sind ausgeschlossen die Verbrechen gegen das Leben und die Verbrechen der der schweren Körperverletzung, die Verbrechen des schweren Raubes und der Brandstiftung. Dieser Entwurf gcht den anderen Parteien mcht weit genug. Die Deutschnationalen wünschscn ihrerseits eine Einbeziehung auch der Führer des Kapp-PutscheS in die Amnestierung, die Mehrheitssozialdemokraten fordern die Vorlage einer Amnestie, durch die die Straffreiheit sich einseitig nur auf die Bielefelder Ver« einbarungen beziehen soll, die Unabhängigen setzen sich für eine mög lichst weitgehende Amnestierung ein, wollen aber diejenigen Straftaten tusgschlossen wissen, die zur UnierstützunF des Kapp-Putsch-s gedient habe». Es ist unzweifelhaft, daß diese Amnestierung in vielen Kreisen de» Volkes, die durch die Vorkommnisse des Kapp-PutscheS und der sich an ihn anschließenden Abwehrbewegung mit ihrer Ausartung in den roten Terror besonders betroffen waren, eine gewisse Berstim- mung auszulösen imstande ist und auch eine gewisse Verängstigung zur Folge haben kann, denn wie der Redner deS Zentrums, der Abg. Burlage, seststellen zu müssen glaubt«, spärche er es mit einer ge- wissen Beklemmung aus, daß das revolutionäre Erleben noch nicht vorüber sei und daß man fühle, wie der Boden wanke, auf dem wir aufzubauen suchten. Andererseits dürfen aber auch selbst jene Kreise, die im ersten Augenblick geneigt sein könnte», dem Amnestieerlaß das nötige Verständnis nicht entgegenzubringen, an der Tatsache nicht Vorbeigehen, daß es bei der Einbringung einer so wichtigen Gesetzes- Vorlage noch andere Gesichtspunkte geben muß als der rein persönlichen Beurteilung in ablehnendem oder zustimmendem Sinne. Auch der Redner der Deutschen Volkspartei, der Mg. Professor Dr. Kahl, konnte sich dem Urteil nicht verschließen, daß die Staatsnoiwendigkeit und die augenblickliche Gesamtlage im Innern ein solches Gesetz er heische. Das Drängen der beiderseitigen sozialistischen Kreise nach einem derartigen Gesetzentwurf war so stark geworden, daß man sich dieser Frage nicht mehr entziehen kirrste, wenn man nicht schwere innere Konflikte ohne Not herausbeschwören wollte. Dabei ist außer dem in Rechnung zu stellen, daß die bolschewistischen Erfolge in Polen naturgemäß eine beträchtliche Stärkung der radikalen Elemente herbei geführt hat, denen die agitatorischen Beweggründe aus der Hand ge- wunden werden müssen. Auch der Justizminister Tr. Heinze, der in nerhalb der Debatte das Wort ergriff, glaubte die aus Staatsnotwen digkeit und politischer Klugheit hervorgegangene Unternehmung in der Amnestiefrage als ein Mittel zur Abschwächung der Erregung im Ruhrgebiet hervorheben zu müssen. -Dabei ist es selbstverständlich, daß man keineswegs selbst aus politischer Ursache hervorgegangene gemeine Verbrechen in die Straffreiheit einbeziehen durste. Anderer- seitS aber sollte man, wie der Abg. Burlage hervorhob, nicht verken nen, daß jene Tage der Aufregung und der Verwirrung manche Taten gezeitigt haben, die in ruhigen Taen nicht begangen worden wären. Ebenso konnte man auch nimmermehr dafür plädieren, daß di« Führer des Hochverrats amnestiert werden. Denn sie tragen als Männer, die sich ihrer vollen Verantwortung bewußt sein mußten, auch die ganze Schuld an dem entsetzlichen Unglück, das über Deutschland her eingebrochen ist, noch dazu in einem Augenblick, wo das deutsche Volk gerade mit dem wirtschaftliche» Wiederaufbau begonnen hatte. Es war zu verstehen, wenn sich hiergegen eine Gegenaktion von selbst aus- gelöst hat. Und darum handelt es sich hier, wie auch der Zentrums- rdncr betonen zu müssen glaubte, um die Antikappisten, also Leute, die den Kapp-Putsch abivehren wollten, oder die sich wenigstens in ihrer Geistesrichtung borstellten, sie kämpften zur Abwehr der Gegen revolution. In diesem Falle soll Straffreiheit gewährt werden. Da aber, wo, nachdem die Bewegung ins radikale Fahrwasser durch volks verhetzende Drahtzieher ansgeartet war, die aufständische Bewegung dazu benutzt wurde, um Eigentum, Gut und Blut der Mitbürger mut willig zu gefährden, in diesem Falle kann von einer Amnestie nicht die Rede sein. Danim sieht das Gesetz auch die Bestrafung von Ver- brechen gegen das Leben, Verbrechen der schweren Körperverletzung, des schweren Raubes und der Brandstiftung als nichtamnestiert vor. In diesem Sinn wird man dem Gesetzentwurf unter Würdigung der angeführten Gründe seine Zustimmung nicht versagen können. « » » Wohl keine Epoche der deutschen politischen Geschichte ist mit einer solchen Fülle von Amnestien bepackt, als der Abschnitt der letzten anderthalb Jahre. Vorwiegend wurden solche Strasfreiheite» sür be gangene politische Vergehen oder Verbrechen gewährt. Man ging da bei vielfältig von der Erwägung aus, daß die Leidenschaftlichkeit un serer Tage und die ganze innere Umwälzung, die sich in den Menschen vollzogen hat, nachdem alle ihre Hoffnungen jäh zusammengestürzt waren, sie zu Handlungen hinriß, für die zuweilen doch das richtige Augenmaß sür die Tragweite fehlte. Des weiteren wurden Am nestien aber auch für die Ausschreitungen und Vergehen bei wirt schaftlichen Bewegungen, als Folgen von Streiks und dergleichen gewährt. Sodann haben wir zahlreiche Amnestien auf steuerpoli- ti schein Gebiete erhalten, um die Steuerehrlichkeit wieder auf eine festere Basis zu stellen. Ueber den Erfolg solcher Amnestien kann man sehr verschiedener Meinung sein. Sie haben gewiß sehr viel gute Seiten, aber auch die Nachteile soll man nicht verkennen. Sie liegen zumeist darin, daß ein starker Anreiz zur Wiederholung alter Straftaten in: Vertrauen ans eine später doch wieder erfolgende Gewährung von Straffreiheit ge geben ist. Die neue Regierung und der neue Reichstag haben nun eine neue Amnestie beschlossen. Für diese Maßnahme sind ausschließ lich politische Gründe maßgebend, wie auch die Amnestie selber auf politische Handlungen sich beschränkt. Die parlamentarischen Vorberatungen über diese Frage waren sehr schwieriger Natur. Das ist erklärlich, wenn man sich daran erinnert, daß in der Hauptsache einerseits die Vorgänge in Bayern, wie sic insbesondere zur vorüber gehenden Aufrichtung der Räterepublik geführt haben, andererseits der Kapp-Putsch und die ihm folgende Bewegung im Ruhrrevier diejenigen Vorgänge sind, welche in dieser Frage die Hauptrolle spielen. Daraus ergibt sich, daß die Meinungen über den Umfang und das Maß der Gewährung von Straffreiheit unter den Parteien sehr auseinander gehen. Die Unabhängigen wollten in die neue Amnestie auch die an dem Rätetcrror in München und in Bayern beteiligten Personen einbegriffen wissen. Die Deutschnatio nalen hinwiederum heantragten, daß auch die beim Kapp-Putsch sich- rend hervorgetretenen Persönlichkeiten von der Straffreiheit erfaßt werden, während die Sozialdemokraten und auch die Demokraten die sem Verlangen den schärfsten Widerstand entgegensetzten, andererseits fordern die Mehrheltssozialisien mit den Unabhängigen aber für die jenigen Personen Begnadigung die im Rnhrrevier bei den Ausschrei- tungen sich beteiligten. Die Bayern würden unter gar keinen Um ständen eine Amnestie mitgemacht haben, die auch die Mörder, Räuber und Erpresser der Münchner Rätewirtschast eingeschlossen hätte. Der Beirtreter Bayern gab im Reichsrat in dieser Beziehung eine kate gorische, in ihren Konsequenzen nicht mißverständliche Erklärung ab. Andererseits glauben die Demokraten und vornehmlich die Mehrheit sozialdemvkraten eine Straffreiheit der Führer im Kapp-Putsch ihren Parteianhängern gegenüber nicht verantworten -n können. So kam man nach langwierigen Verhandlungen, di« teilweise st zugespitzt waren, daß di- ernsteste Krisis nicht nur für die Parteien, sondern sür das Reich selber in Frage stand, zu einem auf mittlerer Linie sich bewegenden Antrag der jetzigen Regierungsparteien, einge bracht sür das Zentrum von Becker-Arnsberg, sür die Deutsche Volks. Partei von Dr. Becker-Hessen, sür die Demokraten von Schiffer und für die Bayerische Volkspariei von Leicht, dessen wesentlichster Inhalt folgender ist: Für Straftaten, dir zur Abwehr eines hoch ver- räterischen Unternehmens gegen das Reich begangen wor den sind, wird Straffreiheit gewährt, es handelt sich also nur um Abwehrtaten, hochverräterische Handlungen werden nicht von der Straffreiheit ersaht, wenn es sich um Urheber oder Führer de» Unternehmens handelt. Mit dieser Bestimmung sind also die führend' beim Kapp-Putsch beteiligten Persönlichkeiten nicht mit einbegriffen. Andere, nicht als Urheber oder als Führer „mitwrrkende" Personen kämen dagegen für die Straffreiheit in Betracht. Des weiteren sind straffrei Handlungen, die im Zusammenhang mit einem hoch- verräterischen Unternehmen oder seiner Abwehr begangen worden sind, wobei aber wesentliche Voraussetzung ist, daß diese Handlungen nicht lediglich auf Roheit, Eigennutz oder sonstigen nicht politischen Beweggründen beruhen. Völlig ausge schlossen von der Straffreiheit sind Verbrechen gegen das Leben, Verbrechen der schweren Körperverletzung, des schweren Raubes und der Brandstiftung. Eine derartige Bestimmung entspricht nur dem ge sunden Empfinden des Volkes, das nicht Willens ist, sich von eine« Horde Räuber und Mordbrenner terrorisieren zu lassen. Mit dieser Bestimmung ist somit ausgesprochen, daß die bei der Rätewirtschast wie auch bei den Gewalttaten im Ruhrrevier Beteiligten eine Straf freiheit nicht zu gewärtigen haben. Es ist weiter vorgesehen, daß, sofern Straffreiheit gewährt wird, die verhängten Strafen nicht vollstreckt, die anhängigen Verfahren ein gestellt und neue nicht eingeleitet werden. Vermerke über Strafen, dir nach diesem Gesetz erlassen werden, sind im Strafregister zu tilgen. So sehr wir den Grundgedanken, der dieser neuen Amnestie zu grunde liegt, billigen, so sehr haben wir aber auch den Wunsch, daß diele Amnestie nun die letzte sein möge. Wir müssen wieder aus einen normalen Rechtsboden kommen, wenn überhaupt unser gesamtes in neres Leben sich beruhigen und dadurch erholen soll. Steuererklckrungen zum Rekchsnoiopfer und zur Besitzsteuer im Landesfinanzamtsbezirk Dresden Wolfs Sächsischer Landesdienst verbreitet folgenden Aufsatz an der Nachrichtenstelle der Staatskanzlei: Nach de» Ausführungsbcstimmungen zum Gesetze über da» Reichsnotopfer sollte die Frist zur Einreichung der Steuererklärungen am 28. August ablaufen. Für den Bezirk des Landesfinanzamtes Dresden ist jedoch die Frist mit Zustimmung des NeichsministerS der Finanzen bis zum 30. September dieses Jahres verlängert worden. Um den Steuerpflichtigen hinreichend Muße zur Aufstellung ihrer Steuererklärungen zu lassen, werden die öffentlichen Aufforderungen von den Finanzämtern (Bezirkssteuereinnahmen) bereits in den näch- sttzn Tagen in den Amtsblättern bekanntgegeben werde». Hierdurch soll der Nachteil nach Möglichkeit ausgeglichen werden, der darin liegt, daß die Frist in eine Zeit fällt, zu der ein großer Teil der Steuerpflichtigen mit Erntearbeiten alle Hände voll zu tun hat und' ein anderer großer Teil während der Ferien, des Sommerurlaubs oder aus ähnlichen Gründen außerhalb des Wohnortes die notwendige Er holung sucht. Jeder, der nur irgendwie dazu in der Lage ist. sollte die Erklärung möglichst bald und schon auf die öffentliche Aufforde rung hin einrcichvn. Er spart dadurch sich selbst und den überlasteten Steucrbeamten weitere Arbeit und Weitläufigkeiten. Wer zur Mgnbe der Steuererklärung verpflichtet ist (Einzelpersonen mit einem Ver mögen von mindestens 5000 M.: alle Vertreter von Personenvereini- gungtzn im weitesten Sinne, selbst wenn sie noch so zwangslos zu sammengefügt sind, und die Verwalter aller selbständig verwalteten Vermögensmaffen), darüber gibt die öffentliche Aufforderung Aus kunft. Darauf muß verwiesen werde». Die in der öffentlichen Auf forderung genannten Personen müssen die Steuererklärung auch ohne besondere Aufforderung einreichen. Es empfiehlt sich, wie erwähnt, dringend mit der Einreichung nicht zn zögern, sondern bere-ts die öffentliche Aufforderung in allernächster Zeit zu befolgen. Vordrucke zn den Erklärnnaen sind bei den Gemeindebehöroen und den Finanz ämtern (Bezirkssteuereinnahmen) erhältlich. Gleich-eitig mit dem Erlaß der öffentlichen Anfford-rnng wird mit dem AuSscnden der Einzelauffordcrungcn begonnen werden? Ein« zelscrderv"g»n erhalten aber nur noch diej'nigen. die nicht bereits in- zwpchen ihre Pflicht erfüllt hakt». Außerdem kommen iür eine Ein» zelavffordcrung nur diefenigen Perionen i» Frage, bei denen das Finanzamt ani Grund vorhandener Unterlagen eine Sleneepslicht vor- aussetzt. Solche Personen allerdings-, die gesondert ausgllnrderl we>- de». müssen die Erklärung abgcbe». selbst wenn sie meinen, nicht steuerpflichtig zu sein, also z. B, wenn sie nur ein Vermögen vo» weni ger als 5000 M. haben. Zusammen mit Reichsnotopsererlläumg müssen viele Einzel personen eine Bcsitzsteuererklärniig einreichen. Auch hierzu muß wegen der Einzelheiten auf die bevorstehende öffentliche Aufforderung ver wiesen werden. Es sind also gleichzeitig zwei umfangreiche Stenererklärnngen aiiszusullen. die beide den Vermögensstand vom 31. Dezember 1919 enthalten sollen, sür die aber nicht durchweg gleichmäßige Grundsätze gelten. Schon ans diesem Grunde sollte sich jedtzr möglichst zeitig mit den Vordrucken befassen, damit er. selbst wenn ihm Schwierig keiten ausstoßen sollten, doch bcauem in der Lage ist. die vorgeschrie bene Frist einzuhalten. Wie bemerkt, läuft diese sür den Bezirk des Landesfinanzamtes Dresden am 30, September ab. Sitz ist bereits allgemein gegenüber der sonst im Reiche geltenden Frist nm einen Monat verlängert worden. Um so dringender ist es notwendig, daß sie nicht überschritteit wird Die Finainämter können zwar auf be. sonders btzgründete» Antrag im Einzelsalle eine Verlängerung der Frist bewilligen. Sie sind jedoch angewiesen, dies nur in seltenen AuSnahmcfällen zu tun. Einznreichen sind die Steuererklärungen bei den Gemeindebehörden oder den Finanzämtern (Bezirkssteucreinnah- men). Sie müssen die gtznaue Angabe des Namens des Steuerpflich tigen und seiner Wohnung, die er am 31. Dezember 1919 iimegehaßt hat, enthalten.