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Die neue Reichs-Amnestie r !i5 Grad im Schlitten! In Dresden wurde am Freitag «ackmüttag eine Wärme von 35 Gras Celsius im Schalten sestge stellt. : Festgcnommener Betrüger In letz er Zeit betätigte sich Oer 29 Jahre alte Eisendrcker Allrcd li-e^cl von hi r als ge wcrbsmäßiger Betrüger Er erschwindelte bei Geschäftsleuten linier den verschiedensten Vorgaben Waren aller Art, die er so fort zu Golde machte. In mehreren Jollen meldete er sich auch aus Zeitungsanzeigen hui bei Finnen als Reisender und schickte fingierte Anströge ein Vach Erhalt der Provision lieh er sich nicht Mieder sehen. Ausserdem v.'-setzte er die ihm üd'-rge'oei'en Musterkollektionen. Riedel hat längere Zeit nur von derarti gen Betrügereien gelebt. In der vergangenen Nacht konnte er er.snlich festgenommcn werden. : Abzahlungs'chm>ndler>n. Beim kiesigen Kriminalamt sind in den letzten Wochen gegen Sie 37-sührig2 Ehefrau Gertrud Schütze geb. Mühle aus Kötzschenbroda mehrere Betrugsanzeigcn cingegangen Sie hotte bei hiesigen Fakrradhänolern gegen ge ringe Anzahlung Herren- und Damenräder aui Abzahlung ge kauft und diese sofort verpfändet oder iveit unter Preis weiter- verkauft. Die Genannte ist als Betrügerin bekannt und ver bükt gegenwärtig wegen ähnlicher Delikte eine längere Frei heitsstrafe Von der Kriminalpolizei konnten bisher vier Fahr räder wieder herbeigeschont werden. d. Erfolgreicher Einspruch. Dem Einspruch des Rates der Stadt Pirna gegen den Beschluss der Stadtverordneten, die t uund- uno Gewerbesteuer nur mit 125 Prozent zu erheben, ist von der Gemcindekammer stattgegebcn worden. Daher tritt nunmehr der Beschluss des Rates, der die Erhebung der Gewerbesteuer mit 150 Prozent Vorsicht in Kraft. d. Ein Naturdenkmal zerstört. Die von allen Naturfreun den bewunderte mächtige Buche. 1 Kilometer von Fischbach an der Bautzener Strafte, ist bei einem der letzten schweren De mister vom Blitz getrosten uns vollständig zersplittert worden. Pie Buche war der oröche Baum des ganzen Karsivaldes. d. Die eigene Tochter als Brandstifterin. Di« 28sährige ledige Frieda Meschke in Lauterbach wurde unter dem drin genden Verdachte, das Anwesen ihres B-'ier-- des Wirtschakis- lelltzcrs Emil Meschke. kürzlich in Brand gesleckl z» baben. ver hallest Das Mädchen hat bereits ein Geständnis abgelegt. I.ripiiy un«j Umgebung RWez und Zimmermann in Leipzig Leipzig, 14. Juli Die Iiiiikersilieger R i st i c z und Zimmer m ann werden mit ihrem Relordslugzeug T 1231. einem Schwcsterflugzeug der Illuucn, anläßlich des Flngtagcs in Leipzig-Mockau am 15. Juli nach Mockau kommen. Wie der Tcliinion-Sachsendicnst erfährt, ist eine umiasscnde Regelung des Verkehrs durch die Polizeibehörde getroffen worden. Zwar bleibt nach wie vor der Umstand, das; die Anfabrlsstrabc» für einen solchen gigantischen Verkehr, wie er Wohl auch wieder zum Svuulag z» erwarten ist. unzulänglich sind. Aber was menschen möglich '»^r, um diese Unzulänglichkeit auszugleicheu, ist durch die für den Sonniag getroffenen Pcrkehrsbcstimmungcn geschehen Namentlich ist angcordnet. daß der Zu- und Abfahrtsocrk-hr sich bis zu einer bestimmten Stelle aus verschiedene» Straften abwickclt. Das Reinvermögen -er Skadl Leipzig Leipzig. 11. Juli. Anläßlich der Einführung von 10 Millionen Reichsmark tzprozentigcr Leipziger Stadtanleihe von 1928 an der Leipziger Börse ist im Zulassungsprospekt das Rein vermögen der Stadt am 1. April 1928 mit 250 Millionen RM. ange geben. Der Wert der Aktiven wird mit 310 Mill. RM beziffert, der Wert der Passiven lohne di« neue Anleihe) auf 60 Mill. RM. Darin sind etwa 30 Millionen für die Ablösungsanleihe bei Annahme eines Anfwertungssatzes von 12^ Prozentt des Gold markwertes der Papiermarkanleihen für den Alibesitz enthal ten. Im einzelnen entfallen aus: 1. Stadtwerke (Elektrizi tätswerke, Wasserwerke. Straßenbahnen) 100 Millionen Mark 2 Ertragsgrundstücke lMiethäuser). unbebauter Grund besitz und landwirtschaftlicher Besitz (Bauland. Güter, Wiesen. Der Wortlaut des Gesetzes Der Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit hat fol genden Wortlaut: Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Neichsrats hiermit verkündet wird, nachdem zur Vermeidung von Zweifeln seslgestcltt ist, daß die Erfor dernisse versassungsänderndcr Gesetzgebung erfüllt sind: 8 1. Es wird Straferlaß gewährt für die zur Zeit des Inkraft tretens dieses Gesetzes rechtsmäftig anerkannten und noch nicht verbüßten Strafen, die von Gerichten des Reiches oder der Län der wegen Straftaten verhängt wurden, die aus politischen Beweggründen begangen worden sind. Den in Abs. 1 genannten Strafen werden solche Strafen g l e i ch g e st e l l t, die wegen Zuwiderhandlungen gegen das Militär st rasgesetzbuch von Militärgerichten des Reiches oder der Länder bis zum 1. Oktober 1920 rechtskräftig erkannt worden sino. Der Straferlaß erstreckt sich auch auf Neben st rasen und Sicherungsmatznahmen, soweit sie noch nicht vollstrcckt sind, auf rückständige Geldbußen, die in die Kasse des Reiches oder der Länder fließen, und aus rückständige Kosten. Ist auf Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt, so be hält es dabei sein Bewenden. 8 2. Verfahren, die beim Gericht oder bei der Staatsanwalt schaft wegen Straftaten der in 8 1 Abs. 1 genannten Art an hängig sind, werden eingestellt, wenn die Tat vor dem 1. Ja nuar 1928 begangen ist: neueVerfahren werden nichl e i n g e l ei t e t. Das gleiche gilt für die in 8 1 Abs. 2 genannten Zuwider handlungen. wenn die Tat vor dem 1. Oktober 1920 begangen ist. Ueber die Einstellung entscheidet auf Antrag der Beteiligten das Gericht. War das Verfahren auf Privatklage eingeleitet so werden die Kosten des Verfahrens nieoergeschlagen: eine Erstattung der dem Beschuldigten erwachsenen Auslagen (8 471 Abs. 3 bis 5 ver Strasprozeßordnung) findet nicht statt. 8 3- Ausgeschlossen von der Strafffreiheit (88 1.2) sind Landesverrat (88 87 bis 92 des Strafgesetzbuches, 88 57 bis 59 vcs Militärstrafgesetzbuches) und Verrat militärischer Ge heimnisse (Reichsgesetz vom 3. Juni 1924) wenn die Tat ans Ligennutz begangen ist. 8 4- Ausgeschlossen von der Straffreiheit (88 1. 2) sind ferner Verbrechen gegen das Leben (88 2lt. 212. 214 ves Strafgesetzbuches) und solche Straftaten, zu deren Durchfüh rung der Täter ein Verbrechen gegen das Leben begangen hat. 8 5. Strafen, die wegen einer nach 8 4 von der Straffreiheit aiisaeichlotsenen Zuwiderhandlung zur, Zeit des. Inkrafttretens Waldungen, Felder) 75 Millionen Mark. 3. Bäder. Markt hallen. Vieh- und Schlachthof. Düngerabfuhr. Feuerwachen, Ziegelwerke. Zoologischer Garten, Palmengorten 16 Millionen Mark. 4. Rathäuser. Theater, Museen. Schulen, Kranken- und Wohlfahrtsanstalten 38 Millionen Mark. 5. Wertpapiere und Beteiligungen, Hypotheken, Rcstkauf- gelder, sonstige Wertbestände, 20 Millionen Mark, zusammen 250 Millionen Mark. Der stadteigene Grundbesitz Leipzigs beträgt insgesamt 6182 Hektar 31,3 Ar: davon sind rund 3690 Hektar, die etwa 33 Prozent dos Flächeninhaltes des Stadtgebietes ausmochen. Die Einwohnerzahl Leipzigs wird siir 1928 mit rund 690 000 Personen angegeben. An Steuern will Leipzig im Jahre 1928 einnehmcn: 53,166 Millionen Mark, davon 25,675 Millionen Anteile an Neichssteuern und 27,491 Millionen an Gemeindesteuern. oteses Gesetzes reairsttiisttg enannr pno, weroen gemnve« Zeitige Freiheitsstrafen werden auf die Hälfte herabgesetzt dabei tritt au die Stelle von Zuchthaus Gefängnis. Nichl zeitig bestimmte Strusen werden in Gejängnis von 7 Jahr»! 6 Monaten umgewandelt. Ist bereits ein Gnadenerweis erfolgt, so tritt die Milde rung (Abs. 1) bei der in dem Gnadenerweis festgesetzte« Strafe ein. Erlittene Untersuchungshaft und verbüßte Strafhaft werden auf die gemilderte Strafe angerechnet. Eine Umrechnung (8 21 des Strafgesetzbuches) findet nicht statt. 8 6. Enthält eine Gesamtstrafe, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch nicht verbüßt ist. eine Einzelstrase wegen einer Zuwiderhandlung, für die nach den vorstehenden Bestim mungen Straferluß oder Strafmilderung gewährt wird, oder mehrere derartiger Einzelstrofcn, so wird der Tei! der Gesamt strafe, der nach dem Verhältnis der verwirkten Einzelstrasen auf die genannte Zuwiderhandlung entfällt, im Falle des Straf erlasses in voller Höhe, im Falle der Strasminderung zur Hälfte von der Gesamtstrafe in Abzug gebracht Sind bei der Bildung einer Gesamtstrafe Gefängnisstrafen in Zuchthaus umgewandelt worden, lediglich wegen des Zusam mentreffens mit Zuchthausstrafen wegen solcher Zuwiderhand lungen. für die Straferlaß oder Strafmilderung gewährt wird, so wird die Gesamtstrafe, die nach Absatz 1 gekürzt ist, in Ge fängnis von gleicher Dauer umgewandelt. 8 7- Vermerke über Strafen, die nach 8 1 erlassen werden, sind im Strafregister zu tilgen. Auf Antrag des Verurteilten sind ferner zu tilgen Vermeke über bereits verbüßte Strojen, die unter den Straferlaß nach 8 1 fallen würden. 8 8. Das Gesetz tritt mit de maus die Verkündigung folgenden Tage in Kraft. Im Anschluß daran wurde folgende Entschließung an genommen: Der Reichstag wolle beschließen, die Reichs regierung zu ersuchen, bei den Ländern dahin zu wirken, daß Personen, die aus wirtschaftlicher Not oder aus Anlaß des passiven Widerstandes straffällig geworden sind, bei der Aus übung des Gnadenrechtes in besonders wohlwollender Weise be rücksichtigt werden. Die Ausführung in Sachsen Dresden, 14. Juli , Die Nachrichtenstelle der S I a a t s k a n z l e i teilt fob gendes mit: Ebenso wie im preußischen Justizministerium sind auch im sächsische» Justizministerium die Vorbereitungen zu der Aussührung des am 13. d. Di. beschlossenen Reichs- a m n e st i c g c s e tz c s bereits getroffen. Die danach zu er lassenden Verordnungen werden den Strafversolgnngs- und den Strafvollstreckungsbehörden schon Anfang der kommenden Woche zugehen. ) Ratsbeschlüsse. Der Rat beschloß, die Richtsätze für offene Fürsorge für Kinder zu erhöhen und hierzu vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten 280 006 M. Zu Lasten des Haushalts 1028 bcreitzustellen. Ten Beichliissen der Stadtverordneten, nach denen der Rat beim Reichstag und der Ncichsregerung wegen Einführung des 6-Uhr Ladenschlusses vorstellig werden soll, wurde vom Rate nicht beigetretcn. ) Nächtliche Razzien der Kriminalpolizei. In der Nacht zum Freitag bat die Leipziger Kriminalpolizei eins Razzia in der Jlci« schergaffe veranstaltet, wobei 14 Männer und 23 Frauen wegen mangclhafter Ausweise dem Polizeipräsidium zugcsülirl werden mußten. — Am Freitagmorgeu kurz nach vier llhr wurde eine solche Razzia auch im Hauptbahnbose durchgesührt. Hier wurden 2A Männer und vier Frauen zwangsgestellt. Einen größeren Fa"i hat die Polizei allerdings nicht gemacht. keZinn NoMs§, 6.16. Mi ln braun vrsscisn Verkaufs stslls Damen-bellerspanxensekuk xelällig gearbeitet Damen- eckt Boxkslk- 8psnxlen8ckuk,inoeIeruvEorm kraune IK3klcken-8panLen- sckuke, gutes liineibox, OiölZe 31-35 b.90 Orölle 27-30 Herren - 8cknürstiekel, halt bares Kinckbox llerren-llalksckuk, Kinelbox, Original-Oooclyesr-^elt . . dlortcrnc Uerrsn- tta!d»«1,uke« «ute» Kinckdo». ln »ckvor» in neuen borden unck Kleistern INako-klnIsk-SIrumpl ....... 95 kuastselilener vsmenülrumpl .... 95 Varnen-Zpaogsn- «cbube mit lZIcxtabaatr, «nockelarb«» » , r Lkarle,«vn-8an- «laletten. In blau, beige un«i rot. , - »lalbiktiub ttl? vech gedoppelt